Letzter Schritt vor der Hochzeit - Nationales Visa

  • Hallo liebe Mitglieder,
    bin grad ganz aus dem Häuschen, weil mein Verlobter und ich endlich einen Termin für die standesamtliche Trauung in Deutschland haben und er nun ein Visa zur beabsichtigten Eheschließung beantragen kann.


    Allerdings steht auf dem Merkblatt, dass ich folgendes benötige....
    Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft/ Lebenspartnerschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 Auf
    enthG zu übernehmen.


    Soweit ok, es muss ja nur eine formlose Erklärung sein.


    Aber dann wollen die:
    Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (förmliche
    Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder aktueller Steuerbescheid)


    Gut, ich beziehe noch bis zum 31. August Bafög. Ich arbeite nebenher zwar ganz gut, aber angemeldet auf selbstständigen Basis und den Steuerbescheid für 2014 hab ich eh noch nicht erhalten.
    Wie soll ich das bewerkstelligen?
    Hinzu kommt, dass im Bekanntenkreis tatsächlich jemand sein Studium geschmissen hat, weil er eine russische Frau geheiratet hat und den gesicherten Lebensunterhalt nicht während seines Studiums nachweisen konnte. Soweit ich weiß, hat er aber, so wie ich, die deutsche Staatsangehörigkeit. Und soweit ich weiß, hat die Ausländerbehörde damals darauf bestanden, dass er sich einen Job sucht.


    Jetzt können viele sagen, dass ich das als Deutsche nicht brauche, dass das nur formell da drin steht. Aber was wenn die das wirklich trotzdem verlangen ? WTF? Was mache ich dann? Und formlos kann ich ja angeben, dass ich alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten übernehme. Aber ich kann das halt nicht nachweisen, durch eine Verpflichtungserklärung beispielsweise.


    Was denkt ihr? Was schlagt ihr vor? Soll ich meine Mutter eine Verpflichtungserklärung abgeben lassen und dann in die formlose Erklärung reinschreiben, dass bis zur Hochzeit sie die Kosten übernimmt, weil ich noch studiere?


    Bitte um Hilfe...


    Viele Grüße


    Ohlipopoli

  • Da ihr bis zur Eheschliessung (in D) nicht verheiratet seid und sie als Verlobte (also "niemand" für dich) einreisen muss, greift die REgelung, dass der LU für Ehegatten Deutscher nicht gesichert sein muss nicht.
    Die Verpflichtungserklärung muss her, egal von wem, nicht zwinged von Dir, ansonsten kein Visum.
    Die VE gilt dann bis zur Eheschliessung und der AE als Ehegatte

  • Da ihr bis zur Eheschliessung (in D) nicht verheiratet seid und sie als Verlobte (also "niemand" für dich) einreisen muss, greift die REgelung, dass der LU für Ehegatten Deutscher nicht gesichert sein muss nicht.
    Die Verpflichtungserklärung muss her, egal von wem, nicht zwinged von Dir, ansonsten kein Visum.
    Die VE gilt dann bis zur Eheschliessung und der AE als Ehegatte


    ...bis auf die Verwechslung der Geschlechter bestimmt alles richtig - smile


    Zitat Ohli : " ...mein Verlobter und ich ..." - diese Konstellation gibt's ja hier im Forum nicht allzuoft


    @Ohli : ...- ansonsten bei all zu grossen Huerden denk doch mal ueber Trauung in UA nach ....es gibt da eine recht neue Regelung in UA, findest du auch hier (du brauchst nur deinen ubersetzten und notariell beurkundeten Pass- mehr nicht), wonach all diese Dokumente und Nachweise zur Eheschliessung in UA nicht benoetigt werden, im Anschluss dann fuer das FZF wohl wie gehabt


    - und natuerlich meine besten Wuensche und gutes Gelingen an euch fuer diesen Schritt !

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Ja, vielen Dank.


    Das mit dem heiraten ist so ne Sache. Er besitzt
    nämlich die russische Staatsangehörigkeit. Die dort im Standesamt
    meinten, um in der Ukraine heiraten zu können, muss einer der beiden
    Verlobten Ukrainer sein. Trifft bei uns beiden nicht zu... Vielleicht
    stimmt diese Information nicht. Aber so wurde uns das gesagt. Aber
    komisch klingt das.


    Am Liebsten wäre es uns, wenn wir hier
    heiraten würden. Und falls das mit dem Einkommen ein Problem ist, von
    welcher Seite dann? Der, der deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde...?


    Ich
    denke, dass mit der Ausländerbehörde krieg ich geregelt. War selbst mal
    Kommunalbeamtin (nicht in dem Dezernat), daher hab ich da auch noch
    wenigstens einen guten Kontakt.


    Ich danke euch so sehr für eure
    Antworten. Irgendwie glaube ich, dass das alles jetzt so klappen
    wird/muss.. Wir warten schon sooooo lange. :) Fast 13 Jahre...Wenn man die Zeit der Unterbrechungen und falschen Entscheidungen und Fehlern nicht berücksichtigt. :dash: :) :) :)

  • ..bis auf die Verwechslung der Geschlechter bestimmt alles richtig


    naja, ich kann diesem modernen politsch korrekten Geschlechter"nennen" nichts abgewinnen.


