Heirat in Deutschland: Apostille für UDSSR Geburtsurkunde

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    Folgende Herausforderung:


    Ich lebe seit 28 Jahren in Deutschland (bin 30), habe seit Ewigkeiten die deutsche Staatsbürgerschaft und
    möchte nächsten Mai meinen Verlobten heiraten :-).


    In zwei Wochen einen Termin beim Standesamt, zu dem ich alle Unterlagen mitbringen muss,
    damit wir in einem halben Jahr in einer von uns
    ausgewählten Location getraut werden können (diese Location beinhaltet eine Standesbeamtin
    und vergibt die Termine leider nur ein halbes Jahr vorher).


    Jetzt habe ich mit dem Standesamt telefoniert wg. der Abschrift aus dem Geburteneintrag und
    die meinen, ich brauche eine sog. Apostille aus der Ukraine :hmm: ....


    Aber meine Geburtsurkunde ist noch aus der UDSSR (1982, Kiew). Und im Internet steht,
    dass zumindest die Russischen (vielleicht auch die Ukrainischen) Behörden angeblich keine
    Apostillen auf UDSSR Dokumente setzen können.


    Jetzt habe ich schon mit der Landesdirektion Sachsen und dem Auswärtigen Amt telefoniert,
    dort konnte mir leider niemand so recht weiter helfen.


    Wie und wo kann ich eine Apostille auf meine UDSSR Geburtsurkunde bekommen? Oder gibt es einen
    vielleicht anderen Weg (Bsp. andere Standesämter, Kulanz, Gesetze, ... )?


    Dazu muss ich sagen, dass unsere zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten leider auch ein wenig begrenzt
    sind (ich bin Doktorandin und er verdient nicht viel). Und eine Fahrt nach Kiew ist zur Zeit finanziell und
    zeitlich nicht drin, Verwandte ersten Grades habe ich da auch nicht.....


    Und mich diese Neuigkeiten heute ganz schön "umgeworfen" haben.


    Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?
    Kann uns jemand weiter helfen?


    In ewiger Dankbarkeit,
    SHANGRILA

  • Vor so einem ähnlichem Problem stand wir vor ein paar Jahren. Damals gab es jedoch noch keine Apostillen, sondern die Dokumente durften mühsam legalisiert werden. Und selbstverständlich konnten auch damals keine Urkunden aus der UdSSR-Zeit legalisiert werden


    Meine Frau lies sich von ihrem Standesamt eine neue ukrainische Geburtsurkunde erstellen. Dieses bereitete keinerlei Probleme, und wurde anstandslos legalisiert.


    Nur, bei euch schaut es eben so aus, dass Du schon die deutsche Staatsbürgerschaft hast, und ohne ukrainischen Wohnsitz dürfte es schwer fallen, das passende Standesamt zu finden. Da wäre wohl die ukrainische Botschaft oder eines der Konsulate die erste Anlaufstelle. Deutsche Behörden können und dürfen keine ukrainischen (ausländischen) Urkunden erstellen. Sofern denn die Standesbeamtin keine vernünftige Alternative aufzeigen kann, dürfte es am sinnvollsten sein, sich, zusammen mit der alten Urkunde, bei der ukrainischen Botschaft zu melden, und dort nach einer Problemlösung zu suchen.


    Ich drücke euch die Daumen.

  • Hallo Shangrila,


    im Jahr 2003 habe ich eine Ukrainerin geheiratet. Unser geringstes von allen Problemen war die Geburtsurkunde meiner Frau!
    Hast Du diese Originalurkunde hier in DE? Ich meine diese gefaltete Doppelpappe mit dem auf der Vorderseite eingeprägten Wappensiegel der CCCP ?
    Dieses Original haben wir zu einem Übersetzungsbüro gebracht und eine Übersetzung mit Legalisierung machen lassen.
    Die Übersetzung kostete 23,00 €, die Legalisierung 5,15 €. Das reichte für das Standesamt und noch 2011 für die Einbürgerung meiner Frau! EBENSO reichte das gleiche Verfahren für die gleichzeitige Einbürgerung meiner ukr.Tochter! Also keine Apostillierung der Originalurkunden!
    Wenn das also hier beim Standesamt ausgereicht hat, insbesondere für die Einbürgerung 2011 bei meinem Regierungspräsidenten,dann dürfte das auch in Deinem Fall ausreichen!
    Notfalls kann ich Dir aber auch Tel.Nr.,Adresse und Name unserer Standesbeamtin per PN mitteilen um eine Bestätigung zu erhalten!
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß etwas noch vor einem Jahr anerkannt wurde, so nun nicht mehr gelten sollte!


