Einreisestempel beim vorhandenen Aufenthaltstitel?

  • Hallo,


    soweit ich verstanden habe, wird der Aufenthaltstitel für meine Frau bei einer FZF zunächst nur befristet (1 Jahr) erteilt. Wird bei einem vorhandenen Aufenthaltstitel der ukrainische Pass bei der Einreise in Deutschland abgestempelt, d.h. ist bei der Verlängerung nach einem Jahr nachzuvollziehen, wie lange man in Deutschland tatsächlich gelebt hat und gibt es da eine Grenze, die man erreichen muss?
    Wir möchten jetzt eine FZF beantragen, werden aber wahrscheinlich aufs Jahr gesehen etwas mehr Zeit in der Ukraine als in Deutschland verbringen.


    Gruss
    Pawel

  • Die Aufenthaltserlaubnis verfällt, wenn man mehr als 6 Monate ohne Genehmigung der ABH nicht in DE verweilt. Kann man den Auslandsaufenthalt begründen (z.B. durch Entsendung des AG ins Ausland), dann sollte so eine Genehmigung unproblematisch erteilt werden. Für die Niederlassungserlaubnis gibt es solche Beschränkungen nicht. Mit einer Niederlassungserlaubnis kann man auswandern, 10 Jahre im Ausland verweilen und hat trotzdem die Option, jederzeit unbürokratisch zurückzukehren.


    Wenn das Amt es bemerkt, kann es nach 3 Jahren keine Niederlassungserlaubnis geben, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in DE lag. Es kann dann nur die Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis geben. So ist dies zumindest bei einem Bekannten mit Wohnsitz in Sumy passiert. Kommt man hingegen mit nagelneuen Pass zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis, dann hat das Atm es schwerer festzustellen, dass der Lebensmittelpunkt defakto nicht in DE liegt.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Entspricht ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der vor 14 Jahren erteilt wurde, einer aktuellen Niederlassungserlaubnis oder gibt es da Unterschiede?


    Die Niederlassungserlaubnis löste 2005 die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem Ausländergesetz (AuslG) ab.


    Die Übergangsregelungen für die Einführung des AufenthG sehen vor, dass die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung fortgilt als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem
    ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.

  • So wie ich das bisher mitbekommen habe wird nur bei Reisen mit dem Flugzeug nicht gestempelt.


    Wir hatten dazu schon mal eine Diskussion. Offensichtlich wird das unterschiedlich gehandhabt. Wir reisen immer mit dem KFZ und jedes Mal bekommt meine Frau an der ungarischen Grenze einen Stempel. Da gab es bislang auch nicht eine Ausnahme. Umgekehrt bekomme ich immer von UA einen Stempel, sie aber nicht. Auch bislang ohne Ausnahme.


    Vielleicht sind die Stempel so langsam kein Nachweis mehr, da die gesamte Information in der Datenbank des SIS abgelegt wird. Dann würde natürlich der Trick mit dem neuen Pass nichts mehr helfen.


    Die Ukraine hat das schon so organisiert. Man kann (z.B. für steuerliche Zwecke) eine Bescheinigung über die Ein- und Ausreisen bei den ukrainischen Grenzbehörden anfordern. Man erhält dann einen Auszug aus einer Datenbank. Den Pass muss man dafür nicht vorweisen.


    Gruß
    Siggi

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