Krankenkasse für meine ukrainische Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    ich habe Anfang Oktober geheiratet!!! Hurra!!! Anfang März hatten wir mit dem Sammeln der Papiere begonnen und sämtliche Ämter- und Dokumentenschlachten erfolgreich geschlagen. Falls dazu noch jemand Tipps braucht: Fragt mich!! Meine Frage an euch: Ich hatte für meine Frau zuvor eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die immer noch läuft, aber vermutlich nicht mehr gültig ist, da wir jetzt verheiratet sind? Weiß hier jemand Genaueres? Habe ich eine gewisse Karenzzeit? Meine Frau ist noch nicht beim EMA angemeldet, dies passiert Ende des Monats. Sie will jedoch im Pass ihren ersten Wohnsitz in Kiew belassen, auch wenn sie bei mir in Deutschland wohnen wird und uns beiden damit klar ist, dass sie für die Wechsel vom Inland- und internationalen Pass nach Kiew reisen muss. (Sie hat meinen Familiennamen angenommen.) Dank des Forums weiß ich ja nun, welche Schritte hier zu tun sind. Ich springe. Sorry. Zurück zur Krankenkasse. Ich bin privat versichert und will unbedingt zurück in die GK. Da ich ab Januar einen festen Job in Aussicht habe, sollte dies ab dann möglich sein. Meine Frau würde ich dann kostenlos bei mir mitversichern können. Aber was mache ich bis dahin? Kann ich sie bis Ende des Jahres einfach bei der Reisekrankenversicherung weiterlaufen lassen, da sie ihre Adresse in Kiew behält? Wenn ich sie jetzt noch bei meiner privaten Versicherung annehme (die müssen sie bis 4 Wochen nach Hochzeit nehmen), dann könnte ich diese Versicherung erst zum Jahresende 2012 kündigen - außer sie hat auch einen festen Job, was aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse mehr als unwahrscheinlich ist. Für Ratschläge aller Art wäre ich euch sehr dankbar!


    Herzliche Grüße


    Schmidtchen

  • Klar kannst Du Sie noch bis zum Ende des Jahres dort versichern. Aber die Versicherung wird nicht mehr bezahlen sobald Sie einen Aufenthaltstitel im Pass hat.
    Meine Frau hatte die Reisekrankenversicherung letztes Jahr zwei mal in Anspruch genommen. Jedes mal musste zur Abrechnung eine Kopie des Reisepasses mit dem Ein und Ausreisestempel eingereicht werden. Mit dem Aufenthaltstitel gibt es bei der Ein und Ausreise keine Stempel mehr. (So war es jedenfalls bei uns bei den letzten drei Reisen in die Ukraine).
    Derzeit muesste deine Frau noch ein Visum fuer drei Monate haben. Daher wuerde ich den Aufenthaltstitel erst zum Ende beantragen. Dann ist ja auch schon Januar. Ab dann kannst Du Sie Familienversichern wenn Du den Job hast.
    Einen Aufenthaltstitel bekommt Sie nur wenn Sie beim Oertlichen Einwohnermeldeamt angemeldet wird. Trotzdem kann sie weiterhin in Kiew gemedet bleiben. Meine Frau ist auch noch in Ihren Heimatort gemeldet. Wenn deine Frau den Aufenthaltstitel dann muss Sie sich auch bei einer Deutschen Krankenversichung gemeldet sein.

