Hochzeit - andere Möglichkeiten - Gesetze - Erfahrungen

  • Hallo erstmal,
    ich bin seit einem Jahr passiver Leser dieses Forums, habe nach Tipps und Hilfen gesucht und viele hilfreiche als auch blödsinnige (t´schuldigung)
    gefunden. Möchte mich dafür mit einem vielleicht für einige allerletzten- Tipp (am Ende) bedanken der eine kleine Hoffnung geben könnte und
    somit auch einmal aktiv werden.Ein interner Dank gilt an dieser Stelle „Siggi“ von dem ich vieles gelernt habe.
    Trotzdem war bei meinem ersten Ukraine-Besuch in Krementschuk ein Kulturschock nicht vermeidbar. Inzwischen geht´s.


    Ich muss leider etwas privat-ausführlicher werden, damit es verständlicher ist. Wem es zuviel zum Lesen ist:
    oben links im Browser . . Pfeil nach links, zurück.
    "Unsere" Situation:
    Ich lernte "Sie" bei einer Hamburg Führung die ich als gebürtiger Hamburger machte vor etwa einem Jahr kennen. Jeder kennt es.
    Aus Sympathie wird Liebe und was dann ???


    „Sie“ : 57 Jahre alt, Hochschullehrerin der deutschen Sprachwissenschaften, unterrichtete an einer Uni in der Ukraine die Studenten in Deutsch.
    Sie ist seit 15 Jahren im Besitz eines Schengen Visums C. Vermerk im Visum: Besuchs-/Geschäftsvisum. 90 Tage im Halbjahr.
    Sie war auch als Dolmetscherin für ukrainische Delegationen in D unterwegs.
    Der Grund für das Visum ist aber auch ihre Tochter die seit 13 Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist und eine aus dieser Ehe resultierenden
    Enkeltochter. (hmm . . . hört sich komisch an)
    Ich 61 Jahre alt, bekomme Witwerrente was hier noch wichtig wird.


    Wir möchten in Deutschland einfach nur glücklich zusammen leben. Der geforderte, ausreichende Wohnraum ist vorhanden, der Lebensunterhalt
    (nach SGB+ALG II) für 2 Personen wäre mit Witwenrente gesichert.
    Man fängt an zu überlegen: wie kann ich sie legal nach Deutschland holen ?
    Bei Heirat fällt die Witwerrente (außer 2 Jahre Anfindung) weg. Soll ich die verschenken und ein Risiko eingehen ?
    Anmerkung: würde ich ohne zu heiraten mit einer EU-Frau die auch Witwenrente bekommt zusammenleben, so hätten wir zusammen 4 (!!!) Renten.
    Wenn man nicht sehr reich ist, wäre eine Heirat in Deutschland oder der Ukraine kaum möglich, da die Sicherung des Lebensunterhalts geprüft-
    und so hoch angesetzt wird, dass es bei vielen nicht funktionieren kann und wird.
    In Dänemark heiraten hat bei vielen hier funktioniert, ist aber inzwischen ein Risiko geworden.
    Die Absicherung bei der AB vor der Heirat (wie Siggi es gemacht hat) ist inzwischen auch ein Risiko.
    Es wird zuviel Missbrauch betrieben und die Behörde in einer Großstadt wie Hamburg reagiert darauf.
    Mit Pech und bei schlechter Laune des AB-Sachbearbeiters läuft es über Familienzusammenführung die im ungünstigen Fall 5 Jahre dauern kann.
    In unserem Alter also auch ein Risiko.


    Legaler Tipp für jüngere Deutsche die diesen Weg gehen wollen, sich über den Lebensunterhalt Sorgen machen, aber risikofreudig sind, ist bei Heirat
    in Dänemark:
    § 28 Familiennachzug zu Deutschen (als ausländischer Ehegatte eines Deutschen) würden die
    unter § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
    dassder Lebensunterhalt gesichert ist nicht gelten.Es wird also bei Deutschen nicht geprüft. Diese Voraussetzunggilt nur für
    § 29 Familiennachzug zu Ausländern.
    Man beantragt also frech nach der erteilten AE Grundsicherung. Ob das aber langt muss jeder selber wissen. Mein Ding ist es nicht.
    Sollte die Ehe schief laufen, werden nicht nur die menschlichen– sondern auch die finanziellen Probleme außer Kontrolle geraten.


