Brauche ein paar Tips

  • Echt cool ist, daß Du einerseits weiter oben genau die Seite zitierst,
    auf welcher die angezweifelte Aussage über die hohe Kriminalitätsrate
    von Sevastopol angeführt ist,


    allerdings die Dir willkommene Aussage, die Kriminalitätsrate in RF sei wahrscheinlich deutlich höher als off. angegeben.


    Um Deine statischtisch völlig unsinnge Hochrechnung von Moskau/SPb auf RF zu rechtfertigen. Oder hast Du vielleicht nur die 2.000.000 Morde in RF einfach so in den Raum gestellt ?


    Andererseit
    unterstellst Du, daß die unangenehme Aussage des gleichen Arikels über
    die hohe Kriminalität in Sevastopol unwahr sei.


    Typisch Stil der
    Bild-Zeitung: Genau das rauspicken, was paßt. Und was nicht paßt, wird
    als Unwahrheit dargestellt. Auch, wenn es im gleichen Artikel steht.




    Entweder konntest Du nicht lesen, daß sich die Zahlen auf Moskau/SPb als Städte


    bezogen, oder Dir fehlen die Kenntnisse in Statistik, zu erkennen, daß


    eine Hochrechnung der Spitzenwerte für zwei Städte auf das ganze Land


    absoluter Quatsch ist. Wo ist da die Beleidigung ?



    Aber wir kommen vom Thema ab:


    Es gibt außer Wischi-Waschi Beiträgen immer noch keine sachliche Erwiderung auf Siggis Schönrechnung von "nur" ca. 7x höherer Mordrate in UA, verglichen mit D.

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    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

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    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

  • Ja, wenn es nicht klappt, dann muss man eigene Formeln anwenden, irgendwie werden wir die Welt schon für uns persönlich zurechtrücken. Wir werden nicht weiter kommen, wenn wir nicht einen gemeinsamen Nenner finden und uns weigern weiter aufeinander zu zugehen. Anscheinend perlen die Tropfen des Verstandes am Mantel der Dummheit ab, also ohne Mantel in den Regen gehen und richtig nass werden! Danke Oldtrotter

  • Es ist interessant zu verfolgen, was aus einer kleinen Frage zu den Zollvorschriften für eine Diskussion entstanden ist :)


    Auch ich war schon mehrfach in der Ukraine, in Odessa und in einem Nest Nähe Kherson wo meine Verlobte lebt. Dort haben wir immer ein Appartement gemietet. Was auffällt sind die Türen aus dickem Stahlblech und massiver Verriegelung und die bis zur zweiten Etage vergitterten Fenstern in den Wohnblöcken. Als ich das erste Mal in dem Nest war, war es für mich etwas beängstigend. Aber ich habe bisher nichts Negatives erlebt und zwischenzeitlich habe ich mich daran gewöhnt. Fakt ist, dass in der Ukraine die Gesundheit oder das Leben eines Menschen weniger Werte ist als in Europa, speziell im Vergleich zu Deutschland. Wir gingen in der Weihnachtszeit gemeinsam durch Odessa als ich zwischen einer Mülltonne und einem Auto einen bewusstlosen, nur dürftig bekleideten Mann liegen sah. Als pflichtbewusster Mensch ging ich hin um nachzusehen wie es dem Mann ging, kein anderer der Passanten machte irgendwelche Anstalten sich zu kümmern. Ich forderte meine Verlobte auf den Rettungsdienst zu rufen. Die Antwort war schockierend „Die kommen sowieso nicht.“. Ok, dann bitte die Polizei, die Antwort „Wenn der Mann nur besoffen ist haben WIR ein Problem.“. Ich konnte sie überreden die Polizei anzurufen und sind dann verschwunden. Später erzählte mir meine Verlobte, dass es durchaus vorkommt, dass wenn man einen Arzt anruft, erst mal gefragt wird ob man Geld hat, sonst kommen die erst gar nicht.


    Fakt ist auch, dass der Staat Ukraine hochgradig korrupt ist. Wenn man also an bestimmten Stellen weiter kommen möchte muss man zahlen, ob es einem gefällt oder nicht. Meine Verlobte brauchte einen Kindergartenplatz, keine Chance. Mit 1000 UAH bar auf die Hand des Leiters der Einrichtung alles kein Problem mehr. So läuft das Spiel.

