Visum für D/EU

  • Hallo Forum!


    ich sehe hier lauter erfahrene Menschen, die mir helfen könnten.


    folgende Situation:


    Die Eltern meiner Frau sind in Deutschland, weil der Vater deutsche Vorfahren hat. Leben hier seit 2005.


    Ihre beiden Brüder leben in der UA und durften nicht mitreisen, weil deren Vater leider verstorben ist und die Brüder einen anderen Namen haben und bereits erwachsen waren


    Damals haben die 2006 ein Besuchervisum beantragt und eine Absage bekommen und leider ist der Grund für die Ablehnung nicht bekannt.


    Im Reisepass hat er auch das abgelehnte Visum.


    Wie können wir für Ihn irgendein Visum erreichen?


    Wir können ihm hier einen festen Arbeitsvertrag und Sozialversicherung bieten. Festes Einkommen haben wir hier auch alle. Kautionszahlung wäre auch möglich.


    oder haben wir gar keine Möglichkeit, dass er hier 6 Monate ist oder länger?!?

  • Du solltest 2 Sachen völlig voneinander trennen.
    Besuchsvisums - ist zum Besuchen
    Arbeitsvertrag und Sozialversicherung sind Tatbestände. wenn jemand offiziell und legal in Deutschland arbeitet.


    Dies sind 2 völlig verschiedene Dinge.


    Mit einem Besuchsvisum können deine Verwandten bestenfalls bei dir die Hecke schneiden oder dein Wohnzimmer tapezieren - und Schluß, aber nicht arbeiten im Sinne einer Beschäftigung auf Grund eines Arbeitsvertrages mit Sozialversicherung.


    Warum sollen die Brüder kein Besuchervisum für ihre Schwester bekommen können? ICh würde das einfach erneut versuchen und den familiären Tatbestand ausführlich erläutern lassen (idem Antrag eine Erklärung beifügen).

  • Hi,


    Danke für die schnelle Reaktion.


    Die Befürchtung ist, dass D schonmal ein Besuchervisum abgelehnt hat und da nochmal ablehnen.


    Gibt es praktikable Chancen, ihm hier ein Arbeitsvosum zu organisieren?!?

  • Ich sehe da keine Moeglichkeit fuer einen legalen Aufenthalt basierend auf einem Arbeitsvisum (ausserhalb der EU- blue card Regelung- hochqualifizierte AN mit Mindesteinkommen ueber 49.600 € Brutto/Jahr) begruendet durch eine "normale Arbeitsplatzzusage".


    - alternativ koennte er nach DE reisen und hier laut Asyl rufen, dann faellt das alles moeglicherweise weg, das Risiko der Abschiebung besteht in DE eher theoretisch
    Besuchsvisum, wie oben bereits gesagt, einfach beantragen

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Wie können wir für Ihn irgendein Visum erreichen?


    für wen? für einen der Brüder Deiner Frau?
    Visum zu welchem Zweck


    aber nach all dem was du geschrieben hast: keine Chance


    Wir können ihm hier einen festen Arbeitsvertrag und Sozialversicherung bieten.


    das wäre
    a) ein Grund ein Besuchsvisum abzulehnen
    b) kein Grund ein Arbeitsvisum zu geben, wenn die Arbeit auch andere hier lebende Personen ausführen können (was wohl der Fall ist)



    oder haben wir gar keine Möglichkeit, dass er hier 6 Monate ist oder länger


    keine


    Mit einem Besuchsvisum können deine Verwandten bestenfalls bei dir die Hecke schneiden oder dein Wohnzimmer tapezieren - und Schluß,


    und dafür kein Entgelt bekommen
    mit Entgelt = Schwarzarbeit


    Warum sollen die Brüder kein Besuchervisum für ihre Schwester bekommen können? ICh würde das einfach erneut versuchen und den familiären Tatbestand ausführlich erläutern lassen (idem Antrag eine Erklärung beifügen).


    mir scheint, die Schwester braucht kein Visum, da sie hier lebt.
    Das Visum wollen ihre Brüder


    ohne Rückreisebereitschaft gibt es kein Visum
    Und nach dem, was oben steht, gibt es diese Bereitschaft nicht


    Gibt es praktikable Chancen, ihm hier ein Arbeitsvosum zu organisieren?!?


    nein


    - alternativ koennte er nach DE reisen und hier laut Asyl rufen,


    klingt nach Asylmissbrauch
    Und da gibt es durchaus Abschiebungen, einfach so, mitten in der Nacht.

  • das ist kein Widerspruch, sondern zeigt ein Ungleichgewicht und noch lange kein Grund, Asylmissbrauch zu propagieren


    Warum sollte man etwas unterlassen, was zwar offiziell verboten, aber nicht verfolgt wird?
    Wenn ich nachts an ein "Rasen betreten verboten" Schild vorbei komme, latsche ich auch auf den Rasen rum...

  • was zwar offiziell verboten, aber nicht verfolgt wird?


    weil man doch verfolgt werden könnte?
    Nicht zurückgeschoben werden in der Regel Araber, Ukrainer haben da schlechtere Chancen.


