Hallo erstmal,
ich bin seit einem Jahr passiver Leser dieses Forums, habe nach Tipps und Hilfen gesucht und viele hilfreiche als auch blödsinnige (t´schuldigung)
gefunden. Möchte mich dafür mit einem vielleicht für einige allerletzten- Tipp (am Ende) bedanken der eine kleine Hoffnung geben könnte und
somit auch einmal aktiv werden.Ein interner Dank gilt an dieser Stelle „Siggi“ von dem ich vieles gelernt habe.
Trotzdem war bei meinem ersten Ukraine-Besuch in Krementschuk ein Kulturschock nicht vermeidbar. Inzwischen geht´s.
Ich muss leider etwas privat-ausführlicher werden, damit es verständlicher ist. Wem es zuviel zum Lesen ist:
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"Unsere" Situation:
Ich lernte "Sie" bei einer Hamburg Führung die ich als gebürtiger Hamburger machte vor etwa einem Jahr kennen. Jeder kennt es.
Aus Sympathie wird Liebe und was dann ???
„Sie“ : 57 Jahre alt, Hochschullehrerin der deutschen Sprachwissenschaften, unterrichtete an einer Uni in der Ukraine die Studenten in Deutsch.
Sie ist seit 15 Jahren im Besitz eines Schengen Visums C. Vermerk im Visum: Besuchs-/Geschäftsvisum. 90 Tage im Halbjahr.
Sie war auch als Dolmetscherin für ukrainische Delegationen in D unterwegs.
Der Grund für das Visum ist aber auch ihre Tochter die seit 13 Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist und eine aus dieser Ehe resultierenden
Enkeltochter. (hmm . . . hört sich komisch an)
Ich 61 Jahre alt, bekomme Witwerrente was hier noch wichtig wird.
Wir möchten in Deutschland einfach nur glücklich zusammen leben. Der geforderte, ausreichende Wohnraum ist vorhanden, der Lebensunterhalt
(nach SGB+ALG II) für 2 Personen wäre mit Witwenrente gesichert.
Man fängt an zu überlegen: wie kann ich sie legal nach Deutschland holen ?
Bei Heirat fällt die Witwerrente (außer 2 Jahre Anfindung) weg. Soll ich die verschenken und ein Risiko eingehen ?
Anmerkung: würde ich ohne zu heiraten mit einer EU-Frau die auch Witwenrente bekommt zusammenleben, so hätten wir zusammen 4 (!!!) Renten.
Wenn man nicht sehr reich ist, wäre eine Heirat in Deutschland oder der Ukraine kaum möglich, da die Sicherung des Lebensunterhalts geprüft-
und so hoch angesetzt wird, dass es bei vielen nicht funktionieren kann und wird.
In Dänemark heiraten hat bei vielen hier funktioniert, ist aber inzwischen ein Risiko geworden.
Die Absicherung bei der AB vor der Heirat (wie Siggi es gemacht hat) ist inzwischen auch ein Risiko.
Es wird zuviel Missbrauch betrieben und die Behörde in einer Großstadt wie Hamburg reagiert darauf.
Mit Pech und bei schlechter Laune des AB-Sachbearbeiters läuft es über Familienzusammenführung die im ungünstigen Fall 5 Jahre dauern kann.
In unserem Alter also auch ein Risiko.
Legaler Tipp für jüngere Deutsche die diesen Weg gehen wollen, sich über den Lebensunterhalt Sorgen machen, aber risikofreudig sind, ist bei Heirat
in Dänemark:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen (als ausländischer Ehegatte eines Deutschen) würden die
unter § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
dassder Lebensunterhalt gesichert ist nicht gelten.Es wird also bei Deutschen nicht geprüft. Diese Voraussetzunggilt nur für
§ 29 Familiennachzug zu Ausländern.
Man beantragt also frech nach der erteilten AE Grundsicherung. Ob das aber langt muss jeder selber wissen. Mein Ding ist es nicht.
