Nach Heirat in D Ausreise aus UA verweigert nach Namensänderung wegen Visumsunstimmigkeiten?

  • Um solche Probleme zu vermeiden hat meine Frau auch sofort nach der Heirat beide Pässe ändern lassen bzw. neu ausstellen lassen.


    Aus gleichen Grund (und um Umschreibung von Immobilien etc. zu vermeiden) hat meine Frau ihren Namen behalten. Im alltäglichen Umgang sprechen sie alle trotzdem mit meinem Nachnamen an.


    Gruß
    Siggi

  • Wir hatten die Sache mit der Namensänderung vor gut einem Jahr. Aus Deutschland aus war die Änderung nicht möglich, da meine Frau nicht an der Botschaft gemeldet war. Es wäre zwar irgendwie gegangen, aber die Liste der vorzulegenden Dokumente war einerseits so lang, dass es uns zu kompliziert war, andererseits hätten diese Dokumente sowieso in der Ukraine gemacht werden müssen. Unser Vorgehen war folgendes:

    • Apostille auf die Eheurkunde vor der Reise in die Ukraine
    • Meine Frau ist für mehrere Wochen in die Ukraine gefahren
    • Eheurkunde übersetzen und notariell beglaubigen lassen (beides natürlich in der Ukraine)
    • Änderung des Inlandspasses. Das umfasst mehrere Schritte: Änderung Steuercodes, Einwohnermeldeamt, ... und benötigt viel Zeit (allein der Steuercode rund 2 Wochen)
    • Beantragung des Auslandspasses
    • Beantragung eines Rückeinreisevisums an der deutschen Botschaft in Kyjiv
    • Rückfahrt nach Deutschland
    • Neuausstellung eines Aufenthaltstitel


    Achtung: bei der Neuausstellung des Auslandspasses aufpassen, dass man den alten Pass zurückbekommt (natürlich ungültig gemacht).
    Die Ausstellung des Rückeinreisevisums ging problemlos. Benötigt wurden nur der neue Pass, der ungültige alte Pass, Eheurkunde und Nachweis über letzte Ausreise aus Deutschland! Es empfiehlt sich daher alle Tickets der Reise zu behalten!


    Weiters: das Rückeinreisevisum berechtigt nur zur Einreise nach Deutschland nicht aber zur Durchreise der dazwischen liegenden Länder. Da dies die Botschaft meiner Frau nicht mitgeteilt hat, hatte sie einige Probleme an der Grenze. Es empfiehlt sich daher mit dem Flugzeug (natürlich nur direkt) zu reisen!


    p.s.: danach war uns klar warum diverse Bekannte auf die Frage, warum sie ihre Namen nach der Eheschließung behalten haben, gemeint haben, dass ihnen die Namensänderung zu kompliziert war. Wir hätten uns vielleicht auch für die Beibehaltung unserer Namen entschieden, wenn wir gewusst hätten, was uns erwartete.

    Einmal editiert, zuletzt von Buryachok ()

  • Hi Buryachok, genauso lief das in etwa 2008, als meine Frau ihren Inlands- und Reisepass auf den neuen Nachnamen änderte. Als ersten Schritt änderte sie den Inlandspass in UA und geantragte den neuen Reisepass. Bei dem kommenden Besuch wurde der alte Reisepass ungültig gemacht - bis auf die Seite mit dem 1-jährigen Aufenthaltstitel. Dort stand ja bereits sofort ihr neuer Familienname drin, weil die Ausländerbehörde sich nach der Heiratsurkunde richten muss - ach, und ohne diese erst gar kein Aufenthaltstitel. Zusammen mit dem neuen Reisepass ging es dann problemlos zurück nach Hause.

  • Hi Buryachok, genauso lief das in etwa 2008, als meine Frau ihren Inlands- und Reisepass auf den neuen Nachnamen änderte. Als ersten Schritt änderte sie den Inlandspass in UA und geantragte den neuen Reisepass. Bei dem kommenden Besuch wurde der alte Reisepass ungültig gemacht - bis auf die Seite mit dem 1-jährigen Aufenthaltstitel. Dort stand ja bereits sofort ihr neuer Familienname drin, weil die Ausländerbehörde sich nach der Heiratsurkunde richten muss - ach, und ohne diese erst gar kein Aufenthaltstitel. Zusammen mit dem neuen Reisepass ging es dann problemlos zurück nach Hause.

    Hi,


    ja, darauf das die Seite mit dem Aufenthaltstitel nicht gelocht wird, haben wir aufgepasst. Das Rückeinreisevisum hat meine Frau beantragt, weil sie Probleme an den Grenzen vermeiden wollte. Das ging auch sehr problemlos, man geht einfach zur Botschaft und das ganze wird innerhalb eines Tages erledigt.


