Hallo an Alle,
vielleicht hat jemand mit ZAB Erfahrung, und weiss ob sie lediglich das Zeugniss samt der Übersetzung und Beglaubigung wollen, oder das komplette Studienbuch.
Mit Gruss
Hallo an Alle,
vielleicht hat jemand mit ZAB Erfahrung, und weiss ob sie lediglich das Zeugniss samt der Übersetzung und Beglaubigung wollen, oder das komplette Studienbuch.
Mit Gruss
Was bitte bedeutet ZAB?
Sind das die da? http://www.kmk.org/zab
Falls ja, steht alles hier: http://www.kmk.org/fileadmin/p…gnisbewertung_Anlage1.pdf
Genau so lief es bei uns in der Schweiz. Nach der Bologna-Reform sollte es da keine Unterschiede mehr geben, ausser bei den Kosten.
vielen Dank , genau die richtige Antwort.
Wenn es sonst noch Fragen zum Thema gibt, nicht schüchtern sein. Wir haben das ganze Theater jetzt durchgezogen (mit Anwalt usw.) und können anderen Interessenten auf Grund unserer Erfahrungen vielleicht Kosten ersparen.
Wie sieht es denn mit der Anerkennung medizinischer Studienabschlüsse aus? Also was muß eine Ärztin mit Berufserfahrung tun, um hier arbeiten zu dürfen. Irgendjemand eine Idee?
Gleiche Seite, anderer Abschnitt: http://www.kmk.org/zab/anerken…-beruflichen-bereich.html
Es wird m. E. genau wie bei Lehrern verfahren. Das heisst, dass eine direkte Anerkennung nicht erfolgen kann und sog. Ausgleichsmassnahmen nötig sind.
Wolle 2012 wende Dich mal an die Bundesländer Berlin und Brandenburg, die haben hier schon ein erfolgreiches Programm aufgezogen, es wurde auch beim RBB eine Sendung gezeigt mit einer Ärztin aus der Ukraine und mehrfach darüber berichtet. Ich kann mich gut daran erinnern, es war im ersten Quartal 2011. Ich bin 100% sicher, ich habe viele Ärzte und Ärztinnen kennengelernt, die aus der Ukraine in den Westen gegangen sind, einige sind auch wieder zurückgekehrt, weil sie im Westen spezielle Kenntnisse gesammelt haben um sie heute in der Ukraine anzuwenden. Aber Berlin-Brandenburg ist definitiv damit beschäftigt Ärzte aus dem Osten zu schulen und an sich zu binden. Viel Glück bei weiteren Nachforschungen. Oldtrotter
Es wird m. E. genau wie bei Lehrern verfahren. Das heisst, dass eine direkte Anerkennung nicht erfolgen kann und sog. Ausgleichsmassnahmen nötig sind.
Nicht unbedingt ! Es gibt auch eine "teilweise Anerkennung" wenn man sich vorerst damit zufrieden gibt.
Das bedeutet nicht, dass z.B. ein Lehrer nur als Pausenaufsicht arbeiten darf, sondern z.B. an staatlichen Schulen nicht - ,aber an privaten Schulen evtl. unterrichten dürfte. Die machen auch Unterschiede.
Dann werden Unterschiede bei den Universitäten gemacht, an denen der Abschluss gemacht wurde.
Es gibt auch Testprüfungen nach denen man weiß wo man steht und was man noch zusätzlich machen muss.
Man wird hier keinen zufriedenstellenden Tipp bekommen können, da alles individuell ist.
Die deutschen Behörden wollen durchlaufen werden und nur die -und hier auch wieder mit den Unterschiedlichkeiten der Bundesländer- können bestimmen wie es weitergeht.
Ich durchlaufe mit meiner Frau gerade diese Anerkennung als Lehrerin und kann nur sagen, dass es Wahnsinn ist und sehr viel Nerven kostet.
Soviel, dass Selbstzweifel aufkommen und eine Stelle als Putzfrau interessant wird. Würde ich nie zulassen !
