Natürlich Hochzeit !

  • Den Familiennachzug zum ungeborenen, deutschen Kind" beantragen


    Das kannte ich noch nicht. Das Gesetz kennt meines Wissens einen solchen Sonderfall nicht. Kannst Du mal weitere Hinweise auf die Rechtsgrundlagen geben?


    Zitat

    § 28 Familiennachzug zu Deutschen
    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
    1. Ehegatten eines Deutschen,
    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,


    Gruß
    Siggi

  • Ich schließe mich da Siggi an. Ich kann an deiner Aufzählung auch nicht explizit erkennen, was auch mit einer Heirat im Ausland nicht auch so möglich wäre.

    Natürlich habe ich keinen Vergleich mit einer Hochzeit im Ausland. Ich wollte damit nur deutlich machen das es nach der Hochzeit hier in Deutschland aufgrund der Heirat in Deutschland sehr einfach war alle nachfolgenden Hürden zu nehmen. Die Daten waren z.B. beim Einwohnermeldeamt bereits gespeichert, Schachbearbeiter waren erfreut das die Urkunde in Deutsch war (Botschaft in Kiew), es ist keine Übersetzung notwendig usw.
    Darum habe ich auch geschrieben: Öffnet schneller die Türen.
    Alle Hürden vor der Heirat sind jedoch schwerer zu nehmen. Die Beschaffung dieser Urkunden und Dokumente hat bei uns 4 Monate gedauert. Mit Sprachkurs und Sprachtest 5 Monate.
    Daher hatten wir uns auch entschieden erst einmal mit Besuchsvisum zu heiraten und anschließend die Familenzusammenführung zu beantragen.
    Meine Frau hatte in dieser Zeit noch ihr Masterstudium gemacht, daher hatten wir nur einen bestimmten Zeitraum für die Hochzeit zur Verfügung.

  • Manchmal kommt man aber mit einer wohl überlegten Handlungsweise schneller zum Ziel.


    Ich weiß nicht wie viele Fußangeln in einem solchen Szenario stecken und dich unter Umständen immer wieder zurück werfen.


    Versuch dein Glück.

  • Hallo Dante,


    Danke für Deine Links. Ich habe das PDF durchsucht. Den Wortteil "ungebo" nicht gefunden. Im einen Beitrag geht es darum, dass der Scheineheverdacht jetzt vom Tisch ist, da der Partner schwanger ist. Im anderen Thread schreibt jemand, dass ein Visum genehmigt wurde, aber auch werden keine Rechtsgrundlagen erwähnt. Es geht mir um den Nachzug zum ungeborenen Kind. Wo kann ich dazu Verwaltungsanweisung/Verfahrensanweisungen/Gesetzesgrundlagen nachlesen? Das FZF zum geborenen Kind, ist mir schon bekannt. Auch, dass kein A1 Test in diesem Fall notwendig ist.


    Gruß
    Siggi

  • Genau vor so etwas fürchte ich mich ein wenig ..diese Unsicherheit bei der Gesetzeslage ..


    Daher finde ich es fast besser , durch eine Geburt ein Aufenthaltsrecht für die Mutter des Kindes zu bekommen...



    Gruss

  • Bernd
    Ich kann dich auf der einen Seite ja verstehen. Du willst sie asap hier in D haben. Auch finde ich es gut, dass du sie schon länger kennst und natürlich freue ich mich, wenn dein Glück laaaaaange hällt.
    Aber auf der anderen Seite: ein Kind ?..sofort ?. und das als Zweck für ein schnelles Visum ?.


    Ich kenne ein gutes Beispiel. Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber Frau aus RUS. ER war über beide Ohren verliebt. Sie machte auch einen netten Eindruck. Sie waren sich sicher, Leben in D. Noch bevor geheiratet wurde (in D), war sie schwanger. Dann Hochzeit in D, Kind kam, Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt. Alles schien gut zu sein. DANN: Katastrophe. Sie zeigte ihr wahres Gesicht, wollte sich nach 1 Jahr scheiden lassen, verlangte Unterhalt für sich und Kind und und und...
    So ist es einem alten Kollegen passiert. Sie hatte nun alles was sie wollte. Einen Mann der zahlt, ein Kind.. und eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese war zwar zuerst befristet, aber SIE (ja nicht dumm), suchte sich den nächsten...
    Demnach... gerade mit Kind (sofort).. würde ich immer vorsichtig sein. Denn für ein Kind zahlt man "immer"..