    Die Botschaft hat auch gemeint, dass das Rückeinreisevisum gar nicht benötigen würde, wenn sie mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen würde. Da sie aber nicht dazugesagt haben, dass es am Landweg mit dem Visum eigentlich gar nicht geht, weil das Visum nicht zur Durchreise bis nach Deutschland berechtigt, traue ich den Auskünften der Botschaft nicht so ganz. Abgesehen davon erspart das Visum eventuell Probleme bei der Ausreise aus der Ukraine. Also wenn man sicher gehen will, schadet das Visum nicht - und der Aufwand war vernachlässigbar.

  • Wo denn? in der Ukraine oder in Deutschland)


    In der Ukraine. Wir wollen das Meiste dort erledigen bevor sie her kommt.
    Wenn du hier Beiträge über die ukrainische Botschaft liest,
    läßt man sich hier gerne Monate Zeit oder ist fast nie erreichbar, dann noch die Registrierung usw.

  • Habe das 2010 hinter mich gebracht.


    In DE geheiratet, Aufenthaltserlaubnis wurde auf den alten Namen ausgestellt. Den Inlandspass in der Ukraine abgegeben, mich abgemeldet. Zurück in DE mich bei der Botschaft als in DE dauerhaft Lebende angemeldet (ca. ein Jahr gedauert), den neuen Auslandspass mit dem neuen Namen bekommen, den alten für einen Monat behalten. Dann ins Bürgeramt. Die inkompetente aber durchaus höfliche Mitarbeiterin stellte die neue Aufenthaltsgenehmigung (auf den neuen Namen) aus und vergass freundlicherweise die Arbeitserlaubniszeile auszufüllen...also wieder zur ABH, dort die nächste inkompetente Mitarbeiterin strich die alte Aufenthaltsgenehmigung durch, stellte eine neue Aufenthaltsgenehmigung aus, mit der Arbeitserlaubnis aber diesmal auf den alten Namen....


    Mit diesem neuen Pass mit zwei unvollständigen, teilweise durchgestrichenen und auf einen Namen, der gar nicht mehr im Pass aufgeführt wird, ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen bin ich problemlos hin und zurück nach Odessa geflogen...

  • Ja manchmal muss man alles vor Ort kontrollieren wenn man nicht mehrmals den gleichen Weg machen will.
    Ich erlebe das bei uns auch sehr oft. Besonders die älteren Mitarbeiter sind mit der Umstellung der EDV total überfordert.
    Fortbildung gibt es nur sporadisch.
    Egal wie es in der Ukraine abläuft. Aber EDV mäßig sind die irgendwie fitter. (Mein Eindruck)

  • wie ist das denn wenn ich meine zukünftige frau hier in deutschland heirate. sie ist ukrainerin
    ich habe gehört das sie nach der heirat für 6 monate hier in d bleiben muß und nicht in die ukraine reisen darf. stimmt das ?

  • Wo hast Du das denn gehört? Deine Frau hat einen ukrainischen Pass und kann zu jeder Zeit in die Ukraine reisen.
    Wir sind auch 4 Wochen nach der Heirat in die Ukraine gefahren. Da gibt es keine Probleme. (Von wem auch?)
    Deine Frau muss ohnehin die Heirat und gegebenenfalls die Namensänderung in den Pass eintragen lassen,
    also Heiratsurkunde und beglaubigte Übersetzung mitnehmen.
    Am besten alles in der UA erledigen. Bei der Botschaft in D ist alles viel komlizierter.

  • Die Adoption muss von den deutschen Behörden anerkannt werden. Zunächst vereinfacht das gar nichts. Das Kind kann auch in DE leben, ohne das es adoptiert wurde.


    Überleg Dir das genau, Du hast bei einem adoptierten Kind alle Verpflichtung, wie bei einem eigenen inkl. Kindesunterhalt und Pflichtteilberechtigung. Eine Adoption kannst Du immer noch in der Zukunft durchführen, nachdem Du zum Kind ein persönliches Verhältnis aufgebaut hast. Ein Kind zu adoptieren, um der Mutter einen Gefallen zu tun, halte ich für keine gute Idee.


    Gruß
    Siggi

  • Wenn der Sohn älter als 16 ist, muss es eine positive Integrationsprognose geben. Damit man die bekommt, sollte er beispielsweise sehr gut Deutsch sprechen.


    Ich glaube nicht, dass in dieser Situation eine Adoption helfen wird. Die deutschen Behörden werden den "Braten riechen".


    Gruß
    Siggi

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