Anerkennungsfinder vom Bundesministerium für Forschung und Bildung:
http://www.anerkennung-in-deut…/tools/berater/de/berater
Wolle 2012 ich sehe, Du bist im Forum, lese meinen Beitrag Nr. 7 und kümmere Dich, Radio Berlin Brandenburg hat auch eine Webseite. Ich habe Dir keinen Scheiß geschrieben, nur vo der Ukraine aus kann ich Dir nicht weiterhelfen. Gruß Oldtrotter
ZitatAlles anzeigenI. Präambel
Die Erteilung der zahnärztlichen Approbation an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) abgeschlossen haben, setzt nach § 2 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) voraus, dass ein gleichwertiger Ausbildungsstand gegeben ist.
Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG, § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 5 ZHG nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen Aufwand feststellbar, muss gemäß § 2 Abs.2 Satz 6 ZHG sowie § 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.
Die Kenntnisprüfungen dienen im approbationsrechtlichen Verwaltungsverfahren als gutachterliche Entscheidungshilfe. Ziel der Kenntnisprüfungen ist es, festzustellen, ob die Approbationsbewerberinnen und -bewerber einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen können.
Nur noch etwas zu Sprechkenntnissen:
ZitatIm Rahmen des Fachgespräches ( ca. 1 Stunde) wird ermittelt, ob die zu prüfende Person über die für eine zahnärztliche Berufsausübung in Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt (Fachsprache und patientenbezogene Ausdrucksfähigkeit).
Für Ärzte dürfte das nicht wesentlich anders sein. Was Pädagogen anbetrifft, da fehlen mir eher die Kenntnisse.
Wer denn weitergehende Infos braucht, dem würde ich das dann im Rahmen einer Email zukommen lassen. Anfrage mit Angabe der EMail per PN bitte.
Diviner
Wolle
also dafür zuständig ist natürlich die Landesprüfungsamt und Ärztekammer des jeweiligen Landes. Darüberhinaus wird auch eine Eignungstest verlangt. das heisst der Antragsteller wird durch Kollegen die dazu berechtigt sind, meistens Professoren in dem Fach geprüft-mündlich- denn es hat reichlich Beispiele gegeben, dass leute die Arzt sein sollten von gar nichts eine Ahnung hatten. Nicht unbedingt die Antragsteller aus Ukraine, aber Gleichheit ist ein Prinzip und daher wird an allen excerziert.
Wir waren heute bei einem Amt bezgl. Nachfrage zur Anerkennung von Studienabschlüssen. In unserem Fall hat meine Frau einen Bachelor als Übersetzerin von einer anerkannten Universität in der Ukraine.
Bezgl. der notariell beglaubigten Übersetzung sind wir uns bewusst, das ist auch kein Ding. Nur bestehen nun Unklarheiten zwischen unserem Wissen, unserem guten FAQ hier in diesem Forum, den Antworten des Sachbearbeiters dieses Amts und ggf. der Realität.
Darum meine Frage: brauchen wir wirklich / unbedingt eine Apostille des Bachelor-Abschlusses bevor wir das Zeugnis übersetzen lassen ?. In dem Fall hat meine Frau sogar 2 Dokumente (Bachelor-Zeugnisse). Einmal in Ukrainisch und einmal dasselbe Diplom bereits von der Uni übersetzt in Englisch. Wir würden das englische Diplom nun übersetzen lassen.
Aber brauchen wir eine Apostille ?.
Aber brauchen wir eine Apostille ?.
Für den Abschluss meiner Frau war es damals zwingend vorgeschrieben. Mit der Apostille wird auch die Universität bestätigt die die Diplome vergibt.
Das gilt speziell für Diplome die laut dem Bologna abkommen erworben wurden.
Ich kann hier auch nur wiederholen was ich damals im FAQ geschrieben habe.
Für die Apostillation der bereits nach dem Bologna-Prozess mit dem Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master abgeschlossenen Studiengänge ist es zwingend notwendig
die jeweiligen Diplome angefangen von der Fachschule bis hin zum Magister/Master apostillieren zu lassen. Sonst wird der letzte erworbene Abschluss in Deutschland nicht anerkannt.
Die Qualifikation muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien der Ukraine als Hochschule anerkannt ist.
