Neue Regelung für Visa ab September 2011

  • Gegenfrage: wie kann man Eigentümer einer Liegenschaft in UA werden, wenn man keine Aufenthaltsgenehmigung hat? An diesem "Residenz"-Status hängt doch jeder Kauf vom Unbeweglichen...

    Nochmals "Nö". Unter der Vorr., es handelt sich um eine "Wohnliegenschaft", d.h. Haus mit Grundstück oder Eigentumswohnung.

  • Nach meinen Infos kann jeder Tourist in UA kaufen. Nur eine Steuernummer benötigt man und die gibt es auch ohne Aufenthaltsgenehmigung. Sonst könnte man ja gar keine Ferienwohnung kaufen.


    Gruß
    Siggi

  • Formal gesehen benötigt man als Nicht-Resident laut Gesetz eine Genehmigung der Bundesbank zur Kontoeröffnung in UA (übersetzt, mit Apostille). In der Praxis klappt es oft auch so, aber eben nicht bei jeder Bank. Ich kenne sogar den Fall von einer Ukrainerin, die ihren blauen Inlandspass abgegeben hatte und somit kein Resident war. Sie hatte es bei mehreren Banken versucht und war überall abgewiesen worden. Letztlich nahmen sie und ihr Mann das Geld einfach in bar aus DE mit (das war durchaus nicht ohne Risiko, ging es doch um über $50000, die der Zoll einfach hätte beschlagnahmen können). Sie haben dann beim Notar in bar gezahlt. Dort war der fehlende blaue Inlandspass kein Problem. Erfahrungsgemäß hört man in UA 10 unterschiedliche Geschichten, wenn man 10 Leute zu diesem Thema befragt. Ich kenne niemanden, der die Kontoeröffnung in UA als Nicht-Resident nach dem Buchstaben des Gesetzes gemacht hat.


    Es kommt vermutlich auch darauf an, wo man kauft: Beispielsweise gibt es in Schelkino etliche Nicht-Residenten, die dort Eigentumswohnungen besitzen und als Ferienwohnungen nutzen. In einer eher dörflichen Umgebung in UA wird es wohl schwieriger sein. Aber unmöglich ist es nicht. Dazu haben wir einen Bericht im Forum:
    Hauskauf In der Ukraine Ich hab da mal ne Frage


    Gruß
    Siggi

  • Siggi, ich bin gerade mit einem Grundstückserwerb und dem anschließenden Bau eines Einfamilienhauses beschäftigt. Entsprechende Notare und Architekten bei der Stadt sind mir schon lange bekannt, auch weitläufig verwandt. Kurz in wenigen Sätzen. Die Notare werden zur Zeit mit den neuen Regeln vertraut gemacht, das heißt sie wissen nicht genau was im Laufe der nächsten 2 Monate geschehen wird. Also sichern sie sich zur Zeit in alle Richtungen ab. So musste ich den Entwurf des Vertrages von einer vereidigten Dolmetscherin in Gegenwart einer anderen Notarin mündlich übersetzt bekommen. Dieses erfolgte in Englisch, weil es nur darauf ankommt, welche Sprache ich verstehe. Dieses wurde notariell beglaubigt. Es geht darin in der Hauptsache um den gemeinsamen Besitz und dessen Aufteilung falls es erforderlich sein sollte, man kann seinen Ehepartner nicht gegen dessen Willen vor die Tür setzen oder gar enteignen darf. Alles hat gemeinsam zu erfolgen, stirbt einer so erbt der andere! Bei den Dokumenten wird auch genau darauf geachtet, in welchem Zustand das Grundstück ist, ob da noch Gebäudereste oder Fundamente darauf liegen, die müssen entfernt sein oder in einem Zusatzvertrag aufgeführt werden, das Grundstück muss privatisiert sein, die entsprechenden Notar-Urkunden vorliegen. Diese Sachen kann man kaum umgehen, es lohnt sich sich auch nicht, die Gebühren sind überall gleich und seine Zulassung als Notar oder Architekt bei der Stadt setzt hier keiner mehr aufs Spiel. Steuerbescheinigung beider Ehepartner, die Nummern werden getrennt eingetragen, sowie die ukrainische Heiratsurkunde und der Ukrainische Inlandpass und Residentenausweis sind vorzulegen, alle Registriernummern werden eingetragen und verglichen. Wie es sich bei Ferienwohnungen oder Wertanlagen verhält, kann ich nicht sagen, da bist Du an der besseren Quelle! Gruß Oldtrotter

  • Siggi hat hier vollkommen recht. Man braucht in der UA nur eine Steuernummer beatragen, dann steht einem Kauf von Immobilien (wie Häuser, Wohnungen, Firmen - aber KEINE LANDWIRTSCHAFTLICHEN Grundstücken) nichts im Wege. Eine Aufenthaltsbewilligung ist dazu nicht erforderlich. Ich hab das erst vor einen Monat gemacht.


    Es stimmt das man als Tourist/Ausländer kein Bankkonto eröffnen kann. Das Haus wurde auch dewegen bar bezahlt (bzw. auch über ein Konto eines von mir befreundeten Ukrainers abgewickelt).


    Letzte Frage verschoben:
    90 Tage innerhalb von 180 Tagen, wie wird das genau berechnet


  • warum muss man zum Kauf ein Konto beseitzen? Ds wäre mir neu. Nioch dazu wo fast alle Verkäufe in der UA in bar (und meines Wissens größteils in EUro, manchnmal auch in Dollar, in seltensten Fällen in Griwna) abgewickelt werden?


    Das ist korrekt. Aber zum Kauf mußt Du kein Konto besitzen.

  • Du kannst ein Konto in der Ukraine eröffnen, wenn Du in der Ukraine geheiratet hast, weil Du zum Zweck der Eheschließung mit einer Wohnanschrift eingetragen wurdest, dieses ist Grundvoraussetzung. Daran denken für die Frau eine Vollmacht ausstellen zu lassen, sind in der Regel nur zwei Jahre gültig, Frau muss mit ihrem Inlandpass bei der Erteilung der Vollmacht zugegen sein. Es werden Urkunden ausgestellt, die diese Angaben festhalten. (AVAL-Bank-Raiffeisen). Das ist die einzig mir bekannte Lösung für einen Nichtresidenten. Habe es selber so gemacht, das Konto habe ich heute noch, habe ein EURO-Konto, die Karten von meiner Bank in D funktionieren einwandfrei und dort haben wir ein gemeinsames Konto, auf das wir jederzeit zugreifen können.
    Klappt übrigens super als online-banking. Um gleich Verdächtigungen entgegenzuwirken, wir bezahlen unsere Steuer in D inclusive Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag und sind auch beide Beihilfe berechtigt (Krankenkasse etc). Wir haben durch unsere Eheschließung auch die Versorgung meiner Frau sichergestellt. Kann im Beamten -Versorgungsgesetz des Bundes und der Länder nachgelesen werden, am besten vor der Heirat, dann macht man keine Fehler, die das Leben in der Ukraine zum Albtraum werden lassen. Gruß Oldtrotter

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