Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Also nach Deinen letzten Posts würde ich sagen, mach hier erstmal gar nichts.
    Guck Dir das alles erstmal an.
    Geh in Odessa spazieren guck Dir die Landschaft an, trink Kaffee; sieh zu dass Du um 22.00 Uhr im Bett liegst usw.
    Pass auf dass Dir nix passiert....:))

  • Enttarnt : Odessa Midtown ist in Wahrheit Schakaswili. Er plant seine Optionen für die Zukunft. Doppelte Staatsbürgerschaft, Grenzübertritt ohne Kontrolle, Fahrrad fahren, etc.
    Also, kein Tro ll, sondern eine honorige Persönlichkeit.
    Hochachtung, Herr Ex Präsident.

  • Kann man die ukrainische Staatsbürgerschaft beantragen und die deutsche Staatsbürgerschaft trotzdem behalten ?


    ja kann man.
    Durch diesen Antrag alleine wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren gehen.
    In dem Moment aber, in dem dem Antrag entsprochen wird und du die ukrainische Staatsangehlrigkeit bekommst, verlierst du die deutsche automatisch sofort, wenn du nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung hast.
    Also: wenn du eine entsprechende Genehmigung von detuschen Behörden hast, geht das.

  • Erst einmal musst Du die Voraussetzungen für die UA Staatsbürgerschaft erfüllen: Also einige Jahre legal mit Aufenthaltsgenehmigung im Land gelebt haben und die ukrainische (nicht die russische) Sprache schriftlich und mündlich beherrschen.


    UA erlaubt keine Doppeltstaatsbürgerschaft. Du machst Dich also zumindest in UA strafbar.


    Gruß
    Siggi

  • Erst einmal musst Du die Voraussetzungen für die UA Staatsbürgerschaft erfüllen: Also einige Jahre legal mit Aufenthaltsgenehmigung im Land gelebt haben und die ukrainische (nicht die russische) Sprache schriftlich und mündlich beherrschen.


    UA erlaubt keine Doppeltstaatsbürgerschaft. Du machst Dich also zumindest in UA strafbar.


    Gruß
    Siggi


    D.h. wenn meine Frau zusätzlich die deutsche Staatbrürgerschaft annimmt macht die sich in UA strafbar??
    Hatte da so einen Plan, weil wir Grund und Land besitzen....

  • @Tobias
    Ich vermute, Deine Frau würde die Strafbarkeit in UA nicht wirklich stören. Meine zumindest nicht. Sie hat auch die RU Staatsbürgerschaft zusätzlich genommen.


    Ich kann mir schon denken, worauf Du hinaus willst: Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit in DE erzwingen.


    Gruß
    Siggi

  • @Tobias
    Ich vermute, Deine Frau würde die Strafbarkeit in UA nicht wirklich stören. Meine zumindest nicht. Sie hat auch die RU Staatsbürgerschaft zusätzlich genommen.


    Ich kann mir schon denken, worauf Du hinaus willst: Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit in DE erzwingen.


    Gruß
    Siggi


    Genau das war der Plan und das Ganze noch mit etwas Härte verpacken. Die Frage ist wie hoch ist die Strafe?


    Grüße zurück und danke für die Antwort.

  • UA erlaubt keine Doppeltstaatsbürgerschaft. Du machst Dich also zumindest in UA strafbar.


    Der ist Satz ist richtig.
    Der zweute m.E. falsch.
    Nur weil etwas nicht erlaubt ist, heisst das nicht *immer* und nicht *automatisch*, dass es strafbar ist


    Die Frage ist wie hoch ist die Strafe?


    Die "Strafe" ist, dass UA die andere Staatsangehörigkeit ignoriert.


    und jetzt wird es witzig: jedes andere Land auch, auch wenn nicht exlizit festgehalten wird, dass eine zweite Staatsangehörigkeit nicht erlaubt ist.

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