Fehlende Unterhaltszahlungen, wie eintreiben

  • Ich glaube wir diskutieren hier wiedermal ein Thema welches ebenso vielschichtig ist wie die Anzahl von Beziehungen die von dieser Thematik betroffen sind. Daher äussere ich mich nun auch noch zu diesem Thema. Auch ich habe seinerzeit die beiden Kinder meiner Frau aus erster Ehe "mitgeheiratet". Dies nach gründlicher Überlegung und ganz bewusst. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein das dies immer mit Problemen verbunden sein kann, aber eben nicht zwingend sein muss. Kommt halt darauf an wie man sich selber positioniert. Wenn der deutsche Ehepartner vor seiner Beziehung mit einer Ukrainerin beispielsweise in D schon mal verheiratet war und aus dieser Ehe auch Kinder hervorgegangen sind, befindet sich der Vater gegenüber seinen Kindern ja eventuell in einer ähnlichen Situation wie der ukrainische Vater. Nur mit dem Unterschied das die Entfernungen zum eigenen Kind normalerweise nicht so groß sind und die Visahürde in der Regel nicht existiert wenn man sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen möchte. Ansonsten sollte die beschriebene Situation helfen auch etwas Verständnis für die ukrainischen Väter zu haben. Zumindest für jene die den Umgang und Kontakt zu ihren Kindern wünschen und sich daher auch dementsprechend verhalten. Auch hier gibt es sicherlich kein Patentrezept. Individuelle Lösungen sollten aber durchaus möglich sein. Meine jetzige Frau und ich haben das seinerzeit wie folgt gelöst. Wir haben unmissverständlich klar gemacht das die Kinder zukünftig mit der Mutter in Deutschland leben werden und daran auch kein Weg vorbeiführen wird. Das hat dem leiblichen Vater der Kinder natürlich am Anfang absolut nicht gepasst. Anfänglich wollte er daher seine Einwilligung dazu nicht erteilen. Nach einigen wenigen "überzeugenden" Argumenten war das dann alles kein Problem mehr. Und hier spreche ich nicht von Bucks oder Euronen. Am Ende hat er begriffen das es um das Wohl der Kinder ging und ein Kampf um die Festsetzung des zukünftigen Lebensmittelpunkt den Kindern mehr schaden als nutzen würde. Im Gegenzug erhielt er von uns die Zusicherung das ihn die Kinder ihn so oft es geht, besuchen dürfen. Diese Vereinbarung haben wir in den letzten Jahre auch recht gut eingehalten. Es geht hierbei um durchschnittlich vier Besuchsreisen im Jahr, für welche wir die Kosten alleine tragen. Diese hätte der leibliche Vater auch garnicht bestreiten können. Auf die Unterhaltszahlungen wurde jedoch seitens meiner Frau nicht verzichtet. Hier stehen wir beide auf dem Standpunkt das es um Gelder geht welche dem Kind gehören bzw. zustehen. Das wir auf dieses Geld hier in D zum Glück nicht angewiesen sind gibt uns doch nicht das Recht im Namen des Kindes darauf zu verzichten. Der Kindesvater macht doch auch von seinen Rechten Gebrauch und wir beschneiden ihn darin nicht. Daher fliessen die monatlichen Unterhaltszahlungen auf ein Konto in UA, welches wir eigens dafür eingerichtet haben und wenn die Kinder in UA zu Besuch sind, kann ein grosser Teil der Aufenthaltskosten davon bestritten werden. Mittlerweile betrifft das in unserem Fall nur noch unsere Jüngste und auch da ist wohl das Ende in Sicht. Ich persönlich halte die hier beschriebene Lösung für recht praktikabel. Zumindest in unserem Fall funktionierte sie bisher sehr gut und niemand fühlte sich dabei übervorteilt.

    Meine obige "Prinzipielle" Frage kommt daher daß es gegen mein Gerechtigkeitsempfinden verstößt, Unterhalt einzufordern bzw. zu zahlen für ein Kind dessen Mutter einen neuen Liebsten/Versorger hat. Sollte die Variante mit ständigen Besuchen vereinbart werden können, sollten hier die Kosten zu je 50% geteilt werden. Welche Lösung geeignet ist (Cut oder vereinbarte3erBeziehung) hängt davon ab welche Beziehung zwischen Vater und Kind noch besteht.

