Auto mit deutschem Kennzeichen als Resident

  • Hallo Freunde,


    war jetzt eine Woche in Deutschland. Am letzten Montag fuhr ich trotz Schneemassen los und muss sagen, alle Straßen waren gut geräumt und Eisfrei. Auch durch die Karpaten kam man ohne Probleme. Jetzt bei der Rückfahrt waren die Straßen trocken, aber der Zustand der M12 Ternopil bis Kropivnizki ist unter aller Sau. Einige Abschnitte sind neu geteert, aber der Rest ist schlechter als je zuvor.

    Was anderes: An der Grenze wurde meine Frau von einer Zöllnerin aufmerksam gemacht, dass wenn ich, nach zwei Jahren verheiratet die ständige Aufenthaltserlaubnis erhalte, nur noch 5 Tage mit deutschem Kennzeichen fahren darf. Kann das sein? Wie kommt es dann, dass so viele Ukrainer mit ausländischen Kennzeichen ein Jahr lang fahren dürfen? Was ist, wenn man nicht ständig in UA wohnen will und in Deutschland arbeitet?


    Eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis heißt doch noch lange nicht, dass man hier ständig wohnen will. Angenommen, ich möchte hier in UA ein Auto anmelden und damit nach Deutschland fahren, dann habe ich als Deutscher mit deutschem Wohnsitz ein Problem. Als Deutscher in Deutschland darf man nur 10 Tage mit einem ausländischem Fahrzeug fahren, aus zollrechtlichen Gründen.


    Was tun, wenn ich nun in der Ukraine und in Deutschland leben will, aber auch mobil sein will?

  • Als Deutscher in Deutschland darf man nur 10 Tage mit einem ausländischem Fahrzeug fahren, aus zollrechtlichen Gründen.


    Laut Auskunft von meinem Landratsamt: Bis zu 1 Jahr ist ein Aufenthalt mit KFZ in DE kein Problem, solange der überwiegende regelmäßig Standort in UA ist.


    Im Klartext: Bist Du mehr als 183 Tage in UA, ist ein UA Kennzeichen formal gesehen die richtige Wahl. Noch ein Vorteil: Mit UA Kennzeichen genießt man in DE praktisch Immunität bei Verkehrsvergehen, wenn man nicht gerade großes Pech hat und direkt vor Ort gestoppt wird.


    Gruß
    Siggi, der daher seit 2005 mit UA Kennzeichen unterwegs ist

  • Laut Auskunft von meinem Landratsamt: Bis zu 1 Jahr ist ein Aufenthalt mit KFZ in DE kein Problem, solange der überwiegende regelmäßig Standort in UA ist.


    Ja klar, aber du wohnst ja hier ständig. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland?

  • @'OBM100
    Bin dieses Jahr schon 63 Tage in der Ukraine gewesen.
    Resident bin ich schon einpaar Jahre und wohne in Deutschland und in der Ukraine.
    Mein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland.
    Hatte noch nie Schwierigkeiten mit meinen Fahrzeugen mit Deutschen Kennzeichen
    an der Grenze.
    mfg esnowo

  • Muss man nach 2 Jahren die staendige Aufenthaltserlaubnis beantragen oder kann man? Wenn man die staendige Aufenthaltserlaubnis hat, bei einer Kontrolle und neuem DE Pass ist nicht mehr ersichtlich, dass man die hat. Man muesste sie nur aus der Tasche ziehen, wenn man ueber der 90 Tage Grenze ist.


    DIe Regelung mit 5 Tagen kommt mir bissel knapp vor, man hat ja wohl ein Zeitfenster von 3 Monaten (?) um ein Fahrzeug als Umzugsgut ohne Rastamoschka einzufuehren. Die Behoerde die mir 5 Tage nach der Aufenthaltserlaubnis die ukrainischen Kennzeichen in die Hand drueckt muss erst noch gegruendet werden ;)


    Es gibt auch noch irgendeine Regelung, nach der man als Resident einen UA Fuehrerschein haben muss, auch mit Frist nach Erteilung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.


    Ich wuerde UA Fuehrerschein und Kennzeichen unbedingt bevorzugen. Ein Lappen in Reserve ist nicht falsch. Steuer, Versicherung, Blitzerbildern, TUEV ist alles megateuer mit DE Kennzeichen.


    Fuehrerschein mit allen Klassen wird um die 200 USD kosten. Und vielleicht bringt die anstehende Amnestie fuer "Eurobljach" eine Chance, mein Auto schon zu ukrainisieren. Dann kann ich ein zweites als Umzugsgut immer noch reinholen.


  • Ja, das ist ja das Problem, ich wohne überwiegend in UA. Habe aber eine Firma in Deutschland. Wie kommt es dann, dass so viele Ukrainer mit ausländischen Autos herumfahren? Gilt die Regel nicht für Residenten?

  • Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland?


    Ich bin in DE nicht gemeldet. Ist nicht notwendig, wenn die durchgängige Aufenthaltsdauer nicht über 2 Monaten liegt und man über einen Auslandswohnsitz verfügt. So zumindest die offizielle Antwort vom Einwohnermeldeamt in Bayern (am Ort wo wir unsere FeWo haben) vor einigen Jahren.


    Verbringe ich also z.B. 4 Monate im Winter in Bayern, unterbreche den Aufenthalt aber durch eine Auslandsreise (wir sind öfter im Ausland, da wir zur Grenze von AT und CZ jeweils keine 20km haben), so ist keine Anmeldung notwendig.


    Ich will auch keinen Wohnsitz anmelden, denn sonst unterläge ich ja der KV Pflicht. Erklär mal der Versicherung, Du wärest zwar gemeldet, aber würdest woanders wohnen. Ist mir zu kompliziert. OK, so geht das Kindergeld verloren, aber man kann nicht alles haben und die KV kostet das mehrfache vom Kindergeld.


    Gruß
    Siggi

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