Botschaft verlangt von meiner Verlobten das alleinige Sorgerecht für ihr Kind

  • Mir ist das alles klar Richard-Willi, wir haben auch geordnete Verhältnisse für unsere Familien geschaffen, Du in Deutschland und der Ukraine und ich in der Ukraine und vorher in Deutschland. Darum möchte ich mal von dem Fachjuristen wissen, wie hier Deutsches Sorgerecht mit Ukrainischem Elternrecht im Sinne der Beteiligten zu regeln ist. Wie ich mich meinen Stieftöchtern gegenüber im Sinne des Elternrechtes zu Verhalten habe, das wurde bereits eindeutig geklärt und da gibt es keinen Zweifel. Es geht zum Beispiel um gemeinsam mit meiner Frau erworbenen Grundbesitz in der Ukraine. Zum anderen wird laut Ukrainischem Gesetz der Resident genau wie ein Ukrainer in der Ukraine behandelt, mit den gleichen Rechten und Pflichten, und dazu gehört auch das Elternrecht. So jetzt mal Butter bei die Fische, Ihr Herren Rechtsanwälte und Staatsrechtler! Danke Oldtrotter

  • Hallo, wir hatten gerade das Thema "Mitnahme des Kindes nur mit Sorgerechtsentzug" in einem anderen Thread am Wickel, wo Peter Ahrens schon genau darauf aufmerksam machte. Und jetzt wird hier genau das praktische Exempel vorgeführt.


    Sicher hat es damit zu tun, dass in den letzten zwei Jahren wieder ein verstärkter Zuzug von Migranten in D zu verzeichnen ist, der als Saldo mit den Wegzüglern im Plusbereich endet. Das muss doch mit dem Teufel zugehen, wenn wir das nicht verhindern könnten, denkt sich da die deutsche Bürokratie und ersinnt neue Hürden ... Trift man womöglich in diesem Fall die ganz Falschen?


    Jedenfalls stelle ich erneut fest, dass sich kein Mensch von deutscher Seite mit dem Deutschen eingehend befasst hat. Weder seine Motive, seine wirtschaftliche Situation noch sonstwas wurden hinterfragt ... es geht nur ums Abdrängen. Und kann man es nicht bei der Frau erreichen, so wird das Kind instrumentalisiert. Welche Mutter lässt schon ihr Kind zurück?


    Wir sollten uns alle für solcherart deutsche Praxis schämen.
    Gruß nobody

  • Hallo nochmal an alle,


    mir schiesst da noch ein Punkt durch die Hirnwindungen ... was ist denn mit dem Sprachtest los? Wenn die Mutter jetzt nicht das Heiratsvisum wahrnimmt, dann wird wegen der absichtlichen Verschleppung nicht nur der ganze Heiratspapierkram sondern auch ein aktueller Sprachtest fällig. Sehe ich das richtig?


    Da war was von max. 6 oder 9 Monaten alt im Gespräch. Das sollten wir den beiden noch mit auf den Weg geben.


    Gruß nobody

  • Wir reden total aneinander vorbei bzw schreiben vermutlich über unterschiedliche Dinge. Ich möchte lediglich wissen wie der Verzicht auf das Elternrecht mit dem Verzicht auf das Sorgerecht verglichen werden kann, bzw warum das eine in der Ukraine das andere in Deutschland sein kann. Außerdem kann man doch Nirgendwo auf eine Verpflichtung verzichten ohne das ein anderer diese übernimmt bzw diese übernehmen muss. Kartoffeln und Tomaten sind beides Nachtschattengewächse, aber die Früchte, die wir essen, wachsen einmal unter der Erde und einmal über der Erde. Jetzt wird doch zu erkennen sein, worauf ich hinaus will. Danke Oldtrotter