(siehe auch Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen)
Ich kann Dir gerne mal eine Kopie der apostilisierten und übersetzten Diplome meiner Frau als Mail zukommen lassen, damit Ihr sehen könnt wie das mit Banderolen und Stempeln aussehen muss.
Ansonsten versucht es Doch einfach ohne. Die Übersetzung müsst ihr nur einmal machen. Da würde evt. nur noch (bei nicht Anerkennung) die Apostille mit dazu kommen.
Die kosten für die Anerkennung liegen bei 100,00€ Die Beglaubigung der Kopien kommt auch noch mit dazu. Das müsstet ihr bei einer nach geforderten Apostille aber noch mal machen.
Erstmal DANKE confusion für die Antwort, auch wenn es erstmal nicht wirklich weiterhilft. Denn wie ich ja schon schrieb, scheint es hier (wie üblich) in DE wieder Bürokratie zu sein. Das eine Bundesland macht es so, das andere so. Mich stört nun nicht z.B. ob es 100 Euro oder mehr sind, aber vielmehr der Aufwand. Denn wie ich ja schon schrieb, meinte der Sachbearbeiter es sei nicht erforderlich. Dann liest man im Internet ähnliche Aussagen, dann aber genauso umgekehrt wieder "zuerst wurde gesagt ich brauche keine, dann aber musste ich doch eine Apostille bringen".
Wir werden ja eh bald wieder in der UA sein und dann zusehen, dass wir ihr Diplom apostillieren lassen, dann Übersetzung und gut ist.
Ich dachte eher, dass sich ggf. wieder etwas (positiv) verändert hat und z.B. solche Apostillen nicht mehr benötigt werden.
meinte der Sachbearbeiter es sei nicht erforderlich
Hallo Sunshine.
Was war denn das für ein Sachbearbeiter? Von der Kultusminister Konferenz der Länder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)?
Wer kann bescheinigen das die Uni an der Sie Studiert hatte nach den maßgeblichen Kriterien der Ukraine als Hochschule anerkannt ist?
Die frage ist ja auch was hat Sie für ein Studium gemacht. Ist dieses ein reglementierter Beruf?
ZitatAlles anzeigenIn Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten
Berufen unterschieden. Für Hochschulabschlüsse, die zu reglementierten
Berufen führen, gibt es in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
behördliche Anerkennungsstellen, die eine verbindliche Anerkennung
aussprechen können. Für Hochschulabschlüsse, die zu
nicht-reglementierten Berufen führen, gibt es solche Anerkennungsstellen
grundsätzlich nicht. Sollte Ihr Hochschulabschluss zu einem
reglementierten Beruf führen, so sollten Sie sich zunächst an die für
Sie zuständige Anerkennungsstelle wenden und dort eine Anerkennung
beantragen. Führt Ihr Hochschulabschluss zu einem nicht-reglementierten
Beruf, so ist der Antrag auf Zeugnisbewertung ein erster sinnvoller
Schritt auf dem Weg zur Berufstätigkeit in Deutschland. [Blockierte Grafik: http://www.kmk.org/fileadmin/img/icons/internal_link.gif]Mehr ...
Der ganze Spaß hat bei uns eine menge Zeit in Anspruch genommen. Du weißt ja. Die Frau nach Deutschland zu holen ist eine Sache. Aber das ist nur der halbe Weg. Es geht genauso steinig weiter.
Bei uns ergeben sich derzeit wieder ganz andere Probleme. Wir scheitern derzeit immer wieder an der begrenzten Aufenthaltserlaubnis meiner Frau die derzeit bis März 2014 gilt.
Das fängt z.B an bei Ihren Arbeitsvertrag der nur bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gilt. Oder beim beantragen einer Kreditkarte auf ihren Namen. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder die Finanzierung von Wohneigentum. Immer steht der begrenzte Aufenthaltstitel im Weg. Derzeit bereiten wir den Antrag einer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis und zur deutschen Staatsbürgerschaft vor.
Aber das wird auch noch mal eine Prozedur werden!
Guten Abend.
Ich weiß das das Thema schon etwas älter ist, dennoch habe ich eine Frage die dazu passt.