  • @ Schmidtchen: indem von Dir beschriebenen Fall ist eigentlich die Frage des aktuellen festen Wohnsitzes Deiner Frau der Dreh- und Angelpunkt. Solange sie hier in D nicht offiziell gemeldet ist, kann sie sich über eine Reisekrankenversicherung für ausländische Bürger versichern. Dies wäre z.B. bei der Hanse Merkur oder der Allianz möglich. Ebenso bietet der ADAC eine derartige Versicherung an. Dies kann man bei den meisten Anbietern auch direkt online abschliessen. Wenn sich Deine Frau jedoch zwecks Erteilung von Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis zwingend anmelden muss, (zumindest war dies seinerzeit bei meiner Frau zwingend gefordert), dann fällt die Option Auslandsreise KV für Euch flach. Aber das hast Du ja im Prinzip selber schon so angedeutet. Somit besteht wirklich nur die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung wenn kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis existiert, oder eben ein Job mit derzeit mindestens 401 € Lohn, damit Versicherungspflicht bei der gsetzlichen KV eintritt. Eventuell besteht noch die Möglichkeit das Du Deine Frau als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen KV anmelden kannst. Das war zumindest vor der Festlegung, das jeder in D gemeldete Bürger kraft Gesetzes in D krankenversichert sein muss, nicht möglich und soll soweit ich dies weiß auch immer noch so sein. Hier beisst sich dann die Katze selber in den Schwanz. Aber eventuell hat sich ja bei diesem Punkt etwas geändert, oder ein pfiffiger Mitarbeiter einer gesetzlichen KV (er)findet irgendein Schlupfloch. Dies entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Zumindest hätte die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KV den Vorteil das Du sie nach Deiner eigenen Rückkehr in die gesetzl. KV sofort familienversichern könntest, da ja dann die Voraussetzungen dafür existieren würden. Ich weiß das Dir meine Info`s nicht wirklich weiterhelfen, aber so besch....en ist nun mal die Sozialgesetzgebung in D. Man könnte auch sagen das die Gesetzgebung dringend überarbeitet werden müsste, da die Sozialgesetze in ihren Grundfesten aus der Zeit des ollen Bismarck stammen. Insofern sind sie halt auch in vielen Punkten echt nicht mehr zeitgemäß und Betroffene wie wir müssen dann mit den Konsequenzen und Unannehmlichkeiten klar kommen. PS: Es könnte aber auch noch schlimmer kommen. Gemeinsam mit meiner Frau kamen seinerzeit auch noch ihre beiden Kinder aus erster Ehe mit nach D. Das hat mich krankenversicherungstechnisch nach der Heirat ein schönes Sümmchen gekostet. Ist aber zum Glück Geschichte da sie dann Arbeit bekommen hat und sich gesetzlich versichern konnte.

  • Zitat

    Ich hatte für meine Frau zuvor eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die immer noch läuft, aber vermutlich nicht mehr gültig ist, da wir jetzt verheiratet sind?


    Die Ehe setzt die Versicherung nicht außer Kraft. Ich denke, es geht eher um die Frage, ob Deine Frau noch den Status des Besuchers in DE hat. Das kann trotz Aufenthaltsgenehmigung sein, denn eine Aufenthaltsgenehmigung ist keine Aufenthaltsverpflichtung. In jedem Fall gilt: Eine Reise KV ist keine Vollversicherung. Sie deckt nur die im medizinischen Notfall notwendigen Leistungen ab.


    Wenn deine Frau den Aufenthaltstitel dann muss Sie sich auch bei einer Deutschen Krankenversichung gemeldet sein.


    Das stimmt nicht! Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis und vollständig legal keine KV. Es kommt auf den Wohnsitz an.


    Zitat

    Sie will jedoch im Pass ihren ersten Wohnsitz in Kiew belassen


    Ich denke, es geht weniger darum, wo jemand noch gemeldet ist, sondern wo sie defakto lebt. Aber man kann auch in 2 Staaten leben (z.B. im Winter in Florida, im Sommer in DE). Wenn Du darauf hinaus willst (d.h. unterstellst, sie würde eben in DE und UA leben), dann lass Dir sagen, dass solche Fälle weit ab vom Durchschnittsfall liegen und wenn es Dir wirklich darum geht, im Bedarfsfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, dann solltest Du das mit einer Versicherung offen besprechen und Dir eine verbindliche Antwort zur eigenen Absicherung schriftlich geben lassen.


