Fahren in der Ukraine

  • anatoliz, wir brauchen kein Durcheinander in diesem Thread. Es ist alles in Ordnung und richtig erklärt. Deinen Beitrag musst Du erst einmal entwirren. Es wurden klare Fragen sachlich beantwortet. Ein Ukrainer, der in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet ist, hat dort seinen Pkw nach einem halben Jahr anzumelden und auch eine deutsche Fahrerlaubnis zu erwerben. Die Fahrzeuge der ukrainischen Botschaft und der Konsulate in Deutschland sind in Deutschland zugelassen (Diplomaten CD und CC Angehörige). Die Angelegenheit in Simferopol lässt sich am besten vor Ort von Dir persönlich abklären. Danke Oldtrotter

  • Die Fahrzeuge der ukrainischen Botschaft und der Konsulate in Deutschland sind in Deutschland zugelassen (Diplomaten CD und CC Angehörige).

    @ oldtrotter: Bist Du Dir da wirklich sicher ? Soweit ich weiß müssen auch Fahrzeuge von Diplomaten im Aufenthalts- und nicht im Herkunftsland angemeldet bzw. zugelassen werden.

  • Fasil, das habe ich aber genau so geschrieben! Da ist Dir aber ein kleiner Fehler unterlaufen. Kann auf die Schnelle schon mal passieren!
    Gruss Oldtrotter

  • Fasil, das habe ich aber genau so geschrieben! Da ist Dir aber ein kleiner Fehler unterlaufen.

    Sorry !!! Da habe ich es wohl nicht so gehabt mit dem verstehenden lesen. :D :hail:

  • Seit August 2012 habe ich die unbefristete Aufendhaltgenehmigung der Ukraine.(weißer Ausweis von Oblast Kiev) Auf der Rückseite ist unsere Wohnung eingetragen.


    Mein Lebensmittelpunkt ist Deutschland.Sechs Monate verbringen wir in der Ukraine.Im Winter mit dem Flugzeug und die andere Zeit mit dem Pkw oder Wohnmobil jeweils ca.2 Monate


    Meine Frage :darf ich weiterhin mit dem Kfz 2 Monate in der Ukraine bleiben? Beide Fahrzeuge sind in Deutschland angemeldet.


    Danke im voraus für die Antwort.


    mfg.Esnowo

  • Logisch, nur darfst Du Dich dann nur 182 Tage in der Ukraine aufhalten, denn der überwiegende Teil des Jahres, in diesem Beispiel musst Du in Deutschland verbringen, da dort Dein aktueller Lebensmittelpunkt. Nachlesbar im internationalen Verkehrsabkommen und in der deutschen sowie ukrainischen Zulassungsverordnung. Danke Oldtrotter
    Der Aufenthalt bezieht sich natürlich im Zusammenhang mit dem Pkw, der dort angemeldet sein muss, wo Du Dich eben einen Tag länger als ein halbes Jahr aufhalten tust und dann auch noch die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben musst. Wie also soll man dieses hin bekommen, was sagt meine deutsche Haftpflichtversicherung dazu! Ausweg wäre vielleicht eine Zulassung in der Ukraine mit befristetem Kennzeichen (rot), dann wird die Steuer hier in der Ukraine zwar fällig und die ukrainische Haftpflicht ebenso, aber esw ist alles in trockenen Tüchern. Tipp von mir, erst zum Zoll in Kiew, dann zur Zulassungsstelle, nicht zu irgendwelchen "Beratern", die haben absolut keine Ahnung! Alles schriftlich geben lassen, die haben sogar schon Drucker, die paar UAH für ein gedrucktes DIN A 4 Blatt muss man einfach mal über haben und hat nichts mit "Schmiergeld" zu tun. Oldtrotter

  • Meine Frage :darf ich weiterhin mit dem Kfz 2 Monate in der Ukraine bleiben? Beide Fahrzeuge sind in Deutschland angemeldet.


    Ich hatte meine Aufenthaltsgenehmigung 2004 erhalten. Bis Ende 2005 war ich mit deutschen Kennzeichen unterwegs (alle 2 Monate raus). Da gab es damals nie ein Problem. Hinterfragen darf man das Konstrukt allerdings nicht. Beispielsweise war meine grüne Versicherungskarte nur gültig bis zu einem Auslandsaufenthalt von 45 Kalendertagen pro Jahr. Es mag sein, dass andere Versicherungen diese Restriktionen nicht haben.