    Gruß R.W.

  • @ R-W:


    Ja das würde ich auf jeden Fall mal versuchen, könntest Du mir die Kontaktdaten Deines Übersetzungsbüros und der S.-Beamtin mal geben?
    Ich wüsste eh gerne, ob jedes SA in Deutschland so eine "Legalisierung" oder "Apostille" verlangt, oder ob da manche drüber hinweg sehen, zBsp.
    mithilfe einer Eidesstattl. Erklärung o.ä.?


    @ Andreas und Lena:


    Das ukrainische Ministerium meinte heute auch, dass eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden müsse, welche dann apostilliert wird.
    Allerdings ist die Frage, ob ich persönlich hin muss, oder das per Vollmacht über Bekannte in Kiew möglich ist und tatsächlich wäre es
    schwierig, falls Ihr Recht habt und ich dort einen Wohnsitz bräuchte.... Welche Dokumente habt Ihr denn gebraucht für die neue GU?


    Die Ukrainische Botschaft in Berlin habe ich heute noch nicht gesprochen - das wäre auch eine Idee :) Danke für den Tip!

  • Meine Frau lies sich von ihrem Standesamt eine neue ukrainische Geburtsurkunde erstellen. Dieses bereitete keinerlei Probleme, und wurde anstandslos legalisiert.

    Funktioniert soweit ich weiß nur dann, wenn man seinerzeit in der ukrainischen SSR geboren wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung auch in der Ukraine gemeldet ist, respektive die UA Staatsbürgerschaft besitzt.

    Sofern denn die Standesbeamtin keine vernünftige Alternative aufzeigen kann, dürfte es am sinnvollsten sein, sich, zusammen mit der alten Urkunde, bei der ukrainischen Botschaft zu melden, und dort nach einer Problemlösung zu suchen.

    Das ist zumindest einen Versuch wert. Im schlimmsten Fall sagen die dort nein und man weiß dann zumindest das die einem nicht helfen können. Oder einfach nicht wollen. ;)

    Dieses Original haben wir zu einem Übersetzungsbüro gebracht und eine Übersetzung mit Legalisierung machen lassen. Die Übersetzung kostete 23,00 €, die Legalisierung 5,15 €. Das reichte für das Standesamt und noch 2011 für die Einbürgerung meiner Frau! EBENSO reichte das gleiche Verfahren für die gleichzeitige Einbürgerung meiner ukr.Tochter! Also keine Apostillierung der Originalurkunden!

    Wie ich schon schrieb, ist das nur dann kein Problem wenn oben stehende Voraussetzungen erfüllt sind. Meine Frau, die ich 2002 geheiratet habe, musste ihre Geburtsurkunde obwohl ukrainische Staatsbürgerin und zu dieser Zeit noch in UA lebend in Kasachstan neu beantragen und dann mit Apostille versehen lassen. Dies einfach nur deshalb, da sie zu sowjetzeiten das Licht der Welt in Kasachstan erblickte. Was dies für einen Aufwand machte, da sich der Geburtsort zu allem sonstigen Übel auch noch kurz vor der chinesischen Grenze befindet und somit aus UA Sicht am Arsch der Welt, darauf gehe ich an dieser Stelle lieber nicht näher ein. Nur soviel, es war mit viel Ärger verbunden und hat neben vielen Nerven, auch einige Kilobucks gekostet um an die Apostille zu kommen. Und gefordert wurde dies nicht etwa von den Behörden in der Ukraine, sondern hier in Deutschland. Was die sich dabei gedacht haben, dass habe ich bis heute nicht gerafft. Aber lang lang ist `s her.

    Wenn das also hier beim Standesamt ausgereicht hat, insbesondere für die Einbürgerung 2011 bei meinem Regierungspräsidenten,dann dürfte das auch in Deinem Fall ausreichen!

    Aufgrund des oben beschriebenen, habe ich für meine Teil mit der Zuversicht die Richard Willi hier verbreitet so meine Zweifel.