  • Wenn der Leiter des Kindergartens !000 UAH bar auf die Hand bekommt, dann ist er korrupt wenn er es in seine eigene Tasche steckt, quasi am Kindergarten vorbei und Du bist ein Begünstigender, beides gleichermaßen strafbar. Das hat nichts mit dem Staat zu tun. Korrupt sind nur Einzelpersonen, ebenso Begünstigende. Also mal nicht so viel dummes Zeug schreiben, lieber mal nachdenken. Unterlassene Hilfeleistung wird auch in der Ukraine geahndet, auch wenn das nicht jedem bekannt ist, gilt für einen Deutschen übrigens auch im Ausland nach dem StGB und kann vor einem Deutschen Gericht abgehandelt werden, falls da mal jemand Interesse dran haben sollte. Danke Oldtrotter

  • Also mal nicht so viel dummes Zeug schreiben, lieber mal nachdenken.


    Noch ist es nicht so weit das wir uns hier von Dir eine Meinung aufzwingen lassen müssen. Hier darf jeder seine Meinung äussern, ob es Dir nun gefällt oder nicht. Du wolltest doch persönliche Erfahrungsberichte ,also mal locker bleiben!

    Einmal editiert, zuletzt von Franki88 ()

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    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

  • Ich lese jetzt schon seit Stunden in diversen Foren und den Webseiten der deutschen Botschaft in Kiew. Aber anstatt Antworten werfen sich immer neue Fragen auf, vielleicht auch deshalb weil jeder Fall naturgemäß irgendwie anders ist... Meine ist-Zustand ist folgender:


    Deutscher, verheiratet mit einer Ukrainerin (sie war vorher nicht verheiratet) hat ein Tochter 4 Jahre und gemeinsames Sorgerecht mit dem leiblichen Vater (Ukrainer) der sich aber um die Tochter nicht kümmert und auch kein Kontakt hat. Nach allen Recherchen muss ich jetzt wie folgt vorgehen, korrigiert mich wenn ich falsch liege:


    1. Sprachtest für meine Frau in Kiew machen
    2. Alle erforderlichen Unterlagen von mir und von Ihr zusammentragen, wenn nötig übersetzen und Apostille erstellen lassen
    3. Termin bei der Botschaft machen und Nationales Visum für meine Frau beantragen (Familienzusammenführung)


    Erst wenn meine Frau Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland hat können wir den Kindesnachzug beantragen, ist das Richtig?
    Die Erteilung des Visums kann ja laut Angaben der Botschaft 4-6 Wochen dauern, in dieser Zeit kann man schon das alleinige Sorgerecht
    bei Gericht beantragen, oder gibt es noch eine andere Chance?


    Gruß
    Nevada

  • Kläre lieber erstmal ob der leibliche Vater bereit ist notariell zu bestätigen das er nichts gegen die Ausreise seines Kindes hat. Wenn du diese Bestätigung nicht bekommst kannst du die ganze Geschichte vergessen. Dann kommt das Kind nicht und die Mutter erst recht nicht...

  • Ich war bis jetzt der Meinung das ein Gericht das Sorgerecht auch gegen den Willen das Vaters entziehen kann wenn dafür nachvollziehbare Gründe, z.B. das Kindeswohl, vorliegen. Mit der Einwilligung der Vaters geht es wohl nur schneller. Oder sehe ich das falsch?

  • Ich war bis jetzt der Meinung das ein Gericht das Sorgerecht auch gegen den Willen das Vaters entziehen kann wenn dafür nachvollziehbare Gründe, z.B. das Kindeswohl, vorliegen. Mit der Einwilligung der Vaters geht es wohl nur schneller. Oder sehe ich das falsch?


    Ja-das siehst Du falsch denn für das Kindeswohl sind auch in UA rechtlich gesehen beide Elternteile förderlich!


    Ein gerichtlicher Sorgerechtsentzug dürfte nur bei schwerwiegenden Verfehlungen ausgesprochen werden und dafür wird es in den meisten Fällen nicht reichen das der Vater sich nicht ums Kind kümmert oder trinkt o.ä.-ich würde es zuerst immer mit der Einwilligung des Vaters versuchen.