    Aus meiner Erfahrung ist folgendes Gesetz für Nicht-EU-Bürger kein Tipp:
    Wenn Ukrainer ein Hochschulstudium besitzen, (hat meine Freundin) sollte dieses eine Möglichkeit sein:
    § 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung und
    § 19 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
    Die Anforderungen dieser Gesetze erfüllt sie.
    ABER: Arbeitsamt, Ausländerbehörde und deutsche Botschaft in Kiew kennen das gar nicht, geben keinerlei Hilfestellung zu diesen Gesetzen
    und sind nicht kooperativ weil wegen Unwissenheit völlig überfordert. Die Gesetze greifen nicht.
    Es ensteht bei den Behörden ein Kreislauf ohne Ende und schließlich landet man im Pflegeheim für verwirrte und verbitterte Menschen.
    (bin wieder genesen).


    Noch eine Möglichkeit sollte ist dieses eigenartige Gesetz sein:
    § 27a Nachzug von Lebenspartnern (also keine Ehepartner)
    Dort heißt es:
    „Dem ausländischen Lebenspartner eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der lebenspartnerschaftlichen
    Gemeinschaft mit dem Ausländer im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden. Auf die Einreise und den Aufenthalt des Lebenspartners finden
    § 17 Abs. 2 bis 5, §§ 18, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 2 bis 4, §§ 23, 25 und 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 4 entsprechend Anwendung.


    Verstehe ich das richtig ?
    Dem ausländischen Lebenspartner eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis . . . . .“


    Ist hier meine umgewandelte Möglichkeit:
    Dem ausländischen Lebenspartner eines Deutschen kann eine Aufenthaltserlaubnis . . . . . .“
    vergessen worden, wird es stillschweigend eingeschlossen oder wird hier ein Deutscher benachteiligt ?
    Ich bin leider kein Jurist (nur hanseatischer Kaufmann) und denke manchmal die Gesetze in unserer Demokratie sind als
    „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte“ gemacht.


    Der letzte Tipp:
    Die letzte Hoffnung ist die „Härtefallkomission“ und das könnte für einige ein heißer Tipp sein. Hoffe ich!
    Es gibt sie in jedem Bundesland. Einfach mal googeln. Ich habe mich mit einem 5 Seiten Brief als Gesuch / Eingabe an sie gewand.
    Meistens wenden sich Ausländer an diese Kommission die abgeschoben werden sollen, aber eben auch andere.
    Die Statistik sieht eigentlich gut aus ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW sieht sie eher schlecht aus.
    In Hamburg muss man sich an den „Eingabeausschuss der Bürgerschaft“ wenden.
    In einem Telefonat mit Schilderung meines Problems wurde mir Hoffnung gemacht und gesagt, das diese Möglichkeit schließlich nur das
    Porto kostet, aber man eine mögliche Wartezeit auf den Entscheid zwischen 4 Wochen und 4 Monaten in Kauf nehmen muss.
    Ich habe ersucht, "ihr" aus privaten, humanitären (Behördenschikane i.d. Ukraine) und menschlichen Gründen die AE zu erteilen.
    Die Politik hält sich an den Gestzen fest aber sollte auch einmal zeigen, dass man sich in Ausnahmefällen auch an der Menschlichkeit
    orientieren kann. Denn: Gesetze sollten nicht gegen uns sein, sondern auch für uns.


    Vielleicht habe ich mit diesen geschilderten Erfahrungen, Überlegungen und Tipps jemanden helfen können oder einen entscheidenden
    Denkanstoß gegeben.


    Gruß aus Hamburg
    Wolle, . . . . "der Rächer der Entnervten“


    (bitte nicht so im Brief an diese Härtefallkommission unterschreiben ! Das kommt mit Sicherheit nicht gut.)

