90 Tage bald um - Schnelle Lösung finden

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit dem Excel-Rechner dank Siggi mal nachgerechnet wann meine 90 Tage um sind.
    Aufenthalte waren dieses Jahr wie folgt:


    8. Mai bis 25. Mai
    7. Juli bis 15. August


    Nun werde ich am 3. September wieder in die Ukraine.
    Der Rechner sagt mir, dass am 4. Oktober die 90 Tage voll sind -
    Das heißt ich muss am 3. Oktober den Rückflug nach Deutschland nehmen...
    "Ein Aufenthalt von 90 Tagen ist möglich bei Einreise nicht vor dem 2. Januar 2016" !!!


    Jetzt sind wir aber gerade dabei eine Familienzusammenführung zu machen.
    Ich rechne damit, dass Mitte bis Ende Oktober das Visum für meine Frau fertig wird.
    Mit dem Bus möchte ich sie nicht fahren lassen - Fliegen hat sie wahnsinnige Angst vor und würde das nur mit mir.
    Habe ihr außerdem versprochen, dass ich mit ihr zusammen fliege.


    Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
    Kann man wegen der Ehe dann meinen Aufenthalt verlängern?
    Ich habe jetzt die Idee ein Visum beim ukrainischen Konsulat zu beantragen wenn ich wieder in Deutschland bin.
    Zudem habe ich hier gelesen, dass Leute bei denen 90 Tage voll sind kurz über die Grenze fahren und wieder einreisen? Kommt das für mich in Frage obwohl der Rechner sagt "vor 2. Januar 2016" keine Einreise möglich ?!

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • An deiner Stelle würde ich deine Frau einfach nach Deutschland mitnehmen.
    Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers von den Polen und dann mit dem Bus zusammen über Polen in die EU einreisen.
    Wenn das FZF Visa fertig ist, dann halt wieder zurück nach Kiew und das deutsche Visa abholen.
    Und bevor erne wieder anspringt, ein Visa für einen Familienangehörigen eines EU Bürgers kann man nicht erschleichen.

  • Du meinst als meine ukrainische Frau darf sie einfach mit mir zusammen über Polen LEGAL nach Deutschland einreisen und mit mir hier wohnen bis Ende Oktober das FZF-Visa fertig ist?


    Ich habe die Befürchtung, dass das nicht geht bzw. wir ärger mit den Behörden bekommen. Das Visum wird ja dann so denke ich bei der polnischen Botschaft in der Ukraine beantragt. Und der Gedanken, dass sie für so etwas erst eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengenstaat haben muss lässt mich nicht los. Du schreibst ja auch explizit, dass man mit dem Bus dann aus Polen nach Deutschland soll... Ich denke solche Dinge helfen mir nicht weiter. Möchte nicht, dass es dann am Ende scheitert weil wir irgendwelche Gesetze verletzt haben.

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  • Kurz über die Grenze raus, um anschließend wieder einzureisen bringt nichts, da die 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage gezählt werden.


    Anders hingegen verhält es sich beim eingeführten Kfz - hier zählt die 60-Tage-Frist ab jeder Einreise von neuem.


    Vielleicht ist die Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels (im Rahmen der Erlangung des Residenten-Status) zur Lösung Deines Problems eine Option...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Kann mir auch nicht vorstellen, dass es so ein Visum gibt. Nie davon gehoert. Aber in der UA sollte schon was zu machen sein hinsichtlich Aufenthaltsverlaengerung. Die sind da sicher recht entgegenkommend wenn es sich fuer sie auszahlt.

  • Du meinst als meine ukrainische Frau darf sie einfach mit mir zusammen über Polen LEGAL nach Deutschland einreisen und mit mir hier wohnen bis Ende Oktober das FZF-Visa fertig ist?


