Frage Original-Eheurkunde

  • Hallo zusammen,
    zuerst ein großes Kompliment an das Forum; sehr hilfreich!


    Meine jetztige Frau (Ukrainerin) und ich haben vor ein paar Wochen in der Ukraine geheiratet; wir fuhren dann zusammen nach Kiew, haben im "Deutschen Zentrum" alle Dinge wie Anträge, übersetzen, usw. machen lassen.Dort hab ich von einem Mann (Igor ?) eine komplette Kopie von Eheurkunde (mit Beglaubigung und Apostille + Übersetzung) mitbekommen; er sagte, dies wäre für die deutsche Behörde ausreichend!!!
    Danach sind wir zusammen zur Botschaft, Visumantrag stellen. Von mir wollte aber niemand etwas, kein "Interview".


    Jetzt bin ich wieder in Deutschland und habe von meiner Ausländerbehörde Nachricht bekommen, ich solle noch einige Unterlagen mitbringen, u.a. ein aktuelle Aufenthaltsbescheinigung.
    Bei meinem Standesamt sagen sie nun, ich müßte jetzt die originale Eheurkunde bringen, sonst keine Aufenthaltsbescheinigung!


    Wie war das bei Euch? Bekommt man diese Aufenthaltsbescheinigung wirklich nur mit der Original-Eheurkunde?

  • Hallo, also erstmal zu Anfang, wofür brauchst Du die Dokumente? Was möchtest Du damit erreichen? Möchte Deine Frau damit das Familienzusammenführungsvisa beantragen?
    Dann, Übersetzungen: übersetzte Dokumente, die Du / Ihr in Deutschland benötigt, MÜSSEN von einem in DEUTSCHLAND bei Gericht vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden! Gute Erfahrungen (in Schnelligkeit und Preis) habe ich mit Jewegeni Fremdsprachservice (e-mail: jewgeni-fremdsprachenservice@t-online.de) in Berlin gemacht. Originaldokument einscannen, hinmailen, Angebot abwarten, Bescheid geben Ja/Nein. Am besten vorher kurz anrufen.


    Jewgeni Kolesnik
    -----------------------------------------------------
    Allgemein beeidigter Dolmetscher
    für die Berliner Gerichte und Notare
    - Ukrainisch und Russisch -
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    Mobil: +49 177 / 300 00 27



  • Von mir wollte aber niemand etwas, kein "Interview".

    Wenn es um das Familienzusammenführungsvisa geht, dann macht man nicht mit Dir, sondern mit Deiner ukrainischen Frau das "Interview". Du wirst dann hier in Deutschland von Deiner zuständigen Ausländerbehörde zu Selbigem eingeladen! Ich gehe mal grundsätzlich davon aus, das Du deutscher Staatsbürger bist.

  • Wie war das bei Euch? Bekommt man diese Aufenthaltsbescheinigung wirklich nur mit der Original-Eheurkunde?


    Das verstehe ich nicht? Wozu eine Aufenthaltsbescheinigung für das Visa für die Familienzusammenführung. Deine Frau bekommt erst mal ein Visa für 3 Monate. In dieser Zeit muss Sie dann zum Einwohnermeldeamt um den Wohnsitz anzumelden. Dazu muss Sie aber erst mal in Deutschland sein.
    Unsere Eheurkunde haben Sie sich für die Anmeldung aus dem Archiv gezogen da wir in meiner Heimatstadt geheiratet haben.
    Mit der Bescheinigung muss Sie anschließend zur Ausländerbehörde gehen, um den Aufenthaltstitel (3 Jahre) zu bekommen. Wenn ihr die Lohnsteuerklasse 3 haben wollt musst Du auch noch mal mit der Meldebescheinigung zum Finanzamt.
    Normalerweise reicht aber eine Apostille mit beglaubigter Deutscher Übersetzung aus. Dafür ist sie ja auch da.


    Oder bist Du auch Ausländer? Und Sie wollen die Aufenthaltsbescheinigung von Dir?......

  • Ich bin momentan etwas genervt, daher vielleicht alles etwas ungenau, sorry!


    Ja, es geht um das Familienzusammenführungsvisum!
    15 Tage nach Einreichen des Antrags, habe ich jetzt Brief von der Ausländerbehörde bekommen.
    Und ja, ich bin deutscher Staatsbürger.


    Zum Visum:
    Visum wurde beantragt, Eheurkunde hat Beglaubigung u. Apostille + Übersetzung ( "Deutsches Zentrum") + Notar; Übersetzung wird in Deutschland anerkannt. Eheurkunde ist aber bei meiner Frau in der Ukraine.