  • Hallo
    Na klar, das Risiko ist mir bewußt ! Aber ich bin mir sicher (soweit ein Mann sicher sein kann ) ,und will auch selbst endlich ein Kind . Von daher paßt es gut !
    Wenn ich ein Beamter wäre ,hätte ich da bestimmt kein Problem . Aber momentan sind meine Einkünfte ehr übersichtlich..


    Wie soll das ,auf der "normalen Art" -dann funktionieren ?


    Gruss

  • Bernd

    Wie soll das ,auf der "normalen Art" -dann funktionieren ?

    Wie beschrieben. Auch wenn es ggf. am Anfang etwas mehr Stress ist. Sucht alles zusammen, was notwendig ist. Geh zu deinem Standesamt und lass dir dort einen Laufzettel geben, was ihr benötigt, an (beglaubigten) Dokumenten.
    Dasselbe für dich. Wobei es für dich natürlich vieeeeel einfacher ist. Wenn ihr alles zusammen habt, geht ihr, bzw. DU zum Standesamt und reich(s)t alles ein.
    Dann geht das in Bearbeitung. Wenn dann alles gegessen ist (Standesamt, Ausländerbehörde) usw., Visum beantragen. Ein Heiratsvisum wird fast immer ohne Probleme erteilt, sofern sie nicht in der UA Dummheiten gemacht hat.
    Das Visum wird dann erteilt und ihr könnt in dem Sinne sofort heiraten, ihr habt aber in jedem Fall 3 Monate Zeit.
    Im Normalfall (so hat es mir mein Standesamt und meine Ausländerbehörde gesagt), dauert alles in allem ca. 4-6 Wochen. Im schlimmsten Fall 8 Wochen.
    Aber so habt ihr einen ganz normalen Weg genommen, völlig legal und keiner kann euch was. Sie kann/darf direkt in D bleiben, also nicht wieder Stress wegen Familienzusammenführung usw.
    Leider habe ich ja diese Schritte selbst noch vor mir, sonst könnte ich ggf. etwas Genaueres schreiben.
    Jedoch bedenke: solche "Arbeit" schweißt euch zusammen.

  • Da meine Frau schwanger war während wir die Unterlagen für Heirat in Deutschland gesammelt haben hab ich mich auch informiert wie die Situation aussieht wenn wir einfach Heiraten würden ohne Heiratsvisum. Wenn die Schwangerschaft über das 3 Monat hinaus ist dann ist es korrekt das die Frau nicht ausgewiesen werden darf wenn es ihr Gesundheitlich nicht zuzumuten ist. Jedoch bekommt Sie auch dann keine Aufenthaltsgenehmigung sonder sie wird lediglich geduldet. Sie darf nicht arbeiten, sich nicht anmelden usw. Im Prinzip hat sie keine Rechte ebenso wird die KV probleme machen. Ihr Aufenthaltsstatus ändert sich dann mit Geburt des Kindes. Dann bekommt Sie die Aufenthaltsgenehmigung schon durch das Kind. Allerdings kenn ich das ganze nur um die Deutschkentnisse zu umgehen da diese nicht notwendig sind wenn die Frau ein Deutsches Kind hat.


    gruß
    chris

  • Moin :)


    Habe auch mal ein paar Fragen zu dem Thema: Meine Verlobte und ich haben auch beschlossen zu Heiraten,bzw hatte ich ihr einen Heiratsantrag gemacht! Hatte sie davor jeden Monat immer mindestens über einen Zeitraum von 4-11 Tagen in der Ukraine besucht! Sie war auch schon 2mal mit einem Besuchervisum,jeweils über 30Tage bei mir! Soweit so gut :D


    Wir waren dann letzte Woche hier beim Standesamt um uns wegen der benötigten Dokumente zu erkundigen! Uns wurde eine Liste vom Oberlandesgericht-Stuttgart ausgedruckt,da dort die gleichen Dokumente benötigt werden wie bei meinem zuständigen OL-Braunschweig!
    Das wären laut dieser Liste:
    1. Geburtsurkunde im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche
    Sprache.
    2. a) Ukrainischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten!) mit
    einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache
    sowie
    b) Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem Ukrainischen Konsulat in der
    Bundesrepublik Deutschland, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland hat
    oder
    vor dem ukrainischen Notar im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung
    in die deutsche Sprache
    3. aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in
    Form einer eidesstattlichen Versicherung
    http://olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187421/Ukraine.pdf


    Die anderen Punkte sind für uns nicht Relevant,da wir vorher noch niemals verheiratet waren!