  • Hallo Shangrila,


    sämtliche Angaben die ich im Bezug auf meine Frau in Sachen Unterlagen und Urkunden gemacht habe entsprechen der Wahrheit!Meine Frau ist seit ihrer Einreise nach DE im Jan.2001 ( Görlitz, Straße) nicht mehr in der Ukraine gewesen und hat daher auch dort keine Urkunde besorgt! Ihre Geburts-Heirats- und Scheidungsurkunden ( Vorehe )wurden hier wie beschrieben übersetzt und beglaubigt!
    Alle Urkunden der Schwiegereltern wurden in der Ukraine kopiert und legalisiert, dann hierher geschickt und übersetzt und beglaubigt! Die Originale blieben in der Ukraine! Nochmals: nur die beglaubigten Kopien wurden hier übersetzt und die Übersetzung beglaubigt!
    Allerdings, es lagen die Originalurkunden vor welche in der Ukraine zum Tag des jeweiligen Ereignisses ausgestellt wurden! Diese waren ALLE von der Familie sorgsam aufgehoben worden! Es handelt sich dabei um diese Pappen, ausgefertigt sowohl von der CCCP als auch von der Ukraine. Leider habe ich von den besagten Originalpappen überhaupt noch nichts im Forum gelesen. Warum eigentlich??? Kennt denn kein Mensch diese Dinger??
    Für den ganzen Papierkram habe ich nur 2 Apostillen gebraucht: einmal auf der Einbürgerungszusage vom RP und auf der Übersetzung derselben ins Ukrainische!
    Weiter habe ich von der übersetzten und beglaubigten Geburtsurkunde der Tochter vorsorglich 2 Kopien machen lassen ,ebenfalls mit Beglaubigung damit, wenn sie mal heiraten will, ihr der ganze Spießrutenlauf erspart bleibt.


    Ich habe Herrn RA Peter Ahrens gefragt,ob diese in DE übersetzte und beglaubigte Urkunde für diesen Zweck ausreicht--Herr Ahrens hat das eindeutig beantwortet-- nämlich mit ja!! Kann mir schlecht vorstellen,daß es sich innerhalb weniger Wochen geändert hat!


    Die Standesbeamtin kannte sich damals zwar nicht mit der Ukraine aus, dafür aber zig 100 fach mit der ehemaligen SU-Republik Kasachstan!! Bei allen "Klienten wird genauso verfahren --wenn die ORIGINALPAPPE vorhanden ist !
    Den Namen meiner Standesbeamtin, Ort, Tel.Nr. und eigene E-Mail Adresse werde ich morgen über PN abliefern. Es ist eine sehr nette junge Frau die Dir bestimmt antworten wird!
    Die Urkunden habe ich alle zu einem Übersetzungsbüro gebracht und von dort aus wurde ein zugl. Übersetzer beauftragt. Diesen Umweg und Provision kannst Du sparen! Da Du was von Sachsen geschrieben hast vermute ich, daß er vor Deiner Haustüre wohnt!


    Herr Igor Matijaschtschuk,Dreiwitzweg 10, 04207 Leipzig ! Hochqualifiziert und studiert, ca 15 Seiten im Internet!!


    Gruß R.W.

  • Leider habe ich von den besagten Originalpappen überhaupt noch nichts im Forum gelesen. Warum eigentlich??? Kennt denn kein Mensch diese Dinger??

    zwar nicht mit der Ukraine aus, dafür aber zig 100 fach mit der ehemaligen SU-Republik Kasachstan

    @ Richard Willi : soweit ich mich erinnere habe ich an irgendeiner Stelle hier im Forum einen Beitrag von Dir gelesen in welchem Du voller Stolz darauf verweist, noch nie selber in der Ukraine gewesen zu sein und dies aus welchem Grund auch immer, auch für die Zukunft nicht geplant hast. Insofern bin ich immer wieder erstaunt darüber, was man aus der Entfernung alles so erledigen kann und wie groß der Horizont dabei geraten kann. Ob einzelne User es nun wahrhaben wollen oder nicht, im Fall meiner Frau ist es vor gut 10 Jahren genau so abgelaufen wie ich im Post Nr. 5 angedeutet habe. Und nur weil andere Mitglieder hier nichts über die "Pappe" schreiben, bedeutet dies noch lange nicht das man diese nicht kennt, oder gesehen hat.

    Selbstverständlich war es auch bei uns vollkommen problemlos im Bezug auf die Kinder meiner Frau aus erster Ehe. Diese hatten ja bereits als ukrainische Staatsbürger in der Ukraine ausgestellte Geburtsurkunden. Und eben da liegt der Unterschied in dem was ich beschrieben habe. Heutige ukrainische Staatsbürgerin zu Sowjetzeiten in der kasachischen SSR geboren, jedoch in UA lebend. Die ehemalige SU Geburtsurkunde wurde von deutschen Behörden (im Land Berlin) nicht zur Vorlage akzeptiert, sondern die Vorlage der Geburkunde mit Apostille gefordert. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen ?

