unterschiedliche Angaben; wie wird gerechnet

  • Moin,


    mal was für Kenner bzw Experten:


    als D og´hne besonderen Status, darf ich her in der Ukraine 90 von 180 Tagen sein.
    wie ermittelt man die Tage?
    Jetzt sagen alle hier: Boah ey. zähl einfach die Tage in den Reisepass zusammen, dann ahst das Ergebnis.
    TJA, da gibt es nur ein Problem!
    hatte von Mitte 2017 bis 11/2017 einen vorübergenhenden Reisepass, da der "Normale" verschwunden war, den ich dann aber im November wieder gefunden ahbe.
    Also in dem Originalen ist abgestempelt vom 30.11-12.12 und ab dem 30.12 bis -----------
    Jetzt habe ich folgende Fragen
    A) laut Auskunft einer Bekannten die beim Zoll arbeitet sich aber nicht sicher ist, gilt eh erst ab Kalenderjahr. Heißt: ich bin quasi ab dem 01.01 hier und habe somit erst 25 Tage verbraucht!
    B) wenn das falsch ist, zählt dann ab dem Datum im Original Reisepass (also 30.11-12.12 und dann 30.12 bis heute
    oder
    Werden die Tage die im vorübergehenden Reisepass (hat ne andere Nummer gehabt) dazu gezählt und wenn ja, wie erfahre ich das ohne das mich ein Grenzer sofort aus dem Lande verweisst?

    I am lost in a funny Country
    Und wenn keine Ahnung hast, einfach mal die Klappe halten.

  • ich bin quasi ab dem 01.01 hier und habe somit erst 25 Tage verbraucht!


    aber nur wenn du einen boarder run gemacht hast, werden ab 01.01. die Tage neu gezählt, sonst die absoluten Tage. Ist so auch im System hinterlegt

  • Border run? was ist ist das?


    Und wie bekomme ich die tatsächlichen Tage raus?
    wie gesagt hatte quasi zwei Reisepässe

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  • Boarderrun - z.B. zum Einkaufen für einen Minizeitraum "mal eben" ins angrenzende Ausland reisen - und direkt wieder einreisen.


    Zähle doch einfach die Tage aus allen Pässen zusammen, was ist daran so schwierig, oder stehe ich auf dem Schlauch?

  • Zähle doch einfach die Tage aus allen Pässen zusammen, was ist daran so schwierig, oder stehe ich auf dem Schlauch?


    Du, dazu müsste ich beide Pässe ahben!
    Man muss den vorübergehenden Pass wieder abgeben udn bekommt ihn auch entwerdet nicht wieder


    ZU RSL


    700 Grivna pro Tag oder pro Vergehen?


    ich weiß bloss leider immer noch nicht, wie ich die tatsächliche Anzahl herausbekomme!

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  • Der 01.01. hat nichts zu sagen! Ess gilt der Tag der ersten Einreise. Von da ab 180 Tage, davon darf man 90 Tage in der UA verweilen. Die Anzahl der aus- und einreisen ist auch egal. Nach 180 Tagen beginnt ein neues 180 Tage Fenster. Ich habe oft den Eindruck, dass die Grenzer das selber nicht genau wissen. Im Konsulat hat mir so ein Hirni auch erzählt, dass es vom 01.01.-30.06. und so weiter gelten würde, was aber an der Grenze von einer netten Grenzbeamtin, die hervorragend englisch gesprochen hat, widerlegt wurde.
    Es gilt der erste Tag der Einreise. Wobei der Tag der Einreise und Ausreise zu den 90 Tagen zählt. Man darf insgesamt 180 Tage in der Ukraine verbringen im Jahr, ohne Visum. Wobei eben das Jahr am Tag der ersten Einreise beginnt.


  • Weißt du nicht, wann du eingereist bist? ?(

  • Es gilt der Tag der ersten Einreise. Von da ab 180 Tage, davon darf man 90 Tage in der UA verweilen. ... Nach 180 Tagen beginnt ein neues 180 Tage Fenster.


    Falsch!


