Doppelte Staatsbürgerschaft aktuell möglich?

  • Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich lebe seit 2002 in Deutschland, habe auch eine Einbürgerungszusicherung seit 2010, konnte die deutsche Staatsbürgerschaft allerdings niemals annehmen, da es mir nicht möglich gewesen ist aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft auszutreten. Jetzt gestaltet sich dies noch unmöglicher und eine Einreise in die Ukraine ist für mich als männlicher Bürger jungen Alters nicht zu empfehlen. Ich habe gelesen dass ab September 2022 die Möglichkeit besteht eine doppelte Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ist dies noch aktuell? Für mich würde dies einiges erleichtern und ich würde mich freuen wenn Ihr mir dazu mehr sagen könnt.

    Liebe Grüße.

  • Grundsätzlich geht das, wenn nachgewiesen ist, dass der Rücktritt nicht zumutbar ist.

    In solchen Fällen, wird die Einbürgerung unter Hinnahme des Vorliegens einer weiteren Staatsbürgerschaft, hier der ukr. vorgenommen.

    Man muss aber in der Regel Bemühungen nachweisen.


    Die Lage ist so, das ein Rücktritt von der Staatsbürgerschaft derzeit technisch und rechtlich problemlos möglich ist.

    Also im normalen Standartfall. Wenn alle Unterlagen vorhanden, oder zu beschaffen sind.

    (Das ist aber nicht immer der Fall)

    Es ist unter Umständen sogar in Vertretung möglich.


    Allerdings nehmen viele Ausländerbehörden und Regierungspräsidien an, das die Sache schon aus dem Grund des Kriegszustandes nicht zumutbar ist.

    Ich kann nicht genau sagen, ob es dazu mittlerweile eine bundeseinheitliche Lösung gibt. Müsste man mal googlen.


    Also wir schreiben hier anwaltliche Stellungnahmen, in dem wir das Verfahren individuell beschreiben, was dazu, für genau diesen Antragsteller nötig und möglich ist.

    Daraus ergibt sich in der Regel die Unzumutbarkeit.

    Als Nachweis wird eben meist diese Stellungnahme akzeptiert.

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sollten hierzu erforderliche Gesetzesänderungen noch im Frühjahr 2023 erfolgen. Bleibt wohl noch abzuwarten.


    Es könnte aber funktionieren, die doppelte Staatsangehörigkeit genau aufgrund der von Dir geschilderten Umstände (nicht zumutbar, in die UA zu reisen), zu erhalten. Ich würde mir hierzu einschlägigen juristischen Rat einholen.

  • Habe relativ kurzfristig vorhin einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde bekommen und seit September 2022 gilt die Ausbürgerung aus der Ukraine als nicht zumutbar. Daher ist es aktuell in der Tat möglich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Da meine Zusicherung vorliegt, muss ich jetzt nur noch Gehaltsnachweis der letzten drei Monate sowie meinen Arbeitsvertrag einreichen. Sollte sich während des Antrags die Situation wieder ändern, wird der Antrag aber abgelehnt. Bin jetzt persönlich gespannt, ob ich Glück habe und mein Antrag zeitnah bearbeitet wird.

  • Sehr interessantes Thema.

    Wie wäre es wenn meine ukrainische Ehefrau seit 3 Jahren mit mir ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und soeben von der Ausländerbehörde ihre Niederlassungserlaubnis erhalten hat.

    Könnte sie jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Arbeitsvertrag ist vorhanden.

    Wie müsste man vorgehen, was benötigt man, wie stehen die Chancen?

  • Schlecht.

    Einbürgerung nach 3 Jahren ist kaum möglich.

    Ist da ein Unterschied zu:

    ich lebe seit 2002 in Deutschland, habe auch eine Einbürgerungszusicherung seit 2010, konnte die deutsche Staatsbürgerschaft allerdings niemals annehmen, da es mir nicht möglich gewesen ist aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft auszutreten.

    ?

  • Laut der Einbürgerungsbehörde ist eine Einbürgerung nach 8 Jahren erst möglich.

    Was ich allerdings nicht verstehe, der Krieg wird ja hoffentlich irgendwann in naher Zukunft enden. Ich habe dann zum Ende eine doppelte Staatsbürgerschaft. Muss ich dann meine ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen oder interessiert das trotz Gesetz in der Ukraine, einen herzlich wenig? Ich meine ich bin in der Ukraine nicht einmal gemeldet, die wissen doch theoretisch gar nicht dass ich überhaupt existiere?

  • Laut der Einbürgerungsbehörde ist eine Einbürgerung nach 8 Jahren erst möglich.

    Was ich allerdings nicht verstehe, der Krieg wird ja hoffentlich irgendwann in naher Zukunft enden. Ich habe dann zum Ende eine doppelte Staatsbürgerschaft. Muss ich dann meine ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen oder interessiert das trotz Gesetz in der Ukraine, einen herzlich wenig? Ich meine ich bin in der Ukraine nicht einmal gemeldet, die wissen doch theoretisch gar nicht dass ich überhaupt existiere?

    Es gibt ein paar Ausnahmen. Blaue Karte, usw.


    In der Ukraine gibt es schlicht keine doppelte Staatsbürgerschaft.

    Das wird ignoriert.

    Für die hast Du nur die ukr. Was Deutschland dazu meint ist denen egal.

    Genauso ist Deutschland die Ansicht der Ukraine dazu Schnuppe.

    Das kriegt man nicht unter einen Hut.

    Es gibt keine überall gültige Regelung. So ist das nunmal.

    Regelunge sind immer Relativ.

    Je nachdem, wo man sich befindet und in welchem Kontext man das gerade betrachtet.

  • Das heißt wenn ich in Zukunft in die Ukraine einreisen würde, müsste ich meinen ukrainischen Reisepass mithaben? Oder ist das relativ?

  • Keine Ahnung.

    Ich kenne Deine Lebensgeschichte und Staatsangehörigkeitsbiographie ja nicht im Detail...:)))

    Ohne gültige Dokumente kommst Du in die Ukraine nicht rein, bzw. wenn du andere vorzeigst als die, welche ggf im Computer stehen, könnte es Probleme geben.

    Aber wenn Du im Moment mit ukr. Pass oder aus ukr. Sicht vorhandener Staatsangehörigkeit einreist, kommst du eh nicht wieder raus.

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