    Ich glaube das die hier vorgeschlagene Kostenverteilung für die überwiegende Mehrheit der ukrainischen Väter aufgrund des Einkommensniveaus nicht wirklich praktikabel ist.

    An das gemeinsame Verantwortung tragen glaub ich nicht, weil weder Frau noch Kind zur Ruhe kommen können.

    Doch es kann funktionieren und mit welchem Recht entziehe ich das Kind seinem leiblichen Vater ? Dies gilt natürlich nur dann wenn der Vater ausser den ihm zustehnden Rechten auch seine Pflichten erfüllt.

    Und ja ich würde auf das Geld verzichten allein schon um Ruhe zu haben für mich und die Familie.

    Wie ich schon schrieb. Ich stehe auf dem Standpunkt das dieses Geld den Kindern zusteht. Meine Frau und ich haben in all den Jahren der Unterhaltszahlungen welche der leibliche Vater geleistet hat, nicht eine einzige Kopeke für uns ausgegeben, sondern nur so genutzt wie oben beschrieben.

  • Liegt im blauen Auge des Betrachters,...

    Ich hatte befürchtet das die Formulierung so verstanden werden könnte, aber um esl deutlich zu sagen - es ging hier um ein Gespräch in welchem der Vater davon überzeugt wurde das es um das Wohl der Kinder geht und ein Gezerre um dieselben hauptsächlich den Kindern schaden würde. Und in userem Fall hat ja wie gesagt im Anschluss daran eigentlich alles so funktioniert wie wir uns das erhofft hatten.

  • Oder meinst Du die automatische Gegenleistung wäre ein ruhiges Familienleben, wenn Du nur auf Unterhalt verzichten würdest?

    Bei uns waren Unterhaltszahlungen nie Gegenstand der Diskussion. Stress mit dem Ex-Mann meiner Frau hatten wir genug gehabt. In der Zwischenzeit hat er allerdings die geforderten Unterschriften getätigt und im Gegensatz zu früher ist er um einiges umgänglicher geworden. Unterhalt hat er nie gezahlt und er wurde auch nie auf Unterhaltszahlungen angesprochen.

  • Ich hätte nicht gedacht eine solche Diskussion hier loszutreten....
    Erstmal vorab, er hat gezahlt...


    Trotzdem noch folgendes:
    1. Der Erzeuger hat ja mit der Erzeugung nicht nur Spaß gehabt sondern auch Rechte und Pflichten übernommen.
    a) Umgangsrecht
    b) Unterhaltspflicht


    2. Der Vater eines Kindes muss i.d.R. immer seine Zustimmung zur Ausreise geben. Aussnahmen bestätigen natürlich diese Regel.
    Dieses hat er freiwillig gemacht ohne zugeständnisse. (z.B. Verzicht auf Rechte oder Pflichten). Ihm war also auch bewusst, das es mit der Ausübung des Umgangsrechtes nicht so ganz einfach wird.
    Er hat das Umgangsrecht aber auch seit dem meine beiden hier in D leben, nie eingefordert.
    3. Des weiteren fordert man ja nicht das Geld der Mutter ein sondern das des Kindes. Eine Kostendeckung erreicht man sowieso in D nicht damit. Es reicht ja schon wenn die Reisen in die Heimat davon bestritten werden können.
    4. Ausserdem wird hier in der Diskussion oft davon ausgegangen, das die Frau sich getrennt, den Mann verlassen und das Kind mitgenommen hat. Das ist auch nicht immer der Fall.
    Wieviele Männer verlassen Frau und Kind für eine andere?


    Natürlich kann man immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, aber muss man das? Ich denke nicht.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Meine prinzipielle Frage (also nicht nur auf deinen Fall bezogen) ist aber nachwievor: Wenn seine Frau nun Deine ist und ihr die Kinder habt warum/wofür soll er dann noch zahlen?
    Alles ist weg nur die Zahlungspflicht soll bleiben ?
    Er hat weder die Liebe seiner Frau noch seiner Kinder soll aber weiterhin den Versorger machen. Das ist für mich fremdfinanziertes Glück und widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.
    Daß das Geld auf ein Sparbuch der Kinder geht ändert nichts daran.


