Falsch!
Man zählt zurück. Vom gleitendem Stichtag 180 Tage rückwärts zählen und innerhalb dieser 180 Tage die in der UA verbrachten zusammenaddieren. Die Differenz zwischen 90 und den verbrachten Tagen ergibt die legal möglichen Restaufenthaltstage. So ist es durchaus möglich, daß, wenn Du vor genau 180 Tagen in der UA warst, diese Tage mit gleitendem Stichtag aus dem Betrachtungszeitraum rauszählen und der neue Tag reinzählt, so daß die Summe der Restaufenthaltstage unverändert bleibt.
Die korrekte Bestimmung der Aufenthaltstage ist personen- und nicht paßgebunden. Am besten kontaktierst Du die Stelle, wo Du den vorübergehenden Paß zurückgegeben hast und läßt Dir die Ein- und Ausreisedaten geben, @'Frank-G.'. Bedenke, daß auch jeder Ein- und Ausreisetag als voller Tag zählt.
Was bitte ist ein gleitender Stichtag? Wann sollen die 180 Tage denn beginnen? Am Tag der erstmaligen Einreise kann man 180 Tage abzählen und innerhalb dieser Zeit kann man in der Ukraine 90 Tage verbringen.