Hallo zusammen,
meine ukr. Frau lebt mit ihrer Tochter seit 3 Jahren bei mir in Deutschalnd. Nun möchte sie das alleinige Sorgerecht für das Kind womit der Vater auch einverstanden ist.
Der Grund ist einfach, wir möchten nicht nochmal zu einem deutschen Familengericht um mit einem Eilantrag eine medizische Behandlung zu ermöglichen.
Nun waren wir letzte Woche bei einem Notar in der UA (nicht auf dem Dorf, sondern in Donetsk) und der konnte uns nicht helfen, wie das Sorgerecht übertragen wird.
Im Internet habe ich nichts passendes gefunden, nur das wenn jemand das Sorgerecht einklagt.
Wie ist der Ablauf in der UA für ein solches Verfahren? Vielleicht hat jemand schon mal das ganze durchgemacht und kann kurz etwas dazu schreiben, bevor ich meine alten Schwiegereltern von Pontius nach Pilatus jage um es zu erfragen.
Vielen Dank und Grüße aus dem Sauerland
Peter