Unverschuldeter Autounfall in Chernivtsi

  • ...mal ein kurzes Update:
    Mittlerweile, es sind ja nur fünf Wochen vergangen, hat das Büro Grüne Karte anhand des ukrainischen Kennzeichens auch die Versicherung des Unfallverursachers ausgemacht....
    Jetzt müsste ich einen Anwalt in der Ukraine beauftragen und meine Schadenansprüche dort durchsetzen, d.h. erst mal eine Kostenkalkulation anfertigen und übersetzen und das alles zum Anwalt schicken.
    Aber ich habe die Befürchtung, dass dies alles viel teurer wird, als das, was ich schlussendlich von der Versicherung zurückbekommen werde. Also ein Negativgeschäft und darauf habe ich eigentlich keine grosse Lust.


    Die Abwicklung über die Vollkasko habe ich mir auch überlegt, da spricht dafür, dass ich ( je nachdem wie ich den Schaden kalkuliere -- meine Versicherung erkennt unsere Firmenkalkulationen normalerweise an, also kann ich mir da Gutachten auch selbst erstellen) nach Abzug von MwSt. und Selbstbeteiligung vielleicht 1500 € zurückerstattet bekomme...
    Die Rückstufung wäre bei meinem Schadenfreiheitsrabatt vernachlässigbar.
    Allerdings muss man beachten, dass natürlich der individuelle Schadensverlauf beim internen Versicherungsranking verschlechtert wird ( gibt zwar keine Versicherung zu, ist aber so!)...
    Spätestens dann, wenn man mal einen weiteren Schaden hat, macht sich das dann bemerkbar...


    Davon abgesehen, habe ich den Träger gerichtet, den Stossfänger lackiert und die Reste des Skoda wegpoliert... :)
    Hat mich ca 60 Euro Material und drei Stunden Arbeit gekostet...

  • Die Versicherung der Unfallgegnerin hattest du doch schon beim Schreiben des Protokoll vor der Nase? Das ist in UA nicht anders als in DE, dein Anspruch richtet sich gegen die Verursacherin die bis zur versicherten Summe von der Versicherung vertreten wird. Gutachten uebersetzen, Dokumente einscannen und per Viber (kein Joke!) an die Unfallverursacherin schicken. Bevor das ein Anwalt uebernimmt, wird sie das schon ihrer Versicherung auf den Tisch packen.

  • ...ja, die Versicherung stand da drauf, aber das Büro Grüne Karte hat was anderes rausbekommen...
    Gutachten per Viber schicken ist kein Problem, die Unfallverursacherin wird aber wahrscheinlich nicht verstehen was sie damit machen soll. Die Intelligenteste war sie nicht ( wenn mein Schäferhund ein Kaninchen reisst, hat er mehr Hirn im Magen als die Dame im Kopf...).


    Eigentlich ist es mir zu viel Aufwand, um irgendwann vielleicht mal ein paar hundert Hrivna zu bekommen.


    Gut, die Rechnung sieht bei mir anders aus als bei Jemandem, der nicht in der Automobilbranche arbeitet:
    Ich kann sowas fachmännisch, aber mit geringem Aufwand selbst reparieren ( da sieht man dann, wieviel Werkstätten eigentlich an Unfällen verdienen :) ).
    Ausserdem habe ich mehrmals in der Woche mit Unfallangelegenheiten zu tun, das will ich in meiner Freizeit dann nicht auch noch...


    Und nein, mein Anspruch richtet sich -rechtlich gesehen- nicht gegen die Unfallverursacherin, sondern gegen ihre Versicherung! ( RA Ahrens bitte korrigieren, wenn ich hier irren sollte)

  • Und nein, mein Anspruch richtet sich -rechtlich gesehen- nicht gegen die Unfallverursacherin, sondern gegen ihre Versicherung! ( RA Ahrens bitte korrigieren, wenn ich hier irren sollte)


    Ich bin zwar nicht Ahrens, aber m.W.n. steht es dir natürlich Frei, alternativ auch deinen Anspruch direkt gegen die Unfallversicherung zu richten (wäre ja auch im Fall einer Überschreitung der Deckungssumme notwendig z. B. bei zwei UA-Versicherten, deren Unfallschaden die lächerliche gesetzliche Mindestdeckungssumme überschreitet & keine Zusatzdeckung vorhanden ist). In den allermeisten Fällen ist es aber u. a. aufgrund der höheren Solvenz angebracht, den Anspruch direkt bei der gegnerischen Versicherung vorzubringen. Diese würde nach Begleichung des Schadens einen allfälligen Regress gegen die Unfallverursacherin/Versicherungsnehmerin wegen Grobfahrlässigkeit (z. B. Alkoholkonsum) im Innenverhältnis prüfen, damit hast du dann aber nichts mehr zu tun.


    Liebe Grüsse


    Alex

  • Das ändert aber nichts daran, dass du eventuell kein Geld bekommst, wenn dein Gegner einfach keine Kohle hat. Die Versicherung zahlt nicht, er bekommt eine Strafe vor Gericht, geht zur Not in den Knast, aber du bekommst nichts. Das wissen die und damit hat sich. Ist uns erst vor drei Monaten passiert. Sachschaden, der Typ betrunken, keine Versicherung, keine Kohle, Frau und Kinder, folglich keine Kohle für die Geschädigten. Er hat Strafe bekommen vor Gericht, das wars. Habe ich mir schon halb gedacht damals, als die Bullen schon so halblebige Zugeständnisse in die Richtung der Geschädigten machten. Man kann ihn weiter verklagen, aber was hilft das, wenn keine Kohle in Aussicht steht. UA halt.

  • Wenn die Versicherung die sie beim Unfall der Polizei vorgelegt hat eine andere ist, als die gruene Karte herausgefunden hat faengt es schon an stark zu riechen.


    Zitat

    Und nein, mein Anspruch richtet sich -rechtlich gesehen- nicht gegen die Unfallverursacherin, sondern gegen ihre Versicherung!


    DE Denke. Funktioniert weil die Deckungssummen recht hoch und die Versicherungen dank fetter Praemien ganz gut aufgestellt sind. Rechtlich bist du versichert, aber nicht freigestellt. Wenn es vor den Kadi geht, heisst es Geschaedigter "ab" gegen Verursacher "cd" vertreten durch Versicherung "ef". Dass diese Vertretung manchmal eher Fluch als Segen ist nur nebenbei. Versicherungen in DE lieben "geteilter Arsch gibt Boecke" weil sie beide Beteiligten hochstufen koennen.


    Wenn die Unfallgegnerin nicht mitwirkt, freut sich die Versicherung in UA, Zettel xy fehlt, machen wir nix. Und den "Franchise", also sowas wie die Selbstbeteiligung muss sie eh selber an dich zahlen.


    Und dann stehst du eh wieder auf der Matte bei ihr.


    Von ferne sicher kein Vergnuegen.


    Ein lokaler Anwalt der die passenden Briefe aus dem Computer zieht kostet aber nicht viel.

  • Und nein, mein Anspruch richtet sich -rechtlich gesehen- nicht gegen die Unfallverursacherin, sondern gegen ihre Versicherung!


    Eigentlich ist es umgekehrt :
    Schadenersatzpflichtig ist der, der den Unfall verursacht hat. Also die Person. Wenn diese Person zufällig eine Versicherung hat, dann übernimmt diese bis zur Höhe der Versicherungssumme die Zahlung.
    Darüber hinausgehende Zahlungen müsste der Verursacher wieder aus seinem Vermögen berappen.

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