    Zum "Interview":
    Einige Personen wurden auch schon in der Botschaft "interviewt"


    Meine Ausländerbehörde möchte jetzt von mir:
    Personalausweis, Eheurkunde, aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (verheiratet), Einkommensnachweise der letzten 3 Monate


    Warum sie die Eheurkunde nochmals sehen wollen, keine Ahnung; Sie haben Diese ja von der deutschen Botschaft komplett als Kopie zugeschickt bekommen.


    Die aktuelle Aufenthaltsbescheinigung bekomme ich bei uns beim Standesamt (kleine Gemeinde in Süddeutschland); dort sagen Sie: Keine Kopie von Eheurkunde, nur Original (wegen Apostille).


    Darum muß jetzt meine Frau die Eheurkunde + Übersetzung nach Deutschland zu mir schicken; leider benötigt sie die Eheurkunde nächste Woche zum Umschreiben des Führerscheins (Sie hat Namen von mir angenommen); darum zieht sich jetzt alles sehr in die Länge.

  • OK, wir hatten nicht in UA geheiratet. Keine Ahnung, ob das in UA auch geht. Aber wir hatten uns gleich 3 Heiratsurkunden vom Standesamt in Dänemark ausstellen lassen. Dadurch gab es dann nie ein Problem. Eine Urkunde ist immer in DE, eine immer (mit Legalisierung und Übersetzung) in UA.


    Gruß
    Siggi

  • Wir haben auch zwei, leider habe ich Diese ohne Stempel, da mir im "Deutschen Zentrum" gesagt wurde, Kopie reicht.
    Leider falsch gedacht, oder, zuviel Vertrauen, oder, nicht richtig nachgedacht!
    Egal, es ist nunmal so, wir können es jetzt nicht ändern, da sich das Standesamt stur stellt.

  • Ich bin momentan etwas genervt, daher vielleicht alles etwas ungenau, sorry!


    Meine Ausländerbehörde möchte jetzt von mir:
    Personalausweis, Eheurkunde, aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (verheiratet), Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
    .

    Eigentlich dürften die von Dir überhaupt keine Einkommensnachweise verlangen weil du ja gebürtiger Deutscher bist, kümmert die Ausländerbehörde aber überhaupt nicht machen die einfach trotzdem! war bei mir genau das gleiche! letztendlich musste meine Mutter eine VE unterschreiben weil mein Einkommen nicht ausgereicht hätte.


    Ich hätte mich natürlich auch dagegen wehren können aber wer weiß schon wie lange sich das ganze dann noch in die länge gezogen hätte? Wahrscheinlich hätte meine Frau dann noch wieder Ausreisen müssen weil das 3 Monatsvisum nicht ausgereicht hätte bis das Verwaltungsgericht uns Recht gegeben hätte.


    Wir hatten übrigens auch die Eheurkunde in der Agentur Ahrens Beglaubigen,Übersetzten und mit einer Apostile versehen lassen. Das war soweit auch alles völlig in Ordnung, die ABH hatte das auch problemlos anerkannt aber auf dem Einwohnermeldeamt hatte man ein bisschen rumgezickt weil das Original und die Übersetztung nicht zusammen geheftet waren. Nachdem ich 10 Minuten lang genervt hatte und sich hinter mir bereits eine kleine Menschenansammlung bildete ist die Tante dann ein drittes mal zu einem Vorgesetzten gerannt und dann war sie auch bereit meine Frau als verheiratet in unserer Wohnung anzumelden. :phatgrin:


    Bei uns lief das ganze allerdings etwas anders ab als bei euch, ich hatte nachdem wir in Kiew die FZF beantragt hatten etwa 2 Wochen später in Hamburg Post von unserer Zentralen ABH bekommen und sollte einfach Die Eheurkunde(Kopie) sowie noch einige andere Dokumente per Post dort hinschicken, nachdem ich das getan hatte bekam meine Frau in der UA einen Anruf vom Konsulat das sie ihr 3 Monatsvisum zur Einreise nach DE abholen kann im Konsulat.


    In diesem Visum stand drinnen das sie sich innerhalb dieser Zeit Anmelden muss in DE und dann zur zuständigen ABH muss. In meiner zuständigen ABH gab es ja wie schon erwähnt Stress weil die auf eine VE bestanden. Nunja ich hatte keine lust mich wochenlang zu ärgern und den steinigen Weg zu nehmen deshalb machten wir das dann eben mit der VE. Sie hatte dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis ffür 1 Jahr bekommen und muss jetzt noch diesen Integrationskurs machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank1967 ()

  • Wahrscheinlich hätte meine Frau dann noch wieder Ausreisen müssen weil das 3 Monatsvisum nicht ausgereicht hätte bis das Verwaltungsgericht uns Recht gegeben hätte.