  • Alles ist weg nur die Zahlungspflicht soll bleiben ?
    Er hat weder die Liebe seiner Frau noch seiner Kinder soll aber weiterhin den Versorger machen. Das ist für mich fremdfinanziertes Glück und widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.


    Das ist nun mal so und das ist gut so...


    Mir geht es ähnlich. Wenn ich meiner Ex Dein Gerechtigkeitsempfinden vorleben und für meine Kinder nicht bezahlen würde, ja dann gnade mir Gott. Ich binn für meine Kinder ja auch verantwortlich.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Ich finds ja ok daß Unterhalt zu leisten ist solange die entflohene Frau ohne neuen Versorger ist, damit die Kinder abgesichert sind. Nur sobald
    es einen neuen Versorger gibt sollten Rechte und Pflichten/Verantwortung auf diesen übergehen. Meiner Meinung nach sind die gesetzlichen Regelungen falsch.
    Ein weiterer Grund den Unterhalt nicht zu leisten zu müssen sollte sein wenn Frau die Wahrnehmung des Besuchsrechtes nicht zulässt / einschränkt.

  • Meiner Meinung nach sind die gesetzlichen Regelungen falsch.


    Es kommt auf den Einzelfall an. Es gibt eben auch diese Situation: Da stiehlt sich ein Mann aus der Verantwortung und lässt seine Kinder zurück. Geld zu zahlen, ist ja noch das wenigste. Eigentlich müsste er sich um sie kümmern. Das kostet viel Zeit, ggf. kann er seinen Job dann gar nicht mehr vernünftig ausüben. Aber nein, er ist so klug, dies wie ein Kuckuck einem fremden Dritten zu überlassen. Sollte er dann nicht wenigstens einen kleinen Beitrag leisten? Wenn ich mich um ein fremdes Kind kümmern würde, sollte ich das einmal zu meinen normalen Stundensätzen in Rechnung stellen? Wie schnell wären dagegen die Unterhaltsbeträge lächerlich?!


    Zitat

    Ein weiterer Grund den Unterhalt nicht zu leisten zu müssen sollte sein wenn Frau die Wahrnehmung des Besuchsrechtes nicht zulässt / einschränkt.


    Die Verweigerung des Besuchsrechts führt zum Verlust des Sorgerechts. So ist die Rechtslage. Es muss nur sauber mit neutralem Gutachter dokumentiert werden.


    Ich persönlich kenne unterschiedliche Situationen und masse mir nicht an, allgemein beurteilen zu können, was falsch und richtig ist. Es ist von Fall zu Fall sehr verschieden. Das Problem des Gesetzgebers ist es vermutlich, nicht so sehr auf den Einzelfall eingehen zu können.


    Gruß
    Siggi

  • Ich sehe das prinzipiell ähnlich wie wie 4neo!


    Das Kind scheint ihm ja nicht ganz egal zu sein, sonst würde er keinen Unterhalt zahlen bzw. hätte dies in der Vergangenheit nicht getan.
    Letztlich zahlt er für sein Kind, von dem er nichts hat. Auch hier stößt das gegen meine Moral bzw. mein Gerechtigkeitsempfinden.


    Wenn meine Freundin mit ihrer Tochter irgendwann nach Deutschland kommt, wäre mir total egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht.
    Ich möchte mit beiden zusammenleben und glücklich sein. Sicherlich kostet ein Kind Geld, doch auch wenn es nicht meines ist, akzeptiere ich es wie mein Eigenes mit allen Rechten und Pflichten.


    Und das mit dem Unterhalt ist ja eigentlich eine Sache, die zwischen der Mutter und dem Vater liegt.
    Nimm das jetzt nicht persönlich. Aber du informierst dich jetzt wie ihr Unterhalt von ihm kriegen könnt bzw. sogar einklagen.
    Stell dich jetzt mal in der Situation vor. Du schriebst ja, dass du auch Unterhalt zahlst. Jetzt hat deine Ex-Frau einen neuen Mann und der prüft alle rechtlichen Wege vielleicht noch mehr Unterhalt zu bekommen. Würde dir sicher auch nicht gefallen, weil er ja mit der Sache gar nichts zu tun hat.


