Visa -Die Hürde schlechthin

  • Ihr Einlader kann Ihnen zum Beispiel ein unterstützendes Schreiben übersenden, welches Sie Ihrer Remonstration beifügen.


    Er kann sich jedoch nicht selbst bei der Botschaft nach den Ablehnungsgründen erkundigen.


    Sofern der Gastgeber aus Deutschland dies für Sie tun möchte, benötigt er eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, die er dann mit seiner Remonstration der Botschaft vorlegt.


    Die Vollmacht ist an keine besondere Form gebunden. Sie muss lediglich die Personaldaten des Antragstellers enthalten, den betroffenen Visumsantrag genau bezeichnen und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet sein.


    Die Vollmacht kann in deutscher, russischer oder ukrainischer Sprache verfasst sein.

  • Danke confusion


    Guter Hinweis. Eine Vollmacht mit ihrer Unterschrift habe ich von hier allemal bis Freitag hier liegen. Dazu muss sie ja nur ein formloses Schreiben an mich erstellen, mir das dann faxen. Dann habe ich es vorliegen und kann das wiederum in dieser "Beschwerde" an die Botschaft faxen.
    Aber momentan gehe ich davon aus, dass es wieder gut geht. Sie hat beim letzten Mal bewiesen, die Rückkehrwilligkeit ist da und sie kam ohne Probleme innerhalb der Visums zurück in die UA. Wenn es nun nur an dieser Kurzarbeit liegt, wäre es zwar ein Armutszeugnis, aber.. to be continued :-)).


    Solange heißt es: warten....warten....warten.. :popcorn:


  • Seid ihr verheiratet? Falls das Visum abgelehnt wird, besteht die Moeglichkeit eines Widerspruchs gegen die Ablehnung (Remonstration). Dieser Widerspruch ist bei der deutschen Botschaft in Kiew einzureichen. Steht alles auf der Internetseite der deutschen Botschaft.

  • Ablehnung bekommen (und ich gehe nun einfach von dieser Kurzarbeit aus), dann würde ich gerne in der Botschaft anrufen und denen erklären, dass meine Verlobte genug Dokumente (wie im August) brachte,


    "genug Dokumente (wie im August) brachte": Entscheidend ist nicht die Masse der Unterlagen und ob es viele sind:)

  • Dante... ich glaube da gibt es mal wieder jemanden in diesem Forum, der jeden Satz den wir schreiben auseinanderpflückt.


    k.habermann.
    Es scheint, als ob du dich nun auch hier auf mich eingeschossen hast, du scheinst ja viel Langeweile zu haben.
    Hälst du mich für dumm mit deinen ständigen und manchmal überflüssigen Bemerkungen?. Nein ?. Gut. Weil ich zufällig all diese Dinge weiß, die du hier schreibst. Im vorgenannten Fall ging es einfach nur um eine Frage bezgl. Vollmacht. Wie du ja vielleicht im anderen Thema gelesen hast (wenn du alle Beiträge aufmerksam mitlesen solltest), habe ich den direkten Weg zur Botschaft per Telefon genommen, mit Erfolg.
    Eine Remonstration kann lange dauern, Wochen. Das ist bekanntlich Zeit, die die meisten nicht haben.
    Und davon abgesehen ist niemals gesagt, dass man mit einer Remonstration Erfolg hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Sunshine ()

  • habe ich den direkten Weg zur Botschaft per Telefon genommen, mit Erfolg.

    Hallo Sunshine


    Du warst Dir ja zuvor schon sicher das es zu einer Ablehnung kommen könnte.
    Bitte erzähle hier noch mal etwas mehr darüber. Von wo aus hast Du angerufen? Mit wem hast Du gesprochen? Hast Du vorher eine Vollmacht an die Botschaft raus-geschickt?
    Das wäre auch noch mal Interessant zu erfahren.


    Beste Grüße

  • confusion.