    Zitat

    Wenn ich sie jetzt noch bei meiner privaten Versicherung annehme (die müssen sie bis 4 Wochen nach Hochzeit nehmen),


    Das wäre ja gut. Meine Frau wurde damals von meiner PKV einfach nicht genommen. Ohne deutsche Vorversicherung ging es nicht! Ich hätte es nicht geglaubt, aber so war die Auskunft. Dann begann unsere Jagd nach einer Versicherung. Sogar die AOK verweigerte die Aufnahme als freiwilliges Mitglied (weil es keine deutsche Vorversicherung gab). Aber in der Zwischenzeit hat sich die gesetzliche Situation verändert. In DE gibt es eine KV Pflicht. Man hat ein Anrecht in den Typ von Versicherung übernommen zu werden, in dem man zuletzt war. Hat Deine Frau also sozialversicherungspflichtig in UA gearbeitet, so müsste ihr die GKV offen stehen. Sollte das aber vom Beitrag ungünstig sein, dann kannst Du noch versuchen (am besten über einen Versicherungsmakler) Alternativen im PKV Bereich zu finden, die andere Kündigungsfristen haben und sie auch aufnehmen. Oder Du bist eben halbwegs mutig und versuchst, die 2 Monate so zu überlegen. (Wir haben auch seit vielen Jahren keine KV.)


    Gruß
    Siggi

  • Deine Frau Krankenversichern, wo ist das Problem?
    Rufe bei Deine Krankenversicherung an und sage Du möchtest Deine Frau mit bei Dir Familienversichern! Das geht solange sie keine Arbeit hat. Bei einem 400€ Job geht das auch noch.
    Sobald sie mehr als einen 400€ Job hat muß sie sich selbst pflichtversichern. Eine Meldung an Deine KV und gut. Am besten ist es, wenn sie ihre Pflichtversicherung bei der selben KV macht wie Du, dann ist es auch kein Problem, wenn Du sie wieder Famileinversichern willst/mußt, wenn sie keinen Job mehr hat. So ist es zumindest bei mir, bei meiner SBK. Die haben ein Schreiben geschickt was K. bei einer Arbeitsaufnahme mit eigener Pflichtversicherung beim Arbeitgeber vorlegen soll, worin sie wünscht bei der SBK pflichtversichert zu werden.
    Dieses Prizip sollte bei jeder KV das selbe sein!?
    Sorry hatte den Eingangsthread nicht bis zu Ende gelesen!

  • Rufe bei Deine Krankenversicherung an und sage Du möchtest Deine Frau mit bei Dir Familienversichern! ... Sorry hatte den Eingangsthread nicht bis zu Ende gelesen!


    Das merkt man, dass Du nicht gelesen hast. Es geht um die PKV (zumindest in diesem Jahr).


    Gruß
    Siggi

  • Zitat von »confusion«
    Wenn deine Frau den Aufenthaltstitel dann muss Sie sich auch bei einer Deutschen Krankenversicherung gemeldet sein.



    Das stimmt nicht! Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis und vollständig legal keine KV. Es kommt auf den Wohnsitz an.

    Ich gehe mal davon aus das mit der Niederlassungserlaubnis der Aufenthaltstitel gemeint ist.
    Ohne Meldung beim Einwohnermeldeamt kein Aufenthaltstitel. Ohne Aufenthaltstitel keine Krankenversicherung.
    Klar wenn Du keine Krankenversicherung haben willst dann ist das dein eigenes Risiko.
    Aber wenn Du eine haben willst dann wird bei der Anmeldung sehr genau geschaut.
    Meine Frau hat ihren Aufenthaltstitel seit März 2011. Nach der Anmeldung ist Sie wieder zurück in die Ukraine um Ihr Studium zu beenden.
    Als Sie sich Ende Juni bei der Krankenversicherung wieder anmelden wollte musste Sie nachweisen das Sie in dieser Zeit nicht in Deutschland war. Sonnst hätte Sie alles nach zahlen müssen.
    Die Kranken Versicherung haben wir auch nur bekommen weil ich Sie bei mir eingestellt habe. (Ich bin auch Privat versichert)


    Derzeit kämpfen wir erneut mit der Krankenversicherung. Meine Frau hat nun eine selbständige gute Arbeit als Lehrerin auf Honorarbasis gefunden.
    Zum Anfang des Monats hat Sie den Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt. Die Krankenkasse will nun von mir den letzten Einkommenssteuerbescheid zur Berechnung der Beiträge haben. Mit der Begründung 3 Monte Vorversicherungszeit sind nicht genug um in eine freiwillige Versicherung umzusteigen.
    Das hat meinen Steuerberater auf den Plan gerufen. Der meint, es kann ja nicht sein das der das Einkommen des anderen Ehepartners mit heran gezogen wird.
    Da wir letzte Woche in der Ukraine im Urlaub waren haben wir noch kein Ergebnis.
    Montag weiß ich mehr.