    Während einem laufendem Verfahren wahrscheinlich eher nicht. Deswegen wird ja schon vorher versucht zu blocken, weil es recht schwierig ist Ausländer die schon in Deutschland sind wieder los zu werden.

  • Während einem laufendem Verfahren wahrscheinlich eher nicht. Deswegen wird ja schon vorher versucht zu blocken, weil es recht schwierig ist Ausländer die schon in Deutschland sind wieder los zu werden.

    Das war sowieso recht amüsant weil die Tante meiner zuständigen ABH überhaupt nicht verstehen kontte oder wollte warum diese andere ABH überhaupt das ok gegeben hatte das meine Frau Einreisen durfte, sie meinte weil ja keine Einkommensnachweise erbracht wurden :lol:


    Naja daraufhin hatte ich mal freundlich daraufhin gewiesen das ist das schon verstehen kann weil man das von mir als gebürtigen deutschen im Regelfall nicht verlangen darf. Da hatte ich natürlich voll ins schwarze getroffen und sie meinte dann das ihr Vorgesetzter das anders sieht. Mitlerweile war ich dann auch mal wieder kurz vorm platzen und bin lieber gegangen

  • Frank


    Dass du dir nen Anwalt hättest nehmen müssen steht wahrscheinlich außer Frage,
    der sich dann noch, je nach dem, an die übergeordneten Behörden wendet.


    Aber ich bezweifle, dass es zu nem Verfahren gekommen wäre, denn die Rechtslage ist eindeutig und
    die ABH weiß auch, wenn sie nicht völlig verblödet ist, es keine Sinn macht ein Verfahren anzuzetteln,
    das juristisch eindeutig gegen sie spricht.


    Du hättest ihr ja den Gesetzestext ausdrucken können...hätte mich interessiert, was sie dann noch gesagt hätte... :pillepalle: :phatgrin:

  • Du hättest ihr ja den Gesetzestext ausdrucken können...hätte mich interessiert, was sie dann noch gesagt hätte...

    Ja hätte ich tatsächlich vorher machen sollen, leider ist mir in meiner Wut in der ABH sogar der § entfallen wo das drinnen steht :dash:


    Aber du hast schon recht ich hätte mich besser vorbereiten sollen

  • Du hättest ihr ja den Gesetzestext ausdrucken können...hätte mich interessiert, was sie dann noch gesagt hätte...


    So in die Enge getrieben (bei einem anderen Sachverhalt - aber darauf kommt es ja nicht an) erklärte sich dann der ABH Mitarbeiter mir gegenüber nicht mehr als zuständig und meinte, dass müsse er mit einem Vorgesetzten besprechen, aber der sei nicht im Haus. Bei "meiner" ABH sind das alles kleine Könige, da gibt niemand einen Fehler offen zu.


    Ich habe dann eine schriftliche Anfrage gestellt, dabei auf alle einschlägigen Paragraphen hingewiesen und im Ablehnungsfall gleich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten. Nach einer Woche kam eine schriftliche Antwort. Da ging es dann auf einmal. Abwickelt hat das Ganze natürlich ein anderer ABH Mitarbeiter und der kannte die Vorgeschichte angeblich überhaupt nicht und konnte daher das Verhalten des Kollegen auch nicht kommentieren.


    Gruß
    Siggi

  • Meine Ausländerbehörde möchte jetzt von mir:
    Personalausweis, Eheurkunde, aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (verheiratet), Einkommensnachweise der letzten 3 Monate


    Warum sie die Eheurkunde nochmals sehen wollen, keine Ahnung; Sie haben Diese ja von der deutschen Botschaft komplett als Kopie zugeschickt bekommen.

    Und paß auf, das die ABH nicht noch die Eintragung ins deutsche Eheregister verlangt! Dazu sind die keinesfalls berechtigt. Da habe ich einen Kampf mit mehren Behörden (ist auch irgendwo hier im Forum Seitenweise nach zu lesen) bis hin zum sächsischen Innenministerium durch. Dann habe ich nochmal den Chef meines SB auf der ABH per e-mail kontaktiert und wie durch ein Wunder wollten sie die Eintragung nicht mehr. Die originale Eheurkunde wollten sie aber nochmal sehen. Ich hatte sie aber glücklicherweise bei mir.

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