    Gruß


    Martini

  • Natürlich wäre es am einfachsten sich mit dem Vater zu einigen, dass ist sicher auch das Ziel. In meinem Fall wurden in der Vergangenheit dann aber schonmal 5-stellige Eurobeträge aufgerufen um die Einwilligung zu erhalten. Das halte ich für komplett übertrieben, sicher bin ich bereit auch eine bestimmte Summe zu zahlen, gibt es da Erfahrungswerte?

  • Kläre lieber erstmal ob der leibliche Vater bereit ist notariell zu bestätigen das er nichts gegen die Ausreise seines Kindes hat. Wenn du diese Bestätigung nicht bekommst kannst du die ganze Geschichte vergessen. Dann kommt das Kind nicht und die Mutter erst recht nicht...


    Sollte er jedoch nicht auffindbar sein, kann man beim Notarius ein entsprechendes Schriftstück verfassen lassen und ohne seine Einwilligung samt Kind ausreisen. (laut einer Freundin deren Mann den Kontakt abgebrochen hat und unbekannten Aufenthalts ist)


  • Sollte er jedoch nicht auffindbar sein, kann man beim Notarius ein entsprechendes Schriftstück verfassen lassen und ohne seine Einwilligung samt Kind ausreisen. (laut einer Freundin deren Mann den Kontakt abgebrochen hat und unbekannten Aufenthalts ist)


    Von unauffindbar hat Nevada bisher nichts geschrieben...

  • Sollte er jedoch nicht auffindbar sein, kann man beim Notarius ein entsprechendes Schriftstück verfassen lassen und ohne seine Einwilligung samt Kind ausreisen. (laut einer Freundin deren Mann den Kontakt abgebrochen hat und unbekannten Aufenthalts ist)

    Das wäre ja eine interessante Variante! Vielleicht kann dies hier irgendjemand bestätigen oder mit Quellen belegen?
    Nicht das es nur eins von vielen Gerüchten ist,welche in UA so rumschwirren . . . . .


    Gruß


    Martini

  • Das wird aber trotzdem vom Gericht in Form eines Urteiles bestätigt, dem Mann wird eine Frist durch öffentlichen Aushang im Gericht eingeräumt, meldet er sich nicht und bleibt unauffindbar, dann erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht und kann den Aufenthalt des Kindes allein bestimmen. Also erst zum Notar, dann zum Örtlich zuständigen Gericht, die Aushangfrist ca. 3 -6 Monate abwarten, dann Urteil abholen. Sollte innerhalb der Frist festgestellt werden, wo sich der Erzeuger befindet, kann er zur Abgabe einer Verzichtserklärung gezwungen werden, wenn die Voraussetzungen dafür zutreffen. Gruß Oldtrotter

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass das ukrainische Jugendamt (ich weiss nicht genau ob es diese Behörde ist) auch gegen den Vater für das Kind entscheiden kann. Sonst wäre es ja unmöglich für eine getrennt lebende Mutter mit Kind mal ins Ausland in den Urlaub zu fahren wenn der leibliche Vater sich permanent querstellt und keine Einwilligug gibt, egal ob Schengenraum oder andere Länder. Der Vater hätte ja seine Ex bis zum 18. Lebensjahr des Kindes in der Hand. Ich glaube diese Bescheinigung heisst: "Bescheinigung nach Artikel 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine". Somit könnte das Kind wenigstens zu Besuch mal das Land verlassen ohne das der Vater explizied seine Einwilligung geben muss. Ob in diesem Fall ein Besuchervisum von der Botschaft für das Kind erteilt wird ist allerdings fraglich weil sicher wieder "die Rückkehrwilligkeit" nicht erkennbar ist. Sehe ich das Richtig?

  • Das er nicht für das Kind aufkommen will, das er keine Rücksicht auf das Kind nehmen will, das es ihm egal ist wo sich das Kind aufhält und er das Kind nicht vor Alkohol und Drogen bewahren kann, weil er selber kein Obdach hat und seine letzten Kopeken vertrinkt usw. Es gibt ein Jugendamt und die stellen eine Bescheinigung aus, aber sie muss vom Richter bestätigt werden, dann ist alles in Butter. Gruß Oldtrotter

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