Logik des Konsulats in Kiew

  • Wie schnell doch ein Jahr vergeht.
    Gerade hatte ich noch alle Unterlagen zusammen gestellt, Verpflichtungserklärungen abgegeben für meine Schwiegermutter und Schwager und schon steht der Termin für Schwiemu und Schwager zur Visaabholung fest.


    Mein Schwager, der im letzten Jahr Probleme hatte (ihm wurden gewerbliche Absichten unterstellt), bekam sofort sein Visum.


    Für meine Schwiemu wurde trotz Antrag auf ein 5 Jahres nur ein Visum bis zum 25.1.2014 ausgestellt. Sogar weniger als für meinen Schwager.


    Begründung,
    die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau läuft am 26.1.2014 ab.


    Nun, was hat das damit zu tun frage ich mich. Ich habe doch die Verpflichtungserklärung ausgefüllt und nicht meine Frau.


    Sie hat auch die 90 Tage pro Halbjahr bekommen.


    Etwas merkwürdig.


    Zusatzinfo:


    Kurz vor Einführung dieses Fremdenausweises (ich nenne das mal so aus Verachtung dafür) lief die erste AE ab, die ABH Tante meinte - OK Verlängerung AE können wir hier noch machen. Die NE nur mit dem neuen Fremdenausweis, der auch Geld kostete.
    Also nix böses dabei gedacht und dann zur Verlängerung gegriffen.
    Das dieses Ding mal zum Problem wird hätte ich nicht gedacht.


    Gruß


    Aruba

  • die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau läuft am 26.1.2014 ab. Nun, was hat das damit zu tun frage ich mich.


    Die Begründung ist schon verständlich. Selbstverständlich nimmt die Botschaft an, dass Deine Frau am 26.1.2014 ausreist. :dash:
    Unter der Annahme ist die Gültigkeitsdauer des Visums der Schwiegermutter verständlich, da dann ja der Besuchszweck nicht mehr gegeben ist.
    Der Besuchsweck ist der Besuch der Tochter - für einen Besuch des Schwiegersohns gibt es kein 5 jähriges Visum.


    Gruß
    Siggi

  • OK, hab es gelesen.
    Heißt es dann im Umkehrschluss meine Frau muss die Verpflichtungserklärung eingehen um ein 5 Jahresvisum zu bekommen
    Sie hat jedoch kein Einkommen in nennenswerter Höhe.


    ?( ?( ?( ?(

  • Mit der Verpflichtungserklärung hat das gar nichts zu tun. Ich vermute sogar, dass man gar keine braucht. Das kann ich dir aber erst sagen, wenn wir für meine Schwiegermutter so ein Visum beantragt haben.


    Du musst dir überlegen, WEN deine Schwiegermutter besucht. Dich oder deine Frau.


    Wenn dich: dann bekommt sie das Visum nach den üblichen Besuchsvisaregeln (Nachweis für Einkommen, Urlaub, Rückkehrwilligkeit etc.) und ein Multivisum für mehr als 6 Monate ist praktisch ausgeschlossen. Multivisum für mehr als 1 Jahr wohl sogar theoretisch nicht möglich.


    Wenn deine Frau und sie hat noch die UA Staatsbürgerschaft, dann gilt der erwähnte Paragraph. Sie kann also unter leichteren Bedingungen ein Multivisum bekommen und dieses kann dann so lange gelten, wie die Aufenthaltserlaubnis deiner Frau gilt bzw. maximal 5 Jahre wenn sie eine Niederlassungserlaubnis hat.


    Die AE deiner Frau gilt bis Anfang 2014 ... und nicht länger darf das Visum nach dieser Regel gelten! Und das hat die Botschaft gemacht.


    Vorsicht übrigens wenn deine Frau die UA Staatsbürgerschaft abgibt, dann gilt das alles nicht mehr ...

  • Danke dafür.
    Hatte dieses mal eine neue Sachbearbeiterin bei der ABH.
    In Bad Dürkheim sind die normalerweise sehr freundlich.
    Doch das letzte mal hatte ich so eine Zicke.
    Ich habe ja 5 Jahresvisum eingetragen Multi. Die Tuss meinte noch, dass ist eigentlich unmöglich und hat sie noch nie erlebt.


    Nun ja,
    hoffe beim nächsten Mal geht es besser.
    Ist hat wieder Zeit und etwas Geld.


    Da wir im nächsten Jahr wahrscheinlich nach Nl auswandern wie verhált es sich da mit Multiovisa.
    Da hier ja dann Nl und nicht D der Hauptaufenthalt ist

  • Hier in Stuttgart trägt die ABH nie irgendetwas ein. Nichtmal auf mehrmaliges Nachfragen. Hab es dann so in die Einladung geschrieben, diese mitgegeben und ging immer gut.


    Die grundlegenden Gesetze (Schengen Visakodex und Visaerleichterungsabkommen) gelten für alle Schengenländer (außer Dänemark). Wie du es drehst und wendest, das Ergebnis bleibt das gleiche. Deine Frau benötigt einen Aufenthaltstitel für 5 Jahre, sonst bekommt die Mutter auch kein Visum, das so lange gilt.


    Vielleicht gibt es in NL aber von Anfang an eine Aufenthaltserlaubnis für mehrere Jahre.

  • Die NE ist ja unbeschrängt. DAMIT könnte deine Schwiegermutter dann ohne Probleme ein 5-Jahres-Multivisum bekommen.


    Auch wenn ich mich damit nicht genau auskenne: wenn ihr nach NL zieht und mehr als 6 Monate dortseid, dann solltet ihr vorher klären, ob dann die NE weiterhin gilt. Es kann sein, dass sie verfällt und nach der Rückkehr deine Frau wieder von vorne anfangen muss. Die NE ist ein deutscher Titel und NL ist damit Ausland.

  • wenn ihr nach NL zieht und mehr als 6 Monate dortseid, dann solltet ihr vorher klären, ob dann die NE weiterhin gilt.


    Gegen diese Legende, kämpfe ich schon seit Jahren. Eine NE verfällt nicht, selbst wenn ich mit meiner Frau nach UA auswandere! (s. §51 Abs. 2 AufenthG)
    Darüber habe ich sogar eine Bescheinigung der ABH (die ich leider auch erst nach einem Kampf bekam - aber das war in 2005, mittlerweile sollte es sich herumgesprochen haben. Weit gefehlt, erst diese Woche kontaktierte mich jemand mit der selben Story, die eine ABH in NRW kreiert hatte).
    Manchmal frage ich mich: Sind die Beamten der ABH überdurchschnittlich schlecht informiert oder ist das Absicht?


    Gruß
    Siggi

  • юю
    Kurz vor Einführung dieses Fremdenausweises (ich nenne das mal so aus Verachtung dafür) lief die erste AE ab, die ABH Tante meinte - OK Verlängerung AE können wir hier noch machen. Die NE nur mit dem neuen Fremdenausweis, der auch Geld kostete.
    Also nix böses dabei gedacht und dann zur Verlängerung gegriffen.
    Das dieses Ding mal zum Problem wird hätte ich nicht gedacht.

    Wie oben geschrieben wurde die AE nochmal um 3 Jahre verlängert, wollten damals das gezerre mit dem Fremdenausweis umgehen.

  • Kleiner Nachtrag.
    Hatte gestern mit der ABH telefoniert.
    Grund: Ablauf AE meiner Frau und was weiter


    Sie meinte, Verlqngerung der AE um 2 Jahre.
    Ich fragte: Und NE?


    Sie meinte, dass sei aber teurer und ich brauche mehr Unterlagen (meine Frau wäre dann 5 Jahre in D und dann weiter AE).
    Und Einbürgerung
    6 Monate bis zu Zusage bei klaren Verhältnissen und dann 2 Jahre ca. bis UA OK gibt (Erfahrungen der ABH im Landkreis DÜW)


    Schon etwas seltsam.


    Also werden wir uns um die NE erstmal kümmern.

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