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Danke für die Tipps. Einige sehr wichtige Dinge wurden aber vergessen:



    Der Dänemark Trick (also AE mit Besuchervisum in D beantragen) ist leider schon seit einigen Jahren ausgelutscht und bekannt. Heirat in Dänemark lohnt sich nur noch, da man weniger Dokumente braucht (kein EFZ), dafür muß man aber auch gleichzeitig erst einmal ein Schengenvisum beantragen und bekommen.
    Ich sehe da mittlerweile keinerlei Vorteile mehr. Um die reguläre Beantragung der FZF+AE kommt man fast nicht mehr herum.



    Weiterhin muß auch noch das A1 Zertifikat für die FZF+AE erwähnt werden - eigentlich einer der wichtigsten Punkte !!!


    Der Lebensunterhalt muß zwar nicht bei gebürtigen deutschen Staatsbürgern gesichert sein, überprüft wird er aber in der Praxis von der ABH eigentlich immer. In der Praxis wird hier auch oft widerrechtlich Druck gemacht, da man davon ausgeht, dass sich viele Menschen mit dem Ausländerrecht nicht auskennen.
    Stress ist hier oft programmiert. Bei eingebürgerten Deutschen ist die Rechtslage auch schon wieder etwas anders was den LU betrifft.

    Einmal editiert, zuletzt von Dante ()

  • Hallo Dante,
    ich glaube Du hast mich da etwas falsch verstanden da ich dieses alles auf mich bezogen habe.
    Ich hatte auch geschrieben, dass meine Freundin seit 15 Jahren ein Schengenvisum hat.
    Ich gebe Dir Recht, dass dieses die Vorraussetzung für eine Heirat in Dänemark ist.
    Ohne kommt man sowieso nicht in Dänemark rein ! Das setze ich logischerweise voraus.
    Aber ACHTUNG:
    es gibt auch Schengenvisum in denen neuerdings ein kleiner Vermerk vorhanden ist:
    "Nicht zur Eheschließung" oder "Nicht zur Eheschließung und Wohnsitzaufnahme"
    Die lassen sich also etwas einfallen. Was kommt noch alles ?


    Da ich alles auf mich bezogen habe und meine Freundin Deutschlehrerin an der Hochschule
    ist, benötigt sie kein A1 Zerttifikat. Wenn Ausländer sich bei der deutschen Botschaft
    auf Deutsch verständlich machen können, wird auch davon abgesehen. Ermessungssache.


    Lebensunterhalt : vom Gesetz her darf ein Deutscher nicht geprüft werden !
    Sogar wenn dieser Sozialleistungen bezieht, ist es nicht relevant.


    Auszug von einem Anwalt:


    "Sicherung des Lebensunterhaltes:


    Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG muss grundsätzlich der Lebensunterhalt gesichert sein.
    Von dieser Vorschrift macht aber § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG eine Ausnahme.
    Danach soll in der Regel Ihrem Ehemann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, ohne dass der Lebensunterhalt gesichert ist
    .
    Danach kommt es nur bei Vorliegen besonderer Umstände auf die Sicherung des Lebensunterhaltes an.
    Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen
    Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies komme insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht,
    dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des
    Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.


    Sofern dies auf Sie nicht zutrifft, muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein, dass heißt es ist kein Mindest-Einkommen nachzuweisen.
    Auch Ihr Bezug von Sozialleistungen ist dann unbeachtlich. Ihr Ehemann muss ebenfalls keine Arbeitsstelle nachweisen oder seinen Lebensunterhalt sichern können."


    Hier hatte eine deutsche Frau einen Ausländer geheiratet.


    Es ist aber wie alles Auslegungssache.
    Wir beide können uns im gutem Glauben befinden und trotzdem auf die Schnauze fallen.
    Das mach ja das Leben so spannend.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Hallo


    und herzlich Willkommen als aktiver Foren-User!


    Zum Lebenspartner:
    Das ist meiner Meinung eine Regelung für eingetragene Lebenspartnerschaften, also für homosexuelle "Ehen". Ich vermute, Deutsche werden da nicht benachteiligt, aber mit Sicherheit kann ich es nicht sagen, solchen Fall hatten wir hier noch nicht.