    Das ist richtig. Ich hatte ein mehr oder weniger schlechtes Gefühl von Anfang an. Meine Süße war ja nun wegen der Kurzarbeit in ihrer Firma etwas eingeschränkt. Der Arbeitgeber wollte ihr nun aber keine Bescheinigung mehr ausstellen (wie beim letzten Mal im August), dass sie dort einen „sicheren“ und unbefristeten Arbeitsplatz hat.
    Wir reichten also wieder (genauso wie im August) alles ein und auch wieder sofort (um ggf. sofort der Botschaft die Luft aus den Segeln zu nehmen), neue Fotos und Gesprächsprotokolle.
    Aber beim Interview wurde ihr sofort die Frage gestellt: „Aha und sie haben nun keine feste Arbeit mehr, derzeit?“. Sie war darüber total verwundert. Weil sie hatte nicht ein Wort darüber verloren oder es erwähnt. Sie hatte eher das Gefühl, dass es schon im PC gespeichert war, was ich mir aber irgendwie kaum vorstellen kann. Da sie es aber als Fangfrage sah, war sie ehrlich und sagte die Wahrheit mit der Sache und Kurzarbeit.
    Dann aber wurde allem anderen (an Dokumenten) keine Beachtung mehr geschenkt von diesem Mann der sie interviewte. 2 Tage später sollte sie ihren Pass wieder abholen, nun war aber das Visum abgelehnt. Ich hatte aber ja nun schon ihre Vollmacht und faxte diese sofort nach Kiev zur Botschaft mit einem Schreiben, dass meine Verlobte mich bevollmächtigt Auskünfte einzuholen, wieso und warum das Visum nun abgelehnt wurde.
    Ich wartete ca. 15 Minuten, dann rief ich die Botschaft direkt an. Dort verwies ich auf das Fax und was mein Anliegen ist. Ich erklärte denen noch mal den Sachverhalt. Besonders aber auch, dass sie ja schon mal in Deutschland war und ordentlich zurückgekehrt ist usw.. Weiterhin verwies ich auf schon gebuchte Flugtickets (die 4 Tage später stattfinden sollten) für sie und ebenso über Tickets über Weihnachten/Neujahr für mich, wo ich wieder in der UA bin und es jawohl Unsinn ist daran zu denken, sie ist hier (weil nicht zurückgekehrt) und ich bin in der UA .
    Und man kann sie ja nun nicht dafür verurteilen, wenn ihre Firma nun Kurzarbeit macht usw. Ebenso, dass wir genug andere Dokumente erbracht haben, die nicht offiziell gefordert werden. Letztendlich habe ich dann aber auch Poker gespielt und habe klipp und klar gesagt: „egal ob nun das Visum genehmigt wird oder nicht, wir haben so oder so vor im kommenden Jahr mit einem Heiratsvisum zu heiraten und hierbei müsst ihr sie so oder so gehen lassen“.
    Ich wurde dann gebeten zu einem späteren Zeitpunkt noch mal anzurufen, da sich die Dame den Sachverhalt anschauen wollte.
    Ich rief dann 2 Stunden später noch mal an und man stellte mir dann Fragen (ich denke ähnlich wie im Interview), wie lange ich sie schon kenne, zu welchen Daten ich schon in der UA war usw.
    Letztendlich erklärte mir die Frau dann aber, es sei in Ordnung und man wolle ja den Wunsch über Weihnachten zusammen zu sein, nicht im Wege stehen.
    Demnach wurde das Visum für 9 Tage genehmigt, dann sind wir 4 Tage getrennt. Anschließend fliege ich für 16 Tage rüber zu ihr. Leider haben wir keinen gemeinsamen Flug mehr bekommen, sonst hätten wir gerne wieder wie im Oktober einen Rückflug zusammen genommen.


    Hier die Rufnummer:
    +380 444 866 794

  • Respekt!
    Ich hätte nicht gedacht das eine telefonische Nachfrage etwas beschleunigen könnte.
    Gott sei Dank haben wir diesen Weg hinter uns.
    Ich wünsche Euch ein schönes Weihnachtsfest zusammen!

  • gespielt und habe klipp und klar gesagt: „egal ob nun das Visum genehmigt wird oder nicht, wir haben so oder so vor im kommenden Jahr mit einem Heiratsvisum zu heiraten und hierbei müsst ihr sie so oder so gehen lassen“.