    Als Familienangehörige eines EU Bürgers hat deine Frau das Recht mit dir zusammen in Polen einzureisen.
    Sobald der Einreisestempel der Polen in ihrem Pass prangt ist der Hauptreisezweck Ausübung der Freizügigkeit Unterpunkt Reisefreiheit erfüllt.
    Übrig bleibt ein Schengenvisa, das im gesamten Schengenraum, inklusive Deutschland,gültig ist.

  • Kann mir auch nicht vorstellen, dass es so ein Visum gibt. Nie davon gehoert. Aber in der UA sollte schon was zu machen sein hinsichtlich Aufenthaltsverlaengerung. Die sind da sicher recht entgegenkommend wenn es sich fuer sie auszahlt.


    Sind dir schonmal die Sternchen im Antrag zum Schengenvisa aufgefallen?

  • Vielleicht ist die Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels (im Rahmen der Erlangung des Residenten-Status) zur Lösung Deines Problems eine Option...


    Aber in der UA sollte schon was zu machen sein hinsichtlich Aufenthaltsverlaengerung.


    Also ihr meint ich soll mir jetzt hier in Deutschland keine großen Gedanken darüber machen sondern in der Ukraine mein Glück versuchen... Okay


    @ICH
    Das mit dem Aufenthaltstitel (im Rahmen der Erlangung des Residenten-Status)..
    Wir wollen ja die Familienzusammenführung machen und ich selbst studiere noch in Deutschland. Kann mich dort also nicht niederlassen (das soll die Botschaft schon recht gut erkennen).. Wenn ich dann aber nen Residenten-Status habe bzw. diesen Aufenthaltstitel.. dann könnten sie meine Frau ja auch gut fragen "Warum bleibt ihr Mann nicht einfach bei Ihnen in der UA?". Das wäre nicht sehr gut.


    @Opelfan
    Wie sieht es in Sachen Erfahrung bei dir aus? So wie ich das raushöre vermutest du nur, dass es klappen wird wenn man etwas großzügig mit der Bezahlung ist. Ich denke den offiziellen Weg sollte man schon probieren bevor man sowas macht.

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  • Sind dir schonmal die Sternchen im Antrag zum Schengenvisa aufgefallen?


    Schengenvisum fällt bei uns grundsätzlich flach...
    Ich habe keine Möglichkeit die Verpflichtungserklärung zu machen (in einem anderen Thread erklärt).

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  • Also ihr meint ich soll mir jetzt hier in Deutschland keine großen Gedanken darüber machen sondern in der Ukraine mein Glück versuchen... Okay


    Es geht schlicht darum, einen längeren, legalen Aufenthalt in der UA zu bekommen. Vllt. wäre es auch eine Mgl. für Dich, ein Semester in der UA (sagen wir einfach mal) zu studieren... ;)


    Das mit dem Aufenthaltstitel (im Rahmen der Erlangung des Residenten-Status)..
    Wir wollen ja die Familienzusammenführung machen und ich selbst studiere noch in Deutschland. Kann mich dort also nicht niederlassen (das soll die Botschaft schon recht gut erkennen).. Wenn ich dann aber nen Residenten-Status habe bzw. diesen Aufenthaltstitel.. dann könnten sie meine Frau ja auch gut fragen "Warum bleibt ihr Mann nicht einfach bei Ihnen in der UA?". Das wäre nicht sehr gut.


    Wo ist das Problem? Wenn Du einen längerfristigen Aufenthaltstitel für die UA bekommst, habt Ihr Beide all die Zeit, um die Familienzusammenführung nach D gemeinsam zu erwirken. Pläne ändern sich. Und daher rechne ICH mit keinen nennenswerten Schwierigkeiten seitens der UA. Zudem bezweifle ICH sehr stark, daß D und UA Eure Daten abgleichen. Zumindest die dt. Botschaft sollte keine Meldung an ukrainische Stellen rausgeben, die den Antrag Deiner Frau auf Visum D publik macht.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Schengenvisum fällt bei uns grundsätzlich flach...
    Ich habe keine Möglichkeit die Verpflichtungserklärung zu machen (in einem anderen Thread erklärt).


