Einbürgerungszusage (Frage von Divgina)

  • Aber die ukrainischen Grenzer schon. Die prüfen nämlich, ob der ukrainische Staatsbürger das notwendige Visum/den Aufenthaltstitel für die Reise nach Westeuropa besitzt.

    Noch nie erlebt , zumindest nicht in den letzten Jahren . Außerdem wie schon geschrieben, ist für die Ehefrau eines Deutschen bei der Einreise nach Polen, kein Visum nötig oder wird von den Polnischen Grenzern erstellt . Also nach der UA ! Im Zweifelsfall kann man noch über BY nach Polen ausreisen .

  • Man stellt also den Antrag auf Einbürgerung, und schreibt gleichzeitig die UA Botschaft an : Ich möchte mich ausbürgern lassen ...... blah blah blah . "Einschreiben Rückschein


    NRW-Urteil(Rz.38):"Die ukrainischen Auslandsvertretungen...knüpfen die Entgegennahme eines Entlassungsantrags an die konsularische Registrierung"
    Vor dem Stellen des Entlassantrags bei der Botschaft steht also die Registrierung bei derselben!
    Diese Registrierung ist lt. VG-FR zumutbar.
    Der VGH-NRW konnte die Unzumutbarkeit nur deshalb bejahen, weil die Klägerin diese Registrierung bei der nach ukr. Gesetz dafür zuständigen Botschaft zwar begehrt hat, die Botschaft ihr gegenüber jedoch entgegen der Gesetzeslage willkürlich die Nichtzuständigkeit für die Registrierung erklärt hat. Im VG-FR-Fall (Rz.23) hat die Klägerin schon gar nicht versucht, sich registrieren zu lassen und als ihr Reisepass abgelaufen war dies auch nicht mehr möglich (selbst schuld!). Somit konnte diese Klägerin nur behaupten, es herrsche Willkür.


    Gleichzeitig bringt man den nachweis , ( Rückscheine / EVN ) das man schon seit Monaten versucht überhaupt in Erfahrung zu bringen was man tun muss um sich ausbürgern zu lassen .


    Du stellst auf § 12 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. StAG ab, wonach von der Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft abgesehen werden kann, wenn der ausländische Staat über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener (Anm.: i. d. R. 2 Jahre)Zeit entschieden hat.


    Aber auch hier gilt: Um einen Entlassungsantrag bei der ukr. Botschaft stellen zu können, ist die vorherige Registrierung bei derselben notwendig.


    Die Registrierung ist nach VG-FR zumutbar, da grundsätzlich keine Willkür mehr (und im konkreten Fall auch nicht tatsächlich ausgeübt wurde)
    Rz. 25: "Dabei stützen sich die Hinweise des Innenministeriums nicht allein auf eine Analyse der Rechtslage in der Ukraine, der eine willkürliche Behördenpraxis entgegenstehen könnte, sondern sie beruhen auf Informationen der Deutschen Botschaft in Kiew, die - entsprechend der Anmerkung auf Seite 3 der Informationen - durch fallbezogene inoffizielle Nachfragen gegenüber den jeweils zuständigen ukrainischen Behörden erhärtet sind".



    kaschmar, macht Spaß mit Dir zu diskutieren! Was ich eigentlich nur sagen will, ist, dass das NRW-Urteil bzw. § 12 StAG nicht für jeden das Allheilmittel ist.

    Gruß
    MaBo

  • Anhand dieses Beitrages war evtl. schon damals die Tendenz zum VG-FR-Urteil zu erkennen.

    Hättest du so viel mit Behörden und Verwaltungsgerichten zu tun wie ich, wüsstest du wie der Hase läuft.


    Das oberste VG Gericht von NRW hat also 2008 entschieden das quasi bei allen aus der Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft hinzunehmen ist . Das Urteil hat in einigen Ministerien für ordentlich Resonanz gesorgt . Also was macht eine Ministerium dann ?


    Das BMI ruft bei AA an und sagt denen das man die UA mal unter Druck setzen soll, weil man keine Doppelte Staatsbürgerschaft haben will . Die Rufen also die Botschaft in Kiev an , und der Verbindungsmann der Botschaft zu UA Regierung, nimmt Kontakt zum seinem Verbindungsmann in der UA Regierung auf. Der erzählt dem dann bei einem Tässchen Kaffee : Du ich bekomme druck aus Berlin, weil ihr das mit der Ausbürgerung nicht vernünftig hin bekommt und diese doofen liberalen Gerichte in Deutschland jetzt eine doppelte Staatsbürgerschaft für UA erlauben . Kannst du da nix machen ????


    Der ruft jetzt als Repräsentant seiner Regierung seinerseits seinen Kontakt in der UA Botschaft in Berlin an, und dort wird ihm versichert : Na klar wir wollen keinen Ärger mit Deutschland ( wir wollen ja Visa Erleichterungen und andere Sachen von der EU), sag denen mal " ALLES WIRD GUT " Wir ändern das sofort. Der ruft dann wieder bei der Deutschen Botschaft in Kiev an, und erzählt seinem Deutschen Mittelsmann : KEIN PROBLEM : AB JETZT LÄUFT ALLES 1 A ! . Die Botschaft ruft darauf hin den zuständigen Mann im AA an, der dann das BMI informiert ! ALLES IST GUT JETZT ! Daraufhin gibt es ein Schreiben an die Innenministerien der Länder frei nach dem Motto : Das BMI informiert das uns das AA mitgeteilt hat, das die Botschaft in Kiev nach Rücksprache mit der UA Regierung uns nun mitteilt: ALLES IST NUN GUT ! KEINE PROBLEME MEHR . Also bitte doppelt Staatsbürgerschaft für UA Bürger mit der Urteilsbegründung vom VGH Münster ablehnen .


    Ob sich tatsächlich was geändert hat, hätte man ganz einfach feststellen können . Bei Ausländerzentralregister in Köln sind alle Ausländer die in Deutschland leben registriert . Da hätte man einen Brief an alle UA Bürger schicken können, ob sich was bei der Botschaft / Konsulaten geändert hat . Dann hätte man empirische Daten gehabt .


    Die Beweisführung des BMI ist ungefähr so als wenn man einer Firma gerichtlich untersagt hätte Giftmüll in einen Fluss zu kippen, und die Entsorgungsabteilung jetzt wieder wie früher vorgeht, weil ihr die Umweltabteilung einen Mitteilung geschickt hat : ALLES IST GUT JETZT !


    Also muss man sich in der Sache ein klein wenig mehr mühe machen, als nur das Urteil zu zitieren . Man weißt nach ( wie habe ich schon geschrieben ) , das sich überhaupt nix seit 2008 geändert hat . Das können die meisten hier sicherlich bestätigen. Das legt man gleich bei der Einbürgerung vor, und verlangt die Hinnahme der doppelten Frei nach dem Motto : Was interessiert mich das Geschwätz des BMI, was auf höhrensagen beruht . Wenn sich der Anwalt beim VG Freiburg ein bisschen Mühe gemacht hätte, und den Beweis angetreten hätte das sich nichts seit 2008 geändert hat, wäre das Urteil auch anders ausgefallen . Das hätte aber Arbeit bedeutet . Zb. hier im Forum ein paar Zeugen aufzutreiben, die sagen können wie es in Wahrheit abläuft.


    Bei meiner Bekannten hat der Rechtsanwalt unter anderem angekündigt 10 Leute vor zu laden, die kürzlich Kontakt zu Botschaft hatten und weiter die das zumindest an Eides statt Erklärungen dazu abgeben würden.


    Auch da kann ich mir lebhaft vorstellen wie das gelaufen ist. Die EBH hat unter Garantie das Innenministerium angerufen und gesagt : DIE MEINT DAS ERNST ! Dann wurde sie eingebürgert, und ruhe ist . Ein wahrscheinlich negatives Urteil ist erst mal vom Tisch .


    By the way, wo wir gerade beim Thema sind : Müssen die Eltern immer noch einer Anmeldung des Kindes ( Volljährig ) im Ausland in der Botschaft zustimmen ? Wenn ja, was ist wenn die Eltern sich weigern ?? :D

  • Du stellst auf § 12 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. StAG ab, wonach von der Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft abgesehen werden kann, wenn der ausländische Staat über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener (Anm.: i. d. R. 2 Jahre)Zeit entschieden hat.

    Ne ich trete den Nachweis an das entweder das BMI oder die Botschaft in Kiev oder die UA Regierung oder alle drei Bullshit erzählen , das eine Anmeldung in der Botschaft mit normalen Mitteln möglich ist .


    Zumutbarkeit ist das Zauberwort, wie ich schon geschrieben habe :


    Alles schriftlich zu machen , wäre zumutbar.

    Schon hart an der Grenze wäre ein persönlicher Besuch der Botschaft .


    Eine Fahrt in die UA ( um zb. Dokumente zu beschaffen ) wäre sicherlich unzumutbar . ( Besonders wenn es Kinder gibt ) Dazu kommt noch, das die Kosten für die Ausbürgerung ein Jahresnettogehalt nicht überschreiten dürfen , oder wenn man kein Geld verdient, nicht mehr als 2500 DM sein dürfen. ( DM ist schon richtig ) Bei einer Hausfrau kommt man da schnell hin zu den 2500 DM, wenn die jetzt noch Wochenlang hin und her laufen muss, und im Hotel ihr Zuhause nimmt . Besonders wenn sie die Kinder mitnehmen müsste .


    Bei meiner Frau habe ich die Strategie von verschiedenen Seiten aufgebaut . Ich hatte so 4-5 unzumutbare Gründe . Die konnten nicht alle vom Amt wegdiskutiert werden, und weil man meine Vita kannte, und kein Urteil haben wollte hat meine Frau ihre alte Staatsbürgerschaft behalten dürfen . Das ganze hat nicht mal 3 Monate gedauert .



    Nochmal : Wie es jemand macht ist mir schnurz . Ich habe alles was ich wollte : Eine Deutsche Frau mit Deutscher Geburtsurkunde und eine Schwiegermutter der ich einen Aufenthaltstitel besorgen konnte . Ich brauch nix mehr. Wer sich besser fühlt, sich allen Vorschriften zu beugen und nicht auf zu begehren, auch nicht wenn er Gesetzwidrig behandelt wird, ist das sein Ding. Ich schreibe nur meine eigenen Erfahrungen, und Erfahrungen von Bekannten denen ich Behilflich sein konnte.

  • Hallo alle zusammen!
    Nun habe ich den Antrag auf Ausbürgerung abgegeben! Bin erst mal Froh! Und hoffe das nichts neues kommt.
    Ich muß auch sagen das in Berlin sitzen andere Mitarbeiter und machen ihre Arbeit gut! Es wird vielleicht doch alles besser bald.
    Jetzt warte ich 1 Jahr und hoffe es wird nicht länger dauern...
    Bedanke mich bei Allen!!! !wsmile! !wsmile! !wsmile!
    Habe noch andere fragen , werde in andere Suchergebnis schreiben.

  • Ich zitiere mal: "Betroffen sind vor allem Menschen türkischer Herkunft." und "Sigmar Gabriel verspricht Türken den "Doppel-Pass" "


    Daher glaube ich es eher nicht das es schneller geht! :wacko:

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