    Jedenfalls würde ich deine Frau nicht ohne Krankenversicherung in Deutschland lassen. Meine ist auch schon von einem Moment auf den anderen ins Krankenhaus gekommen.
    Das wäre ohne Versicherung teuer geworden.

  • Ich gehe mal davon aus das mit der Niederlassungserlaubnis der Aufenthaltstitel gemeint ist. Ohne Meldung beim Einwohnermeldeamt kein Aufenthaltstitel.


    Ja eine Niederlassungserlaubnis ist das, was früher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war. Das hat meine Frau ohne Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und ohne Wohnsitz in DE.


    Zitat

    Ohne Aufenthaltstitel keine Krankenversicherung.


    Bist Du Dir da sicher? Meiner Erfahrung nach ist es umgekehrt, d.h. ohne KV Nachweis wollte man uns damals keine Aufenthaltsgenehmigung geben.


    Zitat

    Klar wenn Du keine Krankenversicherung haben willst dann ist das dein eigenes Risiko.


    Das war früher einmal so. Bei Wohnsitz in DE gibt es eine KV-Pflicht! Aber nur bei Wohnsitz in DE.


    Gruß
    Siggi

  • es kann ja nicht sein das der das Einkommen des anderen Ehepartners mit heran gezogen wird.

    Ist aber leider so, da wie Du ja selber schon geschrieben hast die eigene kurze Vorversicherungszeit Deiner Frau eben nicht ausreicht. Denke das Dein Steuerberater sich da auf dünnem Eis bewegt. Lass uns aber bitte wissen wie das Ganze ausgeht.

    Das war früher einmal so. Bei Wohnsitz in DE gibt es eine KV-Pflicht! Aber nur bei Wohnsitz in DE.

    Genauso ist es !!!

  • Zitat
    Ohne Aufenthaltstitel keine Krankenversicherung.



    Bist Du Dir da sicher? Meiner Erfahrung nach ist es umgekehrt, d.h. ohne KV Nachweis wollte man uns damals keine Aufenthaltsgenehmigung geben.

    Ja da bin ich mir ganz sicher. Bei Beantragung der Krankenversicherung musste der Pass mit dem Aufenthaltstitel vorgelegt werden.
    Darauf wurde Explizit hingewiesen.
    In der Botschaft in Kiew musste meine Frau schon bei der Beantragung des Familenzusammenführungsvisums (Januar 2011) unterschreiben das Sie eine Krankenversicherung in Deutschland haben muss. Ein Nachweis wurde allerdings nicht verlangt.


    Zitat von »Siggi«
    Das war früher einmal so. Bei Wohnsitz in DE gibt es eine KV-Pflicht! Aber nur bei Wohnsitz in DE.


    Genauso ist es !!!

    Klar gibt es die Pflicht. Aber es wird auch nicht kontrolliert ob eine Versicherung abgeschlossen wurde.
    Die Abrechnungen können ja auch privat bezahlt werden.
    So lange nichts passiert. Wird es da wohl keine Probleme geben. Mir wäre das allerdings zu unsicher.

  • Ja da bin ich mir ganz sicher. Bei Beantragung der Krankenversicherung musste der Pass mit dem Aufenthaltstitel vorgelegt werden


    Das mag bei Dir so gewesen sein. Es ist aber nicht grundsätzlich so. Insbesondere gibt es KVs mit internationalen Geltungsbereich, da ist der Wohnsitz völlig unerheblich.
    Bei uns war es damals anders herum: Wir mussten bei Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung den KV Nachweis erbringen. Einen Pass mit Aufenthaltsgenehmigung konnten wir also bei Abschluss der KV gar nicht vorlegen, denn zu dem Zeitpunkt hatte meine Frau keine Aufenthaltsgenehmigung gehabt. Hätte man das von uns verlangt, wäre es eine Catch-22 Situation gewesen.


    Klar gibt es die Pflicht. Aber es wird auch nicht kontrolliert ob eine Versicherung abgeschlossen wurde.


