Hallo alle zusammen,
Ich möchte gerne mit meiner Frau in der nächsten Zeit in die Ukraine.
Kennt wer vllt´ne Seite wo man das schnell und günstig beantragen kann?
Danke schonmal mfg Alex
Hallo alle zusammen,
Ich möchte gerne mit meiner Frau in der nächsten Zeit in die Ukraine.
Kennt wer vllt´ne Seite wo man das schnell und günstig beantragen kann?
Danke schonmal mfg Alex
Hallo alle zusammen,
Ich möchte gerne mit meiner Frau in der nächsten Zeit in die Ukraine.
Kennt wer vllt´ne Seite wo man das schnell und günstig beantragen kann?
Danke schonmal mfg Alex
brauchst kein Visum für 90 Tage im halben Jahr. Nur Pass erforderlich
Hallo alle zusammen,
Ich möchte gerne mit meiner Frau in der nächsten Zeit in die Ukraine.
Kennt wer vllt´ne Seite wo man das schnell und günstig beantragen kann?
Danke schonmal mfg Alex
Hallo Alex, wie schon erwähnt, ist ein Visa bis 90 Tage nicht erforderlich. Sicher wollt Ihr "nur" Urlaub machen, oder wollt Ihr länger dort hin? Hier kannst Du auch Reiseberichte lesen: http://dixi.charlie247.server4…8/Ukraine/Text/Seite2.htm http://dixi.charlie247.server4…9/Ukraine/Text/Seite1.htm (gegebenenfalls schon mal die "Zettel" die Emigrationcard, downloden und vorab ausfüllen).
Auf alle Fälle viel Spaß Gruß Dixi
Kennt wer vllt´ne Seite wo man das schnell und günstig beantragen kann?
Gegenfrage: Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Die Deutsche? Wenn ja, dann gilt das, was bereits in den vorherigen Antworten geschrieben steht. Sonst wende ich direkt an die Botschaft oder wenn Dir es lieber ist, z.B. an einen Visadienst, z.B.:
http://www.visum.de/
Gruß
Siggi
schau mal diese beiden Threads an:
90 Tage oder 90 Tage im Halbjahr seit erster Einreise?']http://www.forum-ukraine.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=904']90 Tage oder 90 Tage im Halbjahr seit erster Einreise?
oder
Wie oft kann ich ohne Visa in die Ukraine einreisen']http://www.forum-ukraine.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=1335']Wie oft kann ich ohne Visa in die Ukraine einreisen
...da stehen dann auch die Sachen, wie lange der Reisepass noch mind. gültig sein muss + Hinweise zur Imigrationskarte + Hinweise zur Auslandskrankenversicherung.
Gruß, Bubochka
P.S: die beiden Links funktionieren jetzt - Danke Siggi für den Hinweis :-))
wie lange der Reisepass noch mind. gültig sein muss
Daran scheinen sich die Experten unstimmig zu sein. Habe auf verschiedenen Seiten was von 6 Monaten gelesen. Nachfrage bei der ukrainischen Botschaft in Dublin ergab das es keine Mindestlaenge gibt. Bin Ende 02/10 ein - und am 05/03 wieder ausgereist. Mein Pass lief am 30.03. aus
Warum fangen immer irgendwelche Deppen an Fussball zu spielen wenn ich mir ein Vuvuzela Konzert ansehen moechte?
für diese Signatur gehört dir heute der Forums-Orden verliehen :nummer1:
Daran scheinen sich die Experten unstimmig zu sein. Habe auf verschiedenen Seiten was von 6 Monaten gelesen. Nachfrage bei der ukrainischen Botschaft in Dublin ergab das es keine Mindestlaenge gibt. Bin Ende 02/10 ein - und am 05/03 wieder ausgereist. Mein Pass lief am 30.03. aus
Laut Auswärtigen Amt: Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus.
PS: Upps, ich sehe, die Grudanfrage ist schon vom März und sollte sich erledigt haben, aber schön dass wir noch einmal darüber gesprochen haben
Laut Auswärtigen Amt: Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus.
Auch davon habe ich schon einmal etwas gehoert. Ich frage mich welche Regelung tatsaechlich getroffen wurde und ob sie nur auf dem Papier existiert. Praktiziert wird scheinbar je nach Lust und Laune
ZitatAuch davon habe ich schon einmal etwas gehoert. Ich frage mich welche Regelung tatsaechlich getroffen wurde und ob sie nur auf dem Papier existiert. Praktiziert wird scheinbar je nach Lust und Laune
Regelung ist prinzipiell schon eindeutig. Aufenthalt ohne Visum max. 3 Monate. Reisepass muß mindestens 1 Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein. Daraus ergibt sich eine Gültigkeitsdauer von min. 4 Monaten
Regelung ist prinzipiell schon eindeutig. Aufenthalt ohne Visum max. 3 Monate. Reisepass muß mindestens 1 Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein. Daraus ergibt sich eine Gültigkeitsdauer von min. 4 Monaten
Dann hatte ich grosses Glueck durchgerutscht zu sein wenn es denn wirklich so angewandt wird wie es das Regelbuch vorschreibt.
Werde mal versuchen meinen alten Pass und den Stempel zu scannen
ZitatDann hatte ich grosses Glueck durchgerutscht zu sein
Wird wahrscheinlich ähnlich gehandhabt wie bei der Krankenversicherung. Offiziell besteht auch die Verpflichtung eine Reisekrankenversicherung zu haben. Hatte noch nie eine abgeschlossen und wurde noch nie danach gefragt
Ich wäre mir da nicht so sicher und denke die Grenzer handhaben das unterschiedlich streng ... zumindest einer hatte mal einen, der scheinbar um zu prüfen ob ich die 180 Tage je Halbjahr überschreite gerechnet hat.
Zitat..um zu prüfen ob ich die 180 Tage je Halbjahr überschreite gerechnet hat
Na ja, 180 Tage pro Halbjahr sind ja auch schnell überschritten
Mußt einen guten Draht zur Botschaft haben
Na ja, 180 Tage pro Halbjahr sind ja auch schnell überschritten
Ich kam in vergangenen Jahr auf 168 ... also knapp. Daher habe ich nunmehr zwei Reisepässe, sollte man haben, wenn die Gefahr besteht.
ZitatIch kam in vergangenen Jahr auf 168
Meinte ja nur, da ohne Visum theoretisch nur max. 90 Tage pro Halbjahr möglich sind
Meinte ja nur, da ohne Visum theoretisch nur max. 90 Tage pro Halbjahr möglich sind
Falsch, das ist pro Einreise, pro Jahr 180 Tage.
ob es den Autor dieser Frage überhaupt noch interessiert ??
guggst du hier: Profil von AleXiK
Letzte Aktivität = Samstag, 27. März 2010, 18:02
Daher habe ich nunmehr zwei Reisepässe, sollte man haben, wenn die Gefahr besteht.
Die habe ich auch. Bin allerdings die letzten 4 Jahre immer mit ein und demselben nach hier gekommen. Probleme hatte ich noch nie.
Bin allerdings die letzten 4 Jahre immer mit ein und demselben nach hier gekommen
Dann hattest Du Grenzbeamte mit nur begrenzter Rechenfähigkeit?
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