Ich will nicht komplett auswandern.
90 innerhalb von 180 Tagen geht problemlos, sonst heiraten und schon kann man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn man keine ehelich Lebensgemeinschaft will, dann der Hinweis: Es gibt auch Scheinehen.
ZitatWeiß jemand, ob es Probleme mit den deutschen Finanzamt gibt, wenn man den "Lebensmittelpunkt" in UA hätte? Ich glaube, dass
Als Rentner ändert sich steuerlich nichts bei Lebensmittelpunkt in UA, denn die Rente ist weiterhin in DE zu versteuern. Gleiches gilt für Erträge aus Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien. (Hättest Du hingegen hohe Einkünfte aus Kapitalanlagen, dann würden diese Einkünfte dann in UA zu versteuern sein. Trotzdem glaube ich kaum, dass sich UA als ein erstrebenswertes Auswanderungsziel für Millionäre etablieren könnte.)
Gruß
Siggi