  • nobody,


    du hast auch nichts weiter zu tun als auf der Botschaft herum zu knüppeln! ....Wir sollten uns für solcherart deutsche Praxis schämen? Das kannst Du ja gerne machen --ich nicht!!
    Ohne den Sorgerechtsentzug läßt die UKRAINE DAS KIND NICHT AUSREISEN !!! Wenn die deutsche Botschaft die Einreise erlauben würde wäre das Beihilfe zu was??? Ich habe nun schon so oft in Sachen UA-Kind nach Deutschland gelesen, immer wieder etliche Seiten Stoff! Wenn dann die Schwierigkeiten, Laufereien und Kosten zu Tage treten, dann bekommen die Herren kalte Füße und sind schneller verschwunden als sie aufgetaucht sind! Mal heraus mit der Sprache : wie ist es denn so gelaufen und erst recht was hat es gekostet?? Erfogsmeldungen fehlen bisher. In diesem Chor kann ich dann mitsingen und vergleichen! Selbst mit 2 UA-Gerichtsurteilen in der Hand hat unsere Tochter nur ein Visum für Besuch/ Geschäftsreise erhalten.Und nun???
    Ich habe darauf gedrungen, daß sie sich über die langen Ferien erst einmal unsere Lebensverhältnisse anschaut. Als sie dann begeistert von der Sache war, sind wir zur ABH gefahren und diese hat ihr dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt! Begründung: Familienzusammenführung! Wer hier im Kreis bleiben darf oder nicht entscheidet "UNSER LANDRAT UND SEINE ABH"!!! Kein Bla-bla-bla-Amt in Kiev! Diese Leute bestimmen hier 0, sogar 00! Mein " Erfolgserlebnis" kommt gleich von der " schweren Arbeit" zurück und es ist mir immer wieder eine wahre Freude!
    So geht " Butter bei die Fische " und nicht wie bei W. Busch:
    Aber wenn die Kosten kommen
    fühlet er sich angstbeklommen!
    MfG
    R.W.


    Und noch was zum raten : an der " Überführung " des Kindes waren weder meine Frau noch ich beteiligt! Nur Schwiegermütterchen!
    Und schon haben wir es wieder: echte ukrainische Frau!! Den Fuselleichen haushoch überlegen!!

  • Hallo
    Richard-Willi,



    wie sieht es denn nun aus! Zuerst schreibst Du, dass die Botschaft das Kind ohne die Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts nicht ausreisen lässt und später lese ich dann in Deinem Text, dass darüber alleine die Ausländerbehörde entscheidet und nicht die Botschaft in Kiew!



    Was passt denn nun?



    Lg



    Magnus

  • So, ich habe nun einmal alles durchgelesen, zum wiederholten mal, der erste Beitrag sagt doch eigentlich alles! Fangt doch mal da an, nix deutsche Staatsbürgerschaft!
    Die Ausländerbehörde beim Landrat des jeweiligen Bundeslandes in der BRD lässt sich vom Auswärtigen Amt die Aufnahme von Ausländern nicht vorschreiben, das geht nach einem Verteilerschlüssel, über den Zuzug von Angehörigen entscheidet auch der Landrat in den Bundesländern bzw. die Oberkreisdirektoren oder Regierungspräsidenten etc.
    Was stimmt hier eigentlich? Also wo bleibt eine verbindliche Erklärung des derzeitigen Status der Betroffenen und wo der Hinweis auf weitere Maßnahmen oder Möglichkeiten. Habe ich keinen Anspruch auf Ehrlichkeit, wenn ich um Auskunft gebeten werde? Sollte man meine Beteiligung an der Lösung des Problemes nicht wünschen, dann PN an mich, ich ziehe mich sofort zurück!
    Danke Oldtrotter

  • Mensch Siggi,


    Ich bin in den falschen Thread geraten! Das sollte zu dem Thema mit dem unehelichen Kind vom verschwundenen deutschen Vater gehören! War wohl einiges gleich?
    Tut mir entsetzlich leid aber ist nicht mehr zu ändern.Ich habe hin und her gewechselt und schon ist es passiert!
    Ganz löschen??
    Gruß
    R.W.