    Nun meine Fragen,ich verstehe nämlich nur Bahnhof :D
    -Sind das nun alle Dokumente um die Eheschliessung in der BRD anmelden und das Heiratsvisum zu beantragen??
    -Was ist eine "Familienstandserklärung? Muss man da bei einem Notar nur vorsprechen oder dort etwas schriftlich machen?
    -Wie bzw wo muss man den Ukr.-Inlandspass beglaubigen lassen? Beim Notar??
    -Kennt jemand einen guten Notar in Simferopol?


    Sorry für die vielen Fragen und deb ellenlangen Text,aber ich verstehe wirklich gar nichts! Die Beratung beim Standesamt hier,war auch nicht gerade sehr Informationsreich....
    Das einzige das ich bis jetzt weis ist,das ich die Übersetzungen hier machen lassen werde und das ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde telefonisch in meiner Geburtsstadt beantragen muss :D


    Bin für alle Infos dankbar :)

  • Hallo Tilli


    Meine Frau kommt auch von der Krim und für uns war auch das OLG Braunschweig zuständig.

    -Sind das nun alle Dokumente um die Eheschliessung in der BRD anmelden und das Heiratsvisum zu beantragen??

    Ich denke da ist alles was ihr braucht!

    -Was ist eine "Familienstandserklärung? Muss man da bei einem Notar nur vorsprechen oder dort etwas schriftlich machen?

    Aus Familienstandserklärung ist zu ersehen ob jemand verheirate, ledig oder geschieden ist.

    -Wie bzw wo muss man den Ukr.-Inlandspass beglaubigen lassen? Beim Notar??

    Siehe auch auch Adresse unten!


    -Kennt jemand einen guten Notar in Simferopol?

    Meine Frau hat all ihre Dokumente bei dieser Agentur in Simferopol machen lassen:


    Krim-Turist
    Simferopol . R.Luxemburg strasse 11 b
    +380652 25 45 33
    +380652 62 07 61


    Mobil +38050 100 48 48 (Ansprechpartnerin ist eine Svetlana)

  • Wow erstmal danke für die schnelle und ausführliche Antwort :)
    Ah stimmt Königslutter ist hier gleich um die Ecke !



    Zitat


    -Aus Familienstandserklärung ist zu ersehen ob jemand verheirate, ledig oder geschieden ist.


    Und dieses Dokument habt ihr auch bei der Agentur gemacht? Muss ich dieses Teil eigentlich auch machen ?(


    Danke für die Adresse wir werden da mal die Tage anrufen!


    Dann nochmal ein paar weitere Fragen :D
    -Wie lange hat die gesamte(!) Prozedur bei euch ungefähr gedauert?
    -Wo habt ihr die Apostillen machen lassen?
    -Die Übersetzung hast du in Deutschland machen lassen? Mir wurde das geraten,damit auch alles anerkannt wird!


    Danke nochmal für die Hilfe !wsmile!

  • Und dieses Dokument habt ihr auch bei der Agentur gemacht? Muss ich dieses Teil eigentlich auch machen ?(

    Ja alles bei dieser Agentur. Wenn ihr in Deutschland in deiner Heimatgemeinde heiraten wollt brauchst Du gar nichts machen!
    Deine Daten liegen dort ja schon alle vor! So war es jedenfalls bei mir!


    -Wie lange hat die gesamte(!) Prozedur bei euch ungefähr gedauert?

    Zwei Wochen sagte mir meine Frau gerade.

    Die Übersetzung hast du in Deutschland machen lassen? Mir wurde das geraten,damit auch alles anerkannt wird!

