Ihr Einlader kann Ihnen zum Beispiel ein unterstützendes Schreiben übersenden, welches Sie Ihrer Remonstration beifügen.
Er kann sich jedoch nicht selbst bei der Botschaft nach den Ablehnungsgründen erkundigen.
Sofern der Gastgeber aus Deutschland dies für Sie tun möchte, benötigt er eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, die er dann mit seiner Remonstration der Botschaft vorlegt.
Die Vollmacht ist an keine besondere Form gebunden. Sie muss lediglich die Personaldaten des Antragstellers enthalten, den betroffenen Visumsantrag genau bezeichnen und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet sein.
Die Vollmacht kann in deutscher, russischer oder ukrainischer Sprache verfasst sein.