Zollbestimmungen bei Zugreise über Polen in die Ukraine zur EM 2012

  • Hi zusammen,


    ich bin neu hier und wollte im Sommer zur EM 2012 das erste Mal in die Ukraine.
    Da ich mit dem Zug über Polen in die Ukraine einreise (Berlin-Lviv) wollte ich mal fragen, ob mir jemand die aktuellen Zollbestimmungen mitteilen kann. Ich habe zwar auch schon e-Mails an den Zoll in Polen und in der Ukraine gesendet, aber bisher keine Antworten bekommen.


    Desweiteren hätte ich noch fragen in Bezug auf Alkohol.


    Da wir eine fast 24 Stunden lange Anreise haben, würde ich gerne wissen, ob es in den Schlaf/Nachtzügen in Polen/Ukraine erlaubt ist Bier und Alkohol zu trinken (natürlich in normalem Maße - bitte nicht den Asi-Fußballproll vorstellen :D ). Ist es erlaubt Bier und Schnaps mit über die Grenze in die Ukraine zu nehmen?


    Und wie sieht es auf der Rücktour aus? Ich würde beispielweise gerne ukrainisches Bier oder einen ukrainischen Wodka als Geschenk für Freunde mitbringen. Ist das erlaubt? Wie sind da die Freimengen?
    Auf der Rücktour fahren wir dann übrigens von Kiew direkt nach Berlin.


    Wenn jemand mir die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Grenze Polen/Ukraine mitteilen würde oder mir sagt, wo ich die genau finden kann, wäre ich sehr dankbar. ;)


    Viele Grüße
    Daniel77

  • Danke aber dort geht es ja hauptsächlich um die Zollbestimmungen zwischen Deutschland und der Ukraine. Ich bräuchte ja eher Polen-Ukraine.
    Und der Stand des Dokuments ist von 2009. Da hat sich ja sicher auch wieder einiges getan ;)

  • Dann schau noch mal hier! http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/15269.htm



    Zollvorschriften


    Ein- und Ausfuhr von Devisen:

    Zollvorschriften


    Ein- und Ausfuhr von Devisen:


    Mit Beschluss des Vorstands der Nationalbank der Ukraine vom 15.Januar 2007
    Nr. 3 "Über die Änderung der Instruktion zum grenzüberschreitenden
    Transfer von ukrainischer Währung, ausländischer Valuta, Bankmetallen,
    Zahlungsdokumenten, anderen Bankdokumenten und Geldkarten über die
    Zollgrenze der Ukraine" (Registrierung im Ministerium für Justiz Nr.
    154/13421 vom 20. Februar 2007) ist mit Wirkung vom 30.Februar 2007
    folgendes in Kraft getreten:


    Bei Einreise in die Ukraine dürfen von natürlichen Personen eingeführt werden:

    1.
    bis zu 3.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach
    dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar oder
    Schecks sowie bis zu 15.000 UAH (ukrainische Währung) mit mündlicher
    Deklarierung,
    2. bis zu 15.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in
    anderer Währung) in bar oder in Schecks sowie bis zu 50.000 UAH
    (ukrainische Währung) mit schriftlicher Zollerklärung,
    3. Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung.
    4.
    Ausländische Währungen und Schecks im Werte von über 15.000 USD sowie
    die ukrainische Währung von über 10.000 UAH oder Bankmetalle in Barren
    mit Gewicht über 500 Gramm mit besonderer Genehmigung der Nationalbank
    der Ukraine.
    6. Transitreisende dürfen bis zu 30.000 USD in bar oder
    Schecks oder Bankmetalle in Barren bis zu 1 000 Gramm unter Vorlage von
    die Weiterreise belegenden Dokumenten einführen.


    Bei der Ausfuhr von Devisen gelten folgende Bestimmungen:

    Mit
    schriftlicher Zollerklärung können unabhängig von der Gesamtsumme
    Devisen in bar, Schecks oder Bankmetalle, die in die Ukraine auf
    gesetzlichem Wege eingeführt wurden, bei der Vorlage der entsprechenden
    Einfuhrzollerklärung ausgeführt werden. Dabei müssen die Regelungen
    hinsichtlich der Deviseneinfuhr beachtet werden.