Sollte die Ehe schief laufen, werden nicht nur die menschlichen– sondern auch die finanziellen Probleme außer Kontrolle geraten.
Aus meiner Erfahrung ist folgendes Gesetz für Nicht-EU-Bürger kein Tipp:
Wenn Ukrainer ein Hochschulstudium besitzen, (hat meine Freundin) sollte dieses eine Möglichkeit sein:
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung und
§ 19 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Die Anforderungen dieser Gesetze erfüllt sie.
ABER: Arbeitsamt, Ausländerbehörde und deutsche Botschaft in Kiew kennen das gar nicht, geben keinerlei Hilfestellung zu diesen Gesetzen
und sind nicht kooperativ weil wegen Unwissenheit völlig überfordert. Die Gesetze greifen nicht.
Es ensteht bei den Behörden ein Kreislauf ohne Ende und schließlich landet man im Pflegeheim für verwirrte und verbitterte Menschen.
(bin wieder genesen).
Noch eine Möglichkeit sollte ist dieses eigenartige Gesetz sein:
§ 27a Nachzug von Lebenspartnern (also keine Ehepartner)
Dort heißt es:
„Dem ausländischen Lebenspartner eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der lebenspartnerschaftlichen
Gemeinschaft mit dem Ausländer im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden. Auf die Einreise und den Aufenthalt des Lebenspartners finden
§ 17 Abs. 2 bis 5, §§ 18, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 2 bis 4, §§ 23, 25 und 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 4 entsprechend Anwendung.“
Verstehe ich das richtig ?
„Dem ausländischen Lebenspartner eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis . . . . .“
Ist hier meine umgewandelte Möglichkeit:
„Dem ausländischen Lebenspartner eines Deutschen kann eine Aufenthaltserlaubnis . . . . . .“
vergessen worden, wird es stillschweigend eingeschlossen oder wird hier ein Deutscher benachteiligt ?
Ich bin leider kein Jurist (nur hanseatischer Kaufmann) und denke manchmal die Gesetze in unserer Demokratie sind als
„Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte“ gemacht.
Der letzte Tipp:
Die letzte Hoffnung ist die „Härtefallkomission“ und das könnte für einige ein heißer Tipp sein. Hoffe ich!
Es gibt sie in jedem Bundesland. Einfach mal googeln. Ich habe mich mit einem 5 Seiten Brief als Gesuch / Eingabe an sie gewand.
Meistens wenden sich Ausländer an diese Kommission die abgeschoben werden sollen, aber eben auch andere.
Die Statistik sieht eigentlich gut aus ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW sieht sie eher schlecht aus.
In Hamburg muss man sich an den „Eingabeausschuss der Bürgerschaft“ wenden.
In einem Telefonat mit Schilderung meines Problems wurde mir Hoffnung gemacht und gesagt, das diese Möglichkeit schließlich nur das
Porto kostet, aber man eine mögliche Wartezeit auf den Entscheid zwischen 4 Wochen und 4 Monaten in Kauf nehmen muss.
Ich habe ersucht, "ihr" aus privaten, humanitären (Behördenschikane i.d. Ukraine) und menschlichen Gründen die AE zu erteilen.
Die Politik hält sich an den Gestzen fest aber sollte auch einmal zeigen, dass man sich in Ausnahmefällen auch an der Menschlichkeit
orientieren kann. Denn: Gesetze sollten nicht gegen uns sein, sondern auch für uns.
Vielleicht habe ich mit diesen geschilderten Erfahrungen, Überlegungen und Tipps jemanden helfen können oder einen entscheidenden
Denkanstoß gegeben.
Gruß aus Hamburg
Wolle, . . . . "der Rächer der Entnervten“
(bitte nicht so im Brief an diese Härtefallkommission unterschreiben ! Das kommt mit Sicherheit nicht gut.)