Hallo,
soweit ich verstanden habe, wird der Aufenthaltstitel für meine Frau bei einer FZF zunächst nur befristet (1 Jahr) erteilt. Wird bei einem vorhandenen Aufenthaltstitel der ukrainische Pass bei der Einreise in Deutschland abgestempelt, d.h. ist bei der Verlängerung nach einem Jahr nachzuvollziehen, wie lange man in Deutschland tatsächlich gelebt hat und gibt es da eine Grenze, die man erreichen muss?
Wir möchten jetzt eine FZF beantragen, werden aber wahrscheinlich aufs Jahr gesehen etwas mehr Zeit in der Ukraine als in Deutschland verbringen.
Gruss
Pawel