    Devisen, deren
    Gesamtsumme 10.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung
    nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine), nicht
    übersteigen, dürfen unter Beachtung folgender Bestimmungen ausgeführt
    werden:


    mit mündlicher Erklärung:
    - bis zu 3.000 USD (oder
    Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs
    der Nationalbank der Ukraine) in bar und/oder Reiseschecks, sowie bis
    zu 15.000 UAH (ukrainische Währung).


    mit schriftlicher Erklärung:
    - darüber hinausgehende Beträge bis zu 10.000 USD, ferner:
    -
    Ausländische Währungen oder Schecks unter Vorlage von Bescheinigungen
    von jeweiligen Bank, bei der das Bargeld oder die Schecks gekauft oder
    vom eigenen Konto abgehoben wurden (nach der Form der Bank Nr. 01),
    - Bankmetalle bis zu 200 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung,
    -
    Schecks von ausländischen Banken, die auf gesetzlichem Wege unter
    schriftlichen Zolldeklarierung in die Ukraine geschickt wurden, sofern
    der Empfänger keinen Wohnsitz in der Ukraine hat.
    Für Transitreisende gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.


    Sofern
    Devisen, deren Wert den o.g. Betrag übersteigt, ausgeführt werden
    sollen, muss der Betrag durch eine bevollmächtigte Bank der Ukraine an
    die ausländische Bank überwiesen werden oder mit einer individuellen
    Lizenz der Nationalbank der Ukraine nach der Form 03. Die Ausfuhr von
    Schecks und Bankmetallen, deren Gesamtsumme den o.g. Betrag übersteigt,
    sowie in Fällen, die durch die o.g. Bestimmungen nicht abgedeckt sind,
    muss die Genehmigung der Nationalbank der Ukraine (individuelle Lizenz
    der Bank, Form 03) eingeholt werden.


    In Kiew kann Bargeld mit
    EC-Karten an Geldautomaten oder mit Kreditkarten bei Banken abgehoben
    werden. Mitgebrachte EURO-Banknoten können problemlos in die
    Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der
    anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen
    und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz
    von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere
    Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.


    Zollvorschriften:

    Gegenstände
    für den persönlichen Bedarf wie Wäsche, Kleidung, Schuhe,
    Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden. Hierzu zählen
    auch 1 Fotoapparat, 1 Schmalfilmkamera oder 1 Videokamera, 1 Kofferradio
    sowie 1 tragbares Musikinstrument. Es empfiehlt sich, alle wertvollen
    Gegenstände (z.B. Schmuck), in die Zollerklärung eintragen zu lassen, um
    eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen. Kunstwerke und
    Antiquitäten sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.


    Ferner
    bleiben zollfrei bei über 18 Jahre alten Personen 200 Zigaretten oder
    200 g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein oder 5 l Bier, Lebensmittel für
    eigenen Gebrauch im Wert bis zu 50 Euro (außer tierischer Herkunft).
    Geschenke im Wert bis zu umgerechnet 200,- Euro bleiben ebenfalls
    abgabenfrei.


    Zu beachten:
    Die Einfuhr von Waffen, Munition,
    Rauschgift, pornographischen sowie Krieg und Rassismus propagierenden
    Schriften und Medien ist verboten


    Ausführliche Information über
    die Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie auf der Web-Seite des
    Staatlichen Zolldienstes der Ukraine unter:



    http://www.customs.gov.ua/

  • Danke das hilft mir schon mal weiter.
    Allerdings bin ich mir nun immernoch nicht im Klaren darüber, ob das selbe auch für die Einreise nach und von Polen geht.
    Hat da vielleicht noch jemand mit eventuell auch polnischen Sprachkenntnissen ein paar Infos?

  • !

    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

  • Nein bin ich nicht. Tabak interessiert mich demnach auch kein bisschen :)


    Was mich aber auch noch interessiert ist, ob es irgendwie Probleme gibt wenn man neben einem Smartphone auch noch ein zweites Handy mitnimmt.
    Warum auch immer ;) Und muss man ein Smartphone Beispielweise bei der Einreise deklarieren, um bei der Ausreise keine Probleme zu bekommen?

  • Nee handeln will ich nicht. Das eine Smartphone dachte ich halt für Internet im Hostel und das andere Handy weil der Akku dort locker 7 Tage hält ;) So zur Sicherheit.


