Einbürgerungszusage (Frage von Divgina)

  • Im Profil von


    Divgina


    ist folgende Frage aufgetaucht:


    Zitat

    Hallo, ich habe schon ne weile Einbürgerungzusischerung. Und war in Ukrainische Konsulat um alle Papiere abzugeben für meine Ausbürgerung , aber die haben nur mein Inlandspass gehnommen . Haben gesagt ich muß jetzt warten. Und ich warte schon langer und kann nicht verstehen auf was.Und ich habe auch keine nachweis bekommen das ich mein Pass abgegeben habe.
    Hat jemand das auch schon erlebt?
    Danke !

  • Hallo Divgina!


    Ich weiß jetzt nicht genau, wann Du deinen Antrag auf Ausbürgerung bei der ukrainischen Botschaft gestellt hast. Soviel aber ich weiß kann sich das Verfahren bis zur Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft bis über 1 Jahr hinziehen.


    Infos darüber: http://botschaftbonn.wordpress.com/
    linke Spalte, Punkt: Вихід з громадянства України

    dort steht u. a.: "Розгляд клопотання про вихід з громадянства України відповідно до чинного законодавства може тривати до одного року. Середній термін розгляду останнім часом складає 10 місяців."


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Scheint so zu sein, dass Divgina hat über die Konsulat die Abgabe des Passes gemacht und sollte jetzt mit echt längeren Wartezeit rechnen.
    Am besten macht man dass alles vor Ort in der Ukraine selber, dauert ca. ein Monat.
    Sie bekommt danach eine Bescheinigung das Inlandspass wurde entzogen. Danach könnte man die Papiere zum Austreten aus der ukrainische Staatsangehörigkeit abgeben. Danach gesetzlich dauert es bis einem Jahr, dass sie die Bestätigung bekommen über der Austritt. In dieser zeit am besten ein mal in Monat beim мвд anrufen und fragen wie der stand ihren papieren und ob die schon beim Kommission der Presidents ist, danach beim Kommission anrufen. Die Sitzung der Kommission finden ein mal im 3 Monate (Quartal) statt, dort werden die listen der Austretter unterschriebene.
    Hier sind die Telefonnummer:
    00380442381832 отдел гражданства министерства иностранных дел
    00380442557184 служба гражданства секретариата президента

  • Hallo Divgina!


    Aus spez.Gründen macht meine Frau die Ausbürgerung nachträglich! Ermessenseinbürgerung ist bereits 2012 erfolgt!
    Bevor Du die Unterlagen zur Beantragung der Ausbürgerung abgeben kannst, muß die Sache mit Inlandausweis und Abmeldung bei der Heimatbehörde erledigt werden. Danach die endgültige Anmeldung beim Konsulat mit dem berühmten Stempel. Ist das erfolgt, kann die Ausbürgerung sofort beantragt werden!
    Meine Frau wurde im Sept.2012 per Tel. aufgefordert zum Konsulat zu kommen. Sie und Tochter mußten dort Anträge ausfüllen für die Abmeldung bei der Heimatbehörde und der Inlandpass wurde abgegeben. Selbst das Konsulat hatte vom verhalten der zust. Heimatbehörde die Nase voll! O.Ton : was sind denn das für Esel, kennen die ihre eigenen Gesetze und Vorschriften nicht?
    Wir hatten vorher jahrelang Versuche gemacht, alles umsonst, zu einer Gerichtsverhandlung vor Ort ist erst kein Mensch erschienen!
    Die Schwiegermutter hat mit Generalvollmacht und RA nichts ausrichten können! Daher läuft die Sache nun vom Konsulat aus.
    Allerdings wurde meiner Frau gesagt, daß es ca.4 Monate dauern könne!!! Besagte 4 Monate sind nun um und noch keine Nachricht erhalten! In den nächsten Tagen werden wir das Konsulat anschreiben, denn so langsam reicht es mir und ich breche die Action ab.
    Auf jeden Fall solltest Du Dein Konsulat anschreiben damit Du für die Einbürgerungsstelle beim RP etwas in der Hand hast. Du mußt Deine Bemühungen nachweisen können! Wenn Du jede Menge schriftliches vorlegen kannst und es ist trotz aller Versuche keine Ausbürgerung durch das unmögliche Verhalten ukr. Behörden möglich, dann KANN eine Ermessenseinbürgerung in Betracht gezogen werden! Bei uns war es dringlich, unsere Tochter brauchte die dt. Staatsbürgerschaft und Loyalitätserklärung gegenüber einem Konzern, sonst wäre es mit gutem Ausbildungsplatz nichts geworden!
    Ich kann nur immer wieder betonen: wenn eine Frau mit ukr. Kind in DE bleiben möchte , ist die Einbürgerung ein MUSS !
    Vor allen Dingen bleibt dem Kind einiger Ärger erspart.
    Daher sofort nach der Heirat die Sache mit Pässen und Abmeldung in Ordnung bringen und beim Konsulat mit allen Unterlagen anmelden. Wird das nicht gemacht- dann gibt es später Ärger ohne Ende. Dann kann nur noch Gott oder der Teufel helfen!


