botschaft!!! anmelden oder nicht

  • Wenn es wirklich so einfach geht, wie Du geschrieben hast und man nicht durch alle Instanzen klagen muss, dann wäre die deutsche Staatsbürgerschaft sogar für meine Frau (die in UA lebt) interessant. Daher meine Frage: Gibt es irgendwelche Erfahrungen bzgl. des von Dir vorgeschlagenen Vorgehens?

    Die gibt es. Aber recht unterschiedliche . Manche EBH ( Einbürgerungsbehörde ) kennen das Urteil. Die machen kein Theater . Mache kennen es nicht, und nach Recherche klappt es dann. Mache EBH kennen das Urteil, möchten es aber nicht anwenden. Deshalb sagen sie : Ja das war 2006 ! Kann ja sein das die UA Botschaft das inzwischen anderes handhabt. Dazu sind halt die 3 Briefe in 3 Monaten da, damit man augenscheinlich nachweisen kann, das es doch noch so ist. Das es zu einer weiteren VG Klage gekommen ist ( BEI UA Bürgern ) kann ich natürlich nicht ausßschließen, habe aber nichts davon gehört. Aber auch bei Moldaviern gibt es inzwischen ein ähnliches Urteil. Du schreibst aber, das deine Frau in der UA lebt. Da ist eine Einbürgerung aber dann quasi ausgeschlossen.

  • Und in D ist die doppelte Staatsbürgerschaft nomal auch nicht legal.

    Sie ist legal und auch die Regel. Zumindest kenne ich mehr Doppel als Mono Staatsbürger ! Die ganzen EU Bürger und die Schweizer, können die alte schon mal behalten. Dann alle dessen alte Heimat nicht ausbürgert. Magreb Staaten ( Tunesien, Algerien , Marokko, Libyen, Mauretanien) , Iran, Kuba , Brasilien ........... u.s.w.


    Dann muss nicht ausgebürgert werden, wenn die Kosten für die Ausbürgerung höher als ein Monatseinkommen sind mindestens aber 2500 DM ( 1279 EU ). zb. Syrien ( 6000 EU )


    Dann noch wenn durch die Ausbürgerung ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, der höher als ein Jahreseinkommen wäre.


    Aber Vorsicht ! Der Nachweis ist schwer zu erbringen . Eigenes Grundstück / Haus / Firma könnte man verkaufen. Im Prinzip würde nur Erben übrig bleiben. Und einfach so angeben : zb. Das Haus / Grundstück sind 100.000 EU Wert und wir verdienen nur 50.000 EU im Jahr, reicht auch nicht aus. Meist wird verlangt das die Botschaft vor Ort einen Sachverständigen beauftragt, der ein Gutachten über den Wert erstellt. Kosten muss natürlich der Antragsteller zahlen.


    Hat man es nun geschafft ( egal wie ) die Deutsche Bürgerschaft zu bekommen, ist sie nach 5 Jahren absolut sicher. Sie kann nach 5 Jahren auch nicht wieder aberkannt werden Nicht mal, wenn man sie mit lug und trug bekommen hat ! Auch vor Ablauf dieser 5 Jahre, ist es schwer, einem die Deutsche Pappe wieder weg zu nehmen . Ein Schummeln zb. bei den Werten die verloren gehen würden, reicht dazu sicher nicht aus !

  • . Da ist eine Einbürgerung aber dann quasi ausgeschlossen.


    Das hoffe ich doch nicht. Eine Registrierung ist in der Tat in DE erforderlich und auch im Bedarfsfall in ein paar Minuten erledigt. Man wird der EBH nicht auf die Nase binden, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Das einzige Problem was bleibt, ist die KV-Pflicht in DE.


    Gruß
    Siggi

  • Mal eine grundsätzliche Frage- oder habe ich es etwa überlesen?


    Gibt es Sanktionen (deutsche oder ukrainische) wenn man sich nicht bei der Botschaft anmeldet? Außer, dass die Botschaft für die Landsleute keine Finger rührt :(

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Gibt es Sanktionen (deutsche oder ukrainische) wenn man sich nicht bei der Botschaft anmeldet?


    Meines Wissens nicht, ob es ein Nachteil ist jedes Mal in die UA zu fahren wen Pass abgelaufen ist oder ähnliches, ist ja Ansichtssache. Die Vorteile, sich nicht bei der Botschaft zu melden, überwiegen in unserer Situarion eindeutig.
    Gruß Jecko

  • Alle 10 jahre einen neuen Pass- nun ja, der Stress ist auszuhalten ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • !think! Warum denn das ? Will Sie keine Deutsche Staatsbürgerschaft, denn mit Erteilung der Nierlassungserlaubnis ( in unseren Fall nach ca. 2 Jahren ) kann sofort die Einbürgerung betrieben werden.