    Also ich möchte das wie folgt machen (vielleicht hat ja jemand Tipps oder kann mir sagen wo es Probleme geben könnte):


    Mitnehmen Hintour (Berlin - Lviv):
    -Klamotten für 8 Tage
    -Notfallarzneimittel gegen Dünnpfiff, Kopfschmerzen, Magenschmerzen etc.
    -normale Pflegeartikel wie Deo, Nivea, Zahnpasta etc.
    -Smartphone und weiteres Handy
    -Alkohol (evtl. 1 Flasche Schnaps + 2x 6er Träger Bier)


    Krankenversicherungsbescheinigung für die Ukraine (leider nur Englisch) und Reisepass.


    Mitnehmen aus der Ukraine nach Deutschland Rücktour (Kiev - Berlin):
    -alles wie oben + evtl. 1-2 Souvenirs (irgendwas beachten? Außer das es nichts mit Kunst zu tun hat?)
    -Muss die ukrainische Währung vorher in EURO getauscht werden vor der Ausreise?
    -Ukrainische Bier (6er Träger + 1 Flasche Schnaps)


    Und kann mir jemand sagen, wie das mit den Kontrollen im Zug allgemein ist? Kommen die Zollmitarbeiter in den Zug oder muss man aussteigen?
    Und gibt es da sonst was zu beachten?


    Danke für eure Hilfe bisher ;)

  • -Alkohol (evtl. 1 Flasche Schnaps + 2x 6er Träger Bier)
    Laß mal zu Hause. In UA billiger.



    -Muss die ukrainische Währung vorher in EURO getauscht werden vor der Ausreise?
    Wenn Du nicht vor hast, bald wieder in die UA zu fahren, tausche in UA zurück. Denn in D praktisch unmöglich.



    Und kann mir jemand sagen, wie das mit den Kontrollen im Zug allgemein
    ist? Kommen die Zollmitarbeiter in den Zug oder muss man aussteigen?


    Zoll- und Paßkontrolle im Zug.

  • ... und nehm nicht so viel Alkohol mit, wenn du wieder ausreist. Von Polen nach Ukraine darfst du 4 schachteln Zigaretten (interssiert dich natürlich nicht) und eine Flasche Schnapps mitnehmen.


    Das Bier in der Ukraine ist nicht nur günstiger, sondern auch schmackhafter wie das hieisge Gebräu.

  • Danke an euch beide für die Antworten ;)


    An "Andreas und Lena": Was meinst du mit "Nehm nicht soviel Alkohol mit?" Sind 1 Flasche Schnaps und ein 6er Bier schon zuviel?

  • Achso und noch eine Frage:
    Kann man beispielsweise auch eine Kiste Bier mitnehmen und die dann beim Zoll anmelden? Nicht das ich das jetzt unbedingt machen will, aber wäre mal interessant zu wissen.
    Wie funktioniert sowas und was zahlt man dann drauf? Ratsamer ist es ja sicher, das nicht zu tun ;)



    Gelten diese Bedingungen auch für die Einreise von der Ukraine nach Polen oder lese ich das falsch?
    http://www.warschau.diplo.de/V…ll/Zollinformationen.html

  • Kann man beispielsweise auch eine Kiste Bier mitnehmen und die dann beim Zoll anmelden?


    Warum willst Du so etwas mit Dir rumschleppen? Ich würde mir so etwas im Zug kaufen. Das kostet da nicht so viel wie in Deutschland. Deutsches Bier kannst Du Dir in der Ukraine in jedem Supermarkt kaufen.
    Wenn ich das erste mal in die Ukraine fahre, würde ich mir erst mal um ganz andere Dinge Gedanken machen.

  • mir gehts ja nicht um Bier allgemein. Wichtig ist mir Bier aus der Ukraine mit nach Deutschland nehmen zu können ;) Nicht zwingend mit in die Ukraine.
    Um alle anderen Dinge habe ich mich bereits gekümmert, denke ich! Bzw. für alles andere findet man im Netz verbindliche Infos.

  • ... ansonsten darf er die Sache auch gerne mit den polnischen Grenzern ausdiskutieren. Es würde in diesem Zusammenhang auch Sinn machen, ausreichend Sloty bereit zu halten. Strafen sind schliesslich in bar und sofort zu entrichten, und im Zug wird es wohl keine Geldautomaten geben ;)

  • Ausdiskutieren und Strafen zahlen möchte ich ja gerade vermeiden ;) d.h. für mich auch, wenn ich vom Zoll (habe den ukrainischen und den polnischen angeschrieben) keine Antwort erhalte, dann nehme ich da vorsichtshalber gar keinen Alkohol mit ;)

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