Steuerklasse 1 während Mann in Ukraine auf Visum wartet

  • Wie verhält es sich wenn ich im Dezember heirate, meine Frau allerdings noch kein Visa hat sondern nur die 90 Tage Schengenvisa und das eigentliche Visa für 1 Jahr erst im neuen Jahr ausgestellt wird?
    Ich hoffe das war verständlich ausgedrückt.



    Ich kann es dir nur von meiner Erfahrung ( ein Jahr alt ) berichten.
    Heirat in Rivne. Eheurkunde dort von einem Notar ins Deutsche übersetzen lassen.
    Dann gemeinsamer Einflug zu mir nach Hause.


    // bin zu faul die Rechtschreibfähler zu korrigieren. Ihr versteht mich auch so //


    Zm Bürgeramt gegangen: Frau bei mir angemeldet. Dazu hab ich die Wohungsgeberbescheinigung ausgefüllt mitgebracht und vorgelegt.
    Frau wurde auf meine Stadt angemeldet. Damit hatte ich sie bei meiner Krankenkasse IKK SW angemeldet und sie bekam die
    Versichertenkarte und ein Begrüßungsschreiben der Krankenkasse. (Familienversichert)


    Diese Begrüßung, als auch die Anmeldung beim Bürgeramt legte ich beim Finanzamt mit dem Steuerklassenwechelformual vor.
    Wurde vom FA sogar rückwirkend auf den Tag der eheschließung auf LSt-K III umgeschrieben.


    Wer hatte uns dabei geholfen - denn normaler Weise geht es nicht mit Schengenvisum - das waren die Umstände Corona bedingt.
    Im Moment haben wir Corona schlimmer als je zuvor. Probiere es aus, und sage frech weg: Die Deutsche Botschaft in Kiew sei
    geschlossen. Aufenthaltstitel wird nachgereicht.


    Viel Erfolg

  • ist ein gemeinsamer Haushalt der Maßstab. D.h. wenn sie in D angemeldet ist.


    Welche Voraussetzungen müssen denn sein damit ich sie in Deutschland melden kann?


    Gemeinsame Steuerveranlagung hat nicht *direkt* damit zu tun, wo sie gemeldet ist, sondern ob sie in D unbeschränkt *steuerpflichtig* ist.
    Die Steuerpflicht hat aber auch mit dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zu tun.
    § 1 EStG - Einzelnorm


    Oft genug geht es andersrum: gewöhnlicher Aufenthalt in D, aber man will nicht steuerpflichtig sein :)



    Zm Bürgeramt gegangen: Frau bei mir angemeldet.


    geht, klar ... warum auch nicht,


    Die Frage ist: hat sie eine AE erhalten?

  • Hast du die jetzt eigentlich wegen der Steuerklasse geheiratet????
    Klingt für mich zumindest so...
    Und fragst du in 3 Jahren beim Finanzamt, wo du sie absetzen kannst nachdem sie eine außerordentliche Belastung geworden ist????


  • Glückwunsch
    Jetzt muss sie ihr Einkommen in D versteuern
    .... und kann mit dir gemeinsam veranlagt werden



    man braucht keine AE, um in D Steuern zahlen zu müssen.


    Zum Glück sind wir gemeinsam veranlagt. Sonst hätte ich viel mehr Steuern zahlen müssen.
    Noch sind wir verheiratet und für das Jahr 2021 wird das auch gelten. Ab 2022 nicht mehr.
    Unsere Scheidung verlegen wir auf den Januar 22.


    Bitte beachten:
    Unsere Prozedur war sicher ein Ausnahmefall mit viel Glück dabei.
    Rechtlich ist das alles nicht belastbar, will heißen: Es kann so gehen wie bei uns - muss es aber nicht für Andere

  • Hast du die jetzt eigentlich wegen der Steuerklasse geheiratet????
    Klingt für mich zumindest so...
    Und fragst du in 3 Jahren beim Finanzamt, wo du sie absetzen kannst nachdem sie eine außerordentliche Belastung geworden ist????


    Interessiert mich nicht wie es für dich klingt.
    Ich hatte hier ne Frage zur Steuer und dein Post trägt überhaupt nichts dazu bei.

  • Ja klar über die Steuererklärung, so war das von mir gemeint.
    Ich frage mich eben die ganze Zeit ob es das Finanzamt anerkennt wenn sie nur das Schengenvisa hat.




    Mike72
    Du weißt doch, deutsche Ämter & Behörden arbeiten nach dem Kaskadenprinzip. Eine Behörde vertraut auf Unterlagen einer anderen.
    Falls ich es richtig im Kopf habe und nochmal:
    1. Die Anmeldung in meiner Stadt mittels ukr. Eheurkunde inkl. Übersetzung und Wohungsgeberbescheinigung. Es wurde die Anmeldung ausgehändigt.
    2. Diese Anmeldung (und die erwähnten Papiere) reichten der Krankenkasse zur Aufnahme in die Familienversicherung.
    3. Mit unter 1 und 2 und der Bestätigung ging es zum Finanzamt, die natürlich an der Echtheit der vorgelegten Papiere keine Zweifel hatten.
    automatisch folgte die Zusteilung einer Steuer ID und Rentenversicherungsnummer.


    Das alles funktioniert zu 1. und zu 2. nur, weil ich beim Bürgeramt und bei der KV angab: "Das Justitzministerium in Kiew und dort die Konsularabteilung unserer Botschaft haben wegen Corona nur einen Notbetrieb für dringende Fälle. " Zitat Ende. Den enrsprechenden Screenshot der Botschaftswebseite legte ich auch vor.
    Beim Bürgeramt sprachen wir ganz bewusst 20 min vor Dienstschluss vor. Rate mal weshalb? ;)


    Leider alles vergeblich, wir passten nicht zueinander. Was solls. Wir haben freundschaftliches WhatsApp-Verhältnis.

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