Kind im Ukrainischen Reisepass der Mutter

  • Hallo Leute,


    ich habe mal eine Frage und vielleicht kann sie mir jemand beantworten.


    Ich bin seit 2 Jahren von meiner Ukrainischen Frau geschieden und wir haben ein gemeisames Kind für das wir beide zu 50 % das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.


    Ich habe jetzt durch einen Bekannten erfahren das meine Ex ohne meine Zustimmung unser Kind im Ukrainischen Konsulat in Ihren Reisepass hat eintragen lassen.


    Meine Frage jetz, braucht sie dafür nicht meine Zustimmung ? Müssen da nicht auch Unterschriften vom Vater (also mir) im Konsulat geleistet werden ?
    Ich habe da nämlich die Befürchtung das Ihr neuer Freund da einfach in meinem Namen unterschrieben hat.


    Oder kann man als Ukrainerin einfach ins Konsulat gehen und das Kind in den Pass eintragen lassen und somot mit dem Kind in die Ukraine verschwinden ohne das der Deutsche Vater gefragt wird ?


    Mache mir da wirklich Sorgen und würde mich über Antworten sehr freuen.


    Danke im voraus

  • Das geht ohne die Unterschrift vom Vater und es ist ihr gutes Recht. Wenn du Deutscher bist wird doch sicherlich das Kind auch einen deutschen Reisepass und eine deutsche Geburtsurkunde haben.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Das heisst sie kann jetzt einfach mit dem Kind in die Ukraine verschwinden und ich sehe unser Kind nie wieder ?


    Das hat sie mir nämlich angedroht. Da unser Kind ja jetzt in Ihren Pass steht und somit auch Ukrainer ist kann sie mit dem Kind in der UA leben auch ohne Visum.
    Irgendwo muß ich da als Vater doch wohl ein Mitspracherecht haben ?

  • Das hat sie mir nämlich angedroht. Da unser Kind ja jetzt in Ihren Pass steht und somit auch Ukrainer ist kann sie mit dem Kind in der UA leben auch ohne Visum.
    Irgendwo muß ich da als Vater doch wohl ein Mitspracherecht haben ?


    Das Kind hat bis zum 18. Lebensjahr eh beide Staatsbürgerschaften. Wenn sie dir droht dann würde ich an deiner Stelle mal beim Jugendamt vorsprechen.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Beim Jugendamt habe ich schon vorgesprochen und die haben mir gesagt solange das Kind in Deutschland ist können die nichts machen.
    Ist Sie aber erstmal in der Ukraine mit dem Kind ist es zu spät und das Jugendamt wäre dann nicht mehr zuständig. Toller Laden.

  • Das heisst sie kann jetzt einfach mit dem Kind in die Ukraine verschwinden und ich sehe unser Kind nie wieder


    Bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht gilt folgendes: Soll der Lebensmittelpunkt des Kindes verlagert werden, müssen beide zustimmen! Eine einseitige Aktion (von welcher Seite auch immer) ist eine Kindesentführung. Eine Rückführung des Kindes ist dann auch über die Grenzen möglich, da sowohl UA als auch DE das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben. Wenn der Aufenthaltsort des Kindes unbekannt ist, dann wird es natürlich sehr schwierig.


    Bzgl. Kindesentführung kann ich abendfüllende Geschichten erzählen: Da nimmt ein Elternteil sein Besuchsrecht wahr und bringt das Kind nach 3 Wochen Sommerferien nicht wie vereinbart zurück. Es wurde eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben, aber nach 3 Wochen können die kaum noch etwas tun, denn das Kind ist schon längst außer Landes. Jetzt kommt es darauf an, wie geschickt jemand im "Untergrund" leben kann. Ist das Kind (unter dem richtigen Namen) bei keiner Schule registriert und helfen Besuche bei den Verwandten im Ausland auch nicht, den Aufenthaltsort aufzudecken, dann kann man nur noch auf einen Zufall hoffen.


    Gruß
    Siggi

  • Also ich wurde bis dato nur einmal am Flughafen München gefragt ob die Mutter bescheid weiss, als ich meinen deutschen Senker nach hier für die Ferien geholt habe.
    Wenn du wirklich rechtliche Auskünfte brauchst, dann frag mal hier nach: http://www.info4alien.de/

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Hallo Wilfried


    Deine geschiedene Frau hatte das Recht , ihr Kind in ihren Paß eintragen zu lassen .
    Es dient dazu , die rechtmäßige Mitnahme eines Kindes [ und das sollte ja der Regelfall sein .... ] glaubhaft zu machen .


    Nimmt sie das Kind jedoch in die Ukraine ( oder überhaupt an einen Ort , innerhalb oder außerhalb Deutschland,s ) mit , ohne Deine Einwilligung zu haben .... verstößt sie gegen die vom Scheidungsgericht bestimmte Sorgerechts / Umgangsrechts - Entscheidung .


