Hallo Zusammen!
wenn ich länger als 180 Tage in der Ukraine registriert bin und lebe und in Deutschland arbeite, muss ich dann eine Steuererklärung in der Ukraine abgeben? Wenn ja, wo? Wie? Wann?
Hallo Zusammen!
wenn ich länger als 180 Tage in der Ukraine registriert bin und lebe und in Deutschland arbeite, muss ich dann eine Steuererklärung in der Ukraine abgeben? Wenn ja, wo? Wie? Wann?
Man sollte schlafende Hunde nicht wecken...
Formal gesehen musst Du dann in UA eine Erklärung abgeben, wenn Einkünfte in UA steuerbar wären. (Tut man es nicht, werden Auslandseinkünfte in der Praxis selten nachweisbar sein. Gerade nach der 2014 ist das Personal in den Finanzämtern reduziert worden. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit sollte minimal sein.)
In Deinem Fall sehe ich es so: Laut DBA hat DE das Besteuerungsrecht, wenn die Tätigkeit bei einem deutschen Arbeitgeber in DE ausgeführt wird und zwar völlig unabhängig davon, wie lange Du Dich in UA aufhältst. Lies Dir Artikel 15 durch
Bundesfinanzministerium - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gruß
Siggi
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