    Erledigt. Habe Deinen Beitrag verschoben und meine jetzt irrelevanten Antworten gelöscht. Siggi
    Staatsbürgerschaft für UA- Kind mit deutschem Vater


    magnumthevoice,
    Du kannst dennoch erkennen,daß ich beschrieben habe was bei mir abgelaufen ist! Wie es in anderen Kreisen und Bundesländern ist-
    das ist dann eine andere Sache. Deshalb habe ich ja nach anderen Erlebnissen gefragt! Die ABH hatte auch nichts mit der Ausreise zu tun sondern mit dem hierbleiben. Das Mädel ist auch nicht ausgereist sondern mit der Oma und Besuchervisum hierher gekommen! Habe ich auch nicht anders geschrieben! Aber wie gesagt Meine Beiträge sollten nicht in diesen Thread. Nochmals sorry!!!
    R.W.

  • Mal heraus mit der Sprache : wie ist es denn so gelaufen und erst recht was hat es gekostet?? Erfogsmeldungen fehlen bisher.

    Stimmt nicht. War zwar RF, aber prinzipiell kein Unterschied.
    Allerdings gilt auch hier: Nicht alle Wege sind ganz gerade. Daher nicht unbedingt in der Öffentlichkeit zu diskutieren.

  • jimknopf,


    seit Monaten rätsele ich herum weil-da war etwas anders, dort ein ganz komischer Ablauf und immer wieder Dinge die ich nicht einordnen konnte. Und immer wieder Meinungsverschiedenheiten Wenn ich mich mit den Schwiegereltern unterhalten habe
    ( übersetzt von meiner Frau) immer so ein komisches Spielchen mit Thema wechseln???
    Aufgrund Deiner wenigen Worte ist mir aber nun nicht nur ein Licht aufgegangen-ein ganzer Weihnachtsbaum!!! Man war ich blöd!!
    Du wirst von mir nichts mehr über ukrainische Töchter lesen und auch nicht über Ledigkeitsbescheinigungen welche eine Stadtbezirkstussy partout nicht ausstellen wollte! Wie bei HR3--ewe langts!! In einigen Wochen werde ich Dir mal .von einem Erlebnis dazu schreiben. Ich muß noch etwas warten weil eine junge Familie dazwischen steht.
    1000 x Danke !
    MfG


    R.W.

  • du hast auch nichts weiter zu tun als auf der Botschaft herum zu knüppeln! ....Wir sollten uns für solcherart deutsche Praxis schämen? Das kannst Du ja gerne machen --ich nicht!!
    Ohne den Sorgerechtsentzug läßt die UKRAINE DAS KIND NICHT AUSREISEN !!! Wenn die deutsche Botschaft die Einreise erlauben würde wäre das Beihilfe zu was???



    Hallo Richard-Willi,
    ich habe ja mitbekommen, dass hier in der Diskussion / den Beiträgen was durcheinander geraten ist. Sollte dieser jetzige Beitrag "daneben" sein, so kannst du ihn einfach außer Betracht lassen - halt gar nicht darauf reagieren.


    Also ich meinte mit meinem Vorwurf "schämen" das so: § 32 Aufenthaltsgesetz geht vom alleinigen Sorgerecht aus, was auf Seiten der Mutter vorhanden sein muss, wenn sie in zweiter Verbindung mit minderjährigem Kind aus erster verbindung zusammen nach D auswandern will.


    "Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom 7.4.2009 entschieden,
    dass ein Elternteil nur dann »allein sorgeberechtigt
    « ist, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des
    Sorgerechts keine substanziellen Mitentscheidungsrechte
    und pflichten
    zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt,
    Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes.
    Teilen sich die Eltern in wesentlichen Angelegenheiten das
    Sorgerecht, so ist die Voraussetzung des »alleinigen Sorgerechtes
    « für den Kindernachzug nicht erfüllt. Dies gilt auch
    dann, wenn nach dem Familienrecht im Herkunftsland eine
    vollständige Übertragung des Sorgerechtes auf ein Elternteil
    gar nicht möglich ist."
    http://www.asyl.net/fileadmin/…6-186-Becker__Reimann.pdf


    Das Ausreiseland Ukraine macht da keine Schwierigkeiten. Es ist D. Und ich frage mich: WARUM NUR ?
    Meine Antwort, die ich mir zurecht lege, lautet: Wird das Kind draußen gehalten, so wird auch die ukrainische Mutter nicht kommen. Ich verurteile das in diesem konkreten Fall.
    Gruß nobody

  • Hallo nobody,


    ich stimme Dir in allen Punkten zu, denn je länger ich in dieser Angelegenheit recherchiere, desto deutlicher wird, welche unzumutbaren Vorgaben die BRD,- vertreten durch die Botschaft, an die Antragsteller dort, in diesem konkreten Fall an meine Verlobte stellt.


