Hochzeit-Annullierung, was gibt's danach?

  • Hallo.
    Entschuldigung, ich kann nicht so gut Deutsch.


    Ich bin ukrainerin und wollte einen deutscher heiraten. Unsere Unterlagen sind schon fertig und während des Halbjares müssen wir heiraten. Aber ich will schon nicht (lange Geschichte).
    Meine Frage ist - was passiert denn wenn ich später dieses Jahr wieder heiraten möchte und wahrscheinlich einen anderen Mann? Kann ich wieder meine Unterlagen benutzen um eine Erlaubnis vom Gericht zu bekommen? Oder soll ich Paar Jahre warten? Wo kann ich die Antwort finden und Hilfe bekommen? Ich habe schon alle Prozedur durchgemacht, aber ich will jetzt meinen Freund nicht heiraten. Ich habe anderen Mann kennen gelernt und ich weiss nicht was ich jetzt tun soll?


    Vielen Dank.


    Nadya

    Einmal editiert, zuletzt von Nadya ()

  • Kann ich wieder meine Unterlagen benutzen um eine Erlaubnis vom Gericht zu bekommen?


    !think! Warum vom Gericht?
    Frag mal hier nach.
    http://www.info4alien.de/

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Es ist kein Verbrechen, ein Heiratsvisum nicht zu benutzen. Viele Unterlagen, die man für so ein Visum benötigt, sind aber nur sehr kurze Zeit gültig (einige Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein). Daher wären beim erneuten Beantragen eines Heiratsvisums, dann vermutlich die meisten Dokumente noch einmal zu besorgen.


    Die Botschaft kann das Heiratsvisum verweigern. Sie kann also beim zweiten Visum Schwierigkeiten machen. Wirklich schlimm ist das nicht. Ihr könnt dann einfach in der Ukraine (oder vielleicht noch einfacher in Dänemark) heiraten. Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Das kann die Botschaft nicht verweigern. Wenn man wirklich will, findet man schon zusammen einen Weg.


    Den falschen Mann zu heiraten würde ich auf keinen Fall empfehlen. Das verkompliziert die Situation nur und produziert vermutlich viele emotionale Probleme bei allen Beteiligten.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Nadya !


    Es ist so wie es Siggi sagte


    Du kannst mit dem Hochzeitsvisum nach Deutschland reisen . Du mußt aber nicht den Mann No 1 heiraten .


    Du kannst sogar mit deinen Dokumenten einen anderen Mann heiraten !
    Wichtig zum Heiraten ist nur , daß Du ein Visum hast - also legal nach Deutschland gekommen bist .



    herzliche Grüße ! Robert

    Russen Forum


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    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]


  • Hallo Robert,


    ich kann mich irren, aber ich glaube so einfach ist das nicht..., denn bei uns stand im Visum meiner Frau "...zur Eheschließung mit Torsten Sowieso"! Klar, die neu ausgestellte Geburtsurkunde und einige andere Dokumente, welche nicht in direkter Verbindung zum Verlobten stehen, wird sie noch im Rahmen der Gültigkeit nutzen können, aber für die Erteilung des Heiratsvisum hat ja ihr Verlobter auch die entsprechenden Dinge beim Standesamt, OLG und so weiter beigebracht, nicht zuletzt auch das Interview bei der ABH erledigt, Prüfung der Sicherung des Unterhalts standgehalten, etc., das war die Grundlage für die Erteilung...


    Ich glaube nicht, dass eine Heirat in D möglich ist, wofür Mann X alles beantragt hat, und Mann Y steht dann plötzlich beim Standesamt..., aber ich weiß nicht, mit wie viel Einfallsreichtum man hier die ABH austricksen könnte..., die könnte ja da dann, selbst wenn die Heirat gelingt, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verweigern, weil das Visum unter Vorspielung falscher Voraussetzungen erteilt wurde...


    Auf jeden Fall hat Siggi Recht, mit Heirat in UA und dem Rechtsanspruch auf FZF...


    Weihnachtliche und winterliche Grüße aus dem Erzgebirge...


    Torsten


    PS. Nadya, ich wünsche Dir viel Glück und ich kenne Deine "lange Geschichte" nicht..., aber am Meisten wünsche ich Dir, dass Du für Dich herausfindest, was Du wirklich willst..., Heiraten macht man mal nicht so eben... !wsmile!

  • Es wird so sein , wie Du sagst Thorsten ( mit dem Visum zwecks Eheschließung habe ich keine konkrete Erfahrung )


    Sie könnte das Visum jedoch nutzen , um legal nach D zu kommen . Könnte dann in Dänemark heiraten , Mann no 2 .


    Wird jedoch zurück kehren müssen ( Voll gelabert werden vermutlich ... wegen der von Dir oben genannten Problematik ) ..... nichtsdestotrotz aber wird man nicht daran vorbei können , Ihr eine Familienzusammenführungsvisum zu erteilen .
    Es gehört Geduld dazu und natürlich ... das Mitziehen des Mann No 2


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


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