Hallo zusammen!
Vor einigen Monaten habe ich schonmal einen Thread eröffnet, als es um die Heirat meiner damaligen Freundin und mir in der Ukraine ging. Damals habe ich viele nützliche Tipps bekommen und Ihr wart eine große Hilfe. Nun wollen wir die Familienzusammenführung anpacken und unser gemeinsames Leben in Deutschland starten. Da mir bei den Informationsfetzen, die ich so mitbekommen habe, Angst und Bange wird, würde ich mich auch diesmal über Unterstützung freuen.
Ich mache mir Sorgen, da wir nicht auf mehrere Jahre Beziehung zurückblicken und diese entsprechend nachweisen können. Wir haben uns im März verknallt und im November war die Hochzeit. Sie konnte mich nie in Deutschland besuchen, da sie keiner entsprechenden Beschäftigung nachging. Wir haben das so akzeptiert und auch gar nicht erst versucht, ein Visum zu bekommen. Stattdessen war ich ein paar mal in der Ukraine. Ich habe mir vorher selbst nicht vorstellen können, so schnell einen solchen Schritt zu gehen, aber dann passierte es einfach, irgendwie völlig natürlich und ohne jeden Zwang. Wenn ich nun lese, dass die Leute in der deutschen Botschaft sehr fragwürdigen Verhören unterzogen werden, dann sehe ich natürlich, wie uns das vor die Füße werfen kann. Also möchte ich unsere Antragstellung möglichst korrekt und vollständig durchführen.
Erstmal zu den Formalitäten:
- Ich habe mir das Merkblatt für die Beantragung eines Visums zum Nachzug des Ehegatten heruntergeladen. Ich nehme an, dass es das richtige ist. Wer ist der Antragsteller? Sind es wir beide oder ist es nur meine Frau?
- Wenn ich es richtig verstanden habe, dann benötigt man für die Antragstellung zwei Kopien der übersetzten Heiratsurkunde, die nicht beglaubigt sein müssen, wenn man das Original dabei hat.
- Ich sehe keinen Hinweis darauf, dass man seine Bekanntschaft nachweisen muss(eben per Skype-Protokoll, etc.) wann und unter welchen Umständen muss man solches Material dabeihaben?
Dann frage ich mich natürlich, ob ich meiner Frau irgendwie beistehen kann, wenn es zu solchen Verhörsituationen kommt. Meiner Auffassung nach sollte das gar nicht erst passieren. Wenn ich dabei sein kann, würde ich dann entsprechend gern intervenieren. Was ist überhaupt die Rechtsgrundlage dafür? Wenn es denen darum geht, eine Scheinehe auszuschließen, die m.E. eine Straftat darstellt, dann ist das doch eigentlich so, als käme man mit dem frisch gekauften Brötchen aus der Bäckerei und würde dann von Polizisten belästigt, die einem einreden wollen, dass man es doch nur geklaut hat. Das kann nach der deutschen Auffassung von Recht und Würde doch keine legitime Vorgehensweise sein.
Und noch zwei kleine Fragen:
- Was, außer der Formlosen schriftlichen Erklärung muss ich von meiner Seite noch beantragen, evtl. in Deutschland?
- Wann und wie bekommt meine Frau eine Genehmigung, in Deutschland zu arbeiten? Ich hatte irgendwo gelesen, dass es die Arbeitserlaubnis so direkt nicht mehr gibt. Wenn das zutrifft, was tritt an deren Stelle und wie beantragt man es?
Viele Grüße,
David