    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers wird als Schengenvisa ausgestellt. Da gibt es keine VE.
    Für das Heimatland des EU Bürgers gilt die EU Regelung nicht.
    Der Trick an der Sache ist, das ein Schengenvisa per Definition für den gesamten Schengenraum gilt.


    Visaantrag von den Polen:


    VAF_C_ENG_080815.pdf


    Unter punkt 21 others ankreuzen und family member EU dazu schreiben.
    Die Felder mit Sternchen nicht ausfüllen.
    Unter 34 deine Daten.

  • Genial! Warum ist da bisher noch niemand drauf gekommen sowas zu beantragen?

  • Wo ist das Problem? Wenn Du einen längerfristigen Aufenthaltstitel für die UA bekommst, habt Ihr Beide all die Zeit, um die Familienzusammenführung nach D gemeinsam zu erwirken. Pläne ändern sich. Und daher rechne ICH mit keinen nennenswerten Schwierigkeiten seitens der UA. Zudem bezweifle ICH sehr stark, daß D und UA Eure Daten abgleichen. Zumindest die dt. Botschaft sollte keine Meldung an ukrainische Stellen rausgeben, die den Antrag Deiner Frau auf Visum D publik macht.


    Das wäre wohl die beste Möglichkeit! Ich bräuchte mir keinerlei Gedanken mehr darüber zu machen außer halt einmal zur Ausländerbehörde nach Deutschland und zurück. Habe eben kurz mit meiner Frau telefoniert und sie fährt Heute Abend für mich direkt zu den Schwiegereltern wo ein Computer steht. Dann weiß ich in Sachen Aufenthaltstitel schonmal bescheid! Und Forum durchsuche ich auch mal :)


    Gedanken in Ukraine zu studieren hatte ich natürlich auch aber wieder komplett vergessen :D
    Danke für den Tipp!!!


    Genial! Warum ist da bisher noch niemand drauf gekommen sowas zu beantragen?


    Weil es soweit ich das sehe zu Problemen führt. Ein Stempel an der ukrainischen Grenze beweist noch lange nicht, dass das Hauptreiseziel Polen ist. In Kiew wurde mir für meine Frau ein Arbeitsvisum (1 Jahr) für Polen angeboten. Damals war sie noch nicht meine Frau. Dann habe ich im Internet und auch hier im Forum gesehen was Leute damit alles für Alpträume erleben oder erleben können wenn es schief geht. Wirst du erwischt gibt es eine Einreisesperre und man wird direkt zurück befördert.


    Aber vielleicht ist das ganze ja auch wegen der Ehe anders.
    Mal abwarten bis sich @erne dazu meldet (§)


    @mgb
    Du meinst also man sollte nach Kiew und zur polnischen Botschaft?
    Und da kann meine Frau obwohl ICH in Deutschland wohne ein Visum beantragen womit sie sich dann weil ich ihr Ehemann bin bei mir aufhalten darf? Damit eine Sache noch mal klar ist - Ich möchte sie nicht nur eine Woche hier haben. Das geht eher in Richtung 1-2 Monate wenn wir uns so entscheiden. Aber erstmal muss ich alle Dinge in Erfahrung bringen.


    Kurze Info noch -
    Jemand ganz besonderes (weiß nicht ob ich ihn hier nennen darf) erzählt mir, dass eine Verschiebung der Ausreise möglich ist, wenn man krankheitsbedingt nicht transportfähig ist. Sommergrippe mit hohem Fieber reicht aus und kann auch mal gut 2-3 Wochen oder länger gehen. Ich denke... wenn man erst 14 Tage krank geschrieben wird, (denke das wäre normal für Grippe), dann weitere 14 Tage weil man Angst hat die Medikamente einzunehmen .. wäre doch eigentlich realistisch sowas :)

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  • Hier sind die unterschiedlichen Möglichkeiten der Freizügigkeit gut zusammengefasst:
    Studierende mit Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern


    Illegal wird das Ganze, wenn dieses Familiennachzugsvisa nach Polen, zu einem anderen Aufenthaltszweck (hier: Zusammenleben in DE) verwendet wird.
    Auch will der EU Bürger in Wirklichkeit nicht in Polen studieren oder eine Tätigkeit aufnehmen. Das ist auch nicht sauber.


