Doppelte Staatsbürgerschaft aktuell möglich?

  • Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich lebe seit 2002 in Deutschland, habe auch eine Einbürgerungszusicherung seit 2010, konnte die deutsche Staatsbürgerschaft allerdings niemals annehmen, da es mir nicht möglich gewesen ist aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft auszutreten. Jetzt gestaltet sich dies noch unmöglicher und eine Einreise in die Ukraine ist für mich als männlicher Bürger jungen Alters nicht zu empfehlen. Ich habe gelesen dass ab September 2022 die Möglichkeit besteht eine doppelte Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ist dies noch aktuell? Für mich würde dies einiges erleichtern und ich würde mich freuen wenn Ihr mir dazu mehr sagen könnt.

    Liebe Grüße.

  • Grundsätzlich geht das, wenn nachgewiesen ist, dass der Rücktritt nicht zumutbar ist.

    In solchen Fällen, wird die Einbürgerung unter Hinnahme des Vorliegens einer weiteren Staatsbürgerschaft, hier der ukr. vorgenommen.

    Man muss aber in der Regel Bemühungen nachweisen.


    Die Lage ist so, das ein Rücktritt von der Staatsbürgerschaft derzeit technisch und rechtlich problemlos möglich ist.

    Also im normalen Standartfall. Wenn alle Unterlagen vorhanden, oder zu beschaffen sind.

    (Das ist aber nicht immer der Fall)

    Es ist unter Umständen sogar in Vertretung möglich.


    Allerdings nehmen viele Ausländerbehörden und Regierungspräsidien an, das die Sache schon aus dem Grund des Kriegszustandes nicht zumutbar ist.

    Ich kann nicht genau sagen, ob es dazu mittlerweile eine bundeseinheitliche Lösung gibt. Müsste man mal googlen.


    Also wir schreiben hier anwaltliche Stellungnahmen, in dem wir das Verfahren individuell beschreiben, was dazu, für genau diesen Antragsteller nötig und möglich ist.

    Daraus ergibt sich in der Regel die Unzumutbarkeit.

    Als Nachweis wird eben meist diese Stellungnahme akzeptiert.

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sollten hierzu erforderliche Gesetzesänderungen noch im Frühjahr 2023 erfolgen. Bleibt wohl noch abzuwarten.


    Es könnte aber funktionieren, die doppelte Staatsangehörigkeit genau aufgrund der von Dir geschilderten Umstände (nicht zumutbar, in die UA zu reisen), zu erhalten. Ich würde mir hierzu einschlägigen juristischen Rat einholen.

  • Habe relativ kurzfristig vorhin einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde bekommen und seit September 2022 gilt die Ausbürgerung aus der Ukraine als nicht zumutbar. Daher ist es aktuell in der Tat möglich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Da meine Zusicherung vorliegt, muss ich jetzt nur noch Gehaltsnachweis der letzten drei Monate sowie meinen Arbeitsvertrag einreichen. Sollte sich während des Antrags die Situation wieder ändern, wird der Antrag aber abgelehnt. Bin jetzt persönlich gespannt, ob ich Glück habe und mein Antrag zeitnah bearbeitet wird.

  • Sehr interessantes Thema.

    Wie wäre es wenn meine ukrainische Ehefrau seit 3 Jahren mit mir ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und soeben von der Ausländerbehörde ihre Niederlassungserlaubnis erhalten hat.

    Könnte sie jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Arbeitsvertrag ist vorhanden.

    Wie müsste man vorgehen, was benötigt man, wie stehen die Chancen?

  • Schlecht.

    Einbürgerung nach 3 Jahren ist kaum möglich.

    Ist da ein Unterschied zu:

    ich lebe seit 2002 in Deutschland, habe auch eine Einbürgerungszusicherung seit 2010, konnte die deutsche Staatsbürgerschaft allerdings niemals annehmen, da es mir nicht möglich gewesen ist aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft auszutreten.

    ?

  • Laut der Einbürgerungsbehörde ist eine Einbürgerung nach 8 Jahren erst möglich.

    Was ich allerdings nicht verstehe, der Krieg wird ja hoffentlich irgendwann in naher Zukunft enden. Ich habe dann zum Ende eine doppelte Staatsbürgerschaft. Muss ich dann meine ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen oder interessiert das trotz Gesetz in der Ukraine, einen herzlich wenig? Ich meine ich bin in der Ukraine nicht einmal gemeldet, die wissen doch theoretisch gar nicht dass ich überhaupt existiere?