    Ausserdem: was wollen die Brüder erreichen? In einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben, ohne Arbeitserlaubnis mit weiteren Einschränkung ... ohne Aussicht auf Asyl?

  • Nicht zurückgeschoben werden in der Regel Araber, Ukrainer haben da schlechtere Chancen.


    Und warum werden Araber nicht zurückgeschoben?
    Weil ihnen geraten wurde, kurz vor Erreichen des Schengenraumes den Pass zu verbrennen sie auf der Flucht vor Krieg und Elend ihre Pässe verloren haben und die Herkunftsländer kein Ersatzdokument ausstellen und ohne Pass nehmen sie niemanden zurück. Schon garnicht ehemalige Strafgefangene, die in ihrer Heimat weiterhin ihre Strafe absitzen müssten und dem Staat unnötig Geld kosten würden.
    Also bleibt alles hier, was zwar nicht asylberechtigt ist, aber keinen Identitätsnachweis bei sich hat.
    Angeschissene rechts raus...

  • Und warum werden Araber nicht zurückgeschoben?


    Also bleibt alles hier, was zwar nicht asylberechtigt ist, aber keinen Identitätsnachweis bei sich hat.


    Und auch die meisten anderen. Welche Länder nehmen abzuschiebende zurück?
    Pakistan nicht,
    Afghanistan njet,
    Marokko njet,
    Algerien njet


    Aber "Entwicklungshilfe"-Geld nehmen diese Länder sehr gerne an.

  • Und wer nicht aus diesen Ländern kommt und ebenfalls wenig Aussicht auf Asyl hat, der sucht sich spätestens nach Anraten seines aus Helferkreisen vermittelten Anwalts, eben eines der Länder als angebliches Herkunftsland aus und schon ist die lebenslange Versorgung auf Steuerzahlerkosten gesichert.
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  • Weil ihnen geraten wurde, kurz vor Erreichen des Schengenraumes den Pass zu verbrennen sie auf der Flucht vor Krieg und Elend ihre Pässe verloren


    du hast dich vertan, richtig ist eher
    "Weil ihnen geraten wurde, kurz vor Erreichen des Schengenraumes den Pass zu verbrennen sie auf der Flucht vor Krieg und Elend ihre Pässe verloren"



  • du hast dich vertan, richtig ist eher
    "Weil ihnen geraten wurde, kurz vor Erreichen des Schengenraumes den Pass zu verbrennen sie auf der Flucht vor Krieg und Elend ihre Pässe verloren"


    Ist auch verständlich: Jeder Krämer lobt seine Ware. Jeder schaut auf sein Geschäft:
    Die Psychologen, Psychiater, NGO-Anwälte, kirchennahe "Hilfsorganisationen" (in Österreich Caritas), Übersetzer, Sozialarbeiter, etc. etc.
    Hier fließen Abermillionen rein. Bezahlen müssen es wir.

  • klingt nach Asylmissbrauch


    Es war als erkennbarer ?! Sarkasmus (angesichts der Rechtsverstöße auf diesem Gebiet, der als selbst Betroffener eine Ungleichbehandlung erdulden muss - Thema legaler Aufenthalt in DE) gedacht.
    Zuvor hatte ich ja bereits meine Skepsis zur Erlangung eines Arbeitsvisums ausgedrückt.
    Diese "Alternative" ist sicherlich Asylmissbrauch (Steuerverkürzung, schwarzfahren, falschparken ist auch verboten, wird aber trotzdem landesweit praktiziert), also nur ein "moralischer" Aspekt. Empfohlen habe ich diesen Weg nicht.


    ...und ganz so abwegig ist diese Idee ja nun auch nicht, wenn man auf die "Erfolgsquote" einer Duldung schaut und auf die geringe reale Abschiebungsquote Rainer Wendt: "Abschiebe-Verhinderungs-Industrie" - Falsche Atteste und andere Bleibetricks , welche so durchaus zu einem legalen Status führen kann (vor dem Hintergrund das der Thread Opener) was von "Job ist kein Problem" schrieb.
    Nur zwei Nordafrikaner erhielten 2015 Asyl in Deutschland - Abschiebungen erfolgen kaum

    Zitat

    In ihre Heimatländer abgeschoben wurden im ersten Quartal 2016 nur 25 Algerier, 18 Marokkaner und 14 Tunesier – also insgesamt 57 Bürger dieser Staaten, - von 2605 negativen Bescheiden in Quartal 1/2016


    Flüchtlinge: Ausbildung schützt vor Abschiebung | ZEIT ONLINE

    Zitat

    Geduldete Jugendliche haben Chance auf AusbildungJunge, geduldete Flüchtlinge können die Chance auf eine Ausbildung und damit die Möglichkeit bekommen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.


    Nach erfolgreicher Ausbildung wird ein legaler AufenthaltStatus (oft ?) zuerkannt.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

    Einmal editiert, zuletzt von egonolsen ()

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