    Ein Besuch in DE wäre mit diesem Visum sogar legal. Jetzt kommt vermutlich die Frage, wer nachweisen will, ob man zu Besuchszwecken oder zum Daueraufenthalt nach DE einreist.
    Zumindest sollte man im Bedarfsfall gute Antworten haben.


    Ich würde das so sehen: Wer vor gekauften polnischen Visa nicht zurückschreckt, wird bei dieser Lösung eher weniger Bauschmerzen haben. Billiger ist sie zumindest.


    Gruß
    Siggi

  • Im EU Recht (eu Richtlinie 2004/38) gibt es keinen Aufenthaltszweck im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.
    EU Bürger und Familienangehöriger können die ihnen zustehenden 90 Tage verwenden wie sie wollen. Entweder als kurzfristiger Aufenthalt oder als Vorbereitung für einen langfristigen Aufenthalt.
    Solange keine AE beantragt wird kann auch niemand nach Aufenthaltsgesetz irgend etwas negatives unterstellen.

  • @'wenzel


    Wenn du unbedingt in der Ukraine bleiben willst, dann beantrage ein Visum Typ-D bei den Ukrainern.
    Dann hast du 60 Tage Luft.


    PS: So wie das aussieht gibt es jetzt 90 Tage. Das ist dann einfach die Familienzusammenführung von der anderen Seite her.

  • So wie es jetzt aussieht habe ich keinerlei Chance diese 90 Tage Regel zu umgehen außer einfach länger im Land zu bleiben. Für das Visum für Ukraine muss ich finanzielle Mittel nachweisen welche sich nach einer Formel errechnen. Für 30 Tage bräuchte ich um die 1300 Euro welche ich nicht habe.


    Dann habe ich jetzt im Forum gelesen, dass für ein Aufenthaltstitel ein Visum vorhanden sein muss. Früher (so 2011 rum) war es wohl noch nicht so.


    Und mit dem Krank sein/ nicht transportfähig sein und deshalb den Aufenthalt verlängern.. auch nicht so toll.
    Die Strafe kann man dann trotzdem zahlen.


    Mir bleibt also nur entweder früher ausreisen, oder die Strafe zahlen und riskieren, dass ich darüber hinaus noch irgendeine andere Strafe bekomme ;(

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  • Ukrainisches Konsulat München:


    III. Für die Beantragung eines langfristigen Visums (Typ D, Aufenthalt über 90 Tage im Laufe von 180 Tagen)
    .
    .
    Visum für Familienzusammenführung


    Ein Dokument, das die Ehe mit einem/einer Staatsbürger/in der Ukraine bestätigt

  • @mgb
    Genau lesen bitte...
    Dort steht von oben nach unten (Punkte 1. bis 9.) was benötigt wird. Das ist bei jedem Visa-Typ gleich.
    Unter anderem...
    5. Einen Nachweis für finanzielle Absicherung. Mehr dazu herunterladen
    Dann folgt das von dir gezeigte
    9. Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen einzureichen:
    ....
    III. Für die Beantragung eines langfristigen Visums (Typ D, Aufenthalt über 90 Tage im Laufe von 180 Tagen)
    ..
    Visum für Familienzusammenführung
    - Ein Dokument, das die Ehe mit einem/einer Staatsbürger/in der Ukraine bestätigt


    Das heißt - Nachweis für finanzielle Absicherung muss erbracht werden.

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