Was soll ich machen?

  • Hallo,
    ich heiße Viktoria. Ich komme aus der Ukraine. Ich möchte Sie was fragen und vielleicht um die Hilfe bitten. Ich bin in DE seit August,2010. zuerst als Au-pair, dann geheiratet, aber jetzt nach einem Jahr der Ehe wollen wir uns scheiden. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, wie ich gehört habe, ist es unmöglich nach der Scheidung, Ausbildung weiter zu machen. Wissen Sie, ob es stimmt? Gibt es andere Wege, in DE zu bleiben? Ich bin jetzt auf mich alleine gestellt und ich habe keine Ahnung was ich machen soll. Ich danke Ihnen für den Rat. :help:

  • Hallo,


    im wesentlichen geht es hier um Ausländerrecht. Es gibt erst nach 2 Jahren Ehedauer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten.
    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31
    Somit geht es gar nicht um die Ausbildung, sondern um die Frage, wie lange Du noch in DE bleiben dürftest, nachdem Dein Mann die Trennung beim Ausländeramt bekannt gegeben hat. Meine Vermutung: Nur wenige Wochen.


    Wenn Du noch ein gutes Verhältnis zu Deinem Mann hast und ihn dazu bringen kannst, mit der Bekanntgabe der Trennung noch 1 Jahr zu warten, ist das Problem für Dich erledigt.


    Wenn Du nicht noch hier von jemanden eine gute Antwort bekommst, dann kann Dir vermutlich das Forum für Ausländerrecht bessere Auskunft geben:
    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Sorry, muss mich korrigieren: Nach 3 Jahren Ehe gibt es ein
    eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten. Früher waren es mal 4
    Jahre, dies wurde vor gut 10 Jahren vom Gesetzgeber reduziert. Auch gibt
    es seitdem die Regelung mit dem eigenständigen Aufenthaltsrecht bei
    häuslicher Gewalt. Hier ist der Link zum Gesetz:


    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

    Das hattest du mal hier im Forum geschrieben "Siggi"

  • Hallo,
    Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, ....................Ausbildung weiter zu machen. .................. Gibt es andere Wege, in DE zu bleiben?..................... :help:


    Ich hatte einen Lehrling in der Ausbildung - Er hatte keine Aufenthaltsgenehmigung , - aber mit dem Ausbildungsvertrag bekahm er dann Aufenthaltsgenehmigung !
    ... Bin auch in Scheidung :rofl: .... seit 2 monaten im 4. Trennungsjahr ... :patsch:
    Meine Frau (Cubanerin = Drittland ) - bekahm zuerst befristete Aufenthaltsgenehmigung, danach Arbeitsgenehmigung,
    es müsste also möglich sein mit der Laufzeit des Ausbildungsvertrages die Befristete Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern bis zum Ausbildungsabschluss -
    Ausserdem !
    wie ist die Haushaltsregelung der Gemeinsame Haushalt gehört in der Regel Beiden,
    eine Scheidung erfordert normalerweise auch ein Trennungsjahr, für diese Zeit bis zur Scheidung müsste die Aufenthaltsgenehmigung ihre Gültigkeit behalten -
    denn eine Internationale Scheidung über verschiedene Länder dauert in der Regel Länger und hat höhere Kosten ( Aus der Sicht von Deutscher Seite )
    das wäre eventuell auch als Unzumutbare Härte bezeichnet werden .
    -
    Der Schwerpunkt liegt zuerst im Einverständnis zum "Noch" Ehemann - und dann zum Ausbildungsvertrag :rolleyes:


    - - - - -
    siehe auch Artikel : Spontan in Deutschland Heiraten , ist das möglich ?

  • Muss es nicht so sein, dass ich beweisen kann, dass ich genug Geld habe, um selber um mich zu kümmern,damit ich Aufenthaltserlaubnis bekomme, meine Ausbildung weiter zu machen? Eine Freundin hat gesagt,ich solle meine Ausbildung abbrechen und studieren gehen,aber ich mag meine Arbeit da. Das finde ich echt doof... Wieso muss ich was ausdenken,um mein Berufsleben hier zu bauen,nur weil ich einen ukrainischen Paß habe, bedeutet das nicht, dass ich nichts bin. Diese Scheißgesetze:(

  • Warum versuchst Du es nicht mal bei einem Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht mit einer kostenlosen bzw. günstigen Beratung, ob es überhaupt einen Sinn macht eventuell Deinen Aufenthalt einzuklagen. Über diesen Umweg kannst Du eindeutig erfahren, welche Möglichkeiten Dir bleiben und was für Dich von Vorteil ist, auch gegenüber der ABH. Das kostet Dir eine geringe Gebühr, aber ist zur Zeit definitiv besser als die Ratschläge Deiner Freundin, die vermutlich keine Juristin ist.
    Diese Beratung durch Rechtsanwälte dient dazu den Betroffenen vor sinnlosen und ruinösen Gerichtsverhandlungen zu schützen. Ich habe das auch schon ein paar mal gemacht, ist total anonym und tut nicht weh, also Kopf hoch und durch, Du wirst es schaffen, einfach ganz fest daran glauben. Gruß Oldtrotter

  • Hallo Viktoria, erstmals hat das nichts mit Deiner persönlichen Wertdarstellung zu tun, sondern da Du keine Deutsche bist, ist dies dem Ausländerrecht zugeordnet.


    1. Wo hast Du geheiratet? (Ort der Willensbildung). Mit oder ohne Ehevertrag?
    2. Lebensmittelpunkt D (ok)
    3. Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem noch Ehemann (Ist der Ausdruck Scheinehe schon gefallen?)
    4. Welche Ausbildung machst Du?
    5. Wie gut ist Dein Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber?
    Die Idee von Deiner Freundin (Studium) ist m.E. überhaupt nicht gut.

  • Hallo,

    Sie haben hier ja schon kompetente Auskünfte bekommen. Vielleicht ist Ihr Problem damit schon erledigt.
    Wenn nicht, kann ich Ihnen anbieten, den Kontakt zu einem jungen Ukrainer herzustellen. Er hatte ein sogenanntes "Freiwilliges Jahr " hier in Deutschland bei einer kirchlichen Einrichtung abgeleistet.
    Dann wollte er nicht mehr zurück. Entgegen meiner Erwartungen hat er es allein geschafft, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und macht nun seine Ausbildung hier.
    Ehe Fragen dazu auftauchen, es gibt keine Verpflichtungserklärung, kein Geld auf ein Sperrkonto oder ähnliche Zuwendungen.


    Wenn Sie Interesse haben, würde ich ihn fragen, ob es möglich ist - sein Einverständnis - vorausgesetzt- , Ihnen seine Emailadresse und /oder Telefonnummer mitzuteilen.


    edit: Das Einverständnis des jungen Ukrainers liegt vor und ich kann Ihnen - im Bedarfsfall - die Emailadresse und Handynummer hier in Deutschland zukommen lassen. Bitte benutzen sie die PN-Funktion des Forums.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

    Einmal editiert, zuletzt von Diviner ()

  • Danke Ihnen für die Hilfe,ich denke,ich versuche,den Rechtsanwalt zu fragen, wenn ich alleine gar nicht mehr zurecht komme,aber echt vielen dank für Ihre Antworten.

  • Er wäre aber schon wichtig Deinen Beruf zu kennen. Bei bestimmten Mangelberufen wäre es nämlich möglich, dass die Ausbildung trotz Auflösung der Ehe fortgesetzt werden kann.


    Gruß
    Siggi

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