Einreise Stempel trotz Visa D

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir ein Visa D für die Ukraine besorgt, welches nun in meinem Pass klebt.


    Meine Frage ist, ob ich nun bei der Einreise und auch bei der Ausreise trotzdem einen Stempel im Pass vom Grenzer bekomme?

  • Ja. Jedes Mal. Auch mit anschließender Posvidka, der Aufenthaltsgenehmigung auf Zeit bekommt man bei jeder Aus- und Einreise einen Stempel in den Pass. Bei mir sind es mittlerweile 5 Seiten mit Ukrainischen Stempeln.


    Das Visa D hat auch eine Ablaufzeit. Ab der Ausstellung gilt es nur 90 Tage. Früher sogar nur 45 Tage. Dann muss man die Posvidka gemacht haben, oder es beginnt wieder die 90/180 Tage Regelung. Das Ausstellen der Posvidka dauert 15 Arbeitstage, das heißt ungefähr 3 Wochen, wenn keine Feiertage hineinfallen.

  • der Stempel wird bei Ein- sowie Ausreise immer rein geballert selbst wenn jemand eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine hat.....


    Umgekehrt wird aber nicht gestempelt, also UA Pass und deutsche Aufenthaltsgenehmigung, da Stempeln die Polen z.B. nicht.

  • Du kannst so oft wie du willst aus- und einreisen in der Zeit. Deshalb hast du ja das Visum D. Ich bin zwischen der Beantragung und Erteilung auch ausgereist um in Deutschland zu arbeiten. Hat niemand interessiert.

  • Wenn man mit dem UA-Pass mit EU-Aufenthaltstitel (mit dem Flugzeug) in/aus der EU ein- oder ausreist, bekommt man auch immer nen Ein- bzw. Ausreisestempel... Eben spiegelverkehrt wie die EU-Bürger in der UA.


    Ganz ohne Stenpel geht es nur, wenn man einen EU-Pass und eine UA-Pass (also beide Nationalitäten) hat.
    Ausreise aus der EU mit dem EU-Pass - Einreise in die UA mit dem UA-Pass, Ausreise aus der UA mit dem UA-Pass - Einreise in die EU mit dem EU-Pass.

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Zweiter Reisepass.
    Machen viele Langzeitreisende.
    Die Passämter zicken wohl etwas rum, aber wird dann doch erteilt


    Danke, aber mir wurde gesagt, dass es nicht so gern gesehen wird, wenn man zwischen Beantragung der Posividka und Erhalt nicht am gemeldeten Ort ist. Aber es scheint nicht zwingend zu sein.


    Leider ist ein zweiter Pass dafür keine Lösung, weil die Behörden immer den Paß sehen wollen.....

  • Wenn man mit dem UA-Pass mit EU-Aufenthaltstitel (mit dem Flugzeug) in/aus der EU ein- oder ausreist, bekommt man auch immer nen Ein- bzw. Ausreisestempel... Eben spiegelverkehrt wie die EU-Bürger in der UA.


    Ganz ohne Stenpel geht es nur, wenn man einen EU-Pass und eine UA-Pass (also beide Nationalitäten) hat.
    Ausreise aus der EU mit dem EU-Pass - Einreise in die UA mit dem UA-Pass, Ausreise aus der UA mit dem UA-Pass - Einreise in die EU mit dem EU-Pass.


    Ich habe mal bei der Einreise von UA nach Polen nur den deutschen Personalausweis abgegeben, fanden die polnischen Grenzer nicht so witzig, obwohl ausreichend....

  • Der Pass wird in der Erteilungsphase der Posvidka nicht einbehalten, er wird auch nicht bei der Abholung geprueft.


    Man bekommt die Posvidka gegen Fingerabdruck und Unterschrift ausgehaendigt.


    Von daher ist es egal wenn man in der Phase der Erteilung noch ein paar Stempel sammelt.

  • Ah ja, du hattest schon mal was davon gepostet vor ein, zwei Jahren, nicht?


    Ja, hatte ich vor mehr als einem Jahr initiiert. Bisher beziehe ich die Unterstützung über Firmen in Osteuropa, welche nicht schlecht verdienen. Ich mag die Ukrainer sehr und würde Ihnen auch etwas zukommen lassen. Allerdings sind es kluge Menschen mit Potenzial, was aber nicht genutzt wird. Leider sieht man ganz klar, dass die Ukrainer auf dem internationalen Parkett keine so gute Figur machen.


    Man sieht ganz klar, dass die letzten 150 Jahre dieses Volk sehr geprägt haben.

  • Wenn man mit dem UA-Pass mit EU-Aufenthaltstitel (mit dem Flugzeug) in/aus der EU ein- oder ausreist, bekommt man auch immer nen Ein- bzw. Ausreisestempel.


    wenn der "EU Aufenthaltstitel" ein Visum ist: ja
    wenn es eine AE oder NE ist: nein, sollte nicht gestempelt werden (wird aber ab und zu gemacht, Menschen machen Fehler)


  • wenn der "EU Aufenthaltstitel" ein Visum ist: ja
    wenn es eine AE oder NE ist: nein, sollte nicht gestempelt werden (wird aber ab und zu gemacht, Menschen machen Fehler)


    Nein, ein (Aufenthaltserlaubnis §28 Abs. 1 S.1 ) Aufenthaltstitel für 3 Jahre Deutschland... und jedes Mal (bisher 8 mal) gab es einen Stempel von den netten Bundespolizisten an den deutschen Flughäfen bzw. in Warschau/Wien oder Amsterdam (wie die dortigen Grenzpolizisten heißen, weiß ich nicht =O)

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!