    Ich denke, der Mechanismus ist ein anderer: Wenn man sich wieder irgendwann bei einer KV anmeldet (z.B. weil man eine schwere Erkrankungen nicht mehr selbst zahlen kann, weil man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, etc.), dann wird die Vorversicherung überprüft. Bestehen hier Lücken, dann wird man nachweisen müssen, in dieser Zeit nicht beitragspflichtig gewesen zu sein. Dabei geht es nicht nur um Beitragsnachzahlungen für den gesamten Zeitraum, sondern es werden auch empfindliche Geldbußen fällig. Sich vor dieser KV Pflicht zu drücken, ist bei Wohnsitz in DE unklug.


    Gruß
    Siggi

  • Sehe ich das richtig, dass ich zunächst KEINE Krankenversicherung brauche, um meine baldige Frau nach D zu holen ?. In unserem Fall tritt folgende Situation ein:
    - Heirat ca. Februar 2012 in D
    - meine noch Freundin ist solange noch Angestellte in einer großen Firma in der UA.
    - ich bin seit 3 Jahren in einer PKV (Deutscher Ring)


    Wenn ich also ca. Ende Dez / Anfang Jan das Heiratsvisum beantrage und sie dann nach D kommt, wollen wir umgehend hier heiraten, damit sie dann auch direkt hier bleiben kann.
    Ab wann muss / kann ich sie dann versichern, in dem Fall sicher in meiner eigenen PKV.
    Ist für das Heiratsvisum ebenso eine Versicherung notwendig, wie bei einem normalen Schengenvisum ?. Oder muss ich zunächst wieder eine befristete Versicherung abschließen, z.B. ADAC (wie beim Schnengenvisum), solange bis wir verheiratet sind, um sie dann in meiner PKV anzumelden ?.

  • Dabei geht es nicht nur um Beitragsnachzahlungen für den gesamten Zeitraum, sondern es werden auch empfindliche Geldbußen fällig. Sich vor dieser KV Pflicht zu drücken, ist bei Wohnsitz in DE unklug.

    Ob wirklich Geldbußen fällig werden entzieht sich meiner Kenntnis. Die Feststellung von Siggi das es jedoch zur Forderung von Beitragsnachzahlungen kommt, kann ich anhand meiner beruflichen Erfahrungen bestätigen. Es sei denn man kann anhand von Ein- und Ausreisestempeln im Pass, Flugtickets etc. nachweisen, dass man sich nicht in D aufgehalten hat. Dann könnte man sich ohne erwähnte Nachzahlung erneut bei der Krankenkasse anmelden, bei welcher man als letztes versichert war, da diese einen per Gesetz wieder als Mitglied aufnehmen muss. Aber was nützt das jemandem der noch nie in D gesetzlich oder privat krankenversichert war ? Nichts, da im Normalfall keine KV derartige Personen als Mitglieder aufnehmen wird weil dies gegen geltendes Recht verstossen würde (bei gesetzl. KV) und die privaten oftmals nicht interessiert sind, bzw. die Hürden welche man für eine Aufnahme in die PKV zu überwinden hat, zum teil unüberwindlich hoch erscheinen.

  • Zitat

    in dem Fall sicher in meiner eigenen PKV


    ein guter Rat: wenn Du es irgendwie kannst, sieh zu, daß Du aus der PKV wieder rauskommst. Wenn Du wieder in einer gesetzlichen KV bist ( freiwilliges Mitglied), dann kannst Du Deine künftige Gattin dort familienversichern. Bei der PKV gibt es keine Familienversicherung.


    Wenn Du sie in einer privaten KV versichern möchtest, dann ist das nicht an dein PKV gebunden. Weil es bei der PKV grundsätzlich nur eine Absicherung einer Person geht, natürlich je gesünder, desto besser. Frauen müssen aber a priori mehr Beitrag bezahlen, weil ja Frauen Kinder bekommen...


    Wenn das so nicht läuft, dann verschaffe ihr schnellstmöglichts einen Minijob, egal was. damit sie sozialversicherungspflichtig wird und so bei einer GKV Beiträge zahlt ( ich glaube, das sind die Jobs ab 400 €)


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Wenn ich also ca. Ende Dez / Anfang Jan das Heiratsvisum beantrage und sie dann nach D kommt, wollen wir umgehend hier heiraten, damit sie dann auch direkt hier bleiben kann.
    Ab wann muss / kann ich sie dann versichern, in dem Fall sicher in meiner eigenen PKV.