    Die Vorgabe, dass ein Heiratsvisum nur unter der Voraussetzung erteilt wird, dass das ukrainische Familiengericht das alleinige Sorgerecht überträgt, ist in keiner Weise vertretbar.


    Nur unter folgenden Voraussetzungen kann beim ukrainischen Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragt werden:


    1.Der leibliche Vater ist verstorben
    2. Der leibliche Vater ist nicht auffindbar
    3. Der leibliche Vater ist der Vernachlässigung oder Misshandlung schuldig


    In unserem konkreten Fall bedeutet dies, da der Vater, als mit Wohnsitz registrierter Regierungsbeamter noch nicht verstorben ist, die Punkte 1. und 2. nicht zutreffen! In logischer Konsequenz verbleibt nun nur noch der Punkt 3.!


    Dies bedeutet im Klartext, dass hier jemand, der keinerlei Verfehlungen im Sinne des dritten Punktes begangen hat, - genau diese zur Last gelegt werden müssen, damit das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden kann!


    Denn ohne Klage kein Urteil und ohne Angabe des zutreffenden Paragrafen keine Entgegennahme der Klage durch das Gericht!


    D. h., dass hier wider besseres Wissen, nur zur Erfüllung, der durch die Botschaft erlassenen Vorgaben, jemand gezwungen wird, unbescholtene Bürger über diese Klage zu diskreditieren.


    Der deutschen Botschaft dürften die Gesetze der Ukraine bekannt sein und da sie dennoch auf diese Vorgehensweise besteht, muss ich hier von der Durchsetzung rein politischer Ziele ausgehen,- ohne jede Rücksicht und unter Missachtung jeglicher ethisch, moralischer Grundsätze.


    Besonders bedauerlich ist an diesem Verhalten, dass gerade die BRD selbst hier gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt!


    Ein Land, dass sich selbst als Sozialstaat bezeichnet, - zeigt hier deutlich asoziale Strukturen!


    Es tut mir leid, aber mit dieser Erkenntnis muss ich mich schämen, ein Sohn dieses Landes zu sein!

  • Hallo nobody,


    du darfst es mir glauben-wenn der Kindesvater nicht "entmachtet" ist, darf die Botschaft nur einen Besuch in DE erlauben und nur mit dessen Zustimmung! Es muß dazu Verträge oder Abmachungen zwischen UA/DE geben! Was für P. Ahrens? Für einen dauerhaften Aufenthalt außerhalb der Ukraine muß jetzt das Sorgerecht entzogen werden oder ein anderes Urteil oder Beschluss herbei geführt werden! Sonst darf ein Kind nicht aus der UA (nach UA-Recht!) ausreisen und die DE- Botschaft darf das nicht ermöglichen! Wenn die Mutter ihre "Hausaufgaben" macht und in DE heiratet kann dann das Kind ohne Schwierigkeiten sofort nachkommen! Für Eheleute mit ukr. Kind ist es in jedem Fall besser wenn in DE geheiratet wird, ( und Einbürgerung!) sonst hat das Kind keine Chancen in etlichen Berufen und hat später, wenn es selber mal heiraten will, den gleichen Brassel am Hals wie die Mutter! Unser Prachtstück hat seinen Ausbildungsplatz nur bekommen mit DE Ausweis und zusätzlicher Loyalitätserklärung gegenüber dem Unternehmen! Einfach nur große Liebe und Nichtstun bringt da nichts! Die Jahre fliegen dahin und dann kommt das dicke Ende! Es sollte sich jeder darüber klar werden welche große Verantwortung das mit sich bringt! Aber auch viel Freude!
    Ich schreibe mal wie ein Satz aus einem sog. Beschlusstext aussehen kann:
    [.... Sie hat gebeten, den Bürger.....(Kindesvater)... als verschollene Person anzuerkennen.Dieses muss als Tatsache festgestellt werden,um die Ausreise des Kindes für den ständigen Aufenthalt außerhalb der Ukraine zu ermöglichen.]
    Das ist doch eindeutig,oder?? Ansonsten kann ich keine weiteren Angaben mehr nachen.