    Zur Witwenrente:
    Das scheint ein ernstes Problem zu sein. Was mir spontan einfällt: Warum muss es unbedingt ein Leben in DE sein? Warum nicht UA, wo man mit der Rente noch viel besser auskommen sollte? Sie kann ja nach DE mit Visum reisen, also wären auch mehr mehrmonatige gemeinsame Aufenthalte in DE kein Problem. Eine Ehe, die in UA geschlossen und in DE nicht registriert wird, existiert für Deutschland nicht, also auch kein Problem mit der Rente. In UA kann man mit der gleichen Menge an Geld besser leben, als in DE.


    Gruß
    Siggi

  • Hast Recht Siggi !


    Hab nochmal nachgesehen und gelesen dass diese Lebenspartnerschaft eingetragen,
    also staatlich anerkant sein muss. Was sollte das sein fragt man sich ?
    Es steht unter "eingetragene Lebenspartnerschaft":
    "Unverheiratete volljährige gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind,
    können nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen."
    Aha !
    Also ist dieses Gesetz wie Du schreibst für homosexuelle "Ehen".
    (bin beruhigt, dass Du "Ehen" in Anführungszeichen geschrieben hast)


    Aber das ist ja noch viel schlimmer dann, oder ?
    Lass uns mal weiterdenken.
    Dann werden ja deutsche homosexuelle die einen ausländischen homosexuellen (oh Gott oh Gott)
    zu sich nach Deutschland holen wollen und auch "NORMALE" benachteiligt, oder ?
    Ist der "Freund" von Westerwelle eigentlich ein Deutscher ? Oh man oh man !
    Jetzt artet es völlig aus hier, . . . . brauch ´ne Beruhigungstablette !


    Danke für den guten Vorschlag mit deutscher Rente in der UA zu leben.
    Wir hatten es auch schon überlegt. Aus dem Kopf ist es noch nicht. Wir arbeiten dran.
    Will nur erstmal den Bescheid der "Härtefallkommission" abwarten.


    Schon wieder was gelernt: Heirat in UA wir in D nicht registriert ?
    Aber das wird dann in ihrem Pass eingetragen, oder ?
    Und dann gibt es bei Ihrer Visumverlängerung bei der deutschen Botschaft Probleme
    und dumme Fragen ?
    Ich nehme an, Du dachtest mit der Heirat an mich wegen der Aufenthaltsgenehmigung für die UA.


    Danke !


    Gruß
    Wolle

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Schon wieder was gelernt: Heirat in UA wir in D nicht registriert ?


    Wenn man irgendwo im Ausland geheiratet hat, bleibt dieser Tatbestand ja erst einmal den deutschen Behörden verborgen. Es gibt keinen Automatismus über Ländergrenzen hinweg, wo Staat "A" dem Staate "B" mitteilt: Bei uns hat ein Angehöriger des Staates "A" geheiratet. Somit gilt man im Inland erst einmal weiter als unverheiratet, bis man in DE die übersetzte und beglaubigte (legalisierte) Heiratsurkunde aus dem Ausland vorlegt. I.a. tut man dies sofort, denn bei Lebensmittelpunkt in DE macht das Sinn: Der Ehepartner bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung, man kann von Familienversicherung, Ehegattensplitting, etc. profitieren. Bei Euch sehe ich da aber auch Nachteile. Also könnte man sich überlegen, diese Registrierung der Heiratsurkunde zu unterlassen.


    Zitat

    Aber das wird dann in ihrem Pass eingetragen, oder ?


    Im Auslandspass, wenn die Ehe in UA geschlossen wird: Nein!


    Zitat

    Und dann gibt es bei Ihrer Visumverlängerung bei der deutschen Botschaft Probleme und dumme Fragen ?


    Im Visumsbogen steht natürlich schon eine Frage zum Familienstand.


    Zitat

    Ich nehme an, Du dachtest mit der Heirat an mich wegen der Aufenthaltsgenehmigung für die UA.


    Einerseits: Ja. Andererseits haben aber viele Ukrainerinnen da eher konservative Ansichten: Heiratet der Mann mich nicht, ist es auch nichts ernstes für ihn.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Lebensunterhalt : vom Gesetz her darf ein Deutscher nicht geprüft werden !
    Sogar wenn dieser Sozialleistungen bezieht, ist es nicht relevant.