    Gruß
    Siggi

  • Danke Oldtrotter.Ich wechsel ja beide Fahrzeuge innerhalb von 9 Monaten für fahrten in der Ukraine .Weiterhin halte ich mich an der 2 Monate Regelung.Beide Fahrzeuge sind Vollkasko versichert und laut Versicherung sind beide Fahrzeuge auch innerhalb der Ukraine versichert.Die 182 Tage erreiche ich mit den Fahrzeugen nicht.


    mfg.esnowo

  • Ist schon so in Ordnung, wird wohl nur kritisch wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig in der Ukraine sind und an Hand der Stempel im Reisepass ein Aufenthalt von mehr als 182 Tagen innerhalb von 365 Tagen in der Ukraine nachgewiesen wird. Das halte ich selber für äusserst überzogen und nicht im Sinne eines reibungslosen Umgangs miteinander. Aufpassen musst Du nur beim Überlassen des Fahrzeuges an einen Ukrainer, geht nur innerhalb der ersten 10 Tage nach der Einreise, dann nur noch im Notfall (Fahrt ins Krankenhaus oder Notfall der Dich am Führen hindert). Dieses tritt natürlicherweise immer erst dann zu Tage, wenn es gekracht hat und dieses passiert leider auch hier gerade jetzt im Winter vermehrt. Ich hatte meine ukrainische Frau immer bei meiner deutschen Versicherung mit eingetragen, sie hatte einen deutschen und einen ukrainischen Führerschein, fährt aber seit fünf Jahren kein Auto mehr, ihre Landsleute haben angeblich keine Fahrkultur! Danke Oldtrotter

  • Ich habe ein paar fragen, die vielleicht nicht unbedingt zu dieser Thema gehören, aber mich sehr interessieren.
    Warum sprechen alle über 2 Monate Regelung für das Auto mit der ausländischen Kennzeichen? Letztes Jahr hat die Regierung ein Gesetz verabschiedet das so ein Auto darf man ein Jahr in der Ukraine bleiben und die Ein- und Ausreise von Inhaber des Autos ist unabhängig. Ist es so, wenn jemand ein unbefristeten Aufenthalts Titel in der Ukraine hat, wird er als Resident der Ukraine gesehen?

  • Kurze Antwort: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine ist meines Erachtens nicht möglich. Du musst Dich für eventuelle Verlängerungen Deines Aufenthaltes die entsprechenden Stempel besorgen beim WHIRFO frühere OWIR, ansonsten bereits als Visa beantragen. Ausnahmen sind die Ehepartner von Ukrainern, die können das direkt beim WHIRFO erledigen. In diesen Fällen kann das Kfz nur über die schon vorher beschriebene Sonderzulassung über Zoll und MPEO vor Ort mittels einer Sonderregelung (rotes ukr. Kennz.) zeitweise in der Ukraine zugelassen werden. Genau dieses ist in dem von Dir erwähnten Gesetz so vorgesehen. Es geht nämlich um die Steuer und die Versicher4ung in der Ukraine, für beide steht der Ukraine dieses Geld dann zu. In Deutschland sieht es nicht anders aus, wenn Du zB. als Ukrainer mit Deinem Fahrzeug aufläufst. Irgendwie ja auch verständlich, dort wo man rumgurken tut mit seinem Pkw., da hinterlässt man Spuren und für die sollte man schon finanziell aufkommen oder irre ich da schon wieder einmal. Es gibt natürlicherweise nach einer bestimmten Ehedauer mit einem ukrainischen Partner die Möglichkeit des Erwerbs des Status als Resident, dann natürlich wieder alles wie ganz, ganz oben beschrieben. Danke Oldtrotter

  • Ein unbefristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine ist meines Erachtens nicht möglich. ... Ausnahmen sind die Ehepartner von Ukrainern, die können das direkt beim WHIRFO erledigen


    also ich hab einen


    Interessant. Nicht als Ehepartner?! Erzähl doch mal, wie und warum Du den unbefristeten Aufenthalt bekommen hast.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Interessant. Nicht als Ehepartner?!

    .. mmmhh hatte ich nicht geschrieben oder? selbstverständlich bin ich verheiratet hier.

  • Da können wir direkt Freunde werden, lag wohl am Hochgeschwindigkeitslesen! Danke Oldtrotter


    Willkommen im Club der Residenten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!