    Trotzdem wünsche ich Dir shangrila, dass Du nicht einen derartigen Aufwand betreiben musst um die Unterlagen für die Eheschliessung zusammenzutragen. Da sich ja bei den geforderten Unterlagen auch immer wieder Änderungen ergeben und soweit ich weiß, nicht alle Standesämter einheitlich die gleichen Anforderungen an die Heiratenden stellen, könnten die gemachten Erfahrungen dann in der Zukunft auch wieder anderen Ratsuchenden weiterhelfen.

  • @Fasil,


    ich war wirklich noch nie in der Ukraine und werde mir das auch mit nunmehr fast 72 nicht mehr antun! Darauf bin ich allerdings nicht unbedingt stolz, kann mich auch nicht erinnern, daß ich das so geschrieben hätte. Grund ist: 3 Jahre nach der Scheidung, meine Frau war längst in DE bei ihrer "Arbeitgeberin", hat ihr Ex sich erstmals bei der Schwiegermutter eingefunden und wollte seine Tochter abholen. Das Kind kannte ihn kaum noch und hat sich geweigert-daraufhin wurde sie so heftig in's Gesicht geschlagen,daß die Nase blutete! Unsere Tochter hat und wird das nie vergessen! Ein Angebot von mir, die Sommerferien in UA zu verbringen endete hier in einem Aufstand! Was bitte sollte ich tun-an den Haaren in die Ukraine schleifen?? Mutter und Tochter entscheiden selbst was sie machen wollen! Die Schwiegereltern und andere Angehörige können nach DE kommen so oft sie möchten, aber die Angelegenheit ist für mich gegessen! So einfach ist das.
    Mich persönlich zieht es auch eher 7.154 km in die andere Richtung weil ich zu meinen Töchtern und Schwiegersöhnen ein sehr gutes Verhältnis habe und der Staat Illinois befindet sich ja nun mal nicht in der Ukraine!
    Das Verhalten unserer ukr. Tochter kann ich verstehen zumal sie von meinen Angehörigen regelrecht vergöttert wird! Suff und Prügel kennt sie von mir nicht. Soll ich nun darüber traurig sein-ich denke garnicht daran!
    Meine Angaben entsprechen absolut der Wahrheit, nur verstehe ich überhaupt nicht, daß es solche Unterschiede bei den Behörden in DE gibt! Ich habe fest daran geglaubt ,daß die Gesetze und Verordnungen einheitlich wären! Ich werde daher am Anfang der Woche zu meinem Standesamt gehen und mich ausführlich informieren ob sich inzwischen in der Sache etwas verändert hat. Das wäre in Bezug auf die Antwort von Peter Ahrens ( begl. Geburtsurkunde der Tochter) mehr als fatal für uns. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen weil die Geburtsurkunden von Mutter und Tochter ohne jegliche Beanstandung für die Einbürgerung beim RP anerkannt wurden!
    Ich werde das Ergebnis meiner Bemühungen sofort hier einstellen.
    Wenn es bei Euch keine Probleme mit den Kindern gegeben hat mit der Ausreise aus der Ukraine, dann war das auch wieder eine andere Sache.Bei uns hat die Schwiegermutter sich redlich bemühen müssen ( 2 Termine) und es mußte ihr auch noch für die Dauer der Ausreise und die Ausstellung der Reisedokumente die Vormundschaft übertragen werden. Danach konnte sie dann ihre Enkelin nach Deutschland bringen!
    Da ich in eigener Sache noch eine Kleinigkeit am köcheln habe, werde ich wenn die Sache erledigt ist ,noch eine evtl. hilfreiche Sache einstellen. Auf jeden Fall werde ich danach, ich hoffe bis zum Jahresende, einige Ablichtungen und Urteile an P.Ahrens senden, damit er den ganzen "Zauber" bewerten und dann hier einbringen kann.
    Mir ist das einfach zu wichtig um es so im Raum stehen zu lassen! Entweder haben wir nun einheitliche Gesetze oder jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen! Wir werden sehen!


    Gruß R.W.

  • Ich habe fest daran geglaubt ,daß die Gesetze und Verordnungen einheitlich wären!


    Die Gesetze sind schon einheitlich. Aber ist es das Verständnis der Gesetze durch den Sachbearbeiter auch? Kennt wirklich jeder Sachbearbeiter jedes Gesetz zum aktuellen Stand? Da habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass ich besser informiert war, als das lokale Ausländeramt. Auch die Durchführungsbestimmungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Daneben gibt es den menschlichen Faktor. Gerade bei Ausländerangelegenheiten macht es einen großen Unterschied, wie man auftritt und ob man beispielsweise in einer Großstadt oder auf dem Dorf wohnt, wo man den Bürgermeister mit Vornamen kennt.


