Unterhaltspflichtig?

  • Hallo,


    Ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn sich ein ukrainisches Paar scheiden lässt. Also beide Ehepartner in der Ukraine geboren und auch dort gelebt. Ist das wie bei uns vergleichbar?
    Also Unterhalt für Partner und Kinder oder doch anders?


    Danke schonmal


    Thommie

  • Nein, es ist nicht wie in Deutschland. Die Kinder bleiben grundsätzlich bei der Mutter, es sei denn sie ist Alkoholikerin oder psychisch krank, in einer Strafvollzugsanstalt oder ähnlich untergebracht. Die Scheidung wird nach etwa 30 Tagen auch gegen die Weigerung eines der beiden Ehepartner vollzogen. Das Vermögen wird halbiert, wie Wohnung und Grundbesitz, gemeinsame Konten gibt es nicht, das ist laut Gesetz auch nicht möglich, der Ehepartner muss dem anderen eine schriftliche befristete Vollmacht erteilen, wenn er wünscht das dieser Zugang zum Konto haben soll. Der Mann bezahlt grundsätzlich Alimente für die Kinder, die Frau muss stets selber für sich sorgen.
    Das ist alles was ich in der Kürze zusammentragen konnte, aber es ist tatsächlich so, habe einen Richter gefragt.
    Gruß Oldtrotter

  • Hallo Thommie, sollte es sich da evtl. um deine Freundin handeln, so müsstest du mit ins Kalkül ziehen, dass sie diese Kinder bei einem zukünftigen Lebensmittelpunkt in D hierher mitbringen will. Das wiederum setzt voraus, dass der Erzeuger seine schriftliche Zustimmung dazu geben muss. Gruß nobody

  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für die Antworten.
    Ich wollte erstmal nur die Information. Natürlich geht es um meine Freundin. Aber wir sind erstmal beim Besuchervisum beantragen. Also mit Umzug oder Zusammenziehen ist erstmal noch nichts in Sicht. Man muss erstmal eine Weile zusammen verbringen um zu sehen ,wie das mit dem Zusammenleben klappt.
    Ich werde erstmal am 25. Mai wieder für drei Wochen nach Kiev fliegen und dann verbringen wir dort den Urlaub. Also erstmal bei ihr zuhause und dann mal sehen, was wir so unternehmen.
    Wir werden dann natürlich auch mal beginnen müssen, ernsthafte Themen zu besprechen. Das ist aber noch etwas schwierig, da wir noch keine oder besser noch keine gute gemeinsame Sprache sprechen.
    Es wird aber immer besser. Ich lerne Russisch und sie Deutsch. Irgendwann wird auch das kein Problem mehr sein.


    Noch eine Zusatzfrage. Wenn der Vater zustimmt, dass die Kinder ausser Landes ziehen. Ist dann auch seine Alimentenzahlung hinfällig?


    Gruß
    Thommie

  • Ja aber nur wenn Du sie übernimmst. Das heißt mit anderen Worten, Du musst dem ukrainischen Gericht bestätigen, dass Du für die Kinder sorgen wirst wie der leibliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Der Vater muss zustimmen, diese Lösung wird niemals ohne seine Zustimmung vollzogen. Es gibt da Väter, die sehr wohlhabend geworden sind, auch ein Geschäftsmodell.
    Gruß Oldtrotter

  • Das wiederum setzt voraus, dass der Erzeuger seine schriftliche Zustimmung dazu geben muss.


    Wenn die Mutter durch Gerichtsbeschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann sollte keine Zustimmung des Vaters notwendig sein. Sonst ist sogar für eine Besuchsreise ins Ausland seine notarielle Zustimmung erforderlich.


    Gruß
    Siggi

  • Ich kenne zufällig einen Fall. Die Frau bekommt lediglich 600 UAH p.m. vom Vater für 2 Kinder. Bestimmt kein Hinderungsgrund bzw. Geld für Dich. Mehr bekommt Sie nicht, aber vom Staat bekommen die Frauen noch Geld für die Kinder.

  • Mehr bekommt Sie nicht, aber vom Staat bekommen die Frauen noch Geld für die Kinder.


    würde mich mal interessieren um welche Summe es sich dabei handelt.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Und die große Frage, werden die Alimente auch gezahlt. Ich glaube da nicht dran.

    Mit dem Glauben ist das halt so eine Sache. Sollte der Unterhaltspflichtige einen festen Job haben, so müssen in der Regel die Alimente direkt vom Arbeitggeber des Unterhaltspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten gezahlt/überwiesen werden. Wenn der Arbeitgeber den Lohn zahlt, funktioniert das eigentlich auch. Zumindest habe ich im Familienkreis meiner Frau bisher nichts gegenteiliges erlebt, (wenn ein fester Job existiert).

  • Hallo Dneprxxxx,
    das mit dem Kindergeld beläuft sich auf nur 130 Griwna mtl.
    Zuvor erhält man aber in den ersten drei Jahren 17.000 Griwna. Das wären umgerechnet 472 mtl.
    Gruß nobody

  • Ja aber nur wenn Du sie übernimmst. Das heißt mit anderen Worten, Du musst dem ukrainischen Gericht bestätigen, dass Du für die Kinder sorgen wirst wie der leibliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Der Vater muss zustimmen, diese Lösung wird niemals ohne seine Zustimmung vollzogen.

    Stimmt nicht ganz.
    Dem Vater kann gerichtlich das Recht zur Aufenthaltsbestimmung entzogen werden. Dies geschieht aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen, z.B. Mißhandlung des Kindes.
    Oder aber man besorgt sich eine entsprechendes richterliches Dokument.
    Und das angedeutete, tatsächlich existierende "Geschäftsmodell" läßt sich durch ein vertrauliches, ernsthaftes Gespräch in Grenzen halten.

  • Das geht nur dann, wenn der leibliche Vater etwas zu schulden kommen lässt! Oldtrotter

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