botschaft!!! anmelden oder nicht

  • ich will nix verkürzen.


    mit 2 wochen meine ich passtausch wegen dem namen nicht die staatbürgerschaft!


    Und ich finde immer noch keine antwort auf die frage: wann muss man sich beim konsulat melden? sofort nach umzug nach deutschland, oder geht es später? in hinsicht uaf die einbürgerung, wenn es 2 jahre dauert bis das konsulat alles fertig macht, ist es ratsamer jetzt anzufangen oder in 1-2 jahren, wenn man nach 3 jahren eingebürgert werden will

  • wann muss man sich beim konsulat melden? sofort nach umzug nach deutschland, oder geht es später


    Es besteht kein Meldezwang. Wenn sich Deine Frau zukünftig einbürgen lassen will und das möglichst schnell gehen soll, dann macht es Sinn, sich beim Konsulat frühzeitig anzumelden.


    Gruß
    Siggi

  • Es besteht kein Meldezwang.


    Kann man das irgendwo nachlesen?
    Meine Frau wurde bei der Einreise gefragt, warum sie sich nicht beim Konsulat als "dauerhaft in D lebend" angemeldet hat.
    Dazu wurde ihr noch nahegelegt, dass es bei der Ausreise erhebliche Probleme geben kann, wenn sie sich nicht hat registrieren lassen.

  • Dazu wurde ihr noch nahegelegt, dass es bei der Ausreise erhebliche Probleme geben kann, wenn sie sich nicht hat registrieren lassen.


    Ich glaube, formal ist das sogar noch richtig. Aber ich kenne niemanden, der in den letzten Jahren bei der Ausreise noch Schwierigkeiten deswegen bekommen hat. Das Gesetz (so es denn noch existiert) wird in der Praxis wohl nicht mehr angewendet.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,
    meine Frau ist heute nachmittag über den Grenzübergang Krakowez aus der UA ausgereist. Eine Mitarbeiterin an der Grenze legte meiner Frau einen Gesetzestext vor, nach dem sie mit dem Auto nur 10 Tage in der Ukraine bleiben dürfte, sollten es mehr Tage sein (es waren 28 Tage) wäre "normalerweise" eine Strafe von 2.500,00 Griwna fällig.
    Es wurde ihr gesagt sie solle bei der ukrainischen Botschaft einen "Stempel" holen, ich denke die Registrierung, dann könne sie länger bleiben.
    Es war meiner Frau nur nicht klar. bezogen sich die zehn Tage nun auf das Auto, oder war sie selber damit gemeint.
    Morgen ist sie zuhause dann kann ich mehr dazu sagen.
    Übrigens: Die Strafe hat sie nicht bezahlt, auch kein Bestechungsgeld.
    Ciao
    Martin

  • Hallo Martin,


    Genauso weiß ich es nicht. Aber das kann sich m. E. nur auf das Auto beziehen. Es muss ja eine Rechtsgrundlage geben, sonst würden in UA alle Ukrainer nur noch mit Kennzeichen DE herumfahren und sich somit die Einfuhrabgaben für gebrauchte KFZ sparen. Wenn ein Ukrainer den ständigen Wohnsitz im Ausland hat, gelten dieselben Regeln, wie für Ausländer: Man kann 60 Tage mit dem KFZ im Land bleiben.


    Für mich es das genauso: Ich darf noch niemals mit dem Auto meiner Frau (mit ukrainischen Kennzeichen) in DE fahren, es sei denn, sie sitzt daneben. Das weiß ich sicher. Das sind die Regeln in der EU, womit man vermeiden will, dass auf einmal EU Bürger nur noch Leute mit ausländischen Kennzeichen fahren:
    http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/495281/


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    meine Frau ist zuhause und ich weiß zwar mehr aber auch nichts Genaues.
    Es wurde Ihr, bei der Ausreise, an der Grenze ein Gesetzestext, oder Verordnung, oder halt irgendetwas Offizielles gezeigt. In dem stand:
    Ukrainische Staatsbürger die überwiegend im Ausland leben dürfen mit Ihrem, in DE zugelassenen, KFZ nur 10 Tage in der Ukraine bleiben,
    müssen sich aber sofort bei der Ortspolizei an- und bei der Abreise wieder abmelden.
    Wenn das nicht eingehalten wird ist eine Strafe bis zu 2.500,00 Griwna fällig.
    Ist der überwiegend in DE lebende Ukrainer aber bei der Botschaft registriert und hat den dementsprechenden Stempel im Pass, dann kann
    er wie jeder andere Gast auch 60 Tage mit dem, in DE zugelassenen, KFZ in der Ukraine bleiben.