    Man zählt zurück. Vom gleitendem Stichtag 180 Tage rückwärts zählen und innerhalb dieser 180 Tage die in der UA verbrachten zusammenaddieren. Die Differenz zwischen 90 und den verbrachten Tagen ergibt die legal möglichen Restaufenthaltstage. So ist es durchaus möglich, daß, wenn Du vor genau 180 Tagen in der UA warst, diese Tage mit gleitendem Stichtag aus dem Betrachtungszeitraum rauszählen und der neue Tag reinzählt, so daß die Summe der Restaufenthaltstage unverändert bleibt.


    Die korrekte Bestimmung der Aufenthaltstage ist personen- und nicht paßgebunden. Am besten kontaktierst Du die Stelle, wo Du den vorübergehenden Paß zurückgegeben hast und läßt Dir die Ein- und Ausreisedaten geben, @'Frank-G.'. Bedenke, daß auch jeder Ein- und Ausreisetag als voller Tag zählt.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • OK, Daten werden Personen bezogen erfasst.


    ABER
    a) Der Reisepass enthält keine Adressen
    B) sowohl Reisepass als Vorübergehender Reisepass wurden von unterschiedlichen Behörden erstellt (A Stadt Soltau udn die über das Bundesamt, Kommune Bomlitz vor Ort!)
    C) ich bin mir ziemlich sicher, das beide Pässe unterschiedliche Nr ahben


    Wie werden dann Personen bezogenen Daten herbeigezogen?


    Und für die , die es vielleicht immer noch nicht richtig verstanden ahben:
    Ich ahlte nur den OFFIZIELLEN Reisepass in der Hand und komme an die Daten (vorübergehnde wurde eingezogen udn soweit mir bekannt (Aussage AMT) vernichtet.

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  • Keine Ahnung, ob beim temporären Paß auch Deine Daten auf einem Chip gespeichert werden. Diese Daten wären eineindeutig und ließen exakte Schlüsse auf die Person hinter dem Paß zu.


    Sei es drum. Du willst doch legal handeln. :thumbup: Also brauchst Du Dir auch keine Gedanken über solche Fragen machen. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Hi ICH,


    chip habe ich weder auf meinen jetzigen noch hatte ich den auf dem vorübergehenden.


    Und genau weil ich keine "krummen Dinger" machen will, frage ich hier ja.
    Meine Firma ist in Gründung und LEIDER hat sich die Gründung verzögert. Ich möchte hier arbeiten udn Arbeitsplätze schaffen, nur dazu möchte ich auch ne weisse Weste haben. Und deshalb stelle ich diese Frage!
    Wie schwierig die Antwort ist, sieht man daran, das weder Ihr (DANKE ALLEN WIRKLICH!) , noch zwei Rechtsanwälte noch eine Bekannte beim Zoll mit eine klare Aussage geben können, denn das mit dem "Hilfspass" ist bei denen gar nicht auf dem Schirm

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  • Und genau weil ich keine "krummen Dinger" machen will, frage ich hier ja.


    Ja natürlich.


    Und mit meiner Aussage, daß die Aufenthaltstage personen- sind und nicht paßbezogen berechnet werden, sollte dann ja alles klar sein. :)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Den Zoll interessierts gar nicht.


    Den Computer interessiert die Passnummer nicht, der geht nach Name Geburtsdatum usw.


    Wenn die Situation mit Aufenthalt ueber 90 Tage begruendet ist und nachvollziehbar belegt werden kann, wuerde ich zum Immigrationsdienst gehen und das Thema da auf den Tisch legen. Im Schlimmsten Fall sagen die "binnen 3 Tagen Land verlassen" und erst wieder kommen, wenn ein neues Zeitfenster offen ist.

  • Die Sache ist doch für dich ganz einfach. Da ich davon ausgehe, daß du nicht als prepaid Handybesitzer unterwegs bist, laß dir doch einfach den Verbindungsnachweis von deinem Handy für das letzte halbe Jahr mal eben als pdf zukommen.


    Dann kannst du ja sehen wo und wann du wo gewesen bist, bzw. in welchem Land du telefoniert hast. (zumindest mein Provider kann das...)

  • eetarga,, die IDEE ist super.
    Hat nur einen Hacken. das ist ziemlich ungenau udn wird auch Tage dauern.
    Da ich Montag nach manchester fliege, werde ich das dann wohl mehr oder weniger freiwillig heruasfinden

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  • Auch der ist gut.
    Nur ich bin mit 5 verschiedenen Airlines geflogen, habe Online oder in Agency gebucht usw usw. alles zu ungenau!

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