Was wäre, wenn ich das Auto auf meinen Namen kaufe und anmelde/ dann aber auf die Schwiegereltern überschreibe wenn sie damit in der UA sind
Du kannst als Resident genau ein Auto zollfrei anführen, was bereits min. 1 Jahr auf Deinen Namen registriert war, bevor Du die Aufenthaltsgenehmigung erhalten hast. Zollfrei, heißt aber nicht abgabenfrei. Bei der Erstzulassung in UA werden die üblichen Abgaben fällig.
Den Wagen darfst Du dann in UA ein weiteres Jahr nicht veräußern. Danach wäre eine Umschreibung auf die Schwiegereltern oder ein sonstiger Verkauf in UA möglich.
Ich habe das damals versaut, da ich kein Auto besaß, als ich meine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatte. (Der Wagen war aus steuerlichen Gründen auf meine GmbH zugelassen. Pech gehabt!) Ich würde keine "alte Gurke" einführen, sondern ein fast neues Auto. Je neuer der Wagen, je größer der Vorteil durch diese einmalig benutzbare Sonderregel.
Wenn ich noch einmal ein Auto in UA kaufen sollte, dann werde ich das mal mit dem Import eines Neuwagens probieren. Warum? Ich würde ein SUV als PHEV kaufen und den gibt es in UA meines Wissens nicht zu kaufen. In DE erhält man dann die 19% MwSt auf Export zurück, in UA zahlt man 20%. Die Gebühr bei Erstanmeldung eines Neuwagens beträgt 3%. Das sollte also fast kostenneutral sein. Rechnet man noch ca. 15% Rabatt auf den Listenpreis ein, den es in UA nie gab, dürfte es auf diesem Weg sogar günstiger sein.
Gruß
Siggi