    Hier mein letztes Erlebnis, wo wir Probleme bekamen, weil Dinge so in den Durchführungsbestimmungen des Landes Bayern geregelt waren, wie es nicht hätte sein sollen:
    Probleme bei der Beantragung eines 5 Jahres Visa


    Gruß
    Siggi

  • Ich kann es mir einfach nicht vorstellen weil die Geburtsurkunden von Mutter und Tochter ohne jegliche Beanstandung für die Einbürgerung beim RP anerkannt wurden!

    Das hätte ich mir für uns damals auch gewünscht. Nur sind leider in dieser Zeit neben den erwähnten "Bucks" für das herbeischaffen dieser Apostille auch noch reichlich Tränen auf Seiten meiner Frau geflossen. Was mir auch gerade einfällt, ich meine mich daran zu erinnern das die Ukraine im Jahr 2002 noch kein sogenannter Apostille Staat war. dies hat Sache auch nicht gerade vereinfacht. Ich glaube dies war am Ende auch der Grund dafür warum die Geburtsurkunde im Zusammenhang mit dem Geburtsort in Kasachstan, mit einer Apostille versehen werden musste.

    Wenn es bei Euch keine Probleme mit den Kindern gegeben hat mit der Ausreise aus der Ukraine, dann war das auch wieder eine andere Sache.

    Das lag einfach daran das der leibliche Vater der Kinder keine Probleme gemacht hat und der Wohnsitznahme der Kinder in D ohne wenn und aber zugestimmt hat. Dies ist ja heutzutage auch etwas komplizierter als vor 10 Jahren.

    Auch die Durchführungsbestimmungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Daneben gibt es den menschlichen Faktor. Gerade bei Ausländerangelegenheiten macht es einen großen Unterschied

    Dem kann ich nur zustimmen. Besuche bei der ABH in Berlin waren seinerzeit immer der absolute Horror. Eine Riesenbehörde, von Menschenmassen frequentiert die alle denken ihr Anliegen sei einzigartig und am wichtigsten und gleichzeitig wurde ich dort das Gefühl nicht los, dass eh alle Besucher / Antragsteller prophylaktisch unter Generalverdacht gestellt werden. Nachdem wir dann in den "Speckgürtel" verzogen sind und zwangsläufig auch die zuständige ABH wechseln mussten, war es auf einmal absolut easy. Man könnte fast behaupten das es dort richtig familär zugeht. Aber darüber habe ich ja hier schon mehrfach berichtet.

  • Hallo Freunde,


    soeben vom Standesamt zurück. Beschreibung: nicht Hintertupfingen, sondern eine weithin sehr bekannte, mittelalterliche Fachwerkstadt mit 14200 EW.
    Auch in meinem "Laufzettel" stand 2003 unter...vorzulegende Unterlagen:


    1.) Geburtsurkunde mit Legalisation durch deutsche Botschaft in der Ukraine.


    2.) Heiratsurkunde (Vorehe)mit Scheidungsvermerk mit Legalisation durch deutsche Botschaft in der Ukraine.


    3.) Scheidungsurteil mitRechtskraftbescheinigung.


    4.) Geburtsurkunde eines nichtgemeinsamen Kindes


    ich habe gefragt: wir haben damals die Originale ( 1-3) hier gehabt und vom amtl. Übersetzer ins deutsche übersetzen und beglaubigen lassen--warum hat das gereicht?


    Antwort: >> das ist kein muß! Nur wenn hier Zweifel bestanden hätten, dann hätten/ müßten wir das verlangen,woanders wird es womöglich nicht so gesehen!!! <<
    Also auch hier: ERMESSENSSPIELRAUM!...Dazu fällt mir der Slogan aus der Zeit von Dr. Georg-August Zinn ein: HESSEN VORN !! Und das immer noch!


    Weiter: ganz vergessen hatte ich: die Tochter (UA) war ja noch gar nicht in DE! Von deren Original-Geburtsurkunde wurde in der Ukraine von der Schwiegermutter eine Kopie machen lassen, in der UKRAINE ins dt.übersetzt und beglaubigt, von einem Notarius.
    Name der Übersetzerin: Frau Dzhevaga Oksana, Übersetzerin der deutschen Sprache, Cherson Ukraine!


    Auf meine Nachfrage, ob das alles so in Ordnung gewesen sei?