    Auf Rückfrage meiner Frau hin ist es unwichtig ob es sich um das Eigene oder um ein Firmenfahrzeug handelt.
    Die Konsequenz aus der ganzen Sache ist, dass sie zukünftig nicht mehr alleine mit ihrem KFZ in die Ukraine fährt.


    Fährt sie aber sowieso nicht mehr, denn Du kennst ja die leidige Geschichte mit der korrupten Polizei, die ich zwar geschrieben habe,
    die aber so wie es sich zeigt nicht Forumskonform ist. Die Meldung wurde ja ersatzlos, von wem auch immer, gelöscht.


    Ciao
    Martin

  • Hallo Martin,


    unwichtig ob es sich um das Eigene oder um ein Firmenfahrzeug handelt


    Nur der Vollständigkeit halber: Für fremde Fahrzeuge (dazu gehört auch das Firmenfahrzeug) benötigt man eine Vollmacht!


    Zitat

    die ich zwar geschrieben habe, die aber so wie es sich zeigt nicht Forumskonform ist


    Niemand löscht hier einfach so einen Beitrag, der nicht gegen die Forenregeln verstößt. Dein Beitrag ist vollkommen ok und Du findest ihn hier:
    korrupte Polizei


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    danke für den Hinweis mit der Vollmacht, haben wir aber, weil wir eigentlich immer schon mit Firmenfahrzeugen in der Ukraine unterwegs sind.
    Hier haben sich die Anforderungen auch geändert. Vor Jahren noch sind wir (mein Sohn und Ich) mit einer in aller Eile selbstgeschriebenen "Vollmacht", selbstgeschrieben und auch noch auf die Rückseite eines alten Lieferscheins, weil wir nicht einmal ein ordentliches Papier dabei hatten, durchgekommen.
    Aber das letzte mal haben sie sogar die ADAC Vollmacht bemängelt. Sie wollten eine notariell beglaubigte und von einem amtlichen Übersetzer übersetzte Vollmacht.
    Bei der Rückreise war ein anderer Angestellter am werkeln und dem genügte die ADAC Vollmacht wieder.


    Wir werden mal eine anfertigen lassen, ich hoffe dann dass sie auf eine Apostille verzichten.


    Mir ging es mit meinem Beitrag mehr um das Anmelden ukrainischer Bürger bei der Botschaft oder um das Nicht-anmelden, wenn diese länger in DE leben, denn wollen die dann mit ihren Auto in die UA fahren, kann es zu Schwwierigkeiten kommen.
    Ciao
    Martin

  • Hallo,
    ich habe mal andere Frage. Wer hat Ahnung was man machen kann wenn man aus Ukraine abgemeldet ist und braucht man jetzt alle Papiere aus der Ukraine um Hier in Botschaft anzumelden? Meine Bekante hat diese Problem . Sie kann nichts machen weil in Deutschland wird nichts weiter gemacht ohne Papieren aus der Ukraine und in der Ukraine ist Sie nicht mehr Wohnhaft und damit kann keine Papiere dort holen. Viele Leute melden sich da wieder an , aber muß das wirklich sein und wenn wo sol sie sich anmelden wenn Sie nichts und niemand da hat?
    Wer kennt andere weg?
    Bedanke mich in voraus!

  • Hallo,


    ich habe mir hier diesen Thread durchgelesen, weil auch ich mir Gedanken mache, ob meine Frau sich bei dem Konsulat in Hamburg registrieren soll und somit ihren Inlandspass mit alle Vor- und Nachteilen abgeben soll.
    Meine Ansicht nach ist es kein großer Vorteil sich hier melden zu lassen. Der Aufwand an Papieren, die man benötigt (was ich so hier auf der ersten Seite gelesen habe) und dann die Zeit ist schon enorm. Der Reisepass gilt ja 10 Jahre. Ansonsten, als ich noch ukrainischer Staatsbürger war, habe ich den Konsulat nie aufgesucht. Und meine Frau als Einzelkind wird sicherlich irgendwann von ihren Eltern mindestens die Wohnung erben.
    In unseren Fall gibt es aber noch ein Kleinkind, dass ich adoptieren möchte. Damit ist die Namensänderung verbunden und die Korrektur im Reisepass der Mutter. Es macht die Sache schon ein wenig kompliziert....



    Eine weitere interessante Idee, war hier die erwähnte "theoretische" Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Es ist zwar noch lange hin, aber es ist gut zu wissen, dass man so was versuchen kann. Natürlich müssen wir die Idee mit der Registrierung im Konsulat verwerfen.