    Das sind natuerlich Argumente:))) Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die deutsche Botschaft nur das muss, was im Gesetz steht... die deutsche Botschaft laesst auch niemanden "gehen". Es geht doch um Visa oder?
    Ob Ihr in naher Zukunft ein Heiratsvisum bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Die deutsche Botschaft laesst sich auch ungern erpressen von Dir. Argumente helfen, aber Druck machen und erpressen wird nicht weiterhelfen. Wenn ich bei der Botschaft arbeiten wuerde, wuerde ich mich von einem Satz wie „egal ob nun das Visum genehmigt wird oder nicht, wir haben so oder so vor im kommenden Jahr mit einem Heiratsvisum zu heiraten und hierbei müsst ihr sie so oder so gehen lassen“ ueberhaupt nicht beeindrucken lassen. Als Botschaftsmitarbeiter muss ich niemanden "gehen lassen", sondern nur nur Visa erteilen, wenn die Voraussetzungen dafuer vorliegen. Denk mal drueber nach und wirf einen Blick ins Gesetz. Das steht drin, was ich die Botschaft muss. Bin gespannt, ob sie Deine "Süße" "gehen lassen" werden. Vremja pakaschit!

    Einmal editiert, zuletzt von k.habermann ()

  • Es scheint, als ob du dich nun auch hier auf mich eingeschossen hast, du scheinst ja viel Langeweile zu haben.
    Hälst du mich für dumm mit deinen ständigen und manchmal überflüssigen Bemerkungen?. Nein ?. Gut. Weil ich zufällig all diese Dinge weiß, die du hier schreibst. Im vorgenannten Fall ging es einfach nur um eine Frage bezgl. Vollmacht. Wie du ja vielleicht im anderen Thema gelesen hast (wenn du alle Beiträge aufmerksam mitlesen solltest),


    Sorry, aber ich lese nicht alle Deine Beitraege aufmerksam mit. Ich habe auch noch andere Dinge zu tun. Tut mir Leid!

  • Wie du ja vielleicht im anderen Thema gelesen hast (wenn du alle Beiträge aufmerksam mitlesen solltest), habe ich den direkten Weg zur Botschaft per Telefon genommen, mit Erfolg.


    Finde ich super. Als vor kurzem ein Bekannter von mir (maennlich) ewig auf einen Termin in der Botschaft warten sollte, habe ich das gleiche gemacht. Einfach die Leiterin der Visaabteilung angerufen. Am uebernaechsten Tag hatte mein Bekannter dann einen Termin in der Botschaft. Das zeigt: in der Tat helfen in manchen Faellen Anrufe bei der Botschaft, aber natuerlich nicht immer. Man sollte das nicht ausreizen.

  • Bitte erzähle hier noch mal etwas mehr darüber. Von wo aus hast Du angerufen? Mit wem hast Du gesprochen? Hast Du vorher eine Vollmacht an die Botschaft raus-geschickt?


    Das interessiert mich auch: Mit wem hast Du in der deutschen Botschaft in Kiew gesprochen? Ich glaube von wo aus Du angerufen hast, ist irrelevant:)))

  • Ich verfolge diesen Thread nun schon den ganzen Tag. Ich weiss zwar momentan nicht warum ich das Geplänkel hier so spannend finde, aber naja.


    k.habermann: Aber eine Frage habe ich doch. Was machen Sie beruflich? Nur ganz grob. Richtung würde reichen. Danke

    Gruß
    Michael

  • Was ich hier so spannend finde ist zu sehen wie die Rechtswirklichkeit aussieht. Die Theorie kennen ja wohl die meisten hier (wohl jeder hat schon einen Blick in das relevante AufenthG geworfen). In diesem Thread kann man sehen wie sich das gesetzliche Geregelte in der Praxis auswirkt und wie die Leute damit klarkommen. Manche haben erhebliche Probleme damit.