    Genau das Betreiben der Einbürgerung ist doch mit viel Papierkram und Rennerei verbunden. Wollte ich mir eigentlich aufheben, wenn ich mal ein Hobby suchen sollte ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker


  • Bist Du sicher? Alle meine Infos sagen: Antrag auf Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren.

    Kommt darauf an. In der Regel ist die Staatsbürgerschaft nach 8 Jahren ( Mit bestandenen I. Kurs nach 7 Jahren möglich ) Eine NE gibt es nach 5 Jahren. Ehepartner von Deutschen werden allerdings Privilegiert behandelt.


    NE nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D. möglich. Statt B1 Sprachkentnisse, braucht Ehepartner vom Deutschen nur A1 ! ( Also nur 3 Jahre und nur A1 )


    Einbürgerung ist nach 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen möglich, wenn sich der Ausländer seit mindestens 3 Jahren in D. aufhält. Also Student seit 1 Jahr in Deutschland, heiratet Deutschen. Dann kann er bereits nach 2 Jahren Ehe, Deutscher werden. Wenn der Ausländer noch keinen Vor Aufenthalt Aufenthalt in Deutschland hatte, muss er 3 Jahre warten !


    Übrigens beginnen die 2 ( 3 ) Jahre nicht mir Erteilung der AE sondern wenn mit Nationalem Visum eingereist wurde, mit dem Tag der ersten Einreise. Beispiel : UA Bürger reist am 1.1.2008 mit 3 Monats Visum nach D. ein. Mitte Januar wird die AE beantragt. ABH ist ein bisschen langsam und gibt erst mal 3 Monate Fiktionsbescheinigung. AE wird Anfang April 08 erteilt.


    Das Anrecht auf eine Einbürgerung besteht dann nicht im April 2011 sondern bereits im Januar 2011. Da die Bearbeitung des Antrags meist noch 8-12 Wochen dauert, kann er bereits im Oktober 2010 gestellt werden.


    Eine NE zur EInbürgerung ist NICHT nötig !!

  • Mal doofe Frage, da ich hier nicht wirklich durch geblickt habe,


    also, man muss sich anmelden "fester Wohnsitz", wegen den 2 Stempeln, damit man dann einbürgern kann? hoffe so weit richtig.
    Dann wird der inländische Pass abgenommen und vernichtet, ok, soweit klar.


    Muss man sich vorher selbst in der UA abmelden oder macht das der Konsulat?Oder können das die Verwandte machen in der UA?


    Wenn es ja bis zu einem Jahr dauert, bis man diese Stempel bekommt und man hat sich abgemeldet in der UA, wo gehört man dann hin?


    Was ist wenn man drüben Immobilien hat auf den Mädchennamen, muss man ja diese umschreiben, wenn man aber keinen Inländischen PAss hat, geht das überhaupt?


    Die Frage stellt sich jetzt, fahren in die UA und dort die Pässe ändern und dann in einem JAhr abmelden und hier alles beantragen, wenn es je Jahre dauert oder doch jetzt? :dash:

  • Zuerst in DE einen Einbürgerungsantrag stellen und (sofern noch nicht geschehen) Deutschtest und Einbürgerungstest ablegen. Dann gibt es irgendwann (hoffentlich) eine Einbürgerungszusicherung. Erst wenn diese erteilt wurde, beginnt der Tanz mit den ukrainischen Behörden. Dies kann in der Praxis 1-2 Jahre dauern.


    Gruß
    Siggi

  • Zuerst in DE einen Einbürgerungsantrag stellen und (sofern noch nicht geschehen) Deutschtest und Einbürgerungstest ablegen..... Dies kann in der Praxis 1-2 Jahre dauern.


    Gruß
    Siggi

    Das heißt, dass man sich erst anmeldet, wenn die 3 JAhre rum sind? vorher nicht? also meldet man isch auch nicht ab in der UA oder wie? oder macht man das jetzt, und solange die 3 jahre nicht rum sind, tantz man dann mit der UA behörde?

  • Anmelden des festen Wohnsitzes in UA kann man parallel zur Einbürgerung bei der ukrainischen Botschaft machen. Aber bevor die Einbürgerungszusicherung nicht da ist, kann man keinen Antrag auf Ausbürgerung bei der ukrainischen Botschaft stellen.


    Gruß
    Siggi

  • D.h. also, dass man sich erst nach 2-3 Jahren in DE dort anmelden kann/soll?

  • Nein, man kann sofort nach dem man eine Aufenthaltsgenehmigung hat, einen Auslandswohnsitz bei der ukrainischen Botschaft anmelden. Die Ausbürgerung kann man aber erst nach der Einbürgerungzusicherung beantragen. Die gesamte Einbürgerung (inkl. der Ausbürgerung) dauert im Normalfall ca. 1-2 Jahre.