  • Laut der Einbürgerungsbehörde ist eine Einbürgerung nach 8 Jahren erst möglich.

    Was ich allerdings nicht verstehe, der Krieg wird ja hoffentlich irgendwann in naher Zukunft enden. Ich habe dann zum Ende eine doppelte Staatsbürgerschaft. Muss ich dann meine ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen oder interessiert das trotz Gesetz in der Ukraine, einen herzlich wenig? Ich meine ich bin in der Ukraine nicht einmal gemeldet, die wissen doch theoretisch gar nicht dass ich überhaupt existiere?

    Es gibt ein paar Ausnahmen. Blaue Karte, usw.


    In der Ukraine gibt es schlicht keine doppelte Staatsbürgerschaft.

    Das wird ignoriert.

    Für die hast Du nur die ukr. Was Deutschland dazu meint ist denen egal.

    Genauso ist Deutschland die Ansicht der Ukraine dazu Schnuppe.

    Das kriegt man nicht unter einen Hut.

    Es gibt keine überall gültige Regelung. So ist das nunmal.

    Regelunge sind immer Relativ.

    Je nachdem, wo man sich befindet und in welchem Kontext man das gerade betrachtet.

  • Das heißt wenn ich in Zukunft in die Ukraine einreisen würde, müsste ich meinen ukrainischen Reisepass mithaben? Oder ist das relativ?

  • Keine Ahnung.

    Ich kenne Deine Lebensgeschichte und Staatsangehörigkeitsbiographie ja nicht im Detail...:)))

    Ohne gültige Dokumente kommst Du in die Ukraine nicht rein, bzw. wenn du andere vorzeigst als die, welche ggf im Computer stehen, könnte es Probleme geben.

    Aber wenn Du im Moment mit ukr. Pass oder aus ukr. Sicht vorhandener Staatsangehörigkeit einreist, kommst du eh nicht wieder raus.

  • Administrator

    aber jetzt sollte es doch möglich sein mit der doppelten Staatsbürgerschaft

    Dies trifft einer Meldung des Bundesinnenministeriums & zufolge auch für den Austritt aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu. Aus diesem Grund ist die nach § 10 Abs. 4 StAG festgeschriebene Austrittsregelung aus der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes für ukrainische Staatsangehörige nicht möglich.

    Es greift die Ausnahmeregelung § 12 StAG & und Antragsteller auf Einbürgerung in Deutschland, die ukrainische Staatsbürger sind, erhalten automatisch bei der Einbürgerung die doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Regelung hat so lange Bestand, bis sich die Lage in der Ukraine.

  • Das ist ein sehr weites Feld und nicht so ein´fach wie es aussieht. In Deutschland hat das Staatsangehörigkeitsgesetz ja praktisch eh nur noch formalen Charakter.

    Es gibt erstmal mehrere Ausnahmen von Einstaatlichkeitsprinzip.

    Ukrainische Juden (im Amtsdeutsch "Kontingentflüchtlinge" genannt) und Spätaussiedler brauchen z.B. ihre ukr. Staatsangehörigkeit schonmal nicht abtzugeben, wenn sie eingebürgert werden.

    Praktisch ist die Ablegung der Staatsangehörigkeit nicht zumutbar.

    Die richterliche Rechtsprechung hat das Staatsangehörigkeitsgesetz schon soweit durchlöchert, dass schon Aufwändungen von 1000 Euro als unzumutbar gelten und die Herrschaften dann unter Hinnahme der Zweistaatlicvhkeit eingebürgert werden. Dasselbe tritt mit Zeitablauf ein.

    Dann ist es derzeit im Krieg nicht zumutbar für normale Antragsteller in die Ukraine zu reisen und seine Staatsangehörigkeit abzulegen. Das ist für die meisten aufgrund der Umstände erforderlich, wenn auchz formal nicht.:))))

    Faktisch schreiben wir in solchen Fällen schon seit Jahren Anwaltliche Stellungnahmen, welche das Verfahren zur Ablegung der Staatsangehörigkeit im individuellen Einzelfall beschreiben.

    Das Ergebnis ist so gut wie immer, dass die Sache Objektiv nicht zumutbar ist. Im Krieg schon gar nicht.