    Antwort : >> aber sicher, ich habe ja ALLE Unterlagen noch nach Ffm. zum OLG geschickt und dort wurde ebenfalls nichts bemängelt; wir hatten doch die Unterlagen schnell ( knapp 2 Wo.) wieder zurück!! Daran hat sich auch noch nichts geändert !<<


    Die Einbürgerung fand nicht auf einem mickrigen Standesamt statt, sondern ähnl.einem Staatsakt mit Reden und Brimborium beim Regierungspräsidenten!
    Auch dort wurden die gleichen Geburtsurkunden nicht beanstandet!


    Zur Einbürgerung mag man stehen wie man will--aber ohne hätte die Tochter ihren guten Ausbildungsplatz nicht bekommen!
    Mama strahlt jedenfalls bis über beide Ohren und nur das ist für mich wichtig!


    Hoffentlich wird nun verstanden, daß mir beim lesen mancher Beiträge der Hut hochgegangen ist-ich konnte das einfach nicht begreifen! Ich kannte einfach solche Scheißämter nicht!!!


    Dessen ungeachtet möchte ich Herrn P. Ahrens um eine Stellungnahme bitten!


    Mit freundlichen Grüßen, R.W.

  • In diesem Zusammenhang muss ich wirklich noch einmal hervorheben, der Umgang mit Bewohnern des Landes wird von den Hessischen Behörden eindeutig am besten innerhalb Deutschlands ausgeübt. Richard-Willi beschreibt die Handhabe richtig!
    Ich bin heute noch dankbar dafür, dass ich in Wiesbaden meine Ausbildung erhalten habe, bei einem späteren Wechsel in ein anderes Bundesland habe ich erkennen müssen, wie weit Hessen den anderen Bundesländern in der Ausbildung seiner Beamten voraus, ja richtungsweisend ist. Beim Umgang mit den Bürgern und Bewohnern ist es ähnlich. In Hessen sind die Behörden für die Menschen da, woanders anscheinend die Menschen für die Behörden. Gehört zwar hier nicht direkt hin, will aber trotzdem aus gegebenen Veranlassungen mal darauf hinweisen. Die jüngeren Forum-Mitglieder können daran erkennen, wo die Ursachen zu suchen sind und warum Föderalismus durchaus von Vorteil sein kann, wenn nur andere mal zu der Einsicht kämen.
    Danke Oldtrotter

  • Nachtrag!


    Natürlich tut es mir leid, daß andere Betroffene solche Schwierigkeiten haben weil auf ihren Behörden Stoffel und Ochsen sitzen!


    Wenn es denn so ist müssen andere Wege beschritten werden-- ein Ermessensspielraum ist ja leider nicht einklagbar! Ich habe aber zum Problem von Shangrila eine Seite im Net gefunden. Dort wird präzise zum Thema Urkunden aus SU/CCCP/UA geschrieben!


    [pdf] Beschaffung von Apostillen,Personenstandsurkunden


    http://www.kiew.diplo.de/contentblob/2749716/Daten/2.....


    Genau durchlesen, und evtl. die Kanzlei Ahrens und Schwarz ,Kiew, kontaktieren. Sitzen in Kiew "an der Quelle" und fragen kostet erst mal noch nix!


    Gruß R.W.

  • Nun, dann seid froh, dass ihr das in Hessen so gut geregelt bekommt. Ich habe die Hochzeit 2001 im Ländle durchgezogen, von einer Sache abgesehen, auch ziemlich problemlos. Es fehlte die Einverständniserklärung meiner Frau, dass ich die Hochzeit in die Wege leiten durfte. :dash: Das hatte der Standesbeamte vergessen, alle anderen Papiere waren da. Nach ein bisschen Hickhack und Beschwerde beim Bürgermeister wurde das dann durch eine eidesstattl. Erklärung gelöst.


    Dann sind wir zusammen nach Bremerhaven gezogen. Dort stand 2004 die Erteilung des dauerhaften Aufenthaltstitels an. Aber Pustekuchen! Wir mussten Lohnbescheinigungen, sowie eine Beurteilung des aktuellen Arbeitgebers vorlegen. Es fehlten meiner Frau ein paar Euro bis zu einem imaginären "Mindesteinkommen" auf der Lohnabrechnung, also wurde wiederum nur für 3 Jahre verlängert. Außerdem erfuhren wir, dass unsre Nachbarn über uns und unsre Ehe befragt wurden! Nach diesen 3 Jahren waren wir wieder im Ländle - Slawa Bohu! ;)
    Dauerhafter Titel war kein Problem, Verdienstnachweis wurde überhaupt nicht verlangt und der Beamte war erstaunt, warum das 3 Jahre vorher nicht geklappt hatte. Wir hatten ihm alles erzählt, da hat er nur mit dem Kopf geschüttelt.