    MFG


    R.W.

  • magnumthevoice,


    richtig . Deutschland ist an ALLEM schuld, weil es sich nicht an einer Kindesentführung beteiligen will!!!


    Wer in einer 80er Zone mit 130 erwischt wird : die deutsche Verkehrsbehörde ist Schuld weil sie das 80er Schild dort aufgestellt hat!!


    Ein solches Verständnis von Recht und Gesetz ist schon etwas merkwürdig!


    R.W.

  • Deutschland ist an ALLEM schuld, weil es sich nicht an einer Kindesentführung beteiligen will!!!


    Eine notarielle Zustimmung des Vaters zur Ausreise des Kindes war immer schon erforderlich. Das wurde auch nie kritisiert. Der Sinn ist klar: Kindesentführungen/-Entziehungen zu vermeiden. In beiden Ländern gilt auch das Haagener Übereinkommen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/H…ler_Kindesentf%C3%BChrung


    Aber die in letzter Zeit dazu gekommene Forderung nach alleinigen Sorgerecht ist für mich sachlich nicht nachvollziehbar. Ich sortierte sie daher ein in eine lange Liste von Dingen, die zur Erschwerung der Zuwanderung durch die Hintertür dienen. Solche Tricks erwartet man vielleicht von der Ukraine, aber sie sollten doch eigentlich eines Rechtsstaates wie DE nicht würdig sein.


    Gruß
    Siggi

  • Kann es sein, dass dieses Thema zum "DAMPFABLASSEN" missbraucht wird?


    Ich finde es schade, wenn konstruktive Auseinandersetzung mit einem Thema, im Strudel hinkender Vergleiche versinkt.


    Daher würde es mich freuen, wenn die persönliche Befindlichkeit nicht zu einem Verzerren der Inhalte führt!



    Zur gefälligen Kenntnisnahme


    Magnus

  • Bevor Ihr wieder einmal alles durcheinander bringen tut, möchte ich jetzt doch einmal wissen wo der mit Wohnsitz registrierte Regierungsbeamte, hier der Vater des ukrainischen Kindes, denn lebt, gemeldet ist und welche Staatsangehörigkeit er denn hat.
    Weiter, die drei Punkte in Betreff auf das Elternrecht bei ukrainischen Familiengerichten sind korrekt, aber was hat das mit dem deutschen Sorgerecht zu tun, wo gibt es eine Verbindung oder eine eventuelle Gleichstellung (Herr Jurist, die Frage betrifft ihre Auskunftspflicht! Sie wissen es oder sie wissen es nicht).
    Vor einem ukrainischem Gericht kann nur das alleinige Elternrecht beantragt werden, nicht aber das Sorgerecht an sich, weil es das nicht gibt
    Und zu guter letzt einmal ein kurzer Hinweis in Richtung Loyalität seines Herkunftslandes (Deutschland) gegenüber, ich fange langsam an mich für meine deutschen Landsleute hier in der Ukraine zu schämen. Danke Oldtrotter

  • Sorry, wenn ich keine konkreten Hinweise auf den leiblichen Vater gebe, aber bei mir wird das Wort Persönlichkeitsrecht noch groß geschrieben


    Den Begriff des Sorgerechtes könnte ich zwar durch das Elternrecht abändern, jedoch entstammt dieser Begriff nicht meinem geistigen Produkt, sondern vielmehr wird von der DB das alleinige Sorgerecht verlangt!


    Da die destruktiven Komponenten zu diesem Thema zunehmen, möchte ich doch die Moderatoren hier bitten, einmal darüber nachzudenken, das Thema zu schließen!




    LG Magnus

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