Hallo
Möchte euch gerne meine Situation beschreiben und dazu
einige Fragen loswerden.
Ich ( Deutscher ) bin seit 2011 mit einer Ukrainerin
verheiratet. Sie hat entschlossen meinen Namen anzunehmen. Im zuständigen
Ausländeramt wurde uns nun gesagt, dass das neue Visum ( elektronischer
Aufenthaltstitel ) auf den alten Namen ausgestellt wird und nicht auf den
neuen, da das Amt nur nach dem ukrainischen Pass geht und nicht nach der
deutschen Heiratsurkunde.
1.
Frage: Ist das zulässig?
Dies führt mich nämlich zur 2. Frage bzw. Problem von dem
meine Frau von vielen Ukrainern gehört hat.
Wir wollen nun demnächst in die Ukraine, um den Inlandspass
zu ändern. ( Dazu ist sie ja verpflichtet) Das befürchtete Problem ist nun,
dass man sie in der Ukraine nicht ausreisen lässt, weil ihr Pass einen anderen
Namen zeigt, als ihr Visum für Deutschland. Das „Reinkommen“ in Deutschland ist
wohl kein Problem denke ich, da man hier mit dem elektronischen Visum ja
Bescheid weiß, aber angeblich soll es genug Geschichten geben, bei denen die
Ausreise verweigert wurde auf Grund der Unstimmigkeit beim Namen. Da meine Frau
nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, soll es wohl wegen dieser
Kombination ( Visum auf falschen Namen und befristetes Visum ) zu Problemen bei
der Ausreise kommen.
Möchte natürlich nicht, dass wir in die Ukraine reisen und meine
Frau 2 Jahre warten muss, bis sie ein dauerhaftes Visum bekommt oder wann auch
immer aus welchen Gründe die Ausreise erlaubt wird?
Habt ihr von so einem Vorgehen gehört? Kann man im Vorwege
vielleicht etwas machen? ( deutsche Botschaft in der Ukraine? )
Vielen Dank
Sammy