    Das wird in der regel akzeptiert.

    Das von Dir beschriebene trifft auch zu, wird aber scheinbar nicht überall umgesetzt, bzw. ist nicht überall bekannt und gilt ja nur für den Kriegsfall.

    Das ist die deutsche Sicht.


    Von der Ukrainischen Sichtweise her gibts keine 2 Staatsangehörigkeiten.

    Das wird schlicht ignoriert.

    Hat jemand ausser dem ukrainischen Pass noch einen anderen, wird der einfach behandelt als wär er nicht da.

    Das ist ein Ukrainer und weiter nichts.

  • Die Tochter meiner Ehefrau (UA), die seit ca. 10 Jahren in Deutschland (die Tochter) lebt, hier - mit einem Deutschen - verheiratet ist, 2 Kinder (D) hat und sich letztes Jahr einbürgern ließ, hat ohne besondere Begründung oder Beantragung, die ukrainische Staatsangehörigkeit behalten dürfen.
    Allerdings ist klar: wenn sie mal wieder in die UA einreisen will, dann geht das nur mit dem ukrainischen Pass!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Wurde heute gefragt und bin unwissend...

    Einem Jungen mit deutschem Pass, 10 Jahre alt, sollte sein Reisepass verlängert bzw. erneuert werden. Dabei wurde festgestellt, dass er mit deutscher und ukrainischer Staatsbürgerschaft gemeldet ist, da seine Mutter Ukrainerin ist. Das war bei der Geburt in D. ohne Wissen der Eltern so eingetragen worden.

    Jetzt die Frage: Lohnt es sich, für die doppelte Staatsbürgerschaft dem Jungen einen UA-Pass zu machen? Beispielsweise müsste er doch dann weder zur Bundeswehr, weil Ukrainer und auch nicht in der UA dienen, weil Deutscher?

    Oder auch beim Erben - seinerzeit musste man noch die UA-Staatsbürgerschaft haben, um in der UA erben zu können (war so ca. 2003).

    Was wäre beim Passbeantragen zu beachten?

    Was sollte ich der Familie raten?

  • Also Grundsätzlich würd ich mich mit Ratschlägen zurück halten, wenn ich keine Ahnung hab.

    Willst Du als Deutscher einem Ukrainer erklären, wie er einen ukrainischen Pass beantragt?


    Natürlich ist ein Ukrainer Grunddsätzlich Wehrpflichtig und wo das noch endet weiss kein Mensch.

    Vielleicht werden die Leute irgendwann direkt aus Deutschland an die Front deportiert.

    Behördendiskussionen um entsendung deutscher Soldaten in die Ukraine haben wir ja schon und das ist ja etwas schlecht zu vermitteln, dass wir nun in einen Krieg eines anderen Landes eingreifen sollen, mit dem wir keinerlei vertragliche Bindungen haben, weil dieses Land nicht genügend Soldaten einberufen kann um den Krieg selbst weiter zu führen.

    Gleichzeitig befinden sich 200.000 wehrpflichtige, also mithin 10 Divisionen alleine in Deutschland. In der ganzen EU etwa 650000 Mann, also etwa 30 Divisionen.

    Das ist 3 Mal mehr als die Bundeswehr Soldaten hat.

    Ist wohl ein Witz oder?

    Ich schätze also bevor wir hier eine Ostfront eröffnen können müssen diese ukrainischen Ressourcen erstmal ausgeschöpft werden. Was anderes ist der Bevölkerung hier wohl kaum zu verkaufen.

    Insbesondere, wenn es dann zu zehn- oder hunderttausenden Toten kommen sollte, während die Schreier und Fanatiker im warmen sitzen und 30 Mrd Bürgergeld verjubeln, übrigens fast soviel wie der ganze ukr. Staatshaushalt vor dem Krieg...:)))

    Also vor dem Hintergrund würd ich mich mit Ratschlägen, was die Erlangung der ukr. Staatsangehörigkeit angeht eher zurück halten.


    Die Ukraine kennt keine doppelte Staatsangehörigkeit.

