Jahresvisum

  • Hallo ,


    ich habe eine Frage.


    Meine Freundin aus der Ukraine, hat durch die Firma ein Jahresvisum für Deutschland bekommen. Soweit ich es verstanden habe kann Sie damit 90Tage/Halbjahr am Stück in Deutschland bleiben und so oft Einreisen wie sie möchte?
    Nun war sie im November schon einmal für eine Woche in Deutschland und Ende Januar kommt Sie noch einmal für 2 Wochen.


    Geplant war nun das Sie Ende März für 3 Monate zu mir kommt und hier Lebt. Wie zählen nun die 90 Tage? Bei jedem Besuch oder nun doch im Halbjahr?


    Gibt es noch irgendwas zu beachten?


    Gruß
    Karsten

  • Es geht aus Deinem Post nicht exakt hervor mit welchen Visa Sie die letzten beiden Einreisen gemacht hat:War Sie denn schon mit diesem Jahresvisum in Deutschland?


    Gruß


    Martini

  • Hallo Karsten,


    es ist wie folgt:


    Ist deine Freundin z.B. am 3. November 2012 zum ersten Mal mit dem Visum eingereist, gilt ab diesem Datum der Bezugszeitraum von 6 Monaten, d.h. sie darf sich bis zum 2. Mai 2013 insg. 90 Tage im Schengengebiet aufhalten.


    Reist sie also im März ein und bleibt 90 Tage, hat sie den Bezugszeitraum überschritten -> keine gute Idee.


    Darüber hinaus kann deine Freundin damit rechnen, dass beim nächsten Antrag hinterfragt wird, wie ein geschäftlicher Aufenthalt von 3 Monaten am Stück zu Stande kommt. Das ist mehr als unplausibel.


    Grüße
    CT

  • Bei meiner Frau auf dem Schengen-Jahresvisum steht auch "Besuchs-/Geschäftsvisum" drauf. Glaubst du wirklich, da kann jemand nach einem Jahr nachvollziehen, dass es ein Geschäftsvisum war?


    Und Besuche von 3 Monaten gehen durchaus. Hat meine Frau auch hinter sich.


    Ah - und noch ein Tipp hinterher: Sie muss auch ihre Schengen-Vorvisa betrachten bei der 90-Tage-Rechnung! Hatte sie also vorher ein einfaches Schengenvisum und ist am 1. Oktober eingereist dann läuft der Bezugszeitraum ab da 6 Monate (31. März). Auch wenn sie dann ab 1. November ein Jahresvisum hat.


    Bei unserer Rückkehr aus Ägypten letzte Woche war der Grenzbeamte auch ganz glücklich, dass wir eine Liste mit Ein-/Ausreise und Bezugszeitraum dabei hatten. Sonst hätte er viel rechnen müssen ....

  • Hallo,


    so nun weiß ich wie es weitergehen soll :)


    Also es ist so das Sie am 23. Oktober 2012 das erste mal in Deutschland war. D.h. also wenn ich richtig Rechne das ein Halbjahr bis 23. April 2013 geht. oder?


    Sie hat nur also 25 Tage insgesamt in D verbracht und also dann noch 65 Tage Rest für das Halbjahr?


    Was ist denn nun wenn Sie am 22. März einreisen würde? Dann wären ja 32 Tage bis zum Ende des Halbjahres. Also ein Rest von 32 Tagen der dann verfällt? Dann startet ja das nächste Halbjahr und dann wieder 90 Tage?


    Also kann sie dann im Prizip vom 22 März 32 Tage + 90 bleiben? oder muss sie vorher ausreisen? oder wie zählt das denn nun genau?


    Visafragen find ich echt etwas kompliziert :)


    Vieleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen?


    Gruß
    Karsten

  • Der Bezugszeitraum geht bis inklusive 22. April. (Laut Gesetz plus 6 Monate und der Tag davor).


    Wenn sie am 22. März einreist, dann dürfte sie die restlichen 65 Tage auf einmal nutzen. Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, den Tag auszurechnen. Spätestens am 90. Tag muss sie aber ausreisen. Sie kann dann sofort am nächsten (oder vielleicht sogar gleichem) Tag wieder einreisen. Durch diese EINREISE beginnt ein neuer Bezugszeitraum. Sie darf dann wieder 90 (oder soviele wie auf dem Visum stehen) Tage bleiben. Der Fachbegriff ist "gestreckter Bezugszeitraum".


