unterschiedliche Angaben; wie wird gerechnet

  • Falsch!


    Man zählt zurück. Vom gleitendem Stichtag 180 Tage rückwärts zählen und innerhalb dieser 180 Tage die in der UA verbrachten zusammenaddieren. Die Differenz zwischen 90 und den verbrachten Tagen ergibt die legal möglichen Restaufenthaltstage. So ist es durchaus möglich, daß, wenn Du vor genau 180 Tagen in der UA warst, diese Tage mit gleitendem Stichtag aus dem Betrachtungszeitraum rauszählen und der neue Tag reinzählt, so daß die Summe der Restaufenthaltstage unverändert bleibt.


    Die korrekte Bestimmung der Aufenthaltstage ist personen- und nicht paßgebunden. Am besten kontaktierst Du die Stelle, wo Du den vorübergehenden Paß zurückgegeben hast und läßt Dir die Ein- und Ausreisedaten geben, @'Frank-G.'. Bedenke, daß auch jeder Ein- und Ausreisetag als voller Tag zählt.


    Was bitte ist ein gleitender Stichtag? Wann sollen die 180 Tage denn beginnen? Am Tag der erstmaligen Einreise kann man 180 Tage abzählen und innerhalb dieser Zeit kann man in der Ukraine 90 Tage verbringen.

  • Was bitte ist ein gleitender Stichtag? Wann sollen die 180 Tage denn beginnen? Am Tag der erstmaligen Einreise kann man 180 Tage abzählen und innerhalb dieser Zeit kann man in der Ukraine 90 Tage verbringen.


    Dies ist der Tag ab dem Du die 180 Tage zurückzählst und die darin enthaltenen Aufenthaltstage addierst. Wenn Du heute wissen willst, wieviele Tage Du innerhalb besagter 180 Tage in der Ukraine warst, zählst Du ab heute zurück, willst Du es ab morgen wissen, dann zählst Du ab morgen 180 Tage zurück. Bist Du in der Ukraine und willst jeden Tag Deine Resttage zählen, dann zählst Du jeden einzelnen Tag 180 Tage zurück. Der Tag des Betrachtungszeitraums gleitet dann mit jedem neuen Tag der Gegenwart.


    Bei Deiner oben beschriebenen Betrachtungsweise mittels Zeitfenster ab einem bestimmten Zeitpunkt, kann Du schnell mal die erlaubten 90 Tage innert der 180 Tage überschreiten. Ganz einfaches Beispiel: In Deinem ersten 180-Tage-Zeitfenster fährst Du die letzten drei Monate (90 Tage) in die Ukraine und bleibst gleich für die nächsten drei Monate (90 Tage) im neuen 180-Tage-Zeitfenster dort. Nach Deiner Rechnung wäre da in Ordnung. Doch am letzten Tag Deines Aufenthalts wirst Du beim Rückwärtszählen von 180 Tagen feststellen, daß Du 180 Tage - mithin 90 Tage zu viel und somit illegal - in der Ukraine verweiltest.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ok, also, wenn ich am 04.04.2016 das erste Mal eingereist bin für 4 Tage und 180 Tage zurück rechne, bin ich 4 Tage da gewesen. Klar. Dann wieder, dann am 21.04. bis 03.05.....ja, ok, verstehe!


    Ok, ja, macht Sinn. Jetzt habe ich es endlich verstanden! Anscheinend hatte ich immer Glück mit den Ausreisen und Einreisezeiten. Ich rechnete einfach die Aufenthaltstage innerhalb des halben Jahres um nicht auf mehr als 90 zu kommen. Dummenglück?

  • Das ist aus der Botschaftsseite in Kiew!


    Seit dem 18.10.2013 gilt gemäß Artikel 5 Absatz 1 Schengener Grenzkodex eine neue Berechnungsmethode für die zulässige Aufenthaltsdauer sowohl im Rahmen eines Schengenvisums als auch für visafrei einreisende Drittstaater. Statt der bisherigen "Vorwärtsbetrachtung" ("90 Tage innerhalb von 180 Tagen", also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet eine "flexible Rückwärtsbetrachtung" Anwendung ("90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen", also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärts gerechnet). Diese Regel muss zu jeder Zeit eines Aufenthaltes oder Einreise erfüllt sein. Tage der Ein- und Ausreise zählen ebenso zum Aufenthalt.

  • Hatten wir auch anfangs so gemacht. Bis der polnische Zoll meine Holde wegen vier oder fünf Tagen Überziehung bei der Abreise rauszog... Die Zöllner auf dem Flughafen waren äußert höflich und rieten mir, mich mit der deutschen Botschaft in Verbindung zu setzen, um die Überziehung zu erläutern. Das tat ICH auch umgehend und so gab es dann zum Glück keinerlei Probleme bei der Ausstellung des nächsten Visums.


    p.s.: Das mit der Umstellung der 180-Tage-Regel habe ICH dazumal mit als Grund für unseren Fehler angegeben. :) Wenn ICH mich recht entsinne, galt diese Vorwärtsbetrachtung jedoch nur noch in Deutschland. Internationaler Standard für andere Länder war da aber schon die Rückwärtsbetrachtung.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Kleiner Tip am Rande, irgendwelches Business an der Grenze als Grund fuer die Ueberziehung anzugeben ist kontraproduktiv weil damit der gesamte Aufenthalt als illegal eingestuft werden kann. Fuer Business braucht man ab dem ersten Tag ein Visum.


    Wenn die Holde jedoch auf ihren Bio Pass deutlich laenger wartet als vorgesehen, ist das ein bekanntes, nachvollziehbares Problem.

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