    "Der Ehegatte" ist geschlechtsgerneutral.
    allerdings kann man das mit "die Ehegattin" auf nur weiblich einschränken.


    Gleiches für Lehrer, Mörder, Studenten etc.


    Das liebgewonnen "Studierende" anstelle von Student/innen ist dabei aber derart falsch, dass einem schon übel werden kann.
    Student ist man das ganze Studentenleben über, "Studierend" aber nur, wenn man gerade in diesem Moment was "studiert".
    Vergleiche mit "der Gehende"


    Einem kleinen Unternehmen, in dem fast nur Frauen angestellt waren und der einzoge Mann der Hausmeister als Depp vom Dienst war, wurde mal aufgetragen einen "Frauenbeauftragten" zu bennen. Die Geschäftsführerin hat sich geweigert ... allerdings weiss ich nicht mit welchem Ausgang.


    Der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde war mal die ganzen Diskussionen um dieses "...inen" derart leid, dass er im Rathaus überall das "..in" anbringen lies. Vor seinem Zimmer stand dann der Schriftzug "Bürgermeisterin"

  • Und falls das mit dem Einkommen ein Problem ist, von
    welcher Seite dann? Der, der deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde...?


    nun ja, ab der Eheschliessung ist das nicht relevant.
    Ansonsten wird für ein Eheschliessungsvisum ein nationales Visum (Typ D) gegeben.
    Über alle Visa entscheidet die AV (Auslandsvertrettung), bei Visas Typ C (Schengenvisum, also für Besuch oder Tourismus mit anschliessender Ausreise) alleine, bei Visum Typ D nach Votum der ABH, da die ABH dann anschliessend auch die AE geben muss.
    In Eurem Fall wird die VE von der AV gefordert werden, da sie für die an das Visum anschliessende AE irrelevant ist.
    Wärst du Drittstaatsausländerin (nicht EU), dann wäre das auch ein Thema für die ABH.


    um in der Ukraine heiraten zu können, muss einer der beiden
    Verlobten Ukrainer sein.


    hmm, widerspricht jeder Regel, entweder die kennen sich nicht aus oder es gibt ein Missverständniss.



    denke, dass mit der Ausländerbehörde krieg ich geregelt. War selbst mal
    Kommunalbeamtin (nicht in dem Dezernat), daher hab ich da auch noch
    wenigstens einen guten Kontakt.


    Dann schau mal, ob du nicht doch eine "positive" VE abgeben kannst.
    Eine VE kann jeder abgeben, wenn die Einkommensverhältnisse aber nicht ausreichen, dann kreuzt die ABH dasKästchen mit finanzielle Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" an, damit ist die VE wertlos.
    Rahmenbedingung für eine positive ("nachgewiesen") VE ist ein Einkommen, welches über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt.
    Die Berechnungsgrundlagen sind leider von Behörde zu Behörde unterschiedlich, weobei das einer Klage wohl nicht standhalten dürfte. (aber es klagt meines Wissens niemand).
    Anosnten kann das auch ein Verwandter oder (guter) Freund machen. Da eine VE ziemlich weitreichend ist, sollte es jemand sein, der Dir wirklich vertraut. In Eurem Fall ist das Risiko gering, da die VE ab AE als Ehegatte nicht mehr gelten wird.


    Grundsätzlich ist die VE aber auch gar nicht notwendig, wenn derjenige, der ein Visum haben will, finazielle Leistungsfähigkeit selber nachweisen kann (von jemandem wie Abramovitch wird keiner eine VE für ein Visum fordern). Ist im Falle eines Eheschliessungsvisums aber nicht ganz logisch, daher wird die AV wohl auf der VE bestehen.

  • hoppala

    Darum ging es nicht. Lediglich dass mein Verlobter keine SIE sondern ein ER ist...


    es ging um

    sie als Verlobte


    mea culpa,
    ich hatte grundsätzlich gemerkt dass du die Verlobte bist, aber beim Schreiben von diesem Satz hatte ich das übersehen



    Aber seine Meinung sagen ist auch mal wichtig.


    so ist das in Foren, muss man in Kauf nehmen.

  • Sind diese 3 Gehaltsnachweise (als deutscher Staatsbürger) eigentlich wirklich erforderlich? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, daß diese NICHT
    erforderlich sind und eigentlich gar nicht verlangt werden dürfen...

  • Zitat

    Sind diese 3 Gehaltsnachweise (als deutscher Staatsbürger) eigentlich wirklich erforderlich?


    Wenn man bereits verheiratet ist, dann nicht.
    Um es anders zu sagen: Beim Heiratsvisum darf dies gefordert werden, beim Familienzusammenführungsvisum nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Na ja. Hab grad mit meiner Agentur telefonirt. Kann sein, dass es klappt mit Bafög und deren Bescheinigung, wieviel ich im letzten Jahr bei denen verdient habe und bis jetzt. Ich meine, kann sein, dass es mit ner Verpflichtungserklärung von meiner Seite klappt. Glaube, dass das das Beste ist. Da steht ja auch, Gehaltsnachweis in Form einer Verpflichtungserklärung oder...der drei letzten Abrechnungen oder Steuerbescheid...

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