    Der Bezugszeitraum gilt für alle Schengenvisa. Es ist also egal, ob sie ein langes oder zwei kurze Visa hat. Bei Einfachvisa soll die Botschaft diese Regel prüfen, bei Mehrfachvisa musst die es selbst tun.


    Sie darf auch mit einem Visum einreisen und mit dem nächsten ausreisen - wenn denn das neue Visum direkt am Tag nach dem anderen beginnt.


    Auf keinen Fall darf sie an einem Tag hier sein, an dem sie kein Visum hat!


    Wir haben das in 2012 so durchexerziert. Ausreise nach gestrecktem BZR und 1 Woche später wieder einreisen und fast 3 Monate bleiben - es gab keine Probleme. Ganz am Ende hat sich die Liste mit den Bezugszeiträumen und Ein/Ausreisen der letzten 2 Jahre aber doch noch bezahlt gemacht am Flughafen Stuttgart.


    Ah noch ein Hinweis. Diese Sache mit dem gestreckten BZR ist Europarecht aber einige Länder scheinen damit Probleme zu haben. Gerüchteweise Slovenien oder Slowakei - weiß nicht mehr welches.
    Auf unserer Rückreise aus Kroatien habe ich mich für Flug statt billigerem Zug entschieden, um keine Diskussion an der Grenze zu haben.

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort.


    Das heißt also sie kann im Prinzip die 65 Tage bleiben (Rest vom ersten Halbjahr, Sie hat ein Jahrevisum) obwohl das Halbjahr mitten in der Reise liegt?


    Gruß
    Karsten

  • Der Bezugszeitraum von 6 Monaten beginnt mit einer/der Einreise. Wann die ist ist völlig egal.


    Wenn jemand ein Schengenvisum vom 1. 1. bis 31.12. hat und am 1.6. einreist und 30 Tage bleibt, der darf dann am 15.10. wieder einreisen und die kompletten restlichen 60 Tage bleiben bis Mitte Dezember. Dann einen Tag ausreisen und wieder einreisen und bis 31.12. bleiben. Dann muss er aber ausreisen.


    Die genauen Tage habe ich jetzt nicht abgezählt. Ich denke, du verstehst das Prinzip.

  • Verstehe ich leider nicht :)


    Also um bei deinem Beispiel zu bleiben.


    01.01 - 31.12. Visum. Erste Einreise am 01.02. 30 Tage (Rest 60 Tage). Halbajahr wäre ja dann am 01.08. vorbei. Wenn Sie nun am 01.07. erneut einreisen würde was zählt dann? Kann Sie dann den Rest von 60 Tagen bleiben oder sogar 60+90 (da neues Halbjahr)?


    Gruß
    Karsten

  • OK, schaun wir mal dein Beispiel an.


    Der erste BZR beginnt am 1.2. und endet normalerweise am 31.7. Am 1.8. würde der nächste BZR beginnen und bis zum 31.1. gehen.


    Wenn sie am 1.2. einreist und am 2.3. wieder ausreist = 30 Tage (ich hoffe ich habe mich nicht verrechnet, Excel hilft!)
    Dann am 1.7 wieder einreist, dann darf sie 60 Tage bleiben. 31 im Juli und noch 29 im August also bis 29.8. Dass der BZR "eigentlich" am 31.7. endet ist egal. Ein BZW beginnt IMMER mit einer Einreise. Da sie nicht einreist, kann kein BZR beginnen. Andererseits ist sie jetzt hier und darf auch bleiben, wenn ihr Visum gilt. Sie kann also die gesamten 60 Tage nutzen.


    Sie muss dann spätestens am 29.8. ausreisen und darf dann am 30.8 wieder einreisen und von dort an wieder 90 Tage bleiben. Die neue BZR beginnt dann am 30.8. und endet am 29.2. (bzw. 28. wenn es den 29. nicht gibt).


    Die Ausreise zwischendrin ist zwingend! Ob man sogar am gleichen Tag wieder einreisen darf weiß ich nicht.

  • Ok Super.


    Dann hab ichs verstanden, der Bezugszeitraum (Halbjahr) zählt also nur für das maximum von 90 Tagen. Wenn man innerhalb des ersten Halbjahres wieder einreist dann kann man den Rest verbringen auch wenn das Halbjahr rum ist.


    Das hilft weiter! Vielen Dank!


    Gruß
    Karsten

  • Ich denke sein Frage war, ob sich die 90 Tage dann auf das Halbjahr oder die gesamte Visumsdauer bezieht.
    Ersteres ist der Fall. Die Eintragung sagt immer, wieviele Tage pro Bezugszeitraum (also Halbjahr) erlaubt sind.

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