Vollmacht für Unterlagen aus der Ukraine

  • Hallo liebes Forum,


    also meine ukrainische Freundin und ich möchten uns gerne das Ja-Wort vor einem deutschen Standesamt geben. Nach vielen Internetgesuche und einem Beratungstermin im Standesamt fehlen uns nur noch zwei Kleinigkeiten, damit die Unterlagen vollständig sind. Das eine wäre eine aktuelle Geburtsurkunde mit Apostille von meiner Freundin.
    So und nun zu meiner Frage:
    Der Plan sieht folgendermassen aus, dass wir gerne ihrem Vater, der in Kiew lebt, eine Vollmacht austellen würden wollen, damit er das holen kann und uns zuschicken kann. Kennt sich jemand damit aus, wie so eine Vollmacht aussehen soll/muss und wie das wegen der Bestätigung der Unterschrift aussieht?
    Leider hab ichdazu noch gar keine Informationen gefunden, und das Geld für eine Agentur würden wir uns gerne sparen, wenn noch nahe Verwandte in UA leben.


    Ich sage schon mal danke für die ganzen Antworten und wünsche einen schönen Abend euer


    Spezi_Fisch

    "Man muss noch Chaos in sich haben um einen tanzenden Stern gebären zu können" - Nietsche

  • Hallo,


    und herzlich Willkommen im Forum!


    Die Schwiegermutter hat sich dieses Jahr ihre Geburtsurkunde von einem Bekannten besorgen lassen.


    Das ist ganz unproblematisch: Einfach zum Notar gehen. (Ohne den Notar geht in UA ohnehin fast nichts). Der weiß, was auf der Vollmacht stehen muss und setzt diese auf. Sie braucht dazu eine Kopie von Pass und Steuernummer des Vaters.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. Aber da muss ich nochmal nachfragen, der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift, oder? Wenn das aber in Dt passiert, dann würden es die Beamten in UA ja schwer verstehen, oder? Gibt es irgendwo im Internet eine Seite mit Zweisprachigen Notaren, oder reicht da auch ein amtlicher Übersetzer aus, der den Sermon vom Notar übersetzt?


    Liebe Grüße

    "Man muss noch Chaos in sich haben um einen tanzenden Stern gebären zu können" - Nietsche

  • Hallo,


    Meine Aussage bezog sich auf einen Notar in UA. Sonst muss diese von einem deutschen Notar beglaubigte Vollmacht mit Apostille versehen und übersetzt werden. Zweisprachige Notare mit Russisch wird es einige geben (ich kenne z.B. einen in Deggendorf) aber bei Ukrainisch wird es schwierig. Und schließlich muss es in Ukrainisch sein, weil dies die einzige offizielle Landessprache ist. Die Übersetzung kann in UA gemacht werden. Das ist auch günstiger.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,


    ja das ist ja das Problem, wir beide wohnen in München und eine Reise nach UA ist derzeit nicht geplant, auch finanziell etwas unwahrscheinlich in dem nächsten Jahr. Deswegen wollten wir praktisch die Vollmacht per Brief zu dem Vater schicken, der holt die Unterlagen und schickt sie zurück.
    Wobei ich aufgeschnappt habe, dass man Vollmachten im Konsulat austellen kann. Dabei war der Fall, dass beide anwesend sein, also der Bevollmächtigte und der Vollmachtserteiler. Weiß einer vielleicht ob man so jemand, der nicht anwesend ist, auch eine Vollmacht ausstellen kann?
    Und eine allgemeine Frage, wenn man Verwandte oder Anwälte bevollmächtigen kann, kann man auch eine Freundin oder ähnliches bevollmächtigen? Laut Auswärtigen Amt muss die Person ein gewichtiges Interesse habe, aber so ein Satz sagt mir nix... Kennt jemand da die Realität oder hat Erfahrungen?


    Fragen über Fragen, man bin ich anstregnd, ich weiß ;) Aber ich bedanke mich jetzt schon genz herzlich für die Antworten!

    "Man muss noch Chaos in sich haben um einen tanzenden Stern gebären zu können" - Nietsche

  • Zitat

    Deswegen wollten wir praktisch die Vollmacht per Brief zu dem Vater schicken


    Solche Dokumente würde ich per UPS oder ähnlichem versenden. Nicht als normalen Brief, sonst war vielleicht der gesamte Aufwand für die Katz, wenn er untergeht.


    Zitat

    Wobei ich aufgeschnappt habe, dass man Vollmachten im Konsulat austellen kann


    Wo siehst Du da etwas zum Thema Vollmacht auf der Webseite der Botschaft?
    http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/8377.htm


    Zitat

    wenn man Verwandte oder Anwälte bevollmächtigen kann, kann man auch eine Freundin oder ähnliches bevollmächtigen?


    Wie ich schon schrieb: Meine Schwiegermutter hatte einen Bekannten bevollmächtigt. Es geht also für beliebige Personen.


    Zitat

    Laut Auswärtigen Amt muss die Person ein gewichtiges Interesse habe


    Verwechselst Du da etwas? Was hat das auswärtige Amt mit einer Vollmacht für die Verwendung in der Ukraine zu tun?


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,



    Solche Dokumente würde ich per UPS oder ähnlichem versenden. Nicht als normalen Brief, sonst war vielleicht der gesamte Aufwand für die Katz, wenn er untergeht.

    Okay gut zu wissen!


    Wo siehst Du da etwas zum Thema Vollmacht auf der Webseite der Botschaft?
    http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/8377.htm

    Von der Website hab ich das nicht, sondern als wir im Konsulat waren, wegen der Ledigkeitsbescheinigung haben sie das meiner Freundin gesagt, dass man Vollmachten im Konsulat ausstellen kann.


    Verwechselst Du da etwas? Was hat das auswärtige Amt mit einer Vollmacht für die Verwendung in der Ukraine zu tun?

    http://www.kiew.diplo.de/conte…1251348/pdf_apostille.pdf Ist zwar vom Auswärtigen Amt, aber ich verstehe das, dass sich ja das auch für Unterlagen aus der UA stimmt.

    "Man muss noch Chaos in sich haben um einen tanzenden Stern gebären zu können" - Nietsche

  • Zitat

    Erledigung durch den betroffenen Personenkreis
    Die Beschaffung von Urkunden, notariell beglaubigten und gerichtlichen Dokumenten etc. durch die Deutsche Botschaft Kiew erfolgt nur dann, wenn diese nicht auf zumutbare Weise durch den betroffenen Personenkreis selbst, oder durch einen privaten örtlichen Dienstleiter beschafft werden können. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Sprachbarriere grundsätzlich kein ausreichendes Argument für die Inanspruchnahme der Auslandsvertretungen ist. Hilfestellung kann hier durch die Beauftragung eines Übersetzungsdienstes/Dolmetschers erfolgen


    Im Klartext: Die Botschaft besorgt die Geburtsurkunde für Deine Freundin, wenn Sie es nicht selbst kann. Das dürfte bei Euch wohl nicht zutreffen. Das "berechtigte Interesse" bezieht sich auf die Beschaffung von Dokumenten, nicht auf die Ausstellung von Vollmachten.


    Gruß
    Siggi

  • Falls ihr jemanden sucht um Übersetzungen in das Ukrainische zu machen.
    Hier eine Adresse.
    http://www.nina-puhlmann.de/
    Dort haben wir auch die Dokumente meiner Frau übersetzen lassen. Einfach per Mail hin schicken. Ein paar Tage später sind die Dokumente wieder da. Ist auch nicht teuer.
    Die Übersetzungen gelten Bundesweit!

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