    Irgendwie wiederhole ich immer dasselbe und Du fragst immer dasselbe. Da scheinen wir ein Missverständnis zu haben. Vielleicht versucht sich jemand anders mal mit den Erklärungen. Ich gebe es auf.


    Gruß
    Siggi

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten!


    Also, meine Frau hat sich in der UA abgemeldet (Pemsche spricht man das glaube ich aus), das war gar nicht so ohne, man muss zum Notar, denn die Eltern müssen dort unterschreiben.
    In D hat sie sich dann beim Generalkonsulat als dauernd im Ausland Lebende Ukrainerin angemeldet. Was man da für Papiere gebraucht hat, es war 2006, weis ich leider nicht mehr, wird sich auch vielleicht geändert haben. Nach ca. einem Jahr (wirklich) ist dann ein Brief gekommen (das Kuvert und die Briefmarken mußte man zum Konsulat mitnehmen und beschriften), dass sie nun beim Konsulat geführt wird. Darauf hat sie dann einen neuen Pass mit dem gemeinsamen Familiennamen beantragt, nach einem Monat wieder ein Brief, der Pass sei abzuholen. Was das alles gekostet hat --- ich weis es nicht mehr!


    Bei der Einbürgerungsbehörde bei unserem Landkreis den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Das hat 3 Monate gedauert, bis die Einbürgerungszusicherung gekommen ist. Dann die Ausbürgerung über das GK der Ukraine beantragt, kostete ca. 170 Euro, nach exakt 13 Monaten wurde sie aus der Ukraine entlassen.


    Die andere Möglichkeit:
    Man meldet sich nicht ab und auch nicht an!
    Wenn man nicht angemeldet ist, machen die keinen Finger krumm für nichts! Man kann sich dann nicht ausbürgern lassen und die Deutschen Behörden müssen eine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.
    So habe ich das irgendwo gelesen, ob es stimmt weis ich nicht! Also bitte, ich kenne nur den Weg der Anmeldung.


    Ein schönes Wochenende wünsche ich Euch,
    Hans

  • ähm...
    Warum müssen die Eltern unterschreiben, wenn man volljährig ist?


    Und evnl. drücke ich mich falsch aus:


    Wenn man sich am 01.05.2011 in der UA abmeldet und denn inländischen Pass abgibt, ist man nicht mehr in der Ukraine gemeldet als Wohnsitz, also ist man quasi kein Bürger der UA mehr. Wenn aber die Anmeldung hier ein Jahr dauert, ist man auch quasi kein Bürger in DE, wo gehört man dann hin? Wenn nirgendswo ein fester Wohnsitz gemeldet ist.


    Wenn es ein JAhr dauert in DE sich zu registrieren und dann ein Jahr um Ausbürgerung zu bekommen, kann man doch das ganze erst ein Jahr, nachdem man in DE wohnt, das ganze in Angriff nehmen und die Pässe solange in der UA tauschen, oder gibt es Nachteile, wenn man das später macht? also die Anmeldung in DE?


    Und wenn ich die ERfahrungen hier lese, dauert es doch auch bis zu einem JAhr, bis das Konsulat hier den PAss tauscht? und bei gleichen Kosten UA und DE, kann mann dann doch einfach schnell rüber fliegen und das ganze innerhalb von 2 Wochen regeln, oder sehe ich das falsch?


    Sorry, dass ich so blöd hinterfrage, aber ich habe das mit dem Konsulat anmelden wegen DE Bürgerschaft und das ganze was dazu kommt nicht wirklich verstanden ?( :dash:

  • bis das Konsulat hier den PAss tauscht?


    Das Konsulat tausch keinen Pass. Das Konsulat ist der Übermittler der Botschaft: Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft geht in Ordnung!


    Zitat

    also ist man quasi kein Bürger der UA mehr


    Sicher ist man Staatsbürger der UA. Man hat nur dort keinen Wohnsitz mehr. So wie ich nicht mehr in DE wohne (habe auch keinen Personalausweis), aber immer noch Deutscher mit deutschem Reisepass bin. Du verwechselst hier Wohnsitz mit Staatsbürgerschaft!


    Zitat

    das ganze innerhalb von 2 Wochen regeln


    In der Ukraine kann einen nur der Präsident aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Da geht nichts schnell in 2 Wochen!


    das ganze was dazu kommt nicht wirklich verstanden


    Du musst (und kannst) Bürokratie nicht verstehen. Schau Dir den Beitrag von Nataliya und ihren Link an. Gib den Beitrag und was hinter dem Link steht Deiner Frau zu lesen. Führe Schritt für Schritt durch, was die Behörden verlangen. Warum versuchst Du etwas abzukürzen? Was ist daran so wichtig, dass ihr das in Rekordzeit schaffen wollt?


    Gruß
    Siggi

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