    Auch die Übersetzung haben wir bei der Agentur machen lassen. Anerkennungsprobleme beim OLG Braunschweig gab es nicht.
    Für alles zusammen hat Sie wohl so um die 200,00 Euro bezahlt.

  • Ja alles bei dieser Agentur. Wenn ihr in Deutschland in deiner Heimatgemeinde heiraten wollt brauchst Du gar nichts machen!
    Deine Daten liegen dort ja schon alle vor! So war es jedenfalls bei mir!


    Kostet IMO aber unnötig Geld. Man kann dafür auch persönlich zum Notar in Simferopol (wenn man eh schon wegen der Agentur da ist)und muß dafür keine Provision an die Agentur abdrücken. Wir haben nur die Dokumente über die Agentur machen lassen, die schwierig zu bekommen sind.


    Ansonsten Apostillen unbedingt über die Agentur machen lassen, sonst muß deine Frau persönlich nach Kiew zum Justizministerium fahren...und das dauert. Mit Agentur dauert es 9 Tage.

  • und das dauert

    Haben das 2003 selber erledigt, morgens bis 10 Uhr abgeben und ab ?( 15 Uhr am selben Tag abholen. Anstellen war max. 1,5h beim abgeben, beim abholen keine 30Minuten.

  • Wir haben auch die Dokumente (UA-Geburtsurkunde, beglaubigte Notar-Ehebescheinigung) usw. in einer örtlichen Agentur (war eine Agentur für solche Belange und ebenso gleichzeitig eine Datingagentur) abgegeben.
    Kostete 700 UAH, Dauer 8 Tage. Dann hatte sie die Dokumente mit Apostille zurück. In ihrem Fall musste die UA-Geburtsurkunde auch zuerst in Poltava beglaubigt werden, bevor sie dann in Kiev die Apostille bekam.


    Natürlich ist die "do-it-yourself" Methode der beste und schnellste Weg. Aber die Ukraine ist bekanntlich groß und nicht jeder wohnt in der Nähe von Kiev. Da zahlt man lieber ein paar UAH mehr, als sich z.B. für insgesamt 8-9 Stunden in einen Marshrutka setzen, was ja am Ende auch nicht ganz umsonst ist, zzgl. ggf. Kosten für Taxi oder Metro in Kiev.
    Selbst hier fallen ja schon ca. 360 UAH für Marshrutka an (Hin-und Zurück), wenn man z.B. aus dem Süden der UA nach Kiev fährt.


    Nachdem sie dann die Dokumente mit Apostille zurück hatte, ließ sie diese scannen und sandte mir diese per EMail. Die Pässe (Inland und internationaler Pass), sowie die CCP-Geburtsurkunde haben wir ebenso scannen lassen. Dann alles hier in D bei einer beim OLG anerkannten Übersetzerin übersetzen lassen, dann bekamen wir die Übersetzungen per Post zugesandt.
    Dann alle Originalen und ebenso die Übersetzungen zum Standesamt, dann: warten...warten...warten... :gutenmorgen:

  • Haben das 2003 selber erledigt, morgens bis 10 Uhr abgeben und ab ?( 15 Uhr am selben Tag abholen. Anstellen war max. 1,5h beim abgeben, beim abholen keine 30Minuten.


    Du mußt aber auch noch die fast 2000 km Bummelzug Hin und Zurück von der Krim nach Kiew einberechnen. ;)
    Meine Frau wohnt in Jalta, das ist der südlichste Punkt der Ukraine. Züge fahren nur von Simferopol, und durch das Gebirge sind das alleine schon fast 2 Stunden mit dem Bus für ca. 60-80 km zum Hauptbahnhof.

  • und durch das Gebirge sind das alleine schon fast 2 Stunden mit dem Bus für ca. 60-80 km zum Hauptbahnhof.

    Meine Frau ist diese Strecke jeden Tag zum Sprachkurs A1 + A2 zum Goethe Institut gefahren. Danach noch zur Arbeit bis Abends um 10 Uhr in Jalta bzw. Aluschta.
    Wie die das nur geschafft hat?!
    Daher war Sie froh die Agentur gefunden zu haben. Scheiß auf die 200,00 Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von confusion ()

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