    Übrigens, ich brauchte für meinen Residenzantrag hier eine Eheurkunde und Abmeldebescheinigung von Deutschland mit Apostille. Das war 2011, also 10 Jahre nach unsrer Hochzeit. Kurzerhand rief ich (von der Ukraine aus) im Standesamt an und verlangte den Beamten, der uns traute. Er konnte sich sofort an uns erinnern, wir quatschten sogar ein paar Minuten über dies und das. Ich sagte ihm auch, dass ich die Abmeldebestätigung mit Apostille benötige, er versprach sich auch darum zu kümmern, das Bürgerbüro war ja auf der selben Etage. Und eine Woche später waren diese Unterlagen komplett bei meinen Eltern, die sie uns mitbrachten! Wow, das war ein Service! :thumbup:


    Ich habe nun die Vorgehensweisen in 2 Bundesländern selbst erlebt, in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei Freunden mitbekommen. Berlin ist auch ein heißes Pflaster, die Sachsen waren umgänglich. Und ganz wichtig: Ehrlichkeit währt auch da am längsten. Also falls es mal kleinere Probleme gibt, lieber bei der Wahrheit bleiben!


    LG,
    Jens


  • Richard-Willi, das Angebot hat dieser Herr Ahrend Shangrila in dem anderen Ukraineforum schon gemacht. Also nicht wundern, wenn er sich nicht im hiesigen Thread äußert - vielleicht ist er hier im Forum noch sauer auf jemanden? :D


    LG,
    Jens

  • Hallo jens,


    Hab mir die Mühe gemacht und in dem anderen Forum gelesen--mir platzt fast der Kragen! Da schreibt doch ein Komiker er kenne diese "Pappen" nicht! Dazu:
    Diese Originalurkunden gab es bereits bei meinen Schwiegereltern 1950 in Kamenzk/ Uralsk und in der Siedlung Proletarskij,Gebiet Leninabad! Ebenso 1972 in der Ukraine und 1979 im Priisk-Nelkan, 85 km entfernt von Ust-Nera, Rayon-Oymyakonskyj-dort nämlich ist meine Frau in die Grundschule gegangen und die Eltern haben sich ihre 3 Zimmerchen( (8.Stock Platte!) verdient. Daher kann meine Frau auch "so gut" ukrainisch! So das war's dann mal zur Sache! Meiner Familie wurde keine ETW geschenkt.Sie haben sich diesen sozialistischen "Wohlstand" knochenhart erarbeitet!
    Andere Originale von 1994 und 1998 von der Rep. Ukraine waren etwas dürftiger ausgestattet, nur noch dickes Papier, dafür mit "kunstvollem" blauen Rand. Diese edlen Schriftstücke habe ich doch hier ,mit anderen "Wichtigkeiten" in 2 dicken Leitz! Soviel Papier haben meine Ahnen in 10 Generationen nicht zusammen gebraucht.
    Zu Shangrila: sie schreibt sie sei hier eingebürgert worden. Bitte mit welcher Geburtsurkunde??? Ohne anerkannte Geburtsurkunde geht das nämlich nicht-- und was bei der Einbürgerung anerkannt wurde das hat erst recht bei einem Standesamt zu gelten!
    Wo sind wir denn-ich glaube die spinnen in Berlin und erst recht im Norden. Habe da so einige Sachen von HH auf Lager und wenn das durch ist schreibe ich davon auch! Da kommt gewiss noch Freude auf! Wenn ich an NDR denke->>das Beste am Norden<<-- ja was denn?? Die verbohrten, engstirnigen Holzköpfe?? Da liegt meine Stärke aber gewaltig im Verzicht!
    Jens,
    mit den Erkundigungen einholen und evtl. Dateien abklopfen ist nicht ungewöhnlich! Die ABH ist dazu berechtigt und bei Verdacht sogar verpflichtet! Bei mir wurde kurzerhand der OV angerufen und gefragt "ob man denn dem Vogel glauben könne"!
    der Ortsvorsteher hat sich vor einigen Wochen mein Layher-Gerüst ausgeborgt und mir das prompt erzählt! Nobody hat mir auch was dazu geschrieben! Hätte ich in Sachen illegalem Aufenthalt auch nur ein Körnchen Unwahrheit gesagt-- meine Frau wäre im hohen Bogen aus DE rausgeflogen! Im übrigen wird vor einer Visaerteilung von der Botschaft aus die zuständige ABH abgefragt! Auch nobody kann es beweisen! Also schön klein und ehrlich an so eine Sache rangehen- wenn es durch ist kannste ja "Brötchen" schreien! Nun habe ich aber genug mit und gegen die Tastatur gekämpft!