    Wenn spezielle Fragen aufkommen, dann bitte per PN


    Herzliche Grüße ( und weiterhin viel Spaß bei der Ausbürgerung)


    R.W.

  • Wenn eine Frau Kinder in DE hat ist sie nicht gut beraten in die UA zu fahren um dort diesen Zirkus und Wartezeit in Sachen Inlandpass und Abmeldung zu ertragen! Wie bewegt sie sich z.B. zwischen Abgabe Inlandpass und, da längst ungültig, bis zur Ausstellung eines neuen Passes? Genau das wurde nach Meinung eines Gerichts von meiner Frau verlangt! Den neu ausgestellten Inlandpass hätte sie dann sofort wieder abgeben müssen, dann Abmeldung und Bescheinigung!
    Bei Frauen mit viel Zeit und ohne Kinder mag das ein erholsamer Urlaub werden,aber..........!
    Bevor ich meine Lieben der abstrusen Willkür einer völlig unmöglichen Administration ausliefere, würde der Teufel Stacheldraht fressen!!!!


    R.W.

  • Wir haben den Inlandspass in der Ukraine abgegeben. Das ganze hat sich 2 volle Tage zwischen 3 Behörden abgespielt bis wir den Schein hatten. Schikane pur.


    Aber was solls, besser so als im Konsulat abgeben und 1 Jahr auf den Schein warten das der Inlandspass abgegeben worden ist.


    So konnten wir jetzt endlich alle Papiere nach 3 Anläufen im Konsulat abgeben (Ausbürgerung).



    PS: Um den Service des Konsulats nutzen zu können, muss man sich dort erst einmal anmelden. Das kann bis zu 1 Jahr dauern.

  • Divigina hat mir PN gechickt. Sie hat es noch nicht raus, dass man seine Fragen grundsätzlich ins Forum stellen sollte...


    Hier die PN:


    Danke für dein Antwort!
    Na ja wie soll ich sagen ich habe leider die Möglichkeit nicht gehabt den Antrag zu stellen , ich hatte auch schon alles dabei. Aber der Mitarbeiter am Fenster hat gesagt das ich zu erst mein Inlandspass abgeben soll. Habe ich auch gemacht , Sajavu ausgefüllt zu President der Ukraine und das was. Mir würde gesagt ich muß warten auf Benachrichtigung der bis 3 Monate dauert und erst dann kann ich wieder kommen und die Papiere für Antrag abgeben. Nun warte ich schon über halbe Jahr ....und verstehe nicht was ist den da los.... :hmm: Ich kann nicht weiter warten ohne zu wiesen warum und auf was ich genau warte. Ich habe Frist von Deutsche Zustimmung. Und Ukrainische Konsulat hat bis jetzt auf mehrere schreiben von mir nicht reagiert...ich bin einfach trostlos.... ;( .


    Sie braucht - glaube ich - wirklich Hilfe!!!


    @Divigina
    Meiner Ansicht nach wäre es wichtig zu wissen, welchen Antrag Du damals gestellt hast. Den Antrag auf Ausbürgerung? Oder den Antrag zur Registrierung als dauerhaft in Deutschland lebender ukr. Staatsbürger?
    Wo hast Du deinen Pass abgegeben, in D oder in UA?


    Gruß
    MaBo

  • Divgina


    Die Einbürgerungszusicherungsfrist kannst Du - soweit is weiss - verlängern lassen. Deine bisherigen Schreiben an die ukr. Botschaft, welche von dieser nicht beantwortet wurden, solltest Du dann vorlegen.