    Was fuer mich sehr verwunderlich ist, dass sich keiner traut mal der Auslaenderbehoerde zu widersprechen. Jeder tut so als ob die Mitarbeiter dort Halbgoetter sind, als ob sie Richter waeren, die beliebig machen und fordern koennen, was sie wollen. Dabei sind das ja ganz normale Beamte im mittleren Dienst, denen man ruhig mal widersprechen kann. Aber das traut sich scheinbar keiner. Meines Erachtens sollte man das unbedingt tun, wenn ein Mitarbeiter einer Auslaenderbehoerde oder der Botschaft einfach willkuerlich Nachweise oder Unterlagen fordert. Dazu muss man natuerlich die Rechtslage kennen.

  • Was fuer mich sehr verwunderlich ist, dass sich keiner traut mal der Auslaenderbehoerde zu widersprechen.


    Ich denke nicht, dass es hier um das "sich trauen" geht. Ein Beispiel hier aus dem Forum: Die ABH verlangte eine Verpflichtungserklärung und drohte, sonst die AE nicht erteilen zu wollen. Argumente und Verweise auf den Gesetzestext halfen nichts. Das Vorgehen war wohl rechtswidrig, aber angeblich wurde es von einer höheren Instanz durch eine Verwaltungsanweisung so verlangt. Natürlich kann man sich dagegen auf dem Rechtsweg wehren. Da wären zum einen Kosten vorzuschießen (ein Arbeitsloser mag sich damit nicht so leicht tun) und zum anderen wäre da noch die Frage, wie lange es dauern würde, bis die Sache auf dem Rechtsweg geklärt ist. Wenn das Paar in der Zwischenzeit nicht zusammenleben kann, dann finde ich es nachvollziehbar, dass er der ABH keinen Krieg erklärt hat, sondern die Verpflichtungserklärung von einem Verwandten hat beibringen lassen.


    Ich selbst hatte mehrfach auch Probleme mit der ABH. Z.B. wollten sie keine Bescheinigung ausstellen, dass die NE meiner Frau bei Auswanderung nicht erlischt. Argumente vor Ort halfen nichts. Der Mitarbeiter war einfach überfordert und machte "zu", da er offensichtlich das Gesetz weniger gut als ich kannte. Was bringen einem mündliche Aussagen? Damit hat man im Zweifelsfall nichts in der Hand! Ich habe dann schriftlich um Ausstellung der Bescheinigung nach §51 Abs. 2 angefragt und gebeten, dass man im Falle der Weigerung mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen solle. Was soll man sagen: Ich bekam nach 2 Tagen die Antwort, die geforderte Bescheinigung würde gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Euro ausgestellt. Keinerlei Widerspruch, keine Argumente, keine weitere "heiße Luft" von der ABH. Es ist manchmal eben auch wesentlich, wie man mit den Behörden umgeht. Das habe ich in UA gelernt: Bei Problemen mit einer Behörde, macht man alles immer nur schriftlich und bittet auch um schriftliche Antworten! Die Behörde wird sich mehrfach gut überlegen, ob sie irgendeine Falschaussage, in der sich letztlich nur ihre Inkompetenz manifestiert, in schriftlicher Form abliefern wird.


    Gruß
    Siggi

  • Ich verstehe Dich vollkommen und in vielen Faellen ist es genauso wie Du es schreibst. In meinem Fall ist es anders, da meine Frau nicht auf die Aufenthaltserlaubnis angewiesen ist und wir auch ohne Aufenthaltserlaubnis mit Visum irgendwie leben koennen. Viele koennen das aber nicht. Bevor man vor dem Verwaltungsgericht klagt kann man uebrigens noch einen Widerspruch nach 68 VwGO einlegen so viel ich weiss (bin aber gerade nicht ganz sicher).


    Ich mache es wie Du: die wesentliche Kommunikation mit der Auslaenderbehoerde laeuft schriftlich.



    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz findest Du uebrigens hier:


    http://www.verwaltungsvorschri…d_26102009_MI31284060.htm


    Das ist schliesslich kein Geheimpapier:)


    Ich wuerde uebrigens der Auslaenderbehoerde auch keinen Krieg erklaeren, sondern sachlich versuchen sie von der wirklichen Rechtslage zu ueberzeugen.

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