Ich möchte den Abschluss meiner Frau [magistr mova ta literatura, wobei ich mir bei der Bezeichnung ihres Abschlusses nicht ganz sicher bin. Da sie noch einige Zusätze auf ihrem Magister stehen hat, denke ich das die genau Bezeichnung eher: "specialist: filolog, vykladac ( anglijska mova i literatura, nimecka mova iliteratura)" ist, aber das spielt für die formale Bestätigung eine eher untergoerdnete Rolle] "formal Bestätigen" lassen. Dies muss ich in umserem Fall beim "Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW" machen lassen. Auf der Internetseite ist kein einziges mal erwähnt das man dafür eine Apostille braucht. Gefordert wird, neben 70 €, lediglich eine "beglaubigte Kopie des Hochschul-Abschlusszeugnisses mit beglaubigter Übersetzung".
Hat jemand eventuell bereits Erfahurngen damit in NRW gesammelt ?
Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
Das ist hier in Sachsen genau so. Beglaubigte Übersetzung ohne Apostille.
Wir haben Ihr Hochschulzeugnis und das Diplom trotzdem apostilliert.
Evtl. braucht man das später.
Hast du denn alle Unterlagen zusammen ?
Abschlußzeugnis Schule und Atestat
Hochschulzeugnis und Diplom
Lebenslauf
Wenn Sie schon Berufserfahrung hat das solltest du auch versuchen eine
Art Zeugnis oder Charakteristik darüber zu bekommen. Hat in unserem
Fall die Schulleitung direkt in Deutsch gemacht.
Liebe Freunde der Ukraine.
Hatte die letzten Monate keine Zeit mich um das Diplom meiner Frau zu kümmern. Jetzt aber wieder und ich bin mir noch unsicherer als vorher.
Wer ist eigentlich für die Zeugnissbewertung des Abschlusses meiner Frau zuständig. Ist es (in meinem Fall) das Land NRW oder die ZAB ? In einem PDF des Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW heißt es:
"...Das Ministerium stellt auf Antrag förmliche Bescheinigungen über die Führbarkeit ausländischer
Grade aus. Hierfür wird eine Gebühr von 70 Euro erhoben. Die Bescheinigung enthält die Anga-
be der Inhaberin oder des Inhabers des Grades, die Angabe der in Nordrhein-Westfalen führba-
ren Form des Grades und den Hinweis, dass die besuchte Bildungseinrichtung nach dem Recht
des Herkunftslandes eine staatlich anerkannte Hochschule ist...."
Dann gibt es aber noch die ZAB die ja auch eine Zeugnissbewerung ausstelt. Zitat Homepage kmk.org:
"Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werde"
An wen muss ich mich denn jetzt wenden ?
Mit dem Problem habe ich mich auch, angefangen, auseinanderzusetzen.
Ich bin daher auf die Seite: http://www.anerkennung-in-deut…/tools/berater/de/berater gestoßen.
Dort gibt es ein kleines Frageninterview und man bekommt zum Schluss die anzusprechende Stelle.
Da ich selber in NRW wohne, wäre es bei mir Hamburg, welche die Zertifizierung durchführt.
Ansonsten kann ich dir nochmal eben diesen Link http://www.bamf.de/DE/Willkomm…nnungsverfahren-node.html empfehlen.
Mit dem Problem habe ich mich auch, angefangen, auseinanderzusetzen.
Ich bin daher auf die Seite: http://www.anerkennung-in-deut…/tools/berater/de/berater gestoßen.
Dort gibt es ein kleines Frageninterview und man bekommt zum Schluss die anzusprechende Stelle.
Da ich selber in NRW wohne, wäre es bei mir Hamburg, welche die Zertifizierung durchführt.
Ansonsten kann ich dir nochmal eben diesen Link http://www.bamf.de/DE/Willkomm…nnungsverfahren-node.html empfehlen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Der erste Links hilft mir nicht wirklich weiter. Meine Frau will die Anerkennung ihres Diplom nicht ums sich konkret für einen Job zu bewerben, sondern generell um evetuell zukünftigen Arbeitgebern bescheinigen zu können, mit welchem deutschen Abschluss, ihr Diplom vergleichbar ist.
Der zweite Link befasst sich eher mit einer Berufsausbildung, die meine Frau nicht hat.
Dennoch vielen Dank für deine Mühe.
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