  • MaBo,


    Divgina wollte den Antrag auf Ausbürgerung stellen, ging aber nicht weil sie den Inlandpass noch nicht abgegeben und noch keine Abmeldung bei der Heimatbehörde gemacht hatte! Sie hat nun erst einmal das beim für sie zust. Konsulat gemacht. Die haben dafür eigens Vordrucke welche nur dort vorrätig sind! Leider geben die aber keine schriftliche Bestätigung dafür-- man hat also nichts in der Hand.
    Danaida hat wohl das gleiche Problem und somit sind es mit meiner Frau und Tochter schon 4 !
    Nur ist das bei uns nicht mehr zeitgebunden, weil die Einbürgerung längst erfolgt ist. Wir konnten anhand etlicher Dokus und Übersetzungen nachweisen, daß wir uns über Jahre hinweg bemüht hatten! Ich will aber eben nachträglich klar Schiff haben und die beiden ukr. Reisepässe los werden. Sind ohnehin nicht mehr zu gebrauchen, da die Aufenthaltstitel von der ABH sofort nach Einbürgerung UNGÜLTIG gestempelt wurden!
    Siehe dazu meine Beiträge # 4 und # 5.
    Mit einem nach der Heirat nicht geänderten und daher seit langen Jahren ungültigen Inlandpass in die UA fahren, um dort diese Prozedur selbst zu machen.....?????? Einem solchen Braten traue ich nicht!
    Daher das Konsulat anschreiben( nur per Einschreiben )-- wenn sie denn antworten hat man wenigstens einen Beleg in der Hand!
    Auch ein Anschreiben, vorher ABLICHTEN kann später übersetzt werden und dient mit dem EINLIEFERUNGSSCHEIN der Post als Nachweis für Bemühungen! Auch für eine Verlängerung der Einbürgerungszusage!
    Sonst läuft die Frist ab, das Geld ist futsch und der Antrag auf Einbürgerung muß neu gestellt werden. Ein erhebliches Problem, sehr fatal!
    Das dürfte hier im Forum, neben Sorgerecht/Elternrecht, mal ein sehr ernstes Thema sein, die Zeit geht dahin und warten, warten, warten!! Für die betroffenen Frauen ist das eine Qual und es hilft auch nicht weiter mit "hätten damals, wenn und aber usw. Warum es nicht rechtzeitig erfolgt ist-- es wird sicher Gründe dafür gegeben haben!!
    Übrigens, der Antrag usw beim Konsulat gstellt, ist eine Dienstleistung und hat pro Antrag 30 € gekostet-- kann man da bei UA Behörden nicht mit prompter erledigung rechnen??
    Ich habe vorher bei unserem Bürgerbüro angerufen-- Perso abgeben, Abmeldung für Wohnsitz im Ausland und Bescheinigung ausstellen= 15 MINUTEN!
    In echten und seriösen Demokratien dauert es etwas länger! Für mich ist es völlig normal, daß alle Welt über solche "Vorgänge" lacht!!
    Zwischen Bürokratie und Idiotie soll es auch gewisse Unterschiede geben!!
    Bestimmt sind wieder EU, IWF, ABH und die Botschaft in Kiew schuld, ganz zu schweigen von den Spekulanten und Lumpen-Banker! Die sitzen alle in den Heimatbehörden und hindern diese am arbeiten!


    MfG R.W.

  • Die ganze Prozedur steht bei uns nächstes Jahr auch noch an.
    Im Dez. 2013 sind wir drei Jahre verheiratet. Den Antrag auf Einbürgerung für meine Frau können wir laut ABH schon im März 2013 stellen.
    Meine Frau ist derzeit noch nicht beim ukrainischen Konsulat hier in Deutschland gemeldet.
    Habe ich das richtig heraus gelesen. Dieses ist erforderlich wenn Sie den Antrag auf Ausbürgerung stellen will?
    Sonst hätten wir das mit einem Urlaub in der Ukraine in den (deutschen) Schulferien verbunden um den Ausbürgerungsantrag zu stellen.

