Wie lange dauert eine Familienzusammenführung ?

  • Ich habe vor kurzem meine Freundin angesprochen das sie immer darüber sagt das sie nach ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr zurück nach Weißrussland muss. Ich habe ihr gesagt das ich sie heiraten würde wenn wir nächsten Jahr noch zusammen sind. Allerdings ist sie nicht bereit bei einer Familienzusammenführung ewig zu warten bis sie wieder nach Deutschland darf uns sie hat gesagt das ich mich mal erkundigen soll wie lange so eine Familienzusammenführung dauert. Hat jemand von euch vielleicht einige Antworten für mich ?


    Beste Grüße :
    Thorsten

  • In 3 Monaten ist das Nächste Jahr und geht dann 12 Monate - geht das Soziale Jahr eventuell so lange bis zur Heirat in D. ? oder dann hinterher in UA ?
    Ich hatte vor ca. 16 Jahren in Cuba ( Strenge Vorschriften wie D / UA ) geheiratet, Alle Papiere zur Botschaft - zurück nach D. - warten auf die Papiere über das Auswärtige Amt - Verdienstnachweis nochmals Bestätigen , Genehmigung , Flug , = Getrennte Zeit knapp 6 Wochen.
    aber
    1. die Unterlagen dürften aber von UA nach D schneller ankommen,
    2. Mittlerweile erfolgt vieles auf dem Elektronischen / Mail - Weg,
    3. Veränderte Bestimmungen,
    aber besser eine Einladung mit Besuchsvisum und die Busfahrt, als eine Vorschnelle Heirat. :patsch:

  • Hallo Erwin, nach dem FSJ wollen wir in Weißrussland heiraten wenn alles klappt. bis dahin ist es ja noch etwas Zeit. Also 6 Wochen sind ja nicht viel. Meine Freundin hat mir irgendwas von einem Jahr erzählt , da hab ich ihr gesagt das kann nicht sein und das ich mich mal Erkundige. Übrigens nebenbei , ist eine Hochzeit in Deutschland nicht schwerer von den Vorschriften her ?

  • wird aber einfacher sein deine Familie zur Hochzeit nach Weißrußland zu bekommen als ihre nach D. Also wenn euch das was bedeutet dann findet die Hochzeit in BY statt.
    Familienzusammenführung ist kein Problem sofern kein Verdacht auf Scheinehe besteht und du Wohnung und Einkommen hast.

  • Familienzusammenführung ist kein Problem sofern kein Verdacht auf Scheinehe besteht und du Wohnung und Einkommen hast.


    Das mit dem Einkommen und der Wohnung stimmt so leider nicht ganz!


    Als gebürtiger Deutscher muß der Lebensunterhalt "in der Regel" nicht gesichert sein - das Visum+AE muß auch bei Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen erteilt werden.
    Es muß Wohnraum vorhanden sein. Dass heißt aber nicht, dass man selbst eine eigene Wohnung haben muß.


    Der Verdacht auf Scheinehe muß eindeutig nachweisbar sein.
    Ist der Lebensunterhalt nicht gesichert, könnten die "Regelausnahmen" (1) greifen.
    Weiterhin muß ein A1 Zertifikat in Deutsch vorhanden sein oder der Antragssteller muß vor Ort bei der Botschaft seine Deutschkenntnisse zeigen (trifft z.B bei Regelausnahmen zu, wie bei vorhandenem Hochschulabschluss usw.: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#30 ).


    (1) http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme


    Man geht bei der FZF etwa von 8 Wochen aus.

    4 Mal editiert, zuletzt von Dante ()

  • wie lange so eine Familienzusammenführung dauert. Hat jemand von euch vielleicht einige Antworten für mich ?

    Hallo Thorsten. Bei uns hat das Ganze mit dem EFZ von der Beantragung (mit allen notwendigen Papieren) bein der deutschen Botschaft in Kiew, bis zum Erhalt des Visa ca. 7 Wochen gedauert.
    Somit ist die von "4neo" angesprochene Regel Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen +/- richtig. Wie lange es natürlich dauert, bis man alle notwendigen Papiere zusammen hat, das ann denke ich sehr, sehr unterschiedlich sein!

  • Hallo,


    haben das gerade alles durch.


    - Hochzeit in Dänemark
    - Antrag in der Botschaft am Montag abgegeben (Meiner Frau wurde gesagt 6-8 Wochen dauert es) und 1,5 Wochen später schon das Visum


    Gruß
    Karsten

  • Antrag abgegeben Montag, 17.12.2012. Anruf, dass sie das Visum abholen kann war glaub ich Ende Januar. Also knapp 6 Wochen - allerdings mit Weihnachten dazwischen, wo niemand arbeitet.
    Wobei erst die ABH mir Probleme machen wollte - und ich dann denen ein paar Probleme gemacht habe - und dann ging's ganz schnell ...


    Wenn deine Freundin übrigens schone ein D-Visum für das FSJ hat und auch schon den A1-Test hat, dann bräuchte sie nach der Hochzeit gar nicht mehr zurück nach BY. Sie kann dann direkt hierbleiben wenn ihr innerhalb der Gültigkeit des Visums heiratet.


    Ganz davon abgesehen finde ich allerdings Aussage wie

    Zitat

    Ich habe ihr gesagt das ich sie heiraten WÜRDE wenn wir nächsten Jahr NOCH zusammen sind. Allerdings ist sie NICHT BEREIT bei einer Familienzusammenführung ewig zu warten bis sie WIEDER NACH Deutschland DARF uns sie hat gesagt das ICH mich mal erkundigen SOLL ...


    schon bedenklich. Mag im Eifer nicht wirklich verliebt rüberkommen, aber nach einer glücklichen Ehe, die mehr als die 2 Jahre bis zur deutschen Staatsangehörigkeit bzw. 3 Jahre bis zum alleinigen Aufenthaltsrecht hält, klingt das nicht.


    Im Übrigen wird die Regelausnahmeprüfung bei Deutschen Staatsbürgern (auch Doppelstaatlern) ohne Kinder und Exfrauen nicht mehr angewendet wenn nicht einer von Euch Terrorist ist oder Drogendealer oder Heiratsschwindler oder ...

    Einmal editiert, zuletzt von alex0001 ()

  • oder dann hinterher in UA ?
    Ich hatte vor ca. 16 Jahren in Cuba (

    ??????? ?( ????? war nicht die Rede von Weißrussland? Wenn man vorher gut informiert ist (z.B. hier im forum)
    ist ein Zeitraum von 8 Wochen +/- wohl angemessen.

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