    Ich habe zu dem Fall eine Frage: Wie das ganze funktionieren soll, habe ich verstanden. In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich und wenn man den deutschen Pass bekommen, dann soll es deutsche Behörden nicht stören dass man noch UA Pass hat. Die ukrainischen Behörden sollen aber davon nichts erfahren, denn dann droht Ärger. Aber wie soll am das beim UA Besuch gehandhabt werden?
    Fall 1:
    Wir würden über polnisch-ukrainische Grenze fahren. DEn Polen denke ich, ist es wurscht, dennen kann man sicherliche beide Pässe zeigen. Den ukrainischen Zölner darf man das, nach meinem Verständnis nicht, ansonsten werden bei dennen die Alaramglocken schrillen. Zeigt man dennen den UA Pass nur, machen sie dort den Einreisestäplen. Bei Ausreise muss man daher auch UA Pass zeigen. Nur wird dort keine Aufenthaltsgenähmigung drin stehen, da diese nicht mehr nötig ist, da eingebürgert. Aber die Zölner wissen das nicht, lassen sie einem trotzden in die EU rein? Den Pollen kann man natürlich wieder beide Pässe zeigen
    Fall 2:
    Wieder über Polen. Diesmal zeigt man den ukrainischen Zölnern nur den DE Pass. Die machen in ihrem Häuschen irgendwelche Prüfungen. Aber wie weit diese gehen und ob sie anhand der deutschen Schreibweise des Familiennamens auf das ukrainische schließen können, ist mir ungewiss und bleibt ein Risiko. Ich muss aber dazu sagen, das mein Familienname von meiner Mutter vor vielen Jahren der deutschen "Aussprache" ein wenig angepasst wurde. Wenn ein ukrainischer Beamte ein wenig Hirnschmalz benutezen würde, und es einfach laut aussprechen würde, dann kämme er sicherlich sehr leicht auf die ukrainische Schreibweise. Wenn er aber die Software nutzt mit der man Namen in UA auf Latein übersetzt, dann wird er wohl in Sackgase landen.
    Egal, Fakt ist, dass bei dem Fall 2, man eventuell prüfen wird und die Gefahr besteht, dass sie raus finden, dass die deutsche Bürgerin auch ukrainische Bürgerin ist. So meine Vermutung.



    Kennt jemand, wie das gehandhabt wird?



    Grüße, Taras


    PS: Vor einem Jahr fuhr ich mit dem Bus nach UA. Es saß eine Frau im Bus die hatte DE und UA Pass. Als ich sie fragte wie sie das geschafft hatte, da meinte sie, dass sie es vor der Europameisterschaft in UA gemacht hat und die ukrainischen Behörden ihr es erlaubt hatten den Pass zu behalten, sprich weiterhin ukrainische Staatsbürgerin zu bleiben, obwohl sie auch die deutsche annahm. ES soll angeblich nur in der Fussball-EM Zeit möglich gewesen. Ich habe mich da ein wenig geärgert, dass ich kein Glück hatte, aber fragte nicht nach Einzelheiten nach.

  • Hallo Taras!


    Ich glaube, Du hast etwas missverstanden.


    Für Deinen Fall gilt:


    A) Staatsbürgerschaft
    1. Deine Frau ist Ukrainerin und ihr Kind ist Ukrainer/in.
    2. Beide können nur Deutsche werden, wenn Sie ihre ukrainische Staatsbürgerschaft aufgeben.
    3. Durch Adoption wird das Kind nicht Deutsch!!! Es bleibt Ukrainer!!!
    4. Die Entlassung aus der ukr. Staatsbürgerschaft ist für beide nur dann möglich, wenn beide bei der Botschaft/Konsulat registriert sind.
    5. Nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen, können sie Deutsche werden ohne die ukrainischen Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Mit der EM hat das nichts zu tun!!!


    Die Frau, die Du da im Bus getroffen hast: Entweder lag da ein solcher Ausnahmefall vor oder sie war von Geburt an Dt./Ukr. (also dt. Vater+ukr. Mutter). Dann hat sie beide Staatsbürgerschaften und musste sich nicht entscheiden. Weder D noch UA machen in einem solchen Fall Ärger!


    B) Namensänderung/Reisepass+Inlandspass
    1. Inlandspass muss zwingend in UA geändert werden.
    2. Reisepass kann beim Konsulat geändert werden, wenn man registriert ist. Wenn nicht, muss er auch in UA geändert werden.


    C) Über Polen fahren
    Nur wenn Du unnötig Reisekosten ausgeben willst.

    Gruß
    MaBo

    3 Mal editiert, zuletzt von MaBo ()

  • 5. Nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen, können sie Deutsche werden ohne die ukrainischen Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Mit der EM hat das nichts zu tun!!!