    Ist vielleicht eher ne Frage der Semantik. In der Praxis wird intern fast immer "geprüft" - fällt bei dieser Prüfung auf, dass der LU nicht gesichert ist, muß die AE aber trotzdem "erteilt" werden!
    http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme


    Nur versuchen viele ABHs die krumme Tour und üben Druck aus, weil man denkt der Kunde kennt sich so wieso nicht mit dem Ausländerrecht.
    Das ist vor allem in Großstädten wie Hamburg und Berlin zu beobachten. Wie von einigen Usern hier schon erlebt.


    Spricht man den Artikel an, wir dann oft aus "Kulanz" eine Verzichtserklärung, wie beim Visum, angeboten.
    Akzeptiert man das nicht und die netten Beamten bleiben stur, muß man zwangsläufig über den Leiter der ABH oder eben gleich zur Fachaufsicht, eventuell braucht man auch noch nen Anwalt um sein Recht durch zu setzen.
    Man hat viel Stress und Ärger um an seine bürgerlichen Rechte zu bekommen.

  • Ist vielleicht eher ne Frage der Semantik

    Ja, wie immer !
    Aber glaubst Du im ernst, dass sich die "netten Beamten" der ABH damit auskennen ?
    . . . . also ich habe da so meine Zweifel.
    Die Semantik (Bedeutungslehre) ist ein Teilgebiet der Sprachwissenschaft (Linguistik).
    Mit dem Wissen wäre ein Beamter der ABH wohl überqualifiziert und hat Langeweile.


    Aber ich muss hier auch einmal eine Lanze für die Beamten der ABH brechen.
    In meiner zuständigen Behörde sitzen die am Schalter und müssen zu dem vor ihm stehenden
    "Kunden" hochschauen. Und das den ganzen Tag. Psychologisch ganz schlecht. Die bekommen
    mit der Zeit Komplexe. Darauf müssen sie reagieren um doch einmal auf dem Thron sitzen zu können.
    Das bekommen wir dann zu spüren. Psychologisch verständlich. Selbstschutz.


    Wenn man dann in der Warteschlange sich die Typen ansieht, die Sprachen, das komische Deutsch
    und die Gerüche versucht einzuordnen, denkt man doch "oh Gott, . . . wo bin ich hier gelandet".
    Das hat mich schon verwirrt und "die" müssen damit jeden Tag 9 Stunden klarkommen.
    Wenn dann noch son Idiot wie ich da auftaucht und eine blöde Frage stellt die da garnicht hingehört,
    mir aber mein Schlachter hätte locker beantworten können, werden die krank.


    Man sollte schon sehr gut vorbereitet, selbstbewußt und mit einer gesunden Arroganz
    dort vorsprechen. Aber eine lange Wartezeit macht einen immer kleiner und man verliert
    die Konzentration. Ganz schlecht wenn man dann an der Reihe ist und völlig verwirrt durch
    die Wartezeit in dem ganzen Umfeld beim Beamten Kartoffelsalat mit Würstchen bestellt.
    Kein Wunder, dass sein Kollege 3 Meter neben ihm am PC sitzt und Solitär spielt.


    Hat denn da keiner Verständnis für ?

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • sei herzlich begrüßt !


    Und hoffentlich weiter so entspannende Sätze wie :


    Es ensteht bei den Behörden ein Kreislauf ohne Ende und schließlich landet man im Pflegeheim für verwirrte und verbitterte Menschen.
    (bin wieder genesen).


    Dann werden ja deutsche homosexuelle die einen ausländischen homosexuellen (oh Gott oh Gott)
    zu sich nach Deutschland holen wollen und auch "NORMALE" benachteiligt, oder ?
    Ist der "Freund" von Westerwelle eigentlich ein Deutscher ? Oh man oh man !


    Jetzt artet es völlig aus hier, . . . . brauch ´ne Beruhigungstablette !


    ...............................................................................................................................................................


    Das ist auch mein Humor ( respektive manchmal selbstschützender Sarkasmus :dash: )
    Denn es ist nich leicht , das Leben ( zumal wenn man,s doppelt nimmt ) - aber leicht hat es einen


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


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    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

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