    D.H. wenn ein Ukrainer eine weitere Staatsangehörigkeit hat, z.B. die Deutsche, dann wird das ignoriert. Für die Ukraine ist das nicht vorhanden. Das ist alles. D.H. reist so eine Person in die Ukraine, kommt sie nicht mehr raus und wird ggf. das Vaterland gegen den unprovozierten russischen Angriffskrieg mit dem Leben verteidigen. Wenn das gewünscht ist rätst Du zur Beantragung der Staatsangehörigkeit. Die Ukraine braucht noch dringender als Waffen, Propaganda, Tipps und Geld, nämlich Soldaten.


    Technisch ist es so, dass ein Ukrainer bei Geburt im Ausland eine Deklaration über die Staatsangehörigkeit unterschreiben muss, bei Minderjährigen, die Eltern, erst dadurch wird er zum Ukrainer und nicht alleine mit Geburt und Abstammung. Vertretung ist dabei unmöglich.

    Es muss also mindestens ein ukr. Elternteil in die Ukraine fahren und diese Deklaration beim Migrationsdienst unterschreiben.

    Danach kann dann erst der Pass beantragt werden. Ohne diese Deklaration gibt es keinen.

  • Technisch ist es so, dass ein Ukrainer bei Geburt im Ausland eine Deklaration über die Staatsangehörigkeit unterschreiben muss, bei Minderjährigen, die Eltern, erst dadurch wird er zum Ukrainer und nicht alleine mit Geburt und Abstammung. Vertretung ist dabei unmöglich.

    Es muss also mindestens ein ukr. Elternteil in die Ukraine fahren und diese Deklaration beim Migrationsdienst unterschreiben.

    Danach kann dann erst der Pass beantragt werden. Ohne diese Deklaration gibt es keinen.

    Interessant.... + Nachfrage:

    Es reicht wirklich aus wenn 'die bessere Hälfte' auf den Flitz kommt und dem (in DE geborenen) Filius eine UA Staatsbürgerschaft + späteren Pass angedeihen lassen will wenn -ein Elternteil/Sie allein- ...mit/ohne Kenntnis des Partners das macht ?! ... wäre kaum vorstellbar ?!

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Meiner Meinung nach ja.

    Bin mir aber ehrlich gesagt nicht ganz sicher.

    Das Problem ist, das grundsätzlich die Unterschrift von einem Elternteil unter der Deklaration reicht.

    Soweit kein Problem, wenn wir 2 ukr. Elternteile haben.

    Die weitergehende Problematik taucht ja erst auf, wenn wir unterschiedliche Nationalitätten haben. Ich find dazu nix im Gesetz.

    Deshalb geh ich davon aus, das das reicht, wenn Olga alleine entscheiden will, dass das im Ausland geborene Kind Ukrainer ist.

    Die Intention des Gesetzgebers ist das wohl kaum gewesen. Aber auf Intentionen des Gesetzgebers kommt es in der Ukraine auch nicht an, sondern nur was im Gesetz steht. .Das sind solche exklusiven Spirenzchen des besten Rechtsstaats der Welt und aller Zeiten. Woanders gibts sowas nicht, das man spekuliert was der Schöpfer der Gesetze sich dabei gedacht haben könnte. Selbst wenn das einer wüsste, als der Gesetzestext, wäre es irrellevant, weil eh nur das zählt was gesetzlich fixiert ist.

    Jedenfalls hat der Migrationsdienst keine rechtliche Handhabe die Ausstellung so ner Deklaration zu verweigern, wenn Sweta oder Olga mit so einem Begehr vor ihm stehen.

    Von daher wär das Resultat wohl erstmal diese Staatsangehörigkeitsdeklaration und damit die ukr. Staatsangehörigkeit des Kindes nach ukr. Recht.

    In der Praxis kommt das ständig vor.

    Muss ich mal eingehender erruieren ob das richtig ist. Aber ich geh mal schwer davon aus.


    Es kommt sogar noch besser.

    Wenn ein Kind in der Ukraine geboren wurde ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Kind ukr. Eltern hat um Ukrainer zu sein oder zu werden.

    Wenn also z.B. 2 Staatenlose in der Ukraine ein Kind bekommen (Es müssen aber immer noch Mann und Frau sein, oder zumindest eine Frau, bei Vater unbekannt), kann ein Elternteil die Deklaration selbst und alleine unterschreiben, selbst wenn er kein Ukrainer ist. Haben wir schon gehabt, solche Fälle.

    Danach folgt mit der ganzen Familie aus dem Kongo der Gang zum Arbeitsamt um Bürgergeld in Deutschland zu beantragen und zu erhalten.

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