    Sicherlich kümmerst du dich um die Erziehung, aber das war doch von vornherein klar, als du sie zu dir geholt hast.


    Wie gesagt, nur meine Sicht der Dinge.

  • Die Verweigerung des Besuchsrechts führt zum Verlust des Sorgerechts. So ist die Rechtslage


    :S Wo denn? In welchem (Wunder)Land?
    In DE verliert jedes zweite Trennungskind den Kontakt zum "zweiten" Elternteil, in der Regel zum Vater und für immer (abgesehen von den Streitigkeiten vorm Gericht wo man sich als Gegner trifft). Die Abbrüche kommen durch die einfache Umgangsblokade des ersten Elternteils (geht wunderbar) oder durch geschickteren Kleinkrieg (Absagen in der letzen Minute, Schikanieren, Erniedrigen, Geld erpressen, begleitete Besuche fordern, andere willkürliche Bedingungen stellen). Auch der Wegzug des Kindes um paar hundert oder, wie in unserem Fall, paar Tausend Kilometer weiter stellt eine wirkungsvolle Methode der Entfremdung dar. Keine der Mütter hat deswegen das Sorgerecht verloren. Wen'ns so wäre dann bliebe das Kind ohne Sorgepflichtigen - besser ein(e) als niemand. Zumindest ist es die Meinung der Familienrichter.



    Man sieht hier im Thread deutlich, wie stark sich das allgemeine Rechtempfinden von der gültigen Rechtsprechung unterscheidet ;)

  • "freiherr" hat leider Recht: Das in der BRD aktuell existierende Umgangsrecht ist maximal das Papier wert auf dem es gedruckt steht. Ich habe meine eigene Tochter in Deutschland seit vier Jahren nicht gesehen und jeder ernsthafte Versuch der Kommunikation mit der Mutter hat mir eine Anzeige wegen "stalking" eingebracht-bis dato 3 Anzeigen und glücklicherweise alle von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
    In Deutschland sind im Umgangsrecht viele wunderliche Dinge möglich welche in einigen anderen Ländern eine Straftat sind. :patsch:
    Die Mutter ist übrigens "Studienrätin" und hat wahrscheinlich viele "nette Kolleginnen" die Ihr noch gute Tips geben.


    So-genug gejammert-aber ich könnte jedesmal kotzen wenn ich an die Kinder denke die nun wirklich nichts für den ganzen Streit können . . .


    Gruß


    Martini

  • Und das mit dem Unterhalt ist ja eigentlich eine Sache, die zwischen der Mutter und dem Vater liegt.
    Nimm das jetzt nicht persönlich. Aber du informierst dich jetzt wie ihr Unterhalt von ihm kriegen könnt bzw. sogar einklagen.
    Stell dich jetzt mal in der Situation vor. Du schriebst ja, dass du auch Unterhalt zahlst. Jetzt hat deine Ex-Frau einen neuen Mann und der prüft alle rechtlichen Wege vielleicht noch mehr Unterhalt zu bekommen. Würde dir sicher auch nicht gefallen, weil er ja mit der Sache gar nichts zu tun hat.


    1. Ich prüfe nicht für mich die Rechtlichen Wege, sondern für das Kind. Da ich der deutschen Sprache wesentlich mächtiger bin als meine Frau, schreibe ich hier
    2. Du vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Sie möchte nicht mehr Unterhalt, sondern nur den vereinbarten, bzw. festgesetzten Unterhalt.
    3. Bestreiten wir bestimmt nicht den Lebensunterhalt mit dem Geld, sondern es kommt dem Kind zu 100% plus Zinsen zugute.



    Auch nicht perönlich nehmen, aber als Frau würde ich auch mit manchem von euch kein Kind haben wollen, denn bei einer Trennung müsste ich ja Angst haben, das Ihr nicht für das Kind bezahlt, jedenfalls wenn mal ein neuer Partner an der Seite ist.
    Väter aber auch Mütter die mutwillig nicht für ihre Kinder bezahlen, würde ich am liebsten an den Fußnägeln auf dem Marktplatz aufhängen. Unser Kind muss deshalb keinen Hunger leiden, mach anderes aber schon. :blackeye: Moral hin oder her.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

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