    MfG R.W.

  • Ergänzung zu Beitrag #12 und #17


    Ich habe nochmal, weil mehr Zeit, beim Standesamt vorgesprochen.
    Unsere Standesbeamtin hat 2003 mit meiner Frau die erste Ukrainerin getraut was aber nicht bedeutet, daß sie keine Ahnung hätte!
    Zu meiner Nachfrage in Sachen Originalurkunden aus der Sowjetunion und Folgestaaten hat sie mich gut aufgeklärt!
    Sie hat unzählige solcher Urkunden ( von mir immer Pappen genannt ) der ca.400 Russlanddeutschen in ihrem Amtsbezirk mit dem Lesegerät auf Echtheit der Siegel überprüft und für die Familienbücher usw gebraucht! Von wegen radieren und mit neuer Tinte "nachgeschrieben"!
    O-Ton: "Herr F., wo sollen denn die Standesämter für Geburtsurkunden usw sein? In den ehemaligen Geburtsorten an Wolga, Don, Ukraine und Kasachstan ? Alles was ohne Beanstandung war, wurde anerkannt und verwendet! Die von ihrer Frau vorgelegten Originalurkunden waren ebenfalls wie neu und ohne Makel, wurden von mir abgelichtet und im Behördenzentrum bei der Kreisverwaltung beglaubigt! Alles ging mit den Übersetzungen zum OLG und war nach wenigen Tagen zurück mit der Befreiung vom EFZ! Auch die ALB hatte keine Zweifel an ihren Aussagen in Bezug auf illegalen Aufenthalt! Ich hatte ja dazu geschrieben, daß es wegen der Schwangerschaft eilig wäre! Was uns für die einen recht ist, das ist uns auch für eine Ukrainerin billig! WIR MESSEN HIER NICHT MIT ZWEIERLEI MASS!"
    In einem anderen Thread erdreistete sich ein User von Provinz und sogar "Standesamt auf dem Kuhdorf "zu schreiben! Dazu meine Antwort:
    unsere wunderschöne Kleinstadt wurde 723 von Bonifatius nach Fällen der Donareiche gegründet! Hier wurde der Herzog von Sachsen 919 zu Heinrich 1. auf dem Reichstag zum König über das Ostfrankenreich erhoben!
    Im Jahr 723 als unsere Stadt gegründet wurde,haben auf dem Territorium heutiger Großkotz-Städte noch Bären und Wölfe ihre Höhlen gegraben und wenn überhaupt, dann gingen " Heiratskandidaten" mit der Keule auf Frauenjagt!
    Unser Rathaus ( mit Standesamt) ist das älteste ( 1109 ) urkundlich erwähnte AMTSHAUS in Deutschland (siehe Wiki!) Soviel zu Kuhdorf und Provinz! Unzählige Holländer, Dänen,Schweden, Benelux, Amis, Engländer usw usw kennen meine Heimat, nur hochgebildete Deutsche Schwätzer nicht!
    Deutsche Geschichte? 6- setzen und ganz schnell die Geschichtsnote schwärzen!!
    Nachträglich danke ich noch meinem ehemaligen KRS-Wehrersatzamt, daß man mich 1959 nicht in ein anderes Bundes- Scheissland einberufen hat !!


    MfG--- R.W.

  • Da wir grad mit dem Sammeln der Dokument fertig sind...keine Geburtsurkunde aus der UDSSR, die wird nicht mit der Apostille versehen...ohne Apostille keine Anerkennung der Urkunde in D. Dokumente nicht älter als 6 Monate - Stand 10/2012


    Um ganz genau zu sein, auch wenns vielleicht nicht ganz passt, mein Standesamt und das OLG Stuttgart wollen folgendes:


    von meiner Zukünftigen
    1. Geburtsurkunde im Original mit Apostille
    2. Beglaubigte Kopie des ukrainischen Inlandspasses, alle Seiten
    3. Familienstandserklärung, abgegeben vor einem Notar, mit Apostille
    4. Heiratsurkunde im Original, mit Apostille
    5. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, mit Apostille (wichtig sind der Rechtskraftvermerk und der Vermerk, wo das Scheidungsurteil lagert, sonst keine Apostille)
    6. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, mit Apostille (das war der größte Aufwand, denn dafür fühlte sich erst keiner zuständig)
    7. Verdienstbescheinigung
    8. beglaubigte Reisepasskopie
    Das muss dann alles fein in Deutschland, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden


    von mir
    1. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister meines Geburtsorts (in dem Fall Berlin)
    2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
    3. Perso oder Reisepass

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