    Ich hab es auch so verstanden, dass es eher Ausnahme ist als die Regel. War halt ein Präzedenzfall. Muss nicht bei jeden klappen, aber man kann ja versuchen. So haben auch andere hier geschrieben


    B) Namensänderung/Reisepass+Inlandspass
    1. Inlandspass muss zwingend in UA geändert werden.
    2. Reisepass kann beim Konsulat geändert werden, wenn man registriert ist. Wenn nicht, muss er auch in UA geändert werden.

    Meine Frau hat schon mein Nachname. Nur wenn die Adoption klappt, dann wird der Nachname des Kindes noch geändert. Aber dass man dafür in der UA Konsulat registriert sein muss, ist mir klar.

    C) Über Polen fahren
    Nur wenn Du unnötig Reisekosten ausgeben willst.

    Ja, muss ich doch wohl, Polen liegt doch zwischen DE und UA ;)
    Man könnte drüber fliegen, aber nicht mit eigenem Auto, und Flugzeug habe ich nicht^^

  • Taras


    Die Ausnahmefälle (Deutsch werden ohne die ukr. Staatsbürgerschaft aufzgeben) ist in § 12 StAG geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12.html


    Das VG Freiburg hat einem aktuelleren Urteil aus 2012 entschieden, dass die Registrierung bei der ukr. Botschaft grundsätzlich zumutbar ist: http://openjur.de/u/357977.html
    Ausnahmen kann es sicher geben, aber die muss man im Verwaltungsverfahren und in einem etwaigen Gerichtsverfahren erst mal beweisen.


    Was UA dazu sagt, wenn man es geschafft hat auf diesem Weg die dt. Staatsbürgerschaft zu erhalten, steht wohl im ukr. Staatsbürgerschaftgesetz (dort Abschnitt III): http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2235-14/page2

  • Dann ist das die aktuellere Aussage, und danke, dass du sie hier gepostet hast. Dann ist es halt so und ich weiß wie wir vorgehen müssen.
    Aber schon komisch, dass ein Gericht so entscheidet der andere andersherum.


    Aber sieht es eigentlich im Fall einer Erbschaft meiner Frau wenn sie :
    a) bei der Botschaft nicht registriert ist, aber in DE wohnt
    b) in der Botschaft registriert ist und somit keinen Inlandspass mehr hat
    c) nur duetsche Staatsbürgerschaft besitzt
    ???


    Und andere Frage: Welchen Status hat das Kind, wenn die Mutter eingebürgert ist. Normalerweise steht das Kind im Reisepass der Mutter. Aber in Deutschland gibt es ja Ausweis. Das Kind ist noch zu klein um eigenen Reisepass haben zu können (ukrainischen Reisepass)


    Grüße Taras ^^

  • Aber sieht es eigentlich im Fall einer Erbschaft meiner Frau wenn sie :


    Sie bleibt Erbin in jedem Falle.
    Kann aber sein, dass Registrierung/Einbürgerung ein paar Nachteile mit sich bringen (Steuerlich/Verfügungsbeschränkungen über das Erbe etc.). Aber meiner Meinung nach nichts, was sich nicht regeln ließe. Ich glaub Siggi weis mehr darüber


    Und andere Frage: Welchen Status hat das Kind, wenn die Mutter eingebürgert ist.


    Steht dazu was nicht in Art. 18 des ukr. Staatsangehörigkeitgesetzes? http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2235-14/page
    Kann leider kein ukrainisch.

    Gruß
    MaBo

  • Aber meiner Meinung nach nichts, was sich nicht regeln ließe.


    Landwirtschaftliche Nutzfläche darf ein Ausländer nicht besitzen. Der Erbe muss diese verkaufen. In dem Fall lässt sich also nichts regeln.
    Achtung: Man muss bei landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht nur an viele ha Ackerland denken. Auch eine Datscha kann auf landwirtschaftlicher Nutzfläche stehen!


    Gruß
    Siggi


  • Danke, hab ich alles verstanden.
    Hat jemand Erfahrung, wenn der Vater nicht auffindbar ist oder jetzt in Russland lebt mit einer neuen Familie und keinen Bock hat das auzufüllen?

  • Hat jemand Erfahrung, wenn der Vater nicht auffindbar ist oder jetzt in Russland lebt mit einer neuen Familie und keinen Bock hat das auzufüllen?


    Meine Vermutung: Keine Anmeldung bei Botschaft, ohne Anmeldung keine Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft, also letztlich Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.


    Gruß
    Siggi

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