    Schließe zunächst eine Reise KV ab. Wenn sie dann einen dauerhaften Wohnsitz in DE genommen hat und auch die legalen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Aufenthaltsgenehmigung), dann ist sie meiner Meinung nach kein Besucher mehr und Du musst sie selbst versichern. Du kannst ja meine Meinung zur Sicherheit noch einmal von der Reise KV bestätigen lassen.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat von »confusion«
    es kann ja nicht sein das der das Einkommen des anderen Ehepartners mit heran gezogen wird.


    Ist aber leider so, da wie Du ja selber schon geschrieben hast die eigene kurze Vorversicherungszeit Deiner Frau eben nicht ausreicht. Denke das Dein Steuerberater sich da auf dünnem Eis bewegt. Lass uns aber bitte wissen wie das Ganze ausgeht.

    Ich will hier noch einmal über den Ausgang berichten.
    Zur Berechnung des Einkommens meiner Frau für die Freiwillige Krankenversicherung wurde mein Einkommen mit hinzu gezogen weil die Vorversicherungszeit noch kein Jahr beträgt.
    Sie sollte nun monatlich für Kranken und Pflegeversicherung 327,68 € zahlen. Zum Glück muss sie das nur noch für den Monat September rückwirkend zahlen.
    Ab Oktober ist sie nun über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Derzeit für 70,00 € Monatlich für Kranken, Pflege und Rentenversicherung. :thumbup: Gut das sich diese Möglichkeit noch ergeben hat.
    Der Mitgliedsantrag hat auch fast 3 Monate gedauert.

  • Mit dem Aufenthaltstitel gibt es bei der Ein und Ausreise keine Stempel mehr


    Das ist mir noch nie passiert!


    Die stempeln alles was Ihnen in die Quere kommt :D

  • Das ist mir noch nie passiert!


    Die stempeln alles was Ihnen in die Quere kommt :D


    Dann mal hier die Frage: Bei wem wurden die Pässe mit Aufenthaltstitel bei der Ein oder Ausreise in Deutschland abgestempelt?


    Meine Frau ist damit dieses Jahr vier mal in die Ukraine geflogen. Ohne irgend einen Stempel.
    Beim letzten mal wurde sie in Kiew am Flughafen bei der Einreisekontrolle zwar gefragt wo den Ihre Stempel sind.
    Aber mit dem Verweis auf den Aufenthaltstitel wurde Sie dann auch durch-gewunken. Ohne Stempel!

  • Seit mehr als 10 Jahren bekommt meine Frau diesen Stempel - ohne auch nur eine Ausnahme. Wir benutzen aber in den letzten Jahren nur den Landweg über Ungarn und kennen daher die Praxis an den deutschen Flughäfen nicht.


    Notwendig im strengen Sinne sind diese Stempel vermutlich nicht, da die Grenzübertritte wohl auch in der EDV erfasst werden. Aber recht praktisch, wenn man Aufenthaltszeiten nachweisen muss. Ich war im umgekehrten Fall zumindest immer recht froh, diese Stempel von UA zu erhalten. In UA gibt es diese Datenbank sicher. Meine Frau hat erst im diesen Jahr bei den ukrainischen Grenzbehörden angefragt und diese haben ihr eine Bescheinigung über den Grenzübertritt ausgestellt. In den Schengen Staaten gibt es das SIS. Ob dort die Grenzübertritte aller Ausländer (und ggf. auch Inländer) lückenlos erfasst werden, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Gruß
    Siggi

  • Seit mehr als 10 Jahren bekommt meine Frau diesen Stempel - ohne auch nur eine Ausnahme. Wir benutzen aber in den letzten Jahren nur den Landweg über Ungarn und kennen daher die Praxis an den deutschen Flughäfen nicht.


    Genauso machen wir es auch, Landweg über Ungarn.


    Und die Stempeln immer, würde mich wundern wann sich das geändert hätte.

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