Wehrpflicht / Ausbürgerung

  • Hallo Liebe Community,


    Ich bin 22 Jahre alt und lebe seit dem 10. Lebensjahr in DE.


    Bin gerade dabei mich einbürgern zu lassen. Die Einbürgerungszusicherung habe ich bereits erhalten.
    Nun möchte ich die Ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen und mich ausbürgern lassen. Folgendes würde ich gerne wissen:


    Muss ich wirklich dafür den Wehrdienst in der Ukraine ableisten? Ich meine, das ist doch total absurd, wenn man die jetzige Situation betrachtet.
    Zudem Stecke ich zur Zeit mitten in der Ausbildung und habe eine Kleine Tochter.

  • Muss ich wirklich dafür den Wehrdienst in der Ukraine ableisten


    Wenn die Ukraine darauf bestehen sollte, dann lass Dir das schriftlich geben.
    Das ist unzumutbar und DE bürgert Dich dann unter Hinnahme der Zweistaatigkeit ein.


    Gruß
    Siggi

  • Morgen,


    hast Du denn eine Einberufung erhalten oder wie kommst Du jetzt auf den Wehrdienst in der Ukraine? In Deutschland lebend können sie Dir doch nichts.


    Gruß Olivenbäumchen,
    der in letzter Zeit immer häufiger mit Ukrainern/innen in Deutschland spricht, welche so schnell wie möglich ihren ukrainischen Pass abgeben wollen...

    За Украинy!

  • Hallo astynoz!


    Zunächst ein paar Fragen:


    1. Wie ist Dein jetziger Aufenthaltsstatus in D.
    2. Bist du beim ukr. Konsulat in D als Auslandsukrainer gemeldet. Haben Deine Eltern dies damals (für Dich) gemacht.
    3. Hast Du gültige ukr. Ausweisdokumente (Nationalpass u. Reisepass).

    Gruß
    MaBo

  • Das ist unzumutbar und DE bürgert Dich dann unter Hinnahme der Zweistaatigkeit ein.


    Generell ist es eben nicht unzumutbar, den Pflichten eines Wehrdienstes nachzukommen. Im Normalfall würde man damit nicht durchkommen.
    Aber es gibt immer Ausnahmen. Die Situation in der Ukraine, die sich faktisch im Krieg befindet, sollte eine Ausnahme darstellen.
    Da hätte Siggi Recht.
    Ob das wirklich so ist, erfährst du von der Einbürgerungsbehörde.

  • Generell ist es eben nicht unzumutbar, den Pflichten eines Wehrdienstes nachzukommen.


    Richtig!


    Die Situation in der Ukraine, die sich faktisch im Krieg befindet, sollte eine Ausnahme darstellen.


    Nein, nur wenn er gegen einen mit DE verbündeten Staat oder die BRD kämpfen müsste:

    Zitat

    12.1.2.3.2.2 Macht der Herkunftsstaat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig, so ist dies eine unzumutbare Entlassungsbedingung, wenn der Einbürgerungsbewerber
    b) durch die Leistung des Wehrdienstes in eine bewaffnete Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland oder mit einem mit der Bundesrepublik Deutschland verbündeten Staat verwickelt werden könnte,


    Anwendungshinweise_05_2009.pdf


    Was aber funktioniert:

    Zitat

    d) sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatzdienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird


    @astynoz
    Jetzt weißt Du, wie Du argumentieren musst!


    Gruß
    Siggi

  • Generell sind Ukrainer die dauerhaft im Ausland leben, also ein ПМЖ (постоянное место жительства) in Deutschland haben,
    von der Einberufung in die Armee befreit.
    Deswegen sollte das kein Grund sein, weswegen eine Ausbürgerung verweigert werden kann.
    Wenn doch, dann hat Siggi ja einen sehr guten Weg gezeigt wie man damit umgehen kann.



    Ps: Wenn man als männlicher Ukrainer, der dauerhaft in Deutschland lebt, in die Ukraine reisen bzw. auch wieder ausreisen möchte, dann muss das ПМЖ unbedingt im Pass vermerkt sein... sonst kann (nicht muss) es zu Problemen an der Grenze kommen, was den Militärdienst angeht.



    Quellen:
    1. Aussage eines ukrainischen Botschaftsmitarbeiters in Berlin

    2. Закон Украины - О воинской обязанности и военной службе --->
    Статья 36 - Воинский учет граждан Украины, которые находятся за рубежом --->
    Пункт (3) - Воинский учет граждан Украины, которые постоянно проживают за границей, не ведется.


    Auf Deutsch: Gesetz der Ukraine - über die Wehrpflicht und den Wehrdienst --->
    Artikel 36 - Militärische Erfassung ukrainischer Staatsbürger, die sich im Ausland befinden --->
    Punkt (3) - Die militärische Erfassung ukrainischer Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben,findet nicht statt.



    und hier der Link zum Gesetzestext: http://zakon4.rada.gov.ua/laws/show/2232-12/page



    Vielleicht hilft das ja nochmal jemandem;)

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