    Sollte dieser Fall eintreten , ( und Du die Hoffnung auf eine einvernehmliche / gütliche Klärung nicht haben .... ) bleibt Dir nur
    a)
    eine Anzeige bei der Polizei wegen Kindesentzug und Verstoß gegen die Sorgerechts/Umgangsrechtsentscheidung des Scheidungsgerichts zu erstatten
    b)
    einen Familienrechts - Anwalt beauftragen , eine einstweilige Verfügung zu erwirken , mit dem Inhalt .... daß Deine gesch. Frau mit dem Kind ..... nicht die BRD verlassen darf
    c)
    prüfen , ob Du ein Familiengerichtsverfahren anstreben willst , Dir das alleinige Sorge/Umgangsrecht zu zu sprechen .


    .................................................................................................................................................................................................


    Und jetzt mal anders formuliert ,
    Den Eintrag zu machen war legal und sinnvoll .. es spricht nichts dagegen wenn deine Gesch . Frau z . Bsp . Großereltern besuchen , Ferien / Urlaub in UA machen will gemeinsam mirt eurem Kind .


    Generell solltest Du versuchen ein sachliches und gesprächsbereites Verhältnis mit deienr Ex Frau zu bewahren bzw. zu erreichen .


    Denn , sollte sie wirklich planen dir das Kind zu entziehen und das sollte klappen ...
    ( Normalerweise wird an der Grenze kontrolliert ... und neben dem Paßeintrag auch die schriftliche Zustimmung verlangt - des Kindesvaters ...ich habe sowohl schon drei Stunden busblockade erlebt wegen dieser Frage ....habe aber auch schon erlebt .... mit hoch gehaltenem Paß , und schlafendem Kind auf dem Schoß ...anstandslos passiert zu haben )
    dann hast du ein Problem


    Denn die Oben genannten Schritte sind langwierig , verhärten Euer Verhältnis nochmehr und nicht gewiß ...was die Erfolgsschancen anbelangt .


    Mein Rat wäre , sprich mit Ihr , schildere Ihr ( auch wenn es mit Euch nichts wurde ... ) daß du an deinem Kind hängst und Angst hast es zu verlieren !



    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • Wenn der Aufenthaltsort des Kindes unbekannt ist, dann wird es natürlich sehr schwierig.


    Und dies ist in UA sicherlich kein Thema diesen zu verschleiern.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Und dies ist in UA sicherlich kein Thema diesen zu verschleiern


    Es kommt darauf an, wie geschickt jemand ist. Ein Besuch bei den Eltern und schon ist der Aufenthaltsort bekannt, wenn ein Privatdektiv vor der Haustür wartet (die Polizei sitzt da sicher nicht tage- oder wochenlang im "Gebüsch").


    Gruß
    Siggi

  • (die Polizei sitzt da sicher nicht tage- oder wochenlang im "Gebüsch").


    Ach für ein gewisses Entgeld machen die das auch. :D
    Aber Recht hast Siggi. Ein wenig Fingerspitzengefühl muss man schon haben.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Leider lässt meine Ex überhaupt nicht mit sich reden und somit bleibt mir jetzt wohl nur noch der Weg einen Anwalt und die Gerichte einzuschalten.


    Im letzten Jahr war schon einmal das gleiche Thema und ich hatte per einstweiliger Verfügung das 100 % Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen was aber auf 1 Jahr befristet war. Meine Ex ist damals trotzdem einfach mit unserem Kind in die UA gereist was ich natürlich sofort durch meinen Anwalt beim Gericht melden lies.
    Was letztendlich dabei raus kam war, das Gericht hat zu Ihr gesagt du böse böse Frau das durftest du aber nicht und das war alles. Die Frau macht eigentlich was Sie will und bis heute konnte ich nichts dagegen unternehmen.
    Werde jetzt halt mal versuchen wieder zu klagen und hoffe das Ihr endlich mal Einhalt geboten wird.


    Nochmals vielen Dank für eure netten und Informativen Antworten.

  • Leider lässt meine Ex überhaupt nicht mit sich reden und somit bleibt mir jetzt wohl nur noch der Weg einen Anwalt und die Gerichte einzuschalten.


    Sorry, das bringt nichts, solange sie das Kind noch nicht entführt hat. Eine Idee: Sie soll einen Anwalt aussuchen. Zu dem geht ihr gemeinsam. Dieser Anwalt soll ihr dann die Rechtssituation erläutern. Ich glaube kaum, dass sie bewußt eine Straftat begehen wird. Insbesondere könnte ihr danach das Sorgerecht entzogen werden und ihr würde nur noch gestattet werden, das Kind im Beisein dritter Personen zu besuchen. Ich glaube kaum, dass sie dies riskieren würde.


    Auf der anderen Seite wäre gegen einen Besuch in UA mit dem Kind vermutlich nichts einzuwenden (solange das Kind dorthin nicht auf Dauer verbracht werden soll). Selbst wenn Du einem Besuch in UA nicht zustimmst, könnte sie sich vermutlich gerichtlich gegen Deine Entscheidung erfolgreich zur Wehr setzen.


    Gruß
    Siggi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!