Einreise mit vorläufigen Reisepass

  • Guten Tag,


    ich möchte im Sommer mal wieder in die Ukraine.
    Leider liegt mein Pass (deutscher Reisepass) zum Zeitpunkt der Reise in einem Konsulat, zur Visabeschaffung, dementsprechend habe ich keinen zur Einreise in die Ukraine.
    Ich könnte mir einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, nur für diese eine Reise. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts steht bei Einreisebestimmungen "vorläufiger Reisepass: Ja"


    Ist die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass kein Problem ?
    Gibt es einen Unterschied ?


    Würde mich freuen, wenn sich jemand seine Erfahrungswerte mitteilt.


    Danke

  • Die Dame im Rathaus erklärte es mir so, es ist eine einmalige Sache, die nicht berechtigt 5 weitere Jahre einen 2. Pass zu besitzen.
    Klar, bei Israel-reisen oder Reisen in arabische Länder, auch - aber dies ist bei mir nicht der Fall.

  • Du musst halt ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    Das kann z.B. häufige Visabeantragung sein.
    In der Regel sollte sowas nicht abgelehnt werden, wenn man irgendwas schlüssiges vorbringt.
    Wie z.B. geplante Reisen nach Israel.

  • Danke erst einmal für die Antworten.


    Ich wäre mit der Variante des Vorläufigen allerdings gut bedient, sollte eine Einreise mit diesem möglich sein bräuchte ich keinen 2. Reisepass.
    Oder benötige ich für diesem vorläufigen Pass ein Visum ?


    Ich werde morgen in der Frühe mal bei der Botschaft anrufen, ich denke zwar auch es wird kein Problem ein - sicher ist allerdings sicher.

  • Die Dame im Rathaus erklärte es mir so, es ist eine einmalige Sache, die nicht berechtigt 5 weitere Jahre einen 2. Pass zu besitzen.
    Klar, bei Israel-reisen oder Reisen in arabische Länder, auch - aber dies ist bei mir nicht der Fall.


    Ob dir überhaupt ein vorläufiger Reisepass für 1 Jahr ausgestellt werden darf, wenn du einen gültigen 1. Pass besitzt, wäre auch noch zu prüfen.
    Nach meinem dafürhalten kommt da nur ein regulärer 2. Pass für 5 Jahre in Frage.


    Die Vorgaben in Bayern lauten wie folgt:


    Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.


    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von mgb ()

  • Bei mir war als Grund ausreichend: Reisen in die Ukraine und Russland, obwohl das in der Praxis wenig Schwierigkeiten machen sollte. Der Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts braucht doch nur eine plausible Begründung, die man sich vorher schon gut überlegen sollte. Ob diese zutreffend ist und ob man diese Reisen wirklich unternimmt, ist irrelevant.


    Der zweite Pass ist doch kein besonderes Privileg. Es steht schließlich derselbe Name drin.


    Gruß
    Siggi, der gern zwei Pässe mit verschiedenen Namen haben würde

  • Eben.
    Ich hatte seinerzeit meinen Reisepass vorgezeigt.
    Der sah etwas zerfleddert aus und ich hatte Angst das er irgendwann ausseinanderfliegt.
    Andereseits waren da ein paar Stempel drin von denen ich behauptet habe, dass sie wichtig sind.
    Das wars.

  • Ich bin problemlos vor 2 Jahren mit einem vorläufigen Reisepass eingereist!


    Danke für deinen Erfahrungswert, ein Visum brauchtest du nicht ?


    Also ganz normale, visafreie, Einreise für 90 Tage auch mit dem Vorläufigen ?


    Danke bis hier, ich werde die Frau im Bürgerbüro nochmal darauf ansprechen - da es mit der Visabeschaffung auch im späteren zu Problemen kommen könnte.


    Aber das ist mir, sollte es unkomplizierter (unbürokratischer) sein, egal - wichtig wäre für mich in erster Linie, dass es dieses Jahr reibungslos abläuft.

  • Siggi, der gern zwei Pässe mit verschiedenen Namen haben würde


    Also in D leben die Leute gänzlich ohne Pass weitaus besser als die mit Pass.
    Einen zweiten Pass würde ich entschieden verweigern... !think!

  • Eine letzte Frage, spielt die Gültigkeitsdauer des vorl. Reisepasses eine Rolle ?
    Bei den "normalen" ist es ja so, dass dieser über 6 Monate nach der Reise noch Gültigkeit haben sollte - zumindest bei einigen Einreiseländern.
    Gibt es sowas in der UA auch ? Wie lange, sollte es der Fall sein, wäre es ?

  • Eine letzte Frage, spielt die Gültigkeitsdauer des vorl. Reisepasses eine Rolle ?
    Bei den "normalen" ist es ja so, dass dieser über 6 Monate nach der Reise noch Gültigkeit haben sollte - zumindest bei einigen Einreiseländern.
    Gibt es sowas in der UA auch ? Wie lange, sollte es der Fall sein, wäre es ?


    Warum legst Du nicht 100€ auf den Tisch und lässt dir einen Reisepass per Express machen?
    Hatte bei mir 3 Werktage gedauert.

  • Warum legst Du nicht 100€ auf den Tisch und lässt dir einen Reisepass per Express machen?
    Hatte bei mir 3 Werktage gedauert.


    Bei mir vor zwei Jahren auch nur zwei Tage.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Ich habe nicht einfach mal so 100 Euro.


    Es ist ein komplizierter Fall, die Sachbearbeiterin im Rathaus hat mich diesbezüglich kompetent beraten, mit der bitte mich zu erkundigen, ob ein vorläufiger Reisepass zur Einreise genügt.
    Das tut er, laut dem Auswärtigen Amt. Es ist aber nicht angeführt wie lange er, hinten raus, noch Gültigkeit besitzen muss / oder überhaupt.


    Es könnte der Fall sein, dass die Bearbeiterin mir diesen Pass ausstellt für die Dauer der Reise, also nur 10 Tage Gültigkeit.


    Das ist der Sachverhalt, ich bekomme keinen 2. Reisepass, nicht im Express und auch nicht wenn die Zeit reichen würde, im normalen Verfahren.

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