  • @ Confusion,


    das ist sehr bedauerlich und wird Euch noch erheblichen Kummer bereiten! Das Konsulat macht garnichts ( einzig : eine Vollmacht für einen/ne Angehörige ausstellen!)
    Es muß wenigstens eine vorläufige Anmeldung erfolgen mit allen Dokus und Elternerlaubnis! Diese vorl. Anmeldung ist befristet und wird i.d.R. nach 2 Jahren verlängert! Dann werden die Burschen aber tätig z.B. neuer Pass und eben die Prozedur mit Abgabe Inlandpass und Abmeldung am Wohnsitz. Dazu lese Dir dann den ganzen obigen Jammer nochmals durch!
    Nur wenn die Bestätigung der Heimatbehörde vorliegt-- endgültige Anmeldung und meinetwegen gleich am nächsten Tag den Antrag auf Ausbürgerung abgeben!
    Jetzt lieber confusion wirst Du auch bemerken, daß die Heirat noch das kleinste Problem war!
    Gut wenn es gleich erledigt wird, so wie es kwb beschrieben hat! Daher schlucken-- nicht fluchen, ukr. Frauen mögen das nicht!!!
    Nun sind es also bereits 5 und ich vermute , es kommen noch mehr.
    Sollten wir nicht schon mal einen "Wartesaal" gründen/mieten??


    MfG..R.W.

  • Nun sind es also bereits 5 und ich vermute , es kommen noch mehr.
    Sollten wir nicht schon mal einen "Wartesaal" gründen/mieten??

    Ich melde mich dann mit an, stelle mich in die Reihe. Wir haben zwar noch etwas Zeit, da wir im März zwar erst 1 Jahr verheiratet sind und vielleicht ändert sich ja noch etwas binnen der nächsten 2 Jahre, aber mal sehen.....
    Bisher haben wir alle hier mehr oder weniger in der Vergangenheit mit Visum, Trennung bis zum nächsten Wiedersehen, Papierkrieg bis zur Hochzeit und und und... gekämpft, da wird dieses Schlachtfeld mit dem Thema Einbürgerung auch noch zu schaffen sein... hoffe ich für uns alle.

  • @ confusion,


    dann seid Ihr ja noch "neu"!
    Könnte es sein, daß Deine Frau gleich nach der Heirat ( 4 Wochen Frist wurde uns beim Kons.gesagt) die Namensänderung und Inlandpass in Ordnung gebracht hat? Dann hättet Ihr überhaupt keine Probleme!
    Ich denke B1 und Zertifikat >Einbürgerungstest< steht auch noch an? Dann hängt Euch doch noch keine Frist der Einbürgerungszusage am Kittel und Ihr habt Zeit! Dann würde ich auch dazu raten den Inlandpass abgeben und Abmeldung mit Bescheinigung im Urlaub machen! Dazu noch die leidige Elternerlaubnis dann geht das mit der vollen Anmeldung beim zust.Konsulat auch fix! ( fix auf ukr.= 4--6 Wochen!)
    Wie gesagt- eine vorsichtige Vermutung von mir!


    MfG...R.W.

  • confusion


    Ja, die Registrierung ist u. a. Voraussetzung für die Ausbürgerung.


    Zur Registrierung:
    - o.g Link (in meinem Beitrag Nr. 2) --> linke Spalte, Punkt: Постійний консульський облік (ПКО)
    - Seite d. ukr. Aussenministeriums: http://mfa.gov.ua/ua/consular-affairs/con/proj

    Zur Ausbürgerung:
    - o. g. Link (in meinem Beitrag Nr.2) --> linke Spalte, Punkt: Вихід з громадянства України
    - Seite d. ukr. Aussenministeriums: http://mfa.gov.ua/ua/consular-affairs/conszdy/grom/


    Leider alles auf ukrainisch.



    Was ich neuelich noch festgestellt habe:
    Wenn unsere Frauen mal die ukr. Staatsbürgerschaft abgegeben haben und im Besitz der dt. sind, dann können nahe Verwandte von ihr (z. B. in der UA lebende Eltern) kein Mehrjahresvisum für etwaige Besuche beantragen. Denn, gemäß Artikel 5 Absatz 1 c Visaerleichterungsabkommen kann ein Visum für bis zu 5 Jahren zum Besuch enger Familienangehöriger, die in Deutschland leben erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die in Deutschland lebenden Eltern/Kinder ukrainische Staatsangehörige sind.
    Q: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…ungsabkommen.html#topic10 :huh: :D



    Richard-Willi: Die Hoffnung stirbt zuletzt! Solange setzte ich mich auch in den Wartesaal :sleeping:

  • Könnte es sein, daß Deine Frau gleich nach der Heirat ( 4 Wochen Frist wurde uns beim Kons.gesagt) die Namensänderung und Inlandpass in Ordnung gebracht hat?

    Ja die Pässe meiner Frau sind auf dem neusten Stand.
    Wir haben beide bei der Eheschließung einen Doppelnamen angenommen. Da wir in Deutschland (mit Erlaubnis der Botschaft) mit
    Scheingenvisum geheiratet haben, mussten die Pässe gleich nach der Heirat geändert werden um die Familienzusammenführung zu beantragen.


    Ich denke B1 und Zertifikat >Einbürgerungstest< steht auch noch an?

    Mit dem Orientierungskurs ist meine Frau seit über einem Jahr Fertig. Den Einbürgerungstest wird Sie wohl nicht machen müssen da Sie im Orientierungskurs sehr gut abgeschnitten hat, und bereits seit dem 3. Monat in Deutschland einen sehr guten Job hat. (Aussage der der ABH)


    Dann werde ich meiner Frau mal die Ukrainisch Webseite zum lesen geben. Danke erst mal für Euro Infos! Oh je. Das kann noch was werden..... :hail:

  • Hallo,


    zu diesem Thema muß ein Vergleich erlaubt sein!


    Ausbürgerung aus der Bundesrepublik Deutschland. Antragsformular kann herunter geladen werden. Ganz wenige Fragen und Kreuzchen--Unterschrift! ( keine 10 Min. )


    1.) Dieses Formular ( 1x A 4 )
    2.) Reisepass
    3.) Einbürgerungszusage des neuen Staates


    Beim zuständigen DE Konsulat abgeben-


    Bestätigung der Ausbürgerung beim neuen Staat abgeben und neue Ausweise beantragen!


    Das war's!
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Warum wird ukr.Frauen und Kindern ein solches unwürdiges Possenspiel zugemutet???


    R.W.

  • @ confusion,


    so habt Ihr das richtig gemacht und werdet keine Probleme bekommen!
    Ich habe auch mal gelesen, daß gegen offiziellen Aufpreis einige Sachen schneller gemacht werden können.
    ich meine damit keine "Beschleuniger" oder jemand der einen kennt usw.


    MfG ...R.W.

  • Ich hoffe ich habe jetzt richtig gemacht....
    Also ich habe nur mein Inlandspass abgegeben.... und Sajavu unterschrieben....


    Alles weiteres habe ich schon vorbereitet , dürfte aber nicht abgeben.... ;(

  • Divgina


    Denke schon, dass du das richtig gemacht hast. Du hast den blauen Pass beim Konsulat abgegeben. Die werden sich hoffentlich bald bei dir melden. Dann kannst Du wieder hin, bekommst einen Registrierungsstempel in den roten Reisepass. Erst dann darfst Du den Ausbürgerungsantrag stellen! Das Verfahren dauert dann auch noch mal 1 Jahr oder mehr.
    Deine Einbürgerungszusicherung auf jeden Fall verlängern lassen.
    Alle Schreiben an die Botschaft per Einschreiben Rückschein. Zum Nachweis dafür, dass die sich nicht melden und der Prozess lange dauert.


    Siehe auch was Richard-Willi dazu geschrieben hat (Beitrag Nr. 9)!

    Gruß
    MaBo

  • @ Divgina,


    evtl. solltest Du eine kurze Anfrage an Dein Konsulat richten mit der Frage ob sich schon was getan hätte in der Sache.
    Wenn möglich , einen mit 2,05 € frankierten ( für Einschreiben!) und an Dich selbst adressieten Briefumschlag für die Antwort!
    Dein Schreiben und den leeren Briefumschlag vorher ablichten und unbedingt aufheben! (Alles Nachweise!)
    Kann ja sein, daß man Dich vergessen hat.


    Wie ich soeben erfahren habe, ist ja diese Prozedur mit Abmeldung und Inlandpass bereits wieder ein Staatsakt! Die haben ja im Konsulat ALLE beschrifteten Seiten der Reisepässe von meiner Frau und Tochter abgelichtet!
    Nun wundert es mich nicht mehr, daß es ewige Zeiten dauert-- wenn man nicht genug Arbeit hat dann muß man selbst dafür sorgen!
    Ich liebe ukrainische Ämter!!!! ( knurrrrrr!)


    MfG...R.W.

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