Ich glaube wir diskutieren hier wiedermal ein Thema welches ebenso vielschichtig ist wie die Anzahl von Beziehungen die von dieser Thematik betroffen sind. Daher äussere ich mich nun auch noch zu diesem Thema. Auch ich habe seinerzeit die beiden Kinder meiner Frau aus erster Ehe "mitgeheiratet". Dies nach gründlicher Überlegung und ganz bewusst. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein das dies immer mit Problemen verbunden sein kann, aber eben nicht zwingend sein muss. Kommt halt darauf an wie man sich selber positioniert. Wenn der deutsche Ehepartner vor seiner Beziehung mit einer Ukrainerin beispielsweise in D schon mal verheiratet war und aus dieser Ehe auch Kinder hervorgegangen sind, befindet sich der Vater gegenüber seinen Kindern ja eventuell in einer ähnlichen Situation wie der ukrainische Vater. Nur mit dem Unterschied das die Entfernungen zum eigenen Kind normalerweise nicht so groß sind und die Visahürde in der Regel nicht existiert wenn man sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen möchte. Ansonsten sollte die beschriebene Situation helfen auch etwas Verständnis für die ukrainischen Väter zu haben. Zumindest für jene die den Umgang und Kontakt zu ihren Kindern wünschen und sich daher auch dementsprechend verhalten. Auch hier gibt es sicherlich kein Patentrezept. Individuelle Lösungen sollten aber durchaus möglich sein. Meine jetzige Frau und ich haben das seinerzeit wie folgt gelöst. Wir haben unmissverständlich klar gemacht das die Kinder zukünftig mit der Mutter in Deutschland leben werden und daran auch kein Weg vorbeiführen wird. Das hat dem leiblichen Vater der Kinder natürlich am Anfang absolut nicht gepasst. Anfänglich wollte er daher seine Einwilligung dazu nicht erteilen. Nach einigen wenigen "überzeugenden" Argumenten war das dann alles kein Problem mehr. Und hier spreche ich nicht von Bucks oder Euronen. Am Ende hat er begriffen das es um das Wohl der Kinder ging und ein Kampf um die Festsetzung des zukünftigen Lebensmittelpunkt den Kindern mehr schaden als nutzen würde. Im Gegenzug erhielt er von uns die Zusicherung das ihn die Kinder ihn so oft es geht, besuchen dürfen. Diese Vereinbarung haben wir in den letzten Jahre auch recht gut eingehalten. Es geht hierbei um durchschnittlich vier Besuchsreisen im Jahr, für welche wir die Kosten alleine tragen. Diese hätte der leibliche Vater auch garnicht bestreiten können. Auf die Unterhaltszahlungen wurde jedoch seitens meiner Frau nicht verzichtet. Hier stehen wir beide auf dem Standpunkt das es um Gelder geht welche dem Kind gehören bzw. zustehen. Das wir auf dieses Geld hier in D zum Glück nicht angewiesen sind gibt uns doch nicht das Recht im Namen des Kindes darauf zu verzichten. Der Kindesvater macht doch auch von seinen Rechten Gebrauch und wir beschneiden ihn darin nicht. Daher fliessen die monatlichen Unterhaltszahlungen auf ein Konto in UA, welches wir eigens dafür eingerichtet haben und wenn die Kinder in UA zu Besuch sind, kann ein grosser Teil der Aufenthaltskosten davon bestritten werden. Mittlerweile betrifft das in unserem Fall nur noch unsere Jüngste und auch da ist wohl das Ende in Sicht. Ich persönlich halte die hier beschriebene Lösung für recht praktikabel. Zumindest in unserem Fall funktionierte sie bisher sehr gut und niemand fühlte sich dabei übervorteilt.
Meine obige "Prinzipielle" Frage kommt daher daß es gegen mein Gerechtigkeitsempfinden verstößt, Unterhalt einzufordern bzw. zu zahlen für ein Kind dessen Mutter einen neuen Liebsten/Versorger hat. Sollte die Variante mit ständigen Besuchen vereinbart werden können, sollten hier die Kosten zu je 50% geteilt werden. Welche Lösung geeignet ist (Cut oder vereinbarte3erBeziehung) hängt davon ab welche Beziehung zwischen Vater und Kind noch besteht.
Ich glaube das die hier vorgeschlagene Kostenverteilung für die überwiegende Mehrheit der ukrainischen Väter aufgrund des Einkommensniveaus nicht wirklich praktikabel ist.
An das gemeinsame Verantwortung tragen glaub ich nicht, weil weder Frau noch Kind zur Ruhe kommen können.
Doch es kann funktionieren und mit welchem Recht entziehe ich das Kind seinem leiblichen Vater ? Dies gilt natürlich nur dann wenn der Vater ausser den ihm zustehnden Rechten auch seine Pflichten erfüllt.
Und ja ich würde auf das Geld verzichten allein schon um Ruhe zu haben für mich und die Familie.
Wie ich schon schrieb. Ich stehe auf dem Standpunkt das dieses Geld den Kindern zusteht. Meine Frau und ich haben in all den Jahren der Unterhaltszahlungen welche der leibliche Vater geleistet hat, nicht eine einzige Kopeke für uns ausgegeben, sondern nur so genutzt wie oben beschrieben.