Hallo an Alle !
womit fängt man an ? am besten mit dem Anfang
ich habe meine zukünftige Ehefrau im November 2011 , über
eine Partneragentur kennen gelernt . Nach vielen Mails trafen wir uns im Januar
2012 . Es hat uns beide umgehauen , ja es war Liebe auf den ersten Blick .
Einen Monat später besuchte Sie mich für 6 Wochen in Deutschland , da wir
testen wollten wie es mit uns auch im Alltag funktioniert.. Es erfolgten
meinerseits im April und Mai 2012 Besuche in ihrer Heimat .
Sie besuchte mich im Sommer und jetzt im Winter für je 3
Monate . In dieser zeit sagte Sie auch JA zu meinem Heiratsantrag !tanz1!Wir gingen zum
Standesamt , erkundigten uns nach den benötigten Unterlagen . Nachdem wir alles
fertig hatten , wurden diese beim OLG eingereicht und schon nach 2 Wochen kam
das ok
Wir haben jetzt für April einen Hochzeitstermin .
Jetzt kommt das was mir Kopfzerbrechen bereitet .
Sie muss ja zurück nach Kiev zur Botschaft.
Ich lese hier ständig von einer VORABZUSTIMMUNG ; mit der es ja relativ einfach zur gewünschten Einreise gehen soll .
ich war bei unserer Ausländerbehörde und die Dame meinte , man bekommt
diese Vorabzustimmung nur , wenn die Dame der Wahl hochschwanger sei
oder ernsthaft krank wäre .
Stimmt das oder ist es nur "Beamtenwillkür" ??? Hilft ein Anwalt wobei
ich ungern mit diesen gleich "drohe" ( nix gegen die Anwaltschaft )
A1 Test hat Sie mit 97 % bestanden
Wer kann uns von Euch helfen ??????
ich bedanke mich schon im Voraus und wünsch Euch ein schönes Wochenende !!!
herzliche Grüsse
